Von der Corona Pandemie und den damit einhergehenden Liefer und Logistik-Problemen hast Du vielleicht schon was mitbekommen ?
(andere NT Hersteller nebenbei auch betroffen)
(andere NT Hersteller nebenbei auch betroffen)
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Von der Corona Pandemie und den damit einhergehenden Liefer und Logistik-Problemen hast Du vielleicht schon was mitbekommen ?
(andere NT Hersteller nebenbei auch betroffen)
Anscheind nicht, ist wohl einer der Sorte "Ich, Ich, Ich, Ich scheiß auf andere"
# Weisst Du evtl. wieso be quiet! derzeit keine Netzteile liefern kann? So wird mein Rechner nie fertig
Um hier mal halbwegs on Topic zu bleiben: Habt ihr diese Art von Schaden eigentlich öfter? Also ich meine jetzt wirklich ohne Zutun des Käufers? Das sind ja ganz klar Spannungsrisse, die unter anderem durch falsche Reinigung und/oder durch fehlendes Tempern im Herstellprozess entstehen können.
Das es entweder an einem unzulänglichen Reinigungsmittel und/oder Spannungsrissen liegt steht denke ich außer Frage. Ich hab mal exemplarisch ein paar Bereiche eines im Startpost hochgeladenen Fotos markiert. Das sind definitiv Risse die durch Materialspannung oder Versprödung auftreten.So klar scheint das, wenn man sich das "Statement" so durchliest, aber nicht zu sein.
undWir haben als Händler jedoch nichts mit der Herstellergarantie zu tun, sondern behandeln Reklamationen im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Sachmängelhaftung (...).
Nun zum für dich wichtigeren Teil. Aufgrund des Kaufdatums der Grafikkarte ist die Beweislastumkehr gemäß § 477 BGB bereits abgelaufen, sodass du als Kunde uns gerichtsfest beweisen müsstest, dass die von dir genannten Sachmängel schon bei Gefahrübergang (Warenerhalt / Warenerhalt des ersten Austauschproduktes) vorhanden gewesen sind, denn die "Gewährleistung" deckt nur solche Mängel ab.
Während des Gewährleistungszeitraumes von 2 Jahren ab Warenerhalt (...)
Sicher ist ein Fremdverschulden des Käufers auch möglich, aber ich finde es schon ein starkes Stück das man gleich auf die Beweislastumkehr verweist (natürlich nur um den Kunden zu zeigen wer hier rechtlich gesehen das Sagen hat)
Das Problem ist doch, was ist ein Mangel und was sind Nutzungsspuren welche ein Austauschprodukt ja haben darf. Ist nicht immer einfach, vor allem da, wenn es über den Hersteller geht, diese es sehr locker sehen wie zumindest das Produkt vom Hersteller->Kunden aussehen darf. (Gab hier auch mal interessante Aktionen von ASUS bei einer RMA).
Und nein, Mike hat eben nicht, nüchtern betrachtet, die Sachlage wiedergegeben. Denn die Beweislastumkehr zählt bei dem Beworbenen wie hier schlicht nicht. Wäre das selbe wenn ich sagen würde, du hast 2 Jahre Garantie, aber nur ggf. Sicher ist ein Fremdverschulden des Käufers auch möglich, aber ich finde es schon ein starkes Stück das man gleich auf die Beweislastumkehr verweist (natürlich nur um den Kunden zu zeigen wer hier rechtlich gesehen das Sagen hat) und wenn man es drauf ankommen lassen würde der Kunde ein teures bzw. fast unmögliches Gutachten bringen müsste.
Ja, dann hättest Du JETZT kein potentielles Problem wegen Beweislastumkehrschonmal dran gedacht, was gewesen wäre, wenn ich die Austauschkarte in einem Funktionstüchtigen aber "gebraucht anmutenden" Zustand hätte reklamieren wollen????
...oder ich hätte die Karte nach 2-3Wochen zurück bekommen mit dem Vermerk, die Hardware ist in Ordnung und ich habe kein Anrecht auf Neuware.Ja, dann hättest Du JETZT kein potentielles Problem wegen Beweislastumkehr
Romsky 2.0!...oder ich hätte die Karte nach 2-3Wochen zurück bekommen mit dem Vermerk, die Hardware ist in Ordnung und ich habe kein Anrecht auf Neuware.