Nein. Nur bei Verdacht. Wenn du auf ein verbotenes Angebot zugreiffst, etwas verbotenes anbietest, etc.. Wie du dann identifiziert werden kannst, habe ich ja auch schon geschrieben. Ohne "Rückwärtssuche".
komische vorstellungen.. illegale inhalte überleben in der EU nicht sehr lange, oder hast du je ne deutsche edonkey-seite gesehen?
damit gestehst du zugleich auch ein, dass eben nicht
alle aktivitäten des afghanistan-servers in der EU festgestellt werden können.. damit das, was du geschrieben hast, zutrifft, müssen sie 1. solch ein illegales angebot finden (was eh sofort dichtgemacht wird) und erstmal alle zugreifenden IPs feststellen.. dann haben sie also ne liste mit zugreifer-IPs, wo auch der afghanistan-server mit dabei ist, fein..
2. müssen "die" nun aber auch noch
dich finden - ist das gleiche spiel, nur andersrum
wenn du nur verbindungen nach afghanistan hast, kommen "die" doch garnicht erst an deine verbindungslogs, weil deine eigene internet-IP nichts böses im internet macht (wie z.b. böse beiträge in foren schreiben).. die ganze ermittlung geht - wie du sagtest - vom strafbaren sachverhalt im internet los, sagen wir mal von einem forenbeitrag oder so.. der ankläger sieht nur die afghanistan-IP.. er sieht
nicht, dass es ein VPN-router ist und schon garnicht, wer dahinter sitzt.. "die" müssten jetzt wieder ne datenbank mit logs ALLER EU-zugänge haben und schauen, wer denn ne VPN-verbindung nach afghanistan hat,
nur so kommen sie auf dich, oder können sie hellsehen?
nein, "simpel", und zwar so simpel (nur eine der vielen möglichkeiten, andere hab ich genannt):
MeinPC --> ServerIP1 <--> ServerIP2 --> Ziel
Sicher, alles Zufall. Das kannst du dann dem Richter erzählen.
"ich chatte mit meinem afghanischen taliban-kumpel"
naja, ich hoffe die aussage war nicht ernst gemeint.. bei filesharing-"delikten" sind die (eindeutigen!) verbindungslogs auch bestenfalls ein durchsuchungsgrund aber kein beweis vor gericht, der beweis wäre eine datei im besitz des beschuldigten.. tja, und wenn dann nur verschlüsselte festplatten gefunden werden, kommst du trotzdem in den knast - wieso solltest du deine sachen verschlüsseln, wenn du nix zu verbergen hast?
zum glück haben wir noch sowas wie "im zweifel für den angeklagten".. ich meine, stell dir mal vor, du chattest mit einem, der sich gerade kinderp0rn0s lädt - dann bist du nach deiner logik automatisch schuldig, weil du mit einem rechner verbunden warst, der wiederum eine verbindung zu illegalen inhalten hatte - und dann versuch mal zu behaupten, du hättest von nix gewusst
nagut, sowas wie telefonie wird sicher kein genuss sein, aber das macht man besser sowieso über eine verschlüsselte direktverbindung..
Natürlich, so machst du es den Behörden einfach und lieferst ihnen gleich noch deine Komplizen.
na klar - sobald ich mit jemandem verschlüsselt daten austausche, ist es automatisch beweis genug, für beide seiten eine durchsuchung anzuordnen