Landesmedienanstalten nehmen Streamer wie PietSmiet ins Visier

Jo, Steuerlich betrachtet stimme ich dir da zu. Einnahmen (über Freibetrag oder was auch immer) --> Kleingewebe. Da braucht es dann aber auch ne gewisse maßvolle Herangehensweise.

Normalerweise hat man in diesem Einnahmebereich, der gleich oder sogar unter dem eines durchschnittlichen Arbeitnehmergehaltes liegt echt schlechte Karten damit über die Runden zu kommen. Von Krankenkasse über Steuern und dem Fehlen jeglicher Rentenabsicherung würde sich das kaum ein Streamer trauen. Ne Art "Arbeitnehmermodell" währe da wohl weitaus praktikabler. Auf jede Einnahme >x zahlt man y% Steuern, die zu bestimmten Teilen dann auf die einzelnen Sozialabgaben verteilt werden. Also nicht "Ich bin einen Euro über der Beitragsgrenze und darf jetzt Privatinsolvenz anmelden" sondern "von diesem Euro drüber zahle ich jetzt 33% Steuern, und die KV davon bekommt 15% etc bla...

Das motiviert die Leute dann auch mal was auszuprobieren. Bisher ist es ja so "Ich mache es ganz oder gar nicht" und nicht "Ich taste mich langsam vor"... vor allem in unserer heutigen Technologie ist dieser Großindustrielle Ansatz ziemlich daneben und gehört mal ordentlich überarbeitet.
 
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@Shevchen - was ich mich die ganze Zeit schon frage: Dir ist klar, dass es hier um eine Art der Sendegenehmigung geht und nicht darum, dass Streamer plötzlich komische "neue" Steuern aus ihren Einnahmen zahlen sollen? Müssen sie rein rechtlich nämlich bereits jetzt schon. Tun sie hoffentlich auch.

Unsere Steuer- und Sozialabgabenmodelle sind grds. nicht verkehrt. Es ist beim aktuellen Stand zu keiner Zeit so, dass man über irgend eine Einkommensgrenze schnappt und dann plötzlich "Privatinsolvenz" anmelden muss.
Ein alter Witz aus dem Handwerk: "Würde ich nicht so viel schwarz arbeiten könnte ich die vielen Steuern garnicht zahlen!"

Steuer bemisst sich primär aus erzieltem Gewinn. Es können nu wirklich nicht mehr Steuern bezahlt werden, als unterm Strich Gewinne stehen. So eine nette Rundfunklizenz ist übrigens eine reguläre Ausgabe, die gewinnmindernd wirkt. Von daher verstehe ich den Terz bei den Gewerblichen ohnehin nicht so ganz.

Von dem was du von dir gibst klingt es fast so, als hättest du dich noch nie in deinem Leben mit Steuern & Sozialabgaben beschäftigt, ernsthaft.


Desweiteren wird hier ständig auf der Zahl 500 als Obergrenze rumgehackt, was Schwachsinn ist. Die Passage hat keine Aussagekraft über die tatsächliche Zuschauerzahl. Es geht um potentiell erreichbare Zuschauer. Diese Zahl ist, selbst wenn nur zwei traurige Hansel den Stream tatsächlich einschalten, grds. unbegrenzt. Respektive auf die Anzahl der weltweiten Bevölkerung beschränkt.
Es steht nirgendwo, dass es ab 501 Zuschauern Rundfunk ist. Es steht da, dass es Rundfunk ist, wenn es potentiell über 500 Menschen erreichen kann. Prinzipiell ist jeder Stream im Internet, das keine konkrete Viewer-Cap hat damit Rundfunk.

Gegenbeispiel? Ich setze einen kleinen Radiosender in meinem Kuhkaff mit 50 Einwohnern auf, dessen Sendereichweite tatsächlich die Dorfgrenzen kaum übersteigt. Sehr regionales Angebot, überschaubarer Empfängerkreis, sofern man kein Touri Dorf mit 50 Einwohnern und 5.000 Touris täglich im Stadtkern ist. Würde aber 'ne spannende Stehparty, egal, weiter.


Aus genau diesem Grund ist die Nummer so problematisch. Weil es jeden Streamer ab Sekunde 0 trifft. Und hierfür gilt es Sonderregelungen zu finden, die im Verhältnis zur ausgeübten "Rundfunktätigkeit" stehen. An tatsächliche Zuschauerzahlen anzuknüpfen halte ich für schwierig. Was zählt? Durchschnitt, Peak? Ganz so einfach ist das alles nicht, da brauchts schon einige Anstrengungen um zu einer verträglichen Lösung zu kommen.

Grüße
Thomas
 
Na dafür gibt's doch die Youtube Likes. (Und die lästige Like-Bettelei hätte auch ein Ende :lol: )
 
@Shevchen - was ich mich die ganze Zeit schon frage: Dir ist klar, dass es hier um eine Art der Sendegenehmigung geht und nicht darum, dass Streamer plötzlich komische "neue" Steuern aus ihren Einnahmen zahlen sollen? Müssen sie rein rechtlich nämlich bereits jetzt schon. Tun sie hoffentlich auch.

Unsere Steuer- und Sozialabgabenmodelle sind grds. nicht verkehrt. Es ist beim aktuellen Stand zu keiner Zeit so, dass man über irgend eine Einkommensgrenze schnappt und dann plötzlich "Privatinsolvenz" anmelden muss.
Ein alter Witz aus dem Handwerk: "Würde ich nicht so viel schwarz arbeiten könnte ich die vielen Steuern garnicht zahlen!"

Steuer bemisst sich primär aus erzieltem Gewinn. Es können nu wirklich nicht mehr Steuern bezahlt werden, als unterm Strich Gewinne stehen. So eine nette Rundfunklizenz ist übrigens eine reguläre Ausgabe, die gewinnmindernd wirkt. Von daher verstehe ich den Terz bei den Gewerblichen ohnehin nicht so ganz.

Von dem was du von dir gibst klingt es fast so, als hättest du dich noch nie in deinem Leben mit Steuern & Sozialabgaben beschäftigt, ernsthaft.

Hab ich auch nicht, weil ich bisher ganz normaler Arbeitnehmer war. Wenn ich mich aber freiberuflich betätigen will oder ein Gewerbe aufmachen will (rein hypothetisch) und ich dann sowas sehe wie "zahlen sie doch mal bis zu 10k € für ihre Rundfunklizenz, dann ist es ja wohl verständlich, dass jemand, der sich das Equipment bisher vom Essen abgekratzt hat diese Summe etwas... beeindrucken wirkt, richtig?


Desweiteren wird hier ständig auf der Zahl 500 als Obergrenze rumgehackt, was Schwachsinn ist. Die Passage hat keine Aussagekraft über die tatsächliche Zuschauerzahl.
Völlig korrekt.

Es geht um potentiell erreichbare Zuschauer. Diese Zahl ist, selbst wenn nur zwei traurige Hansel den Stream tatsächlich einschalten, grds. unbegrenzt. Respektive auf die Anzahl der weltweiten Bevölkerung beschränkt.
Es steht nirgendwo, dass es ab 501 Zuschauern Rundfunk ist. Es steht da, dass es Rundfunk ist, wenn es potentiell über 500 Menschen erreichen kann. Prinzipiell ist jeder Stream im Internet, das keine konkrete Viewer-Cap hat damit Rundfunk.
Und dann ist der kleine 16-jährige Peter der sein Spielchen streamt auf einmal eine Rundfunkanstalt. Oder doch erst, wenn er damit Geld macht? Oder nicht? Definiert dann die Tatsache der Einnahme, ob etwas Rundfunk ist oder nicht? Da sind ein paar große Logiklöcher drin.

Gegenbeispiel? Ich setze einen kleinen Radiosender in meinem Kuhkaff mit 50 Einwohnern auf, dessen Sendereichweite tatsächlich die Dorfgrenzen kaum übersteigt. Sehr regionales Angebot, überschaubarer Empfängerkreis, sofern man kein Touri Dorf mit 50 Einwohnern und 5.000 Touris täglich im Stadtkern ist. Würde aber 'ne spannende Stehparty, egal, weiter.
Jupp, so ungefähr fühlt sich auch klein Peter.

Aus genau diesem Grund ist die Nummer so problematisch. Weil es jeden Streamer ab Sekunde 0 trifft. Und hierfür gilt es Sonderregelungen zu finden, die im Verhältnis zur ausgeübten "Rundfunktätigkeit" stehen. An tatsächliche Zuschauerzahlen anzuknüpfen halte ich für schwierig. Was zählt? Durchschnitt, Peak? Ganz so einfach ist das alles nicht, da brauchts schon einige Anstrengungen um zu einer verträglichen Lösung zu kommen.
Ich frage mal anders: Was haben die Rundfunkanstalten mit mir am Hut, wenn ich beispielsweise Spiele streame? Die haben absolut gar nix mit mir am Hut, genauso wenig wie die GEMA wenn ich Musik mache. Nur weil etwas etabliert ist, heißt es noch lange nicht, dass ich automatisch Mitglied werde, wenn irgendwelche Bedingungen erfüllt werden. Ich KANN Mitglied werden, dafür brauchen die aber meine Unterschrift und Willenserklärung.

Hast du dir mal die ersten paar Paragraphen vom Staatsvertrag durchgelesen? Das klingt alles extrem nach "Redaktion, Unternehmen, Niederlassung, Mitarbeiter, regelmäßige Sendungen, Programm etc pp"

Ist alles nicht klein Peter.

Ich verstehe PietSmiet hingegen schon eher als Rundfunk, denn dort gibts ja sowas wie ein Programm. Youtuber, die aber einfach frei nach Schnauze streamen kann ich unmöglich als "Rundfunkanstalt" ansehen.
 
Wart doch mal ab bis wirklich "klein Peter" zu irgendeiner Abgabe verdonnert wird!
Im Moment zahlt sie nicht mal PietSmiet sondern es wird noch mit Anwälten diskutiert.
 
warum nimmt man dann pietsmiet als beispiel und nicht rbtv? die haben doch nen viel größeren kreis an publikum
 
Hab ich auch nicht, weil ich bisher ganz normaler Arbeitnehmer war. Wenn ich mich aber freiberuflich betätigen will oder ein Gewerbe aufmachen will (rein hypothetisch) und ich dann sowas sehe wie "zahlen sie doch mal bis zu 10k € für ihre Rundfunklizenz, dann ist es ja wohl verständlich, dass jemand, der sich das Equipment bisher vom Essen abgekratzt hat diese Summe etwas... beeindrucken wirkt, richtig?
Siehe den Absatz zur Verhältnismäßigkeit. Ich weiß auch nicht, warum du ausgerechnet die 10.000 nennst. Die 10.000 sind die Obergrenze was so eine Lizenz kosten kann. Es geht auch deutlich darunter.

Ich frage mal anders: Was haben die Rundfunkanstalten mit mir am Hut, wenn ich beispielsweise Spiele streame? Die haben absolut gar nix mit mir am Hut, genauso wenig wie die GEMA wenn ich Musik mache.
Äpfel-Birnen Vergleich. Die GEMA ist eine Gesellschaft für Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte. Am Ende des Tages geht es darum, dass die dir Geld zuschustern wenn deine Machwerke irgendwo gespielt werden. Nicht darum dir Kohle abzuknöpfen für eine Erlaubnis. Man kann seine Machwerke auch nicht der GEMA unterstellen, das ist aber was ganz anderes.

Und eine Frage? Was hab ich mit meinem Unternehmen mit der IHK am Hut? Warum genau muss ich Geld an die IHK zahlen, damit ich meinen Beruf ausüben darf und eine Genehmigung dafür erhalte? Achso, ja - weil es Vorschrift ist. Bei der Unternehmensgründung hätte man auch jammern können - oh, aber warum... Ich verdiene doch noch nix, warum muss ich denn schon im Vorfeld der IHK einen Haufen Kohle überweisen um überhaupt die Genehmigung zu erhalten? ->Das nennt sich unternehmerisches Risiko. Sind wir ehrlich. Auch die kleinen Popelstreamer träumen insgeheim vom Interwebz fame und würden mit Sicherheit nicht aufhören wenn sie plötzlich 10.000 Zuschauer hätten und einen Haufen Kohle damit verdienen würden. Niemand betreibt just4fun den Aufwand zu streamen, wenn keine Zielsetzung dahinter stünde.
Ich hab auch 'ne Zeit lang gestreamed. Wenn ich zurückdenke was ich da im Hinterkopf hatte, war ich absolut keine Ausnahme. Man hat das mit dem Ziel gemacht Aufmerksam, Zuschauerzahlen und evtl. eine Monetarisierung des Streams zu bekommen.

Nur weil etwas etabliert ist, heißt es noch lange nicht, dass ich automatisch Mitglied werde, wenn irgendwelche Bedingungen erfüllt werden. Ich KANN Mitglied werden, dafür brauchen die aber meine Unterschrift und Willenserklärung.
Die Rundfunklizenz ist doch verdammt nochmal keine Mitgliedschaft. Siehe IHK. Sieh es eher als Genehmigung etwas zu tun. Genauso wie man eine Zulassung für dies, einen Meisterbrief für das, eine Erlaubnis für jenes braucht. Daher kannst du einen Scheißdreck. Ist die Ausführung einer gewissen Tätigkeit an Bedingungen geknüpft, sind die zu erfüllen, fertig aus.
Die Anwaltskammer, Ärztekammer, Architektenkammer usw. ist auch eine Pflichtmitgliedschaft. Willst du in dem Beruf praktizieren? Mitglied werden und bezahlen. Kannst lang rumjammern von wegen die brauchen Unterschrift und Willenserklärung. Keine Mitgliedschaft, keine Berufszulassung. Ende aus, Mickey Maus.

Hast du dir mal die ersten paar Paragraphen vom Staatsvertrag durchgelesen? Das klingt alles extrem nach "Redaktion, Unternehmen, Niederlassung, Mitarbeiter, regelmäßige Sendungen, Programm etc pp"
Ist alles nicht klein Peter.
Siehe oben. Genau das ist klein Peter, weil er im Normalfall groß Peter werden will. Auf Mitarbeiter kommt es nicht an, die Redaktion ist er selbst, regelmäßige Sendung versteht sich bei aktiven Streamern von selbst und Programm? "Heute der Minecraft Marathon und nächsten Freitag spielen wir Anno 2205!" So einfach ist das.


Wie ich bereits sagte, die Frage der Verhältnismäßigkeit bei kleinen Streamern wird hier interessant werden und es wird eine Lösung gefunden werden. Fordern kann man auch viel, durch ist auch im Falle der großen Streamer noch gar nichts. Deine Auffassung ist jedoch grob falsch, da du quasi unterstellst, dass im Berufsleben eines Selbständigen alles seine ureigene Entscheidung ist und es für nichts und niemanden außer den armen Streamern Auflagen gäbe.

Und bevor du anfängst, dass das für klein Peter kein "Berufsleben" wäre bist du allgewaltig auf dem Holzweg. Würde er Popularität erlangen, wär das ab morgen sein Beruf. Würde man in einer an sich regulierten Branche plötzlich anfangen Ausnahmen zu machen, müssten in anderen Branchen ebenso Regularien fallen. Und verdammt - in denen gibts trotz aller Pflichtmitgliedschaften und haste nicht gesehen noch so herbe viel schwarze Schafe, dass man nicht so viel fressen kann, wie man manchmal kotzen möchte.

warum nimmt man dann pietsmiet als beispiel und nicht rbtv? die haben doch nen viel größeren kreis an publikum

Geh mal bissl googeln, soweit ich das aufn ersten Blick sehe haben die schon länger eine Lizenz.

Grüße
Thomas
 
Zuletzt bearbeitet:
Komisch,Gronkh macht doch das gleiche,aber da hört man nix.Vllt zahlt der auch ? Nichtsdestrotz schliessen sich einige Youtuber zusammen.
 
Siehe den Absatz zur Verhältnismäßigkeit. Ich weiß auch nicht, warum du ausgerechnet die 10.000 nennst. Die 10.000 sind die Obergrenze was so eine Lizenz kosten kann. Es geht auch deutlich darunter.
Ja, es geht alles. Und weil es keine Regelung fürs Internet gibt, kann man da auch alles durch die Gegend interpretieren. Wie gesagt, erreicht das Internet ja alle, es gibt also keinen Grund nicht direkt die 10k zu verlangen. Kann man sich alles schön zurechtinterpretieren und die Verhältnismäßigkeit aus dem Fenster werfen.

Ich stimme dir durchaus zu, wenn du sagst "so wird es wohl nicht kommen" - aber was, wenn das tatsächlich als Druckmittel gegen Streamer benutzt wird, weil eine Lobby ein Interesse daran hat, die "Konkurrenz auszuknippsen?" Was das angeht, ist mein Vertrauen in die Integrität vieler Organisationen nicht sonderlich hoch.


Äpfel-Birnen Vergleich. Die GEMA ist eine Gesellschaft für Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte. Am Ende des Tages geht es darum, dass die dir Geld zuschustern wenn deine Machwerke irgendwo gespielt werden.
Aber könnte es nicht sein, dass mir das in Zeiten von Internet völlig egal geworden ist und ich als Musiker dazu übergegangen bin, eine moderne Vermarktung zu nutzen? Vielleicht verdiene ich ein paar Brötchen damit, dass Leute mir nen Euro oder zwei für mein gesamtes Album geben, dass die downloaden können und ich ansonsten von Auftritten lebe, die ich mir direkt bezahlen lasse? Mal ganz ehrlich - in Zeiten von Spotify ist es schon eher naiv anzunehmen, dass die GEMA da noch irgend einen Einfluss auf die Verbreitung meiner Mukke hat. Die schmeiß ich eher als Promo-Material raus und kann froh sein, wenn die Kosten gedeckt werden und ansonsten lebt der Musiker heute von Auftritten, Merch und dem guten Willen seiner Fans. Da steht mir die GEMA eher im Weg.

Nicht darum dir Kohle abzuknöpfen für eine Erlaubnis. Man kann seine Machwerke auch nicht der GEMA unterstellen, das ist aber was ganz anderes.
Oh, die GEMA will durchaus Gebühren haben. Von jeder CD, von jedem Auftritt (vom Veranstalter) und alles, wo Geld zu machen ist (selbst als Gastmusiker) Das hat früher vielleicht mal Sinn ergeben, heute kommt man aber auch sehr gut ohne klar. Und genauso sehe ich das auch mit den Rundfunkanstalten. Die Technologie hat gewisse Institutionen halt weniger relevant oder total obsolet gemacht - je nach Bereich.

Und eine Frage? Was hab ich mit meinem Unternehmen mit der IHK am Hut? Warum genau muss ich Geld an die IHK zahlen, damit ich meinen Beruf ausüben darf und eine Genehmigung dafür erhalte? Achso, ja - weil es Vorschrift ist.
Weil du eine Dienstleistung gemäß eines Berufsstandes ausführst - der ausgebildet werden muss. Wenn du was machst, wo kein Berufsstand drin ist, hättest du mit der IHK tatsächlich nix am Hut. Aber das ist nur meine Sichtweise darauf. Als Arzt musst du nachweisen behandeln zu können, als Elektriker musst du deine Gesellenprüfung machen und als Ingenieur brauchst du auch einen Abschluss. Alles okay, dass die IHK das mitreden will, vor allem wenn du ausgebildetes Personal einstellen willst. Die Fallen ja nicht einfach vom Himmel.

Bei der Unternehmensgründung hätte man auch jammern können - oh, aber warum... Ich verdiene doch noch nix, warum muss ich denn schon im Vorfeld der IHK einen Haufen Kohle überweisen um überhaupt die Genehmigung zu erhalten? ->Das nennt sich unternehmerisches Risiko.
Nee, das hat nix mit Risiko zu tun - das ist ne Zwangsabgabe. Ob die gerechtfertigt ist, ist ne andere Frage.

Sind wir ehrlich. Auch die kleinen Popelstreamer träumen insgeheim vom Interwebz fame und würden mit Sicherheit nicht aufhören wenn sie plötzlich 10.000 Zuschauer hätten und einen Haufen Kohle damit verdienen würden. Niemand betreibt just4fun den Aufwand zu streamen, wenn keine Zielsetzung dahinter stünde.
Ähm... das darf jeder für sich selbst entscheiden warum er was macht? Klar, wenn du Geld damit verdienst --> Steuern zahlen wie jeder andere auch. Aber warum Mitglied in nem Verein werden, in dem du gar nicht Mitglied sein willst? Aber wir drehen uns hier im Kreis...


Ich hab auch 'ne Zeit lang gestreamed. Wenn ich zurückdenke was ich da im Hinterkopf hatte, war ich absolut keine Ausnahme. Man hat das mit dem Ziel gemacht Aufmerksam, Zuschauerzahlen und evtl. eine Monetarisierung des Streams zu bekommen.
Die Streamer, denen ich zuschaue sind da wohl etwas anders und ich wurde dann wohl auch anders inspiriert/geprägt. Bei allen Streams die ich bisher gemacht hatte, war entweder der Spaß im Vordergrund (und anderen zu zeigen, wie man das macht) oder eine Art "Tutorial" - also ich zeige Menschen wie was geht und worauf man achten muss. Wie viele Zuschauer ich dabei hatte war mir erst einmal egal, auch habe ich damit bis heute nicht einen Cent eingenommen - aber durchaus viel Feedback bekommen und interessante Menschen kennen gelernt. Vielleicht bin ich da aber auch ein Sonderling und die restlichen 99% wollen Internet-Stars werden. Aber selbst dann frag ich mich, was das mit ner Zwangsverspflichtung zu tun hat, auf einmal ein Rundfunkkanal zu sein. Bibis Schminktipps in die gleiche Kategorie zu werfen wie freie Philosophen ist schon etwas fahrlässig.


Die Rundfunklizenz ist doch verdammt nochmal keine Mitgliedschaft. Siehe IHK. Sieh es eher als Genehmigung etwas zu tun. Genauso wie man eine Zulassung für dies, einen Meisterbrief für das, eine Erlaubnis für jenes braucht. Daher kannst du einen Scheißdreck. Ist die Ausführung einer gewissen Tätigkeit an Bedingungen geknüpft, sind die zu erfüllen, fertig aus.
Die Anwaltskammer, Ärztekammer, Architektenkammer usw. ist auch eine Pflichtmitgliedschaft. Willst du in dem Beruf praktizieren? Mitglied werden und bezahlen. Kannst lang rumjammern von wegen die brauchen Unterschrift und Willenserklärung. Keine Mitgliedschaft, keine Berufszulassung. Ende aus, Mickey Maus.
Was ist denn der Streamer von Beruf? Ich kann ne Amöbe vor ner Webcam ablichten und 24h lang ins Netz streamen. lol


Siehe oben. Genau das ist klein Peter, weil er im Normalfall groß Peter werden will. Auf Mitarbeiter kommt es nicht an, die Redaktion ist er selbst, regelmäßige Sendung versteht sich bei aktiven Streamern von selbst und Programm? "Heute der Minecraft Marathon und nächsten Freitag spielen wir Anno 2205!" So einfach ist das.
Nochmal: Er streamt was er am Rechner daddelt und gibt seine persönliche Meinung dazu ab. Das ist kein Beruf, das kann JEDER! Siehe Amöbe.

Wie ich bereits sagte, die Frage der Verhältnismäßigkeit bei kleinen Streamern wird hier interessant werden und es wird eine Lösung gefunden werden. Fordern kann man auch viel, durch ist auch im Falle der großen Streamer noch gar nichts. Deine Auffassung ist jedoch grob falsch, da du quasi unterstellst, dass im Berufsleben eines Selbständigen alles seine ureigene Entscheidung ist und es für nichts und niemanden außer den armen Streamern Auflagen gäbe.
Nö, ganz im Gegenteil. Ich habe oben bereits geschrieben, dass es für kritische Bereiche, für offizielle Aufträge oder bei offiziellen Bezeichnungen so etwas Sinn ergibt und auch gut ist. Kann sich halt nicht jeder einfach "Ingenieur" oder "Herzchirurg" nennen. Nur Streamer ist kein Beruf, das ist ne Webcam mit integrierten Mic auf den Monitor befestigen, anschalten und schon bist du Streamer. Wow!

Es geht mir hier nicht darum, dass Streamer nix zahlen sollen. Wenn sie Einnahmen haben --> Zahlen wie jedes andere Unternehmer auch.

Und bevor du anfängst, dass das für klein Peter kein "Berufsleben" wäre bist du allgewaltig auf dem Holzweg. Würde er Popularität erlangen, wär das ab morgen sein Beruf.
Nö, das wäre seine Tätigkeit, da Streamen kein Beruf ist.

Würde man in einer an sich regulierten Branche plötzlich anfangen Ausnahmen zu machen, müssten in anderen Branchen ebenso Regularien fallen. Und verdammt - in denen gibts trotz aller Pflichtmitgliedschaften und haste nicht gesehen noch so herbe viel schwarze Schafe, dass man nicht so viel fressen kann, wie man manchmal kotzen möchte.
Mag alles sein, aber ne Kamera vor sein Gesicht zu halten und nen roten Knopf zu drücken ist halt kein Beruf.


Du kannst hier höchstens anführen, dass das, was du vor der Kamera machst zertifiziert sein müsste, wenn es gefährlich sein kann. Also sowas wie "Hallo, mein Name ist Peter und ich zeige euch heute, wie man eine Herz-OP durchführt." Dann bist du aber Chirurg und dafür hast du ja bereits Berufsausbildung/Studium abgeschlossen.

Was hier fehlt ist mal ne ordentliche Regelung, ansonsten können wir hier noch tagelang diskutieren und würden auf keinen grünen Zweig kommen.
 
Ja, es geht alles. Und weil es keine Regelung fürs Internet gibt, kann man da auch alles durch die Gegend interpretieren. Wie gesagt, erreicht das Internet ja alle, es gibt also keinen Grund nicht direkt die 10k zu verlangen. Kann man sich alles schön zurechtinterpretieren und die Verhältnismäßigkeit aus dem Fenster werfen.
Bemühe google mal etwas um die allgemeine Sachlage zu sondieren, bevor du sowas raushaust. Es gibt durchaus Referenzwerte, was so eine Lizenz für reine Online-Übertragungen kosten kann. Die werden im Regelfall nichtmal im Ansatz an die 10.000 kratzen. Für den Großteil der Web-Streams werden wohl zwischen 1.000 und 3.000 Euro anfallen. Zu mehr wirds wohl nur bei den absoluten Größen reichen.
Der angegebene Preisbereich der Lizenz steht da nicht zum Spaß und wäre völlig unsinnig, wenn man davon ausgehen würde, dass direkt immer mit dem größten Hammer zugeschlagen wird.

Ich stimme dir durchaus zu, wenn du sagst "so wird es wohl nicht kommen" - aber was, wenn das tatsächlich als Druckmittel gegen Streamer benutzt wird, weil eine Lobby ein Interesse daran hat, die "Konkurrenz auszuknippsen?" Was das angeht, ist mein Vertrauen in die Integrität vieler Organisationen nicht sonderlich hoch.
Jo, dann bitte aus Deutschland auswandern und aus jedem anderen Staat fernhalten, der per ordentlicher Regierung organisiert ist. Ich weiß echt nicht, woher dieses generelle Misstrauen kommt. Dass Deutschland in einigen Bereichen einfach zu bürokratisch und rückständig ist mag sein. Aber hier direkt vorzuwerfen, dass eine öffentliche Anstalt aufgrund von Lobby-Interessen sowas tut ist absurd.


Aber könnte es nicht sein, dass mir das in Zeiten von Internet völlig egal geworden ist und ich als Musiker dazu übergegangen bin, eine moderne Vermarktung zu nutzen? Vielleicht verdiene ich ein paar Brötchen damit, dass Leute mir nen Euro oder zwei für mein gesamtes Album geben, dass die downloaden können und ich ansonsten von Auftritten lebe, die ich mir direkt bezahlen lasse? Mal ganz ehrlich - in Zeiten von Spotify ist es schon eher naiv anzunehmen, dass die GEMA da noch irgend einen Einfluss auf die Verbreitung meiner Mukke hat. Die schmeiß ich eher als Promo-Material raus und kann froh sein, wenn die Kosten gedeckt werden und ansonsten lebt der Musiker heute von Auftritten, Merch und dem guten Willen seiner Fans. Da steht mir die GEMA eher im Weg.
Zum 1. Satz - dann unterstelle deine Werke nicht der GEMA, solved. Zum Rest, gerade Spotify - du wiederum wärst naiv zu glauben, dass Spotify nicht für jeden Abruf oder jedes Nutzerabo an die GEMA zahlen muss. Es erschließt sich keinem, warum du Spotify anführst, wenn es um Zugriff durch die GEMA geht.

Hier ein Auszug per Stand 2013:

Für Spotify gelten folglich zwei unterschiedliche Tarife: Für jeden Kunden seiner kostenpflichtigen Pakete muss das Startup aus Schweden eine pauschale monatliche Lizenzgebühr von etwa einem Euro an die GEMA abführen. Bei Gratis-Hörern dagegen fällt die von der GEMA für Musikdienste mit hohem Interaktivitätsgrad festgelegte Mindestvergütung von 0,6 Cent pro Song an - oder eine Umsatzbeteiligung von 10,25 Prozent an den Werbeeinnahmen, sollten diese die Mindestvergütung übertreffen. Die von Spotify grundsätzlich angestrebte Pauschalvergütung kann in Deutschland also nur für zahlende Anwender, nicht aber für User von Spotify Free in Anspruch genommen werden.
Spotify und die GEMA: Die schwierige Suche nach einer Einigung - foerderland


Die GEMA ist damit durchaus im Bilde über die Verbreitung der Titel über Spotify, an denen sie die Rechteverwertung hat. Die GEMA war übrigens nie dazu gedacht irgendwem vorzuschreiben wie und wo etwas verbreitet werden darf, sondern dazu, Lizenzgebühren für die Wiedergabe des Titels zu verlangen. Je weiter sich ein Titel verbreitet und gehört wird, umso besser.
Aber nochmal, wenn man als Künstler die GEMA als Bremse sieht, unterstellt man seine Titel einfach nicht der GEMA. Du brauchst nicht die Erlaubnis der GEMA um irgendwas zu veröffentlichen. Anders bei der Rundfunklizenz.

Oh, die GEMA will durchaus Gebühren haben. Von jeder CD, von jedem Auftritt (vom Veranstalter) und alles, wo Geld zu machen ist (selbst als Gastmusiker) Das hat früher vielleicht mal Sinn ergeben, heute kommt man aber auch sehr gut ohne klar. Und genauso sehe ich das auch mit den Rundfunkanstalten. Die Technologie hat gewisse Institutionen halt weniger relevant oder total obsolet gemacht - je nach Bereich. [/qote]
Solangsam glaube ich echt, dass du 0 verstanden hast wie die GEMA eigentlich funktioniert. Der Veranstalter führt unabhängig von den auftretenden Musikern an die GEMA ab. Und selbst wenn Grönemeyer persönlich kommt um mit einer Kiss Coverband "I was made for loving you" zu singen, würde das nichts an den GEMA Gebühren ändern. Es kommt darauf an was aufgeführt wird, und nicht welcher Musiker das tut.

Weil du eine Dienstleistung gemäß eines Berufsstandes ausführst - der ausgebildet werden muss. Wenn du was machst, wo kein Berufsstand drin ist, hättest du mit der IHK tatsächlich nix am Hut. Aber das ist nur meine Sichtweise darauf. Als Arzt musst du nachweisen behandeln zu können, als Elektriker musst du deine Gesellenprüfung machen und als Ingenieur brauchst du auch einen Abschluss. Alles okay, dass die IHK das mitreden will, vor allem wenn du ausgebildetes Personal einstellen willst. Die Fallen ja nicht einfach vom Himmel.
Aber Streamer mit der potentiellen Reichweite der Tagesschau oder darüber soll man einfach so auf die Gesellschaft, respektive leicht zu beeinflussende Kinder loslassen? Wir erinnern uns alle daran, als dner auf seinem Channel (kein Stream zugegeben, aber Youtube Channel mit einer Reichweite von damals über 1 Mio) gesagt hat wie und warum er Rechtspopulisten toll findet? Hat sich im Nachgang dafür entschuldigt und gesagt, dass er sowas ja nie wieder tun würde, da er jetzt älter und reifer ist (lol). Aber hatte damit Zugang zu leicht beeinflussbaren jugendlichen, die gerne blind und unreflektiert ihren Idolen nachfolgen. Das was er da gesagt hatte war ausgemachter Bullshit und ist in sich genommen für die Gesellschaft nicht ganz ohne. dner mit seinem Youtube Kanal ist von einer solchen Lizenz aber nicht betroffen. Schade.

Nee, das hat nix mit Risiko zu tun - das ist ne Zwangsabgabe. Ob die gerechtfertigt ist, ist ne andere Frage.
Siehst, und eine Rundfunklizenz ist bei erfüllen des Tatbestandes ebenso eine Zwangsabgabe. Und den Tatbestand erfüllt ein Streamer locker. Also ja auch kein Risiko. In welcher Höhe die gerechtfertig ist, ist auch eine andere Frage.

Ähm... das darf jeder für sich selbst entscheiden warum er was macht? Klar, wenn du Geld damit verdienst --> Steuern zahlen wie jeder andere auch. Aber warum Mitglied in nem Verein werden, in dem du gar nicht Mitglied sein willst? Aber wir drehen uns hier im Kreis...
Eine Senderlizenz zu beantragen hat mit einer Mitgliedschaft nichts zu tun. Wenn du das mal in deinen Kopf kriegst. Die Lizenz beinhaltet die Erlaubnis zum Senden, fertig aus. Man wird damit kein Mitglied bei irgendwas. Für viele zulassungspflichtige Tätigkeiten aus der GewO braucht es letztlich auch nur die Zahlung der Gebühr an die Behörde um mit dabei zu sein. Das ist durchaus vergleichbar mit der Rundfunklizenz und bedingt auch keiner Mitgliedschaft irgendwo, sondern ist eine reine Abgabe um eine gewisse Tätigkeit aufnehmen zu dürfen.
Wir würden uns nicht mehr so im Kreis drehen, wenn du den Unterschied zwischen Mitgliedschaft und Lizenz verstehen würdest. Aber da hab ich aktuell wenig Hoffnung.

Die Streamer, denen ich zuschaue sind da wohl etwas anders und ich wurde dann wohl auch anders inspiriert/geprägt. Bei allen Streams die ich bisher gemacht hatte, war entweder der Spaß im Vordergrund (und anderen zu zeigen, wie man das macht) oder eine Art "Tutorial" - also ich zeige Menschen wie was geht und worauf man achten muss. Wie viele Zuschauer ich dabei hatte war mir erst einmal egal, auch habe ich damit bis heute nicht einen Cent eingenommen - aber durchaus viel Feedback bekommen und interessante Menschen kennen gelernt. Vielleicht bin ich da aber auch ein Sonderling und die restlichen 99% wollen Internet-Stars werden. Aber selbst dann frag ich mich, was das mit ner Zwangsverspflichtung zu tun hat, auf einmal ein Rundfunkkanal zu sein. Bibis Schminktipps in die gleiche Kategorie zu werfen wie freie Philosophen ist schon etwas fahrlässig.
Ok, nächster Lapsus. Dass du Bibis BeautyPalace in einem Atemzug mit den Streamern nennst zeugt davon, dass du offenbar nicht verstanden hast worum es geht. Von der Sendelizenz sind VoD Anbieter ausgenommen. Es geht nur um lineare Live-Übertragungen, wie ein TV Programm. Haste auf Pro7 5 Minuten zu spät reingeschaltet und den Couch-Gag der Simpsons verpasst, dann wars das - zurückspulen nicht möglich, lineare Übertragung. Genauso wie man beim Twitch Livestream nicht zurückspulen kann.

Was ist denn der Streamer von Beruf? Ich kann ne Amöbe vor ner Webcam ablichten und 24h lang ins Netz streamen. lol
Nochmal: Er streamt was er am Rechner daddelt und gibt seine persönliche Meinung dazu ab. Das ist kein Beruf, das kann JEDER! Siehe Amöbe.
[...]
Nur Streamer ist kein Beruf, das ist ne Webcam mit integrierten Mic auf den Monitor befestigen, anschalten und schon bist du Streamer. Wow!
[...]
Nö, das wäre seine Tätigkeit, da Streamen kein Beruf ist.
Jetzt machst dich vollkommen lächerlich. Dir ist klar, wie der Beruf definiert ist? Die Berufsdefinition, die Art 12 I GG zugrunde liegt lautet wie folgt: Ein Beruf ist jede auf Dauer angelegte, der Schaffung und Erhaltung einer Lebensgrundlage dienende Betätigung anzusehen, die nicht schlechthin gemeinschädlich ist.
Es spielt nicht im entferntesten eine Rolle ob Streamer ein Lehrberuf oder sonst was ist. Jede noch so dümmliche Tätigkeit wird zum Beruf, sobald sie auf Dauer angelegt mit der Absicht der Gewinnerzielung ist.

Mag alles sein, aber ne Kamera vor sein Gesicht zu halten und nen roten Knopf zu drücken ist halt kein Beruf.
S.o. - doch, es kann ein Beruf sein. Liest sich auf der Visitenkarte lustig "professioneller Drücker roter Knöpfe mit Gesicht vor Webcam", aber es ist egal. Jede x-beliebige Tätigkeit kann ein Beruf sein.

Du kannst hier höchstens anführen, dass das, was du vor der Kamera machst zertifiziert sein müsste, wenn es gefährlich sein kann.
Äpfel-Birnen, da das Material zur Ausübung des Berufs per se nichts mit einer Lizenzpflichtigkeit der ausgeübten Tätigkeit zu tun hat.

Was hier fehlt ist mal ne ordentliche Regelung, ansonsten können wir hier noch tagelang diskutieren und würden auf keinen grünen Zweig kommen.
Das ist das Problem, wenn man mit juristischen Laien diskutiert. Man kommt auf keinen Grünen Zweig, weil sie zumeist weder einen Überblick über bestehende Regularien haben, noch in der Lage sind diese zu verstehen und zu interpretieren, selbst wenn man sie ihnen vorliegt. Das hast du bereits auf Seite 1 bewiesen, als du versucht hast den klassischen Durchschnitts-Streamer unter die Anforderungen des Rundfunk zu subsumieren.
Schlügest du mit so unsinnigen, hingebogenen Subsumptionen vor Gericht auf hätte jeder anständige Jurist seine Freude damit dich abzuwatschen. Am Ende des Tages würdest du aber nicht verstehen wo dein Fehler liegt, alle Juristen als dumm, verbohrt, altbacken bezeichnen und natürlich glauben, dass das deutsche Rechtssystem unfair ist.

Grüße
Thomas
 
Boah, diese süffisante Arroganz. Großartig!

Vielleicht ist dir aufgefallen, dass ich hier versuche mich an der Realität zu orientieren? Ja, ich hab keine Ahnung von Recht oder Jura und schlage mich auch nicht mit Paragraphen herum. Ist auch nicht mein Beruf. Dafür gibts ja Leute wie dich. Gut. Wenn ich jetzt aber anfange dir alles vorzuwerfen was du nicht kennst, glaubst du das würde das Gespräch voranbringen? Ja? Nein?

Du kannst noch so viel auf den Paragraphen herumreiten - wenns an der Realität vorbei geht, suchen sich die Leute andere Lösungen. Es ist die Aufgabe des Rechtssystems den sozialen Frieden mit Hilfe von Gesetzen zu erhalten, die sich (wohl zu deinem Unmut) an der Realität orientieren müssen, damit das nicht umkippt. Ums mal drastisch auszudrücken: Bei der französischen Revolution isses den Leuten ziemlich egal gewesen, was ihr Gottkönig als legal ansieht und was nicht. Sozialer Krieg halt.

Aber ich schweife ab... die derzeitige Regelung würde jeden Streamer zum Rundfunk machen. Alles Knorke, die Sonne scheint und das klingt auch nicht total absurd oder so. Hier gibts nicht zu sehen, außer dummes Fußvolk.

*tief durchatmet*

Also:

Bemühe google mal etwas um die allgemeine Sachlage zu sondieren, bevor du sowas raushaust. Es gibt durchaus Referenzwerte, was so eine Lizenz für reine Online-Übertragungen kosten kann. Die werden im Regelfall nichtmal im Ansatz an die 10.000 kratzen. Für den Großteil der Web-Streams werden wohl zwischen 1.000 und 3.000 Euro anfallen. Zu mehr wirds wohl nur bei den absoluten Größen reichen.
Der angegebene Preisbereich der Lizenz steht da nicht zum Spaß und wäre völlig unsinnig, wenn man davon ausgehen würde, dass direkt immer mit dem größten Hammer zugeschlagen wird.

Gut, angenommen das stimmt, dann darf der 16 jährige Peter aus dem Beispiel 1-3k Euro abdrücken, weil er seine Spiele streamt? Klär mich bitte auf: Wenn klein Peter nichts einnimmt, soll er dann deiner Meinung nach 1-3k Euro zahlen? Und falls ja: Siehst du darin kein Problem?

Jo, dann bitte aus Deutschland auswandern und aus jedem anderen Staat fernhalten, der per ordentlicher Regierung organisiert ist. Ich weiß echt nicht, woher dieses generelle Misstrauen kommt. Dass Deutschland in einigen Bereichen einfach zu bürokratisch und rückständig ist mag sein. Aber hier direkt vorzuwerfen, dass eine öffentliche Anstalt aufgrund von Lobby-Interessen sowas tut ist absurd.
Vertrauen muss man sich erarbeiten, es fällt nicht einfach vom Himmel. Wenn Politiker im Parlament horrende Nebeneinahmen aus Wirtschaftskreisen einnehmen, bin ich dem sehr skeptisch gegenüber und hinterfrage deren Neutralität. Kann natürlich jeder denken was er will, ändert aber nix daran, dass unser derzeitiges politisches System von Lobbies dermaßen durchsetzt ist, dass das Vertrauen der Bevölkerung halt sehr niedrig ist. Aber es ist nicht mein Job dieses Vertrauen zurückzugeben, sondern die des Politikers es zurückzugewinnen - zum Beispiel mit effektiver Realpolitik. Aber ich schweife wieder ab...

Zum 1. Satz - dann unterstelle deine Werke nicht der GEMA, solved. Zum Rest, gerade Spotify - du wiederum wärst naiv zu glauben, dass Spotify nicht für jeden Abruf oder jedes Nutzerabo an die GEMA zahlen muss. Es erschließt sich keinem, warum du Spotify anführst, wenn es um Zugriff durch die GEMA geht.

Auch hier ne ehrlich gemeinte Frage: Angenommen, ich bin gar nichtr in der GEMA und zahlende Leute hören meine Mukke. Nimmt die GEMA dann Geld von Spotify für einen Künstler, der gar nicht in der GEMA ist? Falls ja: Siehst du darin nicht ein Problem?

Aber Streamer mit der potentiellen Reichweite der Tagesschau oder darüber soll man einfach so auf die Gesellschaft, respektive leicht zu beeinflussende Kinder loslassen? Wir erinnern uns alle daran, als dner auf seinem Channel (kein Stream zugegeben, aber Youtube Channel mit einer Reichweite von damals über 1 Mio) gesagt hat wie und warum er Rechtspopulisten toll findet? Hat sich im Nachgang dafür entschuldigt und gesagt, dass er sowas ja nie wieder tun würde, da er jetzt älter und reifer ist (lol). Aber hatte damit Zugang zu leicht beeinflussbaren jugendlichen, die gerne blind und unreflektiert ihren Idolen nachfolgen. Das was er da gesagt hatte war ausgemachter Bullshit und ist in sich genommen für die Gesellschaft nicht ganz ohne. dner mit seinem Youtube Kanal ist von einer solchen Lizenz aber nicht betroffen. Schade.
Darf ich RTL als gesellschaftsschädigendes Gegenbeispiel bringen? Gut, ist nur meine Meinung, aber die Interpretation, ob etwas "böse" ist, ist doch recht subjektiv, oder?

Und "Denkt doch einer bitte an die Kinder" ist auch etwas... weit hergeholt. Es ist die Aufgabe der Eltern ihre Kinder zu erziehen. Wenn dies nicht geschieht, kann man wohl kaum einen Youtuber die Schuld daran geben, dass Menschen an Hokuspokus glauben. In diesem Sinne müsste man dann auch jegliche Werbung aus dem öffentlichen Leben entfernen - wirkt ja schließlich auch auf Kinder.

Und wenn wir schon beim Internet sind, reicht ein "Klick" auf "Ja, ich bin 18" und dann ist der Weg frei hardcorepornos zu gucken - egal wie alt du bist. Das ist die Realität. Und wenn du dir mal das Handy eines 13 jährigen auf dem Schulhof schnappen würdest und dir die Surf-Historie anguckst, dann stellt sich die Frage ob das Zeug da drauf legal ist, oder ob unser Rechtssystem veraltet ist. Aber ich schweife schon wieder ab...

Eine Senderlizenz zu beantragen hat mit einer Mitgliedschaft nichts zu tun. Wenn du das mal in deinen Kopf kriegst. Die Lizenz beinhaltet die Erlaubnis zum Senden, fertig aus. Man wird damit kein Mitglied bei irgendwas. Für viele zulassungspflichtige Tätigkeiten aus der GewO braucht es letztlich auch nur die Zahlung der Gebühr an die Behörde um mit dabei zu sein. Das ist durchaus vergleichbar mit der Rundfunklizenz und bedingt auch keiner Mitgliedschaft irgendwo, sondern ist eine reine Abgabe um eine gewisse Tätigkeit aufnehmen zu dürfen.
Wir würden uns nicht mehr so im Kreis drehen, wenn du den Unterschied zwischen Mitgliedschaft und Lizenz verstehen würdest. Aber da hab ich aktuell wenig Hoffnung.
Geht doch... ne ordentliche Erklärung.- Danke. Jetzt noch das süffisante Gehabe weg und wir haben ne anständige Diskussion.

Ok, nächster Lapsus. Dass du Bibis BeautyPalace in einem Atemzug mit den Streamern nennst zeugt davon, dass du offenbar nicht verstanden hast worum es geht. Von der Sendelizenz sind VoD Anbieter ausgenommen. Es geht nur um lineare Live-Übertragungen, wie ein TV Programm. Haste auf Pro7 5 Minuten zu spät reingeschaltet und den Couch-Gag der Simpsons verpasst, dann wars das - zurückspulen nicht möglich, lineare Übertragung. Genauso wie man beim Twitch Livestream nicht zurückspulen kann.
Anmerkung am Rande: Du kannst auf Twitch zurückspulen. Videos werden live aufgezeichnet und sind temporär gespeichert für eine gewisse Zeit. Ist dann natürlich nicht mehr der Live-Stream, aber mein eigentliches Problem Kiddies beim Streamen von Spielen ne Gebühr von über 1.000 Euro aufzubrummen ist damit nicht aus der Welt. Und zu Bibis Beautypalast: Ja, die Dame macht auch Livestreams. ;)

Ein Beruf ist jede auf Dauer angelegte, der Schaffung und Erhaltung einer Lebensgrundlage dienende Betätigung anzusehen, die nicht schlechthin gemeinschädlich ist.
Und mein Problem an der Sache ist, dass Leute, die kein Geld damit machen trotzdem unter diese Regelung fallen, obwohl die eben NICHT eine Lebensgrundlage damit erhalten. DAS ist es was mich stört. Wenn du dir dein Leben davon finanzieren kannst, dann habe ich NULL Probleme mit Abgaben und Zulassungen.

DAS hätte ich gerne geklärt - und weil du vom Fach bist, nehme ich mal an du hast da ne Idee? Was konstruktives? Danke!
 
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Du kannst noch so viel auf den Paragraphen herumreiten - wenns an der Realität vorbei geht, suchen sich die Leute andere Lösungen. Es ist die Aufgabe des Rechtssystems den sozialen Frieden mit Hilfe von Gesetzen zu erhalten, die sich (wohl zu deinem Unmut) an der Realität orientieren müssen, damit das nicht umkippt. Ums mal drastisch auszudrücken: Bei der französischen Revolution isses den Leuten ziemlich egal gewesen, was ihr Gottkönig als legal ansieht und was nicht. Sozialer Krieg halt.
Und zu was führt die Suche nach anderen Lösungen? Chaos und Gesetzlosigkeit. Man kann sich nicht einfach in die Gesetzlosigkeit begeben um "besserer Lösungen Willen" und sich dann vermutlich noch im Nachgang beschweren, wenn man auf die Finger geklopft bekommt.

Aber ich schweife ab... die derzeitige Regelung würde jeden Streamer zum Rundfunk machen. Alles Knorke, die Sonne scheint und das klingt auch nicht total absurd oder so. Hier gibts nicht zu sehen, außer dummes Fußvolk.
Per Definition ist ein jeder Streamer aber leider nunmal Rundfunk. Die Landesmedienanstalten sind sich einer gewissen Problematik um die Sache jedoch bewusst. Es ist nicht gänzlich so, dass man hier jeden Streamer mit 5 Zuschauern unbedingt gerne zur Kasse beten möchte.

Sofern es gegen einen großen Streamer wie PietSmiet je ein Gerichtsverfahren geben sollte, kann man das auch als Chance sehen. Wie oft haben Gerichtsurteile schon Sachverhalte neu bewertet, Defintionen erweitert oder gekippt. Ein abschließendes Gerichtsurteil, vielleicht sogar mit einer Verfassungsbeschwerde am Ende könnte hier wirklich zu spannenden Ergebnissen führen. Man könnte argumentieren, dass es das Geld des Streamers kostet, gegen den vorgegangen wird. Aber defacto ist die Lage nun mal rein vom Gesetz gegen den Streamer. Natürlich könnte man im Vorfeld Regularien ändern, aber warum selbst in die Nesseln setzen, wenn man ein Gericht entscheiden lassen kann? Unterliegt die Landesmedienanstalt in einem solchen Prozess, können alle anderen Streamer direkt mit aufatmen.

Gut, angenommen das stimmt, dann darf der 16 jährige Peter aus dem Beispiel 1-3k Euro abdrücken, weil er seine Spiele streamt? Klär mich bitte auf: Wenn klein Peter nichts einnimmt, soll er dann deiner Meinung nach 1-3k Euro zahlen? Und falls ja: Siehst du darin kein Problem?
Nein, weil für die Einstufung als Rundfunk die Kommerzialisierung und Monetarisierung erstmal keine Rolle spielt. Würde man das tun, würde das zur zu neuen Problemen und Lücken führen. Was tun wir, wenn eine gGmbH oder ein eingetragener Verein ein Rundfunkangebot auflegen? Beide Formen sind nicht auf Gewinnerzielung ausgelegt, könnten aber dennoch ohne weiteres ein Rundfunkangebot auflegen und stemmen. Wären aber mangels Gewinnerzielungsabsicht nicht lizenzpflichtig. Daher erstmal richtig, dass es daran nicht geknüpft wird.

Vertrauen muss man sich erarbeiten, es fällt nicht einfach vom Himmel. Wenn Politiker im Parlament horrende Nebeneinahmen aus Wirtschaftskreisen einnehmen, bin ich dem sehr skeptisch gegenüber und hinterfrage deren Neutralität. Kann natürlich jeder denken was er will, ändert aber nix daran, dass unser derzeitiges politisches System von Lobbies dermaßen durchsetzt ist, dass das Vertrauen der Bevölkerung halt sehr niedrig ist. Aber es ist nicht mein Job dieses Vertrauen zurückzugeben, sondern die des Politikers es zurückzugewinnen - zum Beispiel mit effektiver Realpolitik. Aber ich schweife wieder ab...
Nur kann keiner sagen, wie effektive Realpolitik aussehen soll. 10 Menschen gefragt, 10 unterschiedliche Antworten. Man wird es nie allen recht machen können. Eines der einigen Probleme.

Auch hier ne ehrlich gemeinte Frage: Angenommen, ich bin gar nichtr in der GEMA und zahlende Leute hören meine Mukke. Nimmt die GEMA dann Geld von Spotify für einen Künstler, der gar nicht in der GEMA ist? Falls ja: Siehst du darin nicht ein Problem?
Ich müsste etwas tiefer nochmal recherchieren. Für mich klingt es so, dass die 0,6 ct für jeden Song verlangt werden, egal ob der Urheber bei der GEMA ist oder nicht. Spielt aber letztlich keine Rolle, weil es sich bei der Geschichte um eine Mischkalkulation handeln könnte. Sprich es wird für jeden Song, egal ob GEMA-pflichtig oder nicht besagter Betrag abgeführt. Die Alternative würde Tracking und Auswertung der abgespielten GEMA-pflichtigen Songs bedeuten, eben dann zum Preis von z.B. 1-1,3 ct pro Abspieler. Ich vermute, dass allein das Tracking und die Auswertung mehr Geld fressen würde, als pauschal über alles zu zahlen. Insofern wäre zwar wohl "richtig", wenn nur für pflichtige Songs bezahlt werden würde. In der Gesamtheit würde das aber wohl deutlich teurer kommen. Und unter uns - die Liste der durch die GEMA vertretenen Künstler ist verflucht umfangreich und lang.
Das ist eine Vermutung, über die genauen technischen Details bin ich natürlich nicht im Bilde. Für mich ist diese Herangehensweise auch kein direktes Problem, da die GEMA am Ende des Tages einen Betrag sehen möchte. Wie sich der nun genau schlüsselt und verteilt über welche Aufrufe hinweg ist nicht mein Bier. Spotify wird hier aber den für sie günstigst möglichen Weg gehen. Die werden einen Teufel tun und aus Gründen der Gerechtigkeit auf was anderes als das Billigste umsteigen.

Zum offensichtlichen Problem würde die Sache erst, wenn die GEMA bei einer Plattform anklopft, die offenkundig nur Werke aufnimmt, deren Urheber nicht der GEMA angeschlossen sind.

Darf ich RTL als gesellschaftsschädigendes Gegenbeispiel bringen? Gut, ist nur meine Meinung, aber die Interpretation, ob etwas "böse" ist, ist doch recht subjektiv, oder?
RTL ist trotz relativ einfältiger Programmteile doch relativ weit davon weg gesellschaftsschädigend zu sein. Das ist ohne jeden Zweifel subjektiv. Aber man muss vielleicht weiter ausholen und sich anschauen, was der Inhaber einer Sendelizenz denn für Anforderungen erfüllen muss. Es geht bei Sendelizenzen nämlich vor allem auch um eines: Kontrolle. Ist Kontrolle immer schlecht? Mit Sicherheit nicht. So wird bei Beantragung u.a. (abgesehen von Selbstverständlichkeiten wie der Volljährigkeit des Antragstellers) geprüft, ob der Antragsteller sein Grundrecht auf freie Meinungsäußerung noch inne hat, und nicht nach Art. 18 GG evtl verwirkt hat oder ein Vorstrafenregister, dass es nur so scheppert hat. Solchen Personen soll bewusst keine unbeschränkt zugreifbare Plattform geboten werden. Man kann sowas aber nur durch Kontrolle verhindern. Wenn eine solche Person anfängt Spiele zu streamen und gleichzeitig immer wieder Einwürfe schädlichen Gedankenguts bringt, das wäre unschön und muss verhindert werden können.
Das geschieht typischerweise nicht durch Filterung im Nachgang, sondern durch Auflagen im Vorfeld. Und genau das ist eine Sendelizenz.

Und "Denkt doch einer bitte an die Kinder" ist auch etwas... weit hergeholt. Es ist die Aufgabe der Eltern ihre Kinder zu erziehen. Wenn dies nicht geschieht, kann man wohl kaum einen Youtuber die Schuld daran geben, dass Menschen an Hokuspokus glauben. In diesem Sinne müsste man dann auch jegliche Werbung aus dem öffentlichen Leben entfernen - wirkt ja schließlich auch auf Kinder.
Ist es das? Jeder Sender hat Jugendschutzbeauftragte, die sich um genau solche Themen kümmern müssen. Übrigens muss soweit ich es sehe auch zur Erlangung einer Sendelizenz ein Jugendschutzbeauftrager benannt werden. Ganz unsinnig ist das nicht. Denn - bei theoretisch landesweiter Ausstrahlung wäre es an sich mit zweierlei Maß gemessen, wenn der kleine Streamer völlig ungefiltert losblubbern darf, während beim normalen TV-Sender oder größeren Straming-Sender Auflagen zum Jugendschutz eingehalten werden müssen.

Und wenn wir schon beim Internet sind, reicht ein "Klick" auf "Ja, ich bin 18" und dann ist der Weg frei hardcorepornos zu gucken - egal wie alt du bist. Das ist die Realität. Und wenn du dir mal das Handy eines 13 jährigen auf dem Schulhof schnappen würdest und dir die Surf-Historie anguckst, dann stellt sich die Frage ob das Zeug da drauf legal ist, oder ob unser Rechtssystem veraltet ist.
Was hat ein veraltetes Rechtssystem damit zu tun? Auch ein neues würde Verbeitung diverser Inhalte kaum wirksamer zu verhindern wissen, soweit keine aktive Zensur stattfindet. Und Gott bewahre, das möchte nun wirklich keiner.

Anmerkung am Rande: Du kannst auf Twitch zurückspulen. Videos werden live aufgezeichnet und sind temporär gespeichert für eine gewisse Zeit. Ist dann natürlich nicht mehr der Live-Stream, aber mein eigentliches Problem Kiddies beim Streamen von Spielen ne Gebühr von über 1.000 Euro aufzubrummen ist damit nicht aus der Welt. Und zu Bibis Beautypalast: Ja, die Dame macht auch Livestreams. ;)
Ist mir absolut neu, dass man während eines Livestreams zurückspulen kann. Ich hab sogar extra einen Stream geöffnet und sehe keine derartigen Bedienelemente. Was korrekt ist - Twitch zeichnet die Streams auf und hält sie danach als VoD vorrätig. VoD wiederum ist aber nicht von einer Sendelizenz betroffen. Insoweit ist das kein Thema.

Und mein Problem an der Sache ist, dass Leute, die kein Geld damit machen trotzdem unter diese Regelung fallen, obwohl die eben NICHT eine Lebensgrundlage damit erhalten. DAS ist es was mich stört. Wenn du dir dein Leben davon finanzieren kannst, dann habe ich NULL Probleme mit Abgaben und Zulassungen.
Und dennoch gibt es im Leben so vieles, das nach dem Schema man benötigt X, um Y tun zu dürfen abläuft. Und da ist es nunmal nachrangig, ob man damit Geld verdient oder nicht.

DAS hätte ich gerne geklärt - und weil du vom Fach bist, nehme ich mal an du hast da ne Idee? Was konstruktives? Danke!
Konstruktive Vorschläge? Natürlich immer gerne.

Soweit die Funktion einer Sendelizenz korrekt verstanden und eingeordnet wurde, müsste jeder zumindest nachvollziehen können, warum eine Lizenz ganz generell ihre Daseinsberechtigung hat. Was machen wir nun mit den armen Schweinen, die das just4fun aber nicht zum Lebensunterhalt tun wollen? Das Problem ist, dass auch bei diesen der Antrag grds. sorgfältig geprüft werden muss. Bedeutet, dass Arbeit seitens der entsprechenden Medienanstalt anfällt. Inwieweit Inhaber bereits ausgestellter Lizenzen einer stichprobenartigen oder regelmäßigen Überwachung unterliegen kann ich nicht sagen. Egal wie, dieser Aufwand muss bezahlt werden.
Sofern man die Kontrolle beibehalten möchte, sehe ich als eine Möglichkeit eine starke Vergünstigung der Lizenzgebühren, sofern der Streamer sein Angebot als nicht kommerziell kennzeichnet.
Dies müsste jedoch auch strikt eingehalten werden. Dies bedeutet für mich, dass im Stream weder eine Monetarisierung von Werbung, Sponsoring oder Spenden stattfinden dürfte. Das führt das Problem nach sich, dass das überwacht werden müsste, was die betreffende Stelle wieder Geld kostet. Zugleich müsste man drakonische Strafen bei Zuwiderhandlung, also Lizenzierung als nicht-kommerziell aber Umstieg auf kommerziell ohne Anzeige und neue Lizenz, androhen und einführen.

Nur, wer bezahlt die Überwachung der Einhaltung? Wenn man nun beschließt die Lizenzgebühr für nicht-kommerzielle Angebote auf beispielsweise 100€ senkt, wäre damit vielleicht die nötige Arbeit für die Erstprüfung des Antrags bezahlt, aber es wäre nichts mehr da zur fortwährenden Überwachung. Daher schwierig. Oder man verlässt sich auf stichprobenartige Kontrollen und bezahlt dann bei Zuwiderhandlung mit der Strafgebühr von z.B. 20.000 Euro diese kosten. Diese Art der Finanzierung würde jedoch auf eine Zuwiderhandlung setzen, was an sich ja nicht Ziel der Sache sein kann.

Selbst wenn man das alles versucht halbwegs vernünftig zu durchdenken merkt man, dass die Luft ohne völlige Aufgabe der Kontrolle ziemlich dünn wird. Man muss anmerken, dass bislang mit dem Thema auch sehr locker umgegangen wurde. Die großen Streamer gibt es schon seit Jahren, das wird auch den entsprechenden Anstalten nicht entgangen sein. Möglicherweise hat man sich dort mit der Problematik des "ob" auch beschäftigt und ist zum Schluss gekommen, dass weiterhin unreguliertes Streaming zu mehr Schaden führen könnte, als jetzt Riegel vorzuschieben. Wer weiß.

Wenn du dir mal Streams von sehr jungen Streamern - wir reden von 12-16 Jahren, und ja, die gibt es - anschaust und wie die sich zum Affen machen... Was da teilweise gegen Spende gefordert wird ist demütigend, teils nahezu missbräuchlich. Das nicht mündige Kind in seiner Naivität erkennt dies nicht, sieht nur ein Versprechen über 500€ Spende, wenn es dies und das live vor der Kamera tut. Sowas gehört von vorneherein unterbunden, fertig aus. Würde sich natürlich nur dahingehend regeln lassen, dass der Streamingplattform zunächst eine gültige Lizenz vorgelegt werden muss, bevor man live gehen kann.
Hier allein den Eltern die Verantwortung zuzuschustern erachte ich übrigens als falsch.

Wie gehabt, Kontrolle aber völlig fallen zu lassen oder weiterhin nicht auszuüben wäre meiner Meinung nach nicht die beste Lösung. Einen direkten Vorschlag in Umsetzungsreife kann ich mir jedoch ebensowenig aus dem Ärmel schütteln. Könnte ich das, würde ich vermutlich in einer solchen Anstalt irgendwo ziemlich weit oben sitzen ;)

Grüße
Thomas
 
Und zu was führt die Suche nach anderen Lösungen? Chaos und Gesetzlosigkeit. Man kann sich nicht einfach in die Gesetzlosigkeit begeben um "besserer Lösungen Willen" und sich dann vermutlich noch im Nachgang beschweren, wenn man auf die Finger geklopft bekommt.
Wut? Wenn Gesetze auf ewig Bestand hätten, würden wir in einer stagnierenden Gesellschaft leben. Tun wir aber nicht. Jede neue Entwicklung, jeder Fortschritt, jede Änderung ob technologisch, sozial, politisch oder gesellschaftlich hat Änderungen in der Gesetzgebung hervorgerufen - eben damit KEIN Chaos entsteht. Wenn die Gesetzt sich jedoch nicht anpassen, dann gibt es Chaos, weil die Diskrepanz zwischen dem Gesetzestext und dem was draussen wirklich passiert so groß wird, dass sich niemand mehr daran halten kann oder will. Du kannst per Gesetz die Gravitation verbieten, die geht davon aber nicht weg.


Per Definition ist ein jeder Streamer aber leider nunmal Rundfunk.
Und genau das ist das Problem, weil sich nicht jeder Streamer als Rundfunk ansieht. Da gibts ne Diskrepanz und die müsste mal aufgearbeitet werden.

Die Landesmedienanstalten sind sich einer gewissen Problematik um die Sache jedoch bewusst. Es ist nicht gänzlich so, dass man hier jeden Streamer mit 5 Zuschauern unbedingt gerne zur Kasse beten möchte.
Jupp, technisch sind die Streamer dem Gesetz aber mal 50 Jahre voraus, weil vor 50 Jahren niemand die Technologie "Internet" dachte, da es sie schlichtweg noch nicht gab. Die Anwendung der damaligen Gesetze fällt jetzt aber in diese Technologie.


Sofern es gegen einen großen Streamer wie PietSmiet je ein Gerichtsverfahren geben sollte, kann man das auch als Chance sehen. Wie oft haben Gerichtsurteile schon Sachverhalte neu bewertet, Defintionen erweitert oder gekippt. Ein abschließendes Gerichtsurteil, vielleicht sogar mit einer Verfassungsbeschwerde am Ende könnte hier wirklich zu spannenden Ergebnissen führen.
Gut - ja. Aber da stellt sich dann die Frage, warum das erst vor Gericht landen muss. Hätte man doch vorher ausbügeln können. Das Problem mit einem Gerichtsverfahren ist, dass dort ein Richter entscheiden muss, was jetzt sinnvoll und rechtens ist - nicht eine große Volksvertretung, wo Wissenschaftler, Medienexperten und sonstige Gruppen zusammenkommen, sich beraten und dann einen ausgereiften Beschluss fassen. Das kann der arme Richter gar nicht - darf aber trotzdem ein Urteil fällen - auf Annahmen, denn er bewertet ja einen eventuell unverhältnismäßigen Sachverhalt und dann darf er den Daumen in die Luft halten und sich was verhältnismäßiges ausdenken in der Begründung.
Ist jetzt natürlich überspitzt ausgedrückt, aber ich hätte lieber ne Debatte unter Volksvertretern.


Man könnte argumentieren, dass es das Geld des Streamers kostet, gegen den vorgegangen wird. Aber defacto ist die Lage nun mal rein vom Gesetz gegen den Streamer. Natürlich könnte man im Vorfeld Regularien ändern, aber warum selbst in die Nesseln setzen, wenn man ein Gericht entscheiden lassen kann? Unterliegt die Landesmedienanstalt in einem solchen Prozess, können alle anderen Streamer direkt mit aufatmen.
Und wenn nicht, haben wir einen großes Problem, da dann alle Streamer auf einmal "illegal" werden - auf Grund einer veralteten Regelung. Ich stimme dir ja zu, dass das so stimmt, aber wie bei der Gravitation ändert es nichts an der Realität. Die Streamer werden sich dann Ausweichslösungen suchen, wie das Streamen über Proxy (also über einen anderen Kanal)

Es gibt zum Beispiel philosophische Streamer, die Live-Sendungen auf Englisch machen - bereits in dem Wissen, dass ihre Inhalte auf der ganzen Welt empfangen werden. Da fragt sich dann: Was hat dieser Stream noch mit den deutschen Medienanstalten zu tun? Weil in Deutschland aufgenommen wird? Ich könnte auch von der Arktis streamen und es würde genau gar nichts ändern. Es ergibt keinen Sinn - zu mindest keinen, den man ohne Logiklücken den Leuten erklären könnte.

Nein, weil für die Einstufung als Rundfunk die Kommerzialisierung und Monetarisierung erstmal keine Rolle spielt. Würde man das tun, würde das zur zu neuen Problemen und Lücken führen. Was tun wir, wenn eine gGmbH oder ein eingetragener Verein ein Rundfunkangebot auflegen? Beide Formen sind nicht auf Gewinnerzielung ausgelegt, könnten aber dennoch ohne weiteres ein Rundfunkangebot auflegen und stemmen. Wären aber mangels Gewinnerzielungsabsicht nicht lizenzpflichtig. Daher erstmal richtig, dass es daran nicht geknüpft wird.
Genau deswegen ist es ja so wichtig eine Regelung für das Internet zu finden. Der derzeitige Rundfunk kann ja so bleiben wie er ist. Wenn es eine Regelung fürs Internet gäbe, dann würden all diese Verkreuzungen auf einmal wegfallen, weil sie dann wieder eindeutig definiert wären - und hoffentlich auch sinnvoll.

Nur kann keiner sagen, wie effektive Realpolitik aussehen soll. 10 Menschen gefragt, 10 unterschiedliche Antworten. Man wird es nie allen recht machen können. Eines der einigen Probleme.
Nun, in einer Demokratie geht das schon irgendwie. Zum Beispiel sich einfach an Wahlversprechen halten. ;)


Ich müsste etwas tiefer nochmal recherchieren. Für mich klingt es so, dass die 0,6 ct für jeden Song verlangt werden, egal ob der Urheber bei der GEMA ist oder nicht. Spielt aber letztlich keine Rolle, weil es sich bei der Geschichte um eine Mischkalkulation handeln könnte. Sprich es wird für jeden Song, egal ob GEMA-pflichtig oder nicht besagter Betrag abgeführt. Die Alternative würde Tracking und Auswertung der abgespielten GEMA-pflichtigen Songs bedeuten, eben dann zum Preis von z.B. 1-1,3 ct pro Abspieler.
Könnte sein, ja.

Ich vermute, dass allein das Tracking und die Auswertung mehr Geld fressen würde, als pauschal über alles zu zahlen.
Nope, das wäre sogar extrem billig. Ein Künstler bekommt einen Tag a la "Gema ja oder nö" und jeder der nicht in der GEMA ist, wird rausgefiltert. Das ist ein 3-Zeiler an Code. Ich würde sogar behaupten, dass das so trivial ist, dass eine Behauptung (zum Beispiel von Seiten Spotify oder GEMA), dass dies zu teuer wäre schon fast an einer Lüge grenzt. Aber hey, ich bin weder GEMA noch Spotify. Ich leg mich da nicht in deren Nesseln.

Insofern wäre zwar wohl "richtig", wenn nur für pflichtige Songs bezahlt werden würde. In der Gesamtheit würde das aber wohl deutlich teurer kommen. Und unter uns - die Liste der durch die GEMA vertretenen Künstler ist verflucht umfangreich und lang.
Klar, aber so ein Webfilter ist extrem simpel umgesetzt. :) So ne Datenbank wird heute von Schülern an Gesamtschulen programmiert - kann mir keiner erzählen, dass das zu aufwendig ist. Siehe oben.


Das ist eine Vermutung, über die genauen technischen Details bin ich natürlich nicht im Bilde. Für mich ist diese Herangehensweise auch kein direktes Problem, da die GEMA am Ende des Tages einen Betrag sehen möchte. Wie sich der nun genau schlüsselt und verteilt über welche Aufrufe hinweg ist nicht mein Bier. Spotify wird hier aber den für sie günstigst möglichen Weg gehen. Die werden einen Teufel tun und aus Gründen der Gerechtigkeit auf was anderes als das Billigste umsteigen.
Das ist richtig. Am Ende ist es Spotify die damit klar kommen müssen. Nun sind wir aber schon weit ab vom eigentlichen Thema abgekommen. ;-) Meine ursprüngliche Intention war ja, dass ich für nichts verantwortlich bin, was andere Leute machen oder denken. Obs die GEMA oder nicht, kann mir als Musiker herzlich egal sein, wenn ich da nicht Mitglied sein will. Wie du aber bereits vorher geschrieben hast, sind die Rundfunkanstalten keine "Geldverteilungsbörse", sondern eine Ansammlung von ... ich nehme mal an jurustischen Personen (?) - welche alle die Bedingung des Staatsvertrages erfüllen. Insofern jeder popelige Streamer da draussen mit eingeschlossen, laut derzeitiger Definition.

Zum offensichtlichen Problem würde die Sache erst, wenn die GEMA bei einer Plattform anklopft, die offenkundig nur Werke aufnimmt, deren Urheber nicht der GEMA angeschlossen sind.
Da es die GEMA-Vermutung gibt (die ich persönlich schon als ne Art Raubrittertum ansehe), bin ich mir nicht so sicher ob generell alle für die GEMA zahlen, bis nicht das Gegenteil bewiesen wurde. Künstler können nachträglich in die "GEMA" fallen, sobald sie diese auch nur berühren - also auf ner CD mit anderen Künstlern mit draufkommen, die in der GEMA sind. So ist dann die gesamte CD in der GEMA und damit auch der Künstler, der gar nicht da drin sein will. Solche Sachen sind imho ein no-go und klingen stark nach Bananenrepublik.


RTL ist trotz relativ einfältiger Programmteile doch relativ weit davon weg gesellschaftsschädigend zu sein.
Puh... wenn ich mir nen Pädagogen aussuche, der Mal das Nachmittagsprogramm analysiert, finden wir da bestimmt ne Menge Rhetorik, die du auch dem "rechtspopulistischen" Youtuber vorgeworfen hast. Von verzerrter Darstellung über Strohmannargumente bis hin zur gezielten Meinungsmache.

Das ist ohne jeden Zweifel subjektiv. Aber man muss vielleicht weiter ausholen und sich anschauen, was der Inhaber einer Sendelizenz denn für Anforderungen erfüllen muss. Es geht bei Sendelizenzen nämlich vor allem auch um eines: Kontrolle.
Jupp.


Ist Kontrolle immer schlecht? Mit Sicherheit nicht.
Kommt drauf an, wer die Macht hat. Kontrollen sind in kritischen Bereichen sinnvoll. Im Bereich des privaten/persönlichen Lebens hingegen ein no-go.

So wird bei Beantragung u.a. (abgesehen von Selbstverständlichkeiten wie der Volljährigkeit des Antragstellers) geprüft,
... was bedeutet dass für Klein Peter? Ein Großteil der Streamer für Computerspiele sind minderjährig.

ob der Antragsteller sein Grundrecht auf freie Meinungsäußerung noch inne hat, und nicht nach Art. 18 GG evtl verwirkt hat oder ein Vorstrafenregister, dass es nur so scheppert hat. Solchen Personen soll bewusst keine unbeschränkt zugreifbare Plattform geboten werden.
Moment... angenommen, es gäbe eine solche Person - die dürfte dann ja GAR KEINE Kommunikation mehr tätigen. Die Technik ist heute so weit, dass ich Stream, Chat und lineare + nicht-lineare Mediendienste koppeln kann. Du hast oben was von einer massiven Verkopplung gesprochen und das wir die nicht haben wollen... genau das tritt aber hier doch ein?

Man kann sowas aber nur durch Kontrolle verhindern. Wenn eine solche Person anfängt Spiele zu streamen und gleichzeitig immer wieder Einwürfe schädlichen Gedankenguts bringt, das wäre unschön und muss verhindert werden können.
Okay, ich bleib mal bei deinem Beispiel und frage: Und was, wenn die Person nur das Spiel spielt, ohne was "böses" zu sagen? Mir bauen sich in meinem Kopf grad zig Möglichkeiten auf das sowohl repressiv ausnutzen zu können (von beiden Seiten) als es auch genauso wieder zu umgehen. Und die Bewertung, was jetzt "böse" ist, ist ja auch subjektiv. Vor 50 Jahren wäre ich mit Wortschatz von heute direkt wegen Unsittlichkeit oder so angezeigt worden, heute benutzen selbst Politiker diesen.


Das geschieht typischerweise nicht durch Filterung im Nachgang, sondern durch Auflagen im Vorfeld. Und genau das ist eine Sendelizenz.
Ich zweifle daran, dass beide Dinge etwas bringen würden. Wer filtert denn die Hasspredigten aus dem Ausland? Niemand. Wird hier ebenfalls nicht möglich sein. Hier nochmal das Beispiel mit der Arktis. Proxy rein, streamen wie ein Weltmeister und am deutschen Rundfunk vorbei. Es ist das Internet und nicht irgend eine feste Sendestation, die man beeinflussen kann.

Ist es das? Jeder Sender hat Jugendschutzbeauftragte, die sich um genau solche Themen kümmern müssen. Übrigens muss soweit ich es sehe auch zur Erlangung einer Sendelizenz ein Jugendschutzbeauftrager benannt werden. Ganz unsinnig ist das nicht. Denn - bei theoretisch landesweiter Ausstrahlung wäre es an sich mit zweierlei Maß gemessen, wenn der kleine Streamer völlig ungefiltert losblubbern darf, während beim normalen TV-Sender oder größeren Straming-Sender Auflagen zum Jugendschutz eingehalten werden müssen.

Und das stell jetzt mal in Kontext zu klein Peter. Der ist jetzt schon so piratig, den bekommst du nicht mehr legal - außer mit ner Gesetzesanpassung. Es gibt millionen von Streamern auf der Welt und mit sowas machst du schlagartig alle deutschen einfach so kaputt. Ich kenne keinen Youtuber, der sich einen "Jugendschutzbeauftragten" leisten kann. Youtube hingegen schon - und die moderieren. Und genau da hast du deinen Proxy.


Was hat ein veraltetes Rechtssystem damit zu tun? Auch ein neues würde Verbeitung diverser Inhalte kaum wirksamer zu verhindern wissen, soweit keine aktive Zensur stattfindet. Und Gott bewahre, das möchte nun wirklich keiner.
Richtig, kein Gesetz kann die Ausbreitung der Medien verhindern, es kann sie nur unter Strafe stellen. Und wenn Fank K. aus B. live kocht und auf einmal die Polizei vor seiner Tür steht und sagt "Das dürfen sie nicht senden", dann hält uns der Rest der Welt für völlig gaga, nur weil er unter eine Regelung fällt, die kein Mensch mit gesundem Menschenverstand nachvollziehen kann. Denn diese weltweite Kochgroßveranstaltung in der Küche von Frank benötigt einen Beirat, einen Jugendschutzbeauftragen, ein Zeugnis, ne Lizenz etc...

Ist mir absolut neu, dass man während eines Livestreams zurückspulen kann. Ich hab sogar extra einen Stream geöffnet und sehe keine derartigen Bedienelemente. Was korrekt ist - Twitch zeichnet die Streams auf und hält sie danach als VoD vorrätig. VoD wiederum ist aber nicht von einer Sendelizenz betroffen. Insoweit ist das kein Thema.
Es wird simultan aufgezeichnet. Ich bin also fähig "zurückzuspulen", in dem ich einen neuen Tab zur Aufzeichnung öffne, die live mitgezeichnet wird. Ich kann im ersten Fenster als live gucken, während ich im zweiten mir Abschnitte angucken kann, die ich evtl. verpasst habe. Es ist etwas umständlich (und kommt auch vor keinem Gericht der Welt als solche Technik durch), aber ich kanns machen.


Und dennoch gibt es im Leben so vieles, das nach dem Schema man benötigt X, um Y tun zu dürfen abläuft. Und da ist es nunmal nachrangig, ob man damit Geld verdient oder nicht.
Dann haben wir hier einfach eine andere Ansicht der Dinge. Ich brauche keinen Schein zum atmen und zum Ausfüllen mancher Forulare brauchen Leute eher Hilfe, es wird aber von ihnen erwartet, dass sie es ohne hinbekommen - und dann gibts triviale Tätigkeiten, für die man wieder einen Schein braucht. Aber da drehen wir uns so langsam wieder im Kreis der subjektiven Bewertung.

Konstruktive Vorschläge? Natürlich immer gerne.

Soweit die Funktion einer Sendelizenz korrekt verstanden und eingeordnet wurde, müsste jeder zumindest nachvollziehen können, warum eine Lizenz ganz generell ihre Daseinsberechtigung hat. Was machen wir nun mit den armen Schweinen, die das just4fun aber nicht zum Lebensunterhalt tun wollen? Das Problem ist, dass auch bei diesen der Antrag grds. sorgfältig geprüft werden muss. Bedeutet, dass Arbeit seitens der entsprechenden Medienanstalt anfällt. Inwieweit Inhaber bereits ausgestellter Lizenzen einer stichprobenartigen oder regelmäßigen Überwachung unterliegen kann ich nicht sagen. Egal wie, dieser Aufwand muss bezahlt werden.
Sofern man die Kontrolle beibehalten möchte, sehe ich als eine Möglichkeit eine starke Vergünstigung der Lizenzgebühren, sofern der Streamer sein Angebot als nicht kommerziell kennzeichnet.
Dies müsste jedoch auch strikt eingehalten werden. Dies bedeutet für mich, dass im Stream weder eine Monetarisierung von Werbung, Sponsoring oder Spenden stattfinden dürfte. Das führt das Problem nach sich, dass das überwacht werden müsste, was die betreffende Stelle wieder Geld kostet. Zugleich müsste man drakonische Strafen bei Zuwiderhandlung, also Lizenzierung als nicht-kommerziell aber Umstieg auf kommerziell ohne Anzeige und neue Lizenz, androhen und einführen.

Nur, wer bezahlt die Überwachung der Einhaltung? Wenn man nun beschließt die Lizenzgebühr für nicht-kommerzielle Angebote auf beispielsweise 100€ senkt, wäre damit vielleicht die nötige Arbeit für die Erstprüfung des Antrags bezahlt, aber es wäre nichts mehr da zur fortwährenden Überwachung. Daher schwierig. Oder man verlässt sich auf stichprobenartige Kontrollen und bezahlt dann bei Zuwiderhandlung mit der Strafgebühr von z.B. 20.000 Euro diese kosten. Diese Art der Finanzierung würde jedoch auf eine Zuwiderhandlung setzen, was an sich ja nicht Ziel der Sache sein kann.

Selbst wenn man das alles versucht halbwegs vernünftig zu durchdenken merkt man, dass die Luft ohne völlige Aufgabe der Kontrolle ziemlich dünn wird. Man muss anmerken, dass bislang mit dem Thema auch sehr locker umgegangen wurde. Die großen Streamer gibt es schon seit Jahren, das wird auch den entsprechenden Anstalten nicht entgangen sein. Möglicherweise hat man sich dort mit der Problematik des "ob" auch beschäftigt und ist zum Schluss gekommen, dass weiterhin unreguliertes Streaming zu mehr Schaden führen könnte, als jetzt Riegel vorzuschieben. Wer weiß.

Wenn du dir mal Streams von sehr jungen Streamern - wir reden von 12-16 Jahren, und ja, die gibt es - anschaust und wie die sich zum Affen machen... Was da teilweise gegen Spende gefordert wird ist demütigend, teils nahezu missbräuchlich. Das nicht mündige Kind in seiner Naivität erkennt dies nicht, sieht nur ein Versprechen über 500€ Spende, wenn es dies und das live vor der Kamera tut. Sowas gehört von vorneherein unterbunden, fertig aus. Würde sich natürlich nur dahingehend regeln lassen, dass der Streamingplattform zunächst eine gültige Lizenz vorgelegt werden muss, bevor man live gehen kann.
Hier allein den Eltern die Verantwortung zuzuschustern erachte ich übrigens als falsch.

Wie gehabt, Kontrolle aber völlig fallen zu lassen oder weiterhin nicht auszuüben wäre meiner Meinung nach nicht die beste Lösung. Einen direkten Vorschlag in Umsetzungsreife kann ich mir jedoch ebensowenig aus dem Ärmel schütteln. Könnte ich das, würde ich vermutlich in einer solchen Anstalt irgendwo ziemlich weit oben sitzen ;)

Grüße
Thomas

Okay, ich habe hier den Eindruck (berichtige mich wenn ich falsch liege), dass du das aus einem bestimmten Winkel betrachtest. So ne Art juristischer Flaschenhals, der gelöst werden muss und irgendwie vom Staat beaufsichtig sein soll, ohne den Staat damit zu sehr zu belasten.

Ich denke an eine eher zweckmäßige Regelung, welche das Gesetz an die aktuelle Technik anpasst (hier: weltweit) und ansonsten sehe ich das derzeitige Recht schon fast als ausreichend an.

Wenn ich Propaganda verbeite oder sonstige dinge in den Äther werfe, die einer Anzeige würdig wären, gibts halt ne Anzeige. Wenn nicht, dann nicht. Wenn ich danach gehe, dass mir das Niveau eines Streams nicht gefällt - da sind wir dann bei RTL: Subjektiv und in beiden Fällen kann ich abschalten. Wenn Kinder streamen wollen, würde ich hingegen schon die Eltern in die Pflicht nehmen. Bis 18 bin ich ja noch nicht einmal voll geschäftsfähig - habe also rein theoretisch noch nicht mal die Möglichkeit mir das Equipment zu kaufen. (Arbeiten darf ich aber schon früher... da erschließt sich mir die Rechtslogik nicht mehr)

Dann kommen wir aber so langsam wieder an ein Realitätsproblem: die Kinder kennen sich mit der Technik besser aus als die Eltern. Das führt wieder zu einer Wurmdose von Problemen...

Ganz ehrlich: Da dürfen sich Wissenschaftler, Soziologen, von mir aus ein paar Pädagogen, ein paar Psychologen mit beschäftigen, da ne ordentliche Mitte zu finden. Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass minderjährige Zocker weiterstreamen werden - egal was kommt.
 
Du kannst noch so viel auf den Paragraphen herumreiten - wenns an der Realität vorbei geht, suchen sich die Leute andere Lösungen. Es ist die Aufgabe des Rechtssystems den sozialen Frieden mit Hilfe von Gesetzen zu erhalten, die sich (wohl zu deinem Unmut) an der Realität orientieren müssen, damit das nicht umkippt. Ums mal drastisch auszudrücken: Bei der französischen Revolution isses den Leuten ziemlich egal gewesen, was ihr Gottkönig als legal ansieht und was nicht. Sozialer Krieg halt.
Was ist das für eine Irre Argumentation?
Willst du Anarchist sein, oder wie?

Klar, Gesetze sind nicht für die Ewigkeit, aber die müssen sich zeurst ändern, bevor die Menschen anders handeln dürfen.

Du musst "deienr Realitätswillen" nicht so sehr in die Ofensive gehen. Wie schon hier mehrfach erwähnt wurde noch kein kleiner Fisch irgendwie wegen diesem Vertrag angemacht.
Das ist die Realität.

Bis 18 bin ich ja noch nicht einmal voll geschäftsfähig - habe also rein theoretisch noch nicht mal die Möglichkeit mir das Equipment zu kaufen. (Arbeiten darf ich aber schon früher... da erschließt sich mir die Rechtslogik nicht mehr)
Du hast bis 18 Jahren also noch nie was legal gekauft, meinst du?
Taschengeldparagraph | kindersache
Es liegt im Ermessen des Verkäufers ob er meint, dass du teures Equipment nicht kaufen dürftest. Bei einem 16 Jährigen wird da aber niemand Anstalten machen und das Gesetz verbietet es nicht.

Black-avenger hat recht. Um solch eine Diskusion zu führen braucht man zumindest grundlegendes Rechtswissen das du nicht hast.


Diese Diskusion wird zu nichts führen, fürchte ich.
 
Zuletzt bearbeitet:
Er ist aber bis zur Vollendung des 18 Lebensjahres beschränkt Geschäftsfähig. Daran ändert auch der Taschengeldparagraph nichts, wenn der gesetzliche Vertreter dem Geschäft nicht zustimmt.

Gesendet von meinem E6653 mit Tapatalk
 
Was ist das für eine Irre Argumentation?
Willst du Anarchist sein, oder wie?

Nö, Kritik an bestehenden Gesetzen führen, die ich für veraltet halte.

Klar, Gesetze sind nicht für die Ewigkeit, aber die müssen sich zeurst ändern, bevor die Menschen anders handeln dürfen.
Das ist des Pudels Kern. "Dürfen". Wenn ich einem 16 Jährigen Gamer erklären soll, warum er nicht streamen darf und ihm erkläre, dass er ja eine Rundfunkanstalt ist, lacht der los und streamt fröhlich weiter. Es wird sich schlichtweg keiner dran halten und jupp, dass wäre "Anarchie" Die meisten dürften trotzdem nicht abgemahnt werden, weil den Anstalten wohl egal wäre, wenn ein 16 jähriger Spiele streamt - illegal wäre es trotzdem.

Du musst "deienr Realitätswillen" nicht so sehr in die Ofensive gehen. Wie schon hier mehrfach erwähnt wurde noch kein kleiner Fisch irgendwie wegen diesem Vertrag angemacht.
Das ist die Realität.
Joar... der Logikfehler ist aber: "Es gibt ein Gesetzt, dass dich theoretisch illegal macht, praktisch ist das aber noch nie passiert, also okay, gleichzeitig ist so ein Verhalten doof, weils den Rechtsstaat untergräbt und dann interessiert es dann doch wieder niemanden... aber theoretisch doch nur praktisch nicht aber Gesetze sind ja auch nur Theorie aber genau darüber diskutieren wir ja.

Du hast bis 18 Jahren also noch nie was legal gekauft, meinst du? ...
Es geht darum, dass ich als Streamer bei Twich/Youtube vertraglich Dingen zustimme, die man (hier lasse ich mich gerne eines Besseren belehren) nur als Volljähriger entscheiden darf. Und als "Rundfunkanstalt" - wo man sowieso volljährig sein muss, gibts dann gar keinen Halt mehr.


Black-avenger hat recht. Um solch eine Diskusion zu führen braucht man zumindest grundlegendes Rechtswissen das du nicht hast.
Mir ist schon klar, dass ich kein Jurist bin. Ich mach ja auch nicht jeden fertig, der nicht Algos proggen kann - kann aber trotzdem drüber diskutieren.

Mein Kernkritikpunkt bleibt, dass die Regelung im Staatsvertrag veraltet und realitätsfremd ist. Ändert natürlich nix daran, dass das immer noch gilt - was unschöne Folgen haben kann, die man locker verhindern kann, wenn man sich mal hinsetzt und das zu Ende denkt (also Juristen, Techniker etc sich mal zusammensetzen und da was draus machen, dass nicht abstrus klingt)
 
Das problem wird sein, sobal es ein Urteil zum Thema "Game-Streaming führt zu einer Abmahnung mit Geldstrafe" gibt, werden die ganzen armen Abmahnanwälte wach und versuchen ihren Lebensunterhalt aufzubessern.

Hier muss eine Gesetzesregelung her die einen eben bei sowas nicht in die Illegalität zwingt, wenn man mal ein Spiel streamt.
 
Finde ich nicht. Auf Streaming treffen die bisherigen Regelungen, wie bereits geschrieben, gar nicht zu - ist nur ein verzweifelter Versuch der Medienanstalten, die Zukunft herauszuzögern und abzukassieren. Das ist so, wie wenn Du völlig überzogene Regelungen in Deine Hausordnung schreibst. Das machst Du zur Abschreckung, nicht weil Du tatsächlich glaubst, dass sie vor Gericht Bestand hätten.
Die Anstalten versuchen es halt mal... vielleicht wird einfach gezahlt und solange es keiner drauf ankommen lässt, dass ein Gericht die Klage wegen völliger Aussichtslosigkeit abweist, haben sie eine schöne, öffentlichkeitswirksame Abschreckung erreicht.
 
Finde ich nicht. Auf Streaming treffen die bisherigen Regelungen, wie bereits geschrieben, gar nicht zu - ist nur ein verzweifelter Versuch der Medienanstalten, die Zukunft herauszuzögern und abzukassieren. Das ist so, wie wenn Du völlig überzogene Regelungen in Deine Hausordnung schreibst. Das machst Du zur Abschreckung, nicht weil Du tatsächlich glaubst, dass sie vor Gericht Bestand hätten.
Die Anstalten versuchen es halt mal... vielleicht wird einfach gezahlt und solange es keiner drauf ankommen lässt, dass ein Gericht die Klage wegen völliger Aussichtslosigkeit abweist, haben sie eine schöne, öffentlichkeitswirksame Abschreckung erreicht.

Jupp, das Spiel mit der Angst - von dem ja die Abmahnanwälte profitieren. (Was an sich ja schon ein Zustand ist, den man mit krimineller Energie auf eine Stufe stellen könnte - ist es nur nicht, weil die sich auf geltendes Recht berufen)

An der Stelle würde ich mal nach dem konkreten Schaden fragen, der verursacht wird und auch objektiv festgestellt werden kann (ich lasse jetzt mal alle Gummiparagraphen außen vor ums einfach zu halten)
Wer wird denn durch dass Streamen vs. Aufzeichnung gucken konkret geschadet?

Da gibts nur eins: Die Mediengiganten, denen Einnahmen flöten gehen, weil die "Kunden" sich für ein anderes Produkt entschieden haben. Ist natürlich nur eine Sichtweise von Vielen.
 
Er ist aber bis zur Vollendung des 18 Lebensjahres beschränkt Geschäftsfähig. Daran ändert auch der Taschengeldparagraph nichts, wenn der gesetzliche Vertreter dem Geschäft nicht zustimmt.
Doch, sonst wäre er nutzlos ;)
Wenn man seinem Kind Mittel für ein bestimmtes Rechtsgeschäft oder zur freien Verfügung (Taschengeld) gibt, sind damit bewirkte Rechtsgeschäfte von Anfang an wirksam. Im bloßen Überlassen der Mittel liegt bereits die Zustimmung zu mit sölbigen getätigten Rechtsgeschäften.

Finde ich nicht. Auf Streaming treffen die bisherigen Regelungen, wie bereits geschrieben, gar nicht zu - ist nur ein verzweifelter Versuch der Medienanstalten, die Zukunft herauszuzögern und abzukassieren. Das ist so, wie wenn Du völlig überzogene Regelungen in Deine Hausordnung schreibst. Das machst Du zur Abschreckung, nicht weil Du tatsächlich glaubst, dass sie vor Gericht Bestand hätten.
Die Anstalten versuchen es halt mal... vielleicht wird einfach gezahlt und solange es keiner drauf ankommen lässt, dass ein Gericht die Klage wegen völliger Aussichtslosigkeit abweist, haben sie eine schöne, öffentlichkeitswirksame Abschreckung erreicht.
Wo hat wer irgendwas geschrieben? Das hat sich vielleicht jemand gewünscht, dass es auf Streamer keine Anwendung findet. Der Realität entspricht das aber nicht.

Grüße
Thomas
 
Zuletzt bearbeitet:
Ob es wirklich zutrifft oder nicht würde dann der Richter klären, wenn es zum Verfahren im Falle einer Weigerung kommt. Im Falle von PietSmiet wird ja noch geprüft - von daher enthalte ich mich einfach mal einer Aussage an dieser Stelle. Falls es aber zur Verhandlung kommt, sehe ich PietSmiet nicht unbedingt in einer aussichtslosen Lage.
 
War auch bei mir nur eine Einschätzung, aber wenn es als Rundfunk umdefiniert würde, wäre das skandalös, weil dann offensichtlich wäre, dass man nur einem Zweck dienlich sein will und in der Position, der Person, die das zu entscheiden hat, müsste das schon mit komischen Dingen zugehen, denn die hätte im Normalfall davon nichts.

Aber ich würde sogar schätzen, dass das gar nicht erst geprüft wird, weil es vollkommen absurd ist.
 
Um das aus der Versenkung zu holen, das ist die Negativliste, wann es kein Rundfunk ist.
Kein Rundfunk sind Angebote, die
1. jedenfalls weniger als 500 potenziellen Nutzern zum zeitgleichen Empfang angeboten
werden,
2. zur unmittelbaren Wiedergabe aus Speichern von Empfangsgeräten bestimmt sind,
3. ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen,
4. nicht journalistisch-redaktionell gestaltet sind oder
5. aus Sendungen bestehen, die jeweils gegen Einzelentgelt freigeschaltet werden.

1. Check. Ein freier, öffentlicher Twitch Stream steht weit mehr als 500 potentiellen Nutzern zur Verfügung
2. Check. Ist ein Stream nicht
3. Check. Auch wenn man rumeiert, Let's Play und was auch immer seien persönlichen und familieren Zwecken gedient. Nein, sind sie nicht. Die richten sich bewusst an die freie Welt da draußen zur Unterhaltung.
4. Check. Sobald du sowas wie ein Programm oder einen Sendeplan hast, bist du dabei. Wie viele Streamer kündigen bereits heute an, was sie morgen oder übermorgen streamen werden? Garnicht wenige. Das ist mit einem Sendeplan vergleichbar.
5. Check. Öffentlicher Stream, kein Einklinken gegen Bezahlung.


Ich hab speziell beim Punkt Nr. 3 das Gefühl, dass jeder glaubt, es wäre eine Frage der eigenen Deklaration. Der Streamer sagt: Dieser Stream ist rein persönlich und dient familiären Zwecken! Liebe Leute, so funktioniert das nicht. Die eigene persönliche Kundgebung und Deklaration ist egal, sowas wird nach objektivem Maßstab bemessen. Gegenbeispiel aus meiner Sicht für Pkt. 3? Ich habe 1000 facebook Freunde und bin in die Staaten gereist, oder sonst wo im Urlaub, zücke mein Handy und gehe auf facebook live um mal eben kurz den Freunden die reinschalten den NY Times Square zu zeigen, oder wie ich gerade am Strand liege. Auch bei Pkt. 4 würde ich mit einer solchen Übertragung höchstwahrscheinlich rausfliegen.

Natürlich muss immer der Einzelfall geprüft werden. Aber zu glauben man könne Regelungen umgehen, weil man für sich einfach beschließt, dass irgendwas "so ist", obwohl jeder vernünftige Dritte der drauf schaut sagen würde: Ääääh, nein. Das ist definitiv das. Und wenn du es Currywurst mit Pommes nennen möchtest, aber da liegt definitiv ein Blattsalat.

Grüße
Thomas
 
Du hast tatsächlich recht. Der Rundfunkstaatsvertrag verhindert durch den falschen Rundfunkbegriff bereits die Verbreitung der Meinung an größere Massen und behindert damit die freie Meinungsäußerung aus Art. 5 GG. Also noch ein Gesetzestext, der eigentlich illegal ist und nur dem Zweck der Ermächtigung des Staats dient.
 
Wieder deine Sache mit der Funkwelle vs. IP Übertragung und so, ne? Die eigentliche Wortklauberei betreibst damit nämlich du. Wenn es so aussieht wie was, so riecht wie was, so schmeckt wie was, wird es auch das sein. Völlig unabhängig von der dargereichten oder übertragenen Form.

Übrigens, Art 5 II GG mal gelesen und verstanden? Da ist ein einfacher Gesetzesvorbehalt drin. Meinungsfreiheit wird weder vorbehaltlos noch unbedingt gewährt. Ebenso wie in die meisten anderen Grundgesetze gerechtfertigte Eingriffe möglich sind.

Grüße
Thomas
 
*am cappuchino nipp*

Okay, hier gibts jetzt mehrere Schichten:

a) Wie ist Rundfunk definiert und passt das ohne weiteres in das Medium des Internets
Da kann man wahrscheinlich schon stundenlang drüber diskutieren - mehrere Gegenargumente sind ja, dass ich beim Rundfunk einen offenen Kanal habe, während ich beim Stream einen direkten habe. Ein Streamer kann seine Nutzer direkt sehen (theoretisch) und somit wird das eher zu einer Art Massentelefonkonferenz.

b) Ein Stream ist weltweit verfügbar und gesendet wird über einen oder mehrere Server, der oft außerhalb von Deutschland liegt/liegen. Hier stellt sich die Frage der Quelle, ob es der erste oder letzte Kontenpunkt zum Nutzer ist. Das ist bisher null geklärt.

c) Der Nutzer nutzt den Service einer größeren Platform (Youtube/Twitch) anstatt selbst zu streamen (dafür müsste er ein ISP sein). Ein Rundfunkanbieter hat die Möglichkeit zu senden. Eine private Internetverbindung ist hingegen nicht fähig, einen Stream zu 20, geschweige denn 500 Leuten aufrecht zu erhalten. Es wird also noch nicht einmal direkt gestreamt.

d) Die ureigentliche Definition zur Notwendigkeit der Rundfunklizenz war es, dass Frequenzspektrum so zu gestalten, dass sich Anbieter nicht überlagern. Im Internet gibt es eine solche Notwendigkeit nicht.

e) Die Daten des Streams werden mehrfach zwischengespeichert. Also selbst ein Stream ist kein echter Stream, sondern technisch eine astreine Wiedergabe eines gespeicherten Mediums - nur eben so kurz nach Aufzeichnung, dass es wie eine Live-Übertragung wirkt. Ich kann auf Twitch den Stream pausieren und dann fortsetzen - und der Stream setzt fort, wo ich aufgehört habe und nicht dort, wo der aktuelle Stream gerade ist. Allein das ist imho der Genickbruch für den "Rundfunkcharakter".

f) @black-avenger "Persönlich" hat dann in meinen Gedanken eine andere Definition als die, die du gerade hast. Gibt es eine feste juristische Definition, was "persönlich" ist? Wäre gut, wenn wir hier gleiche Begriffe mit gleichen Definitionen als Grundlage hätten. :)

Für mich bedeutet persönlich: "Es kommt von mir" als Person und nicht von mir als "Objekt". Objekt-bezogen sind beispielsweise eine Dienstleistung (wie ich der "Ingenieur" habe diese Maschine gebaut), persönlich ist sowas wie "meine Meinung" oder "mein Geschmack". Ist jetzt sehr grob und wie ein Schweizer Käse erklärt - ist mir klar. Hoffe es hilft dir aber zu verstehen "was ich meine".

g) Das Abrufen der tatsächlichen Anzahl an Nutzern zwar möglich und auch eindeutig identifizierbar, jedoch können auch Bots zugucken. Es ist nicht definiert, ob ein Bot ein nutzer ist (ich nehme mal an nicht, da kein Mensch), würde aber bei der Evaluierung der Nutzerzahl mit reinspielen, sollte man das versuchen. Hier bricht also schon die Bewertung der nutzeranzahl zusammen.

h) Ausländische Streamer wären von der Regelung nicht betroffen - ich könnte also in Deutschland alle Streams der Welt gucken, außer die von deutschen Streamern. Das ist ein Logikbruch im Sinne des Mediums selbst (Internet)

i) Die Feststellung der Identität eines Streamers ist nahezu unmöglich, sollte sich dieser entschließen, seine persönlichen Daten nicht zu veröffentlichen. Es ist zwar möglich beim ISP anzufragen, ohne triftigen Grund (Straftatsbestand) wird der aber wohl kaum die Daten rausrücken. Und wenn dann rauskommt, dass die deutsche Verwaltung gerade die Persönlichkeitsrechte eines Amerikaners verletzt hat, weil der Streamer dann doch aus dem Ausland kommt... na holla die Waldfee. Bisher braucht man um Streamer zu werden ne E-Mail Adrersse. Das wars. Die kann ich auch im Kongo anlegen.

j) Dann haben wir noch die Konflikte mit anderen Paragraphen (freie Meinungsäußerung, die Gedanken sind frei, eine Zenzur findet nicht statt etc)
Ich kann mich auch in eine Verkaufspassage stellen und aus den Büchern der Gebrüder Grimm frei vorlesen. Sobald mir 500 Menschen zuhören, bin ich Rundfunk? (Und ja, hier handelt es sich dann um Schwingungen (Schallwellen) und ja, das Spektrum wäre sogar begrenzt und linear. Also sogar mehr, als das was ein Stream im Vergleich ist. Ich kann das sogar ankündigen, dann hätte ich sogar ein Programm.

... und das hab ich mir mal so eben aus dem Ärmel gesaugt. Ich denke, jemand vomn Fach findet da noch viel viel mehr.

edit: Hab ich grad noch gefunden:

Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Tja, nen Spiele-Stream zu haben und das Spiel und die Mechaniken dahinter zu erklären (von mir aus auch Taktiken bei Ballerspielen) kann man durchaus als Bildung bezeichnen. (RTL-Niveau, aber das Thema hatten wir bereits) Und erzähl mir nicht, dass Bildung ein Zertifikat braucht. Was an unseren Volkshochschulen abgeht in Sachen Traumtänzerei geht auf keine Kuhhaut mehr. Im weiteren sinne könnte ich es sogar als Kunst bezeichnen - ist halt sehr sehr trübes Fahrwasser.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich frage mich, warum hier eigentlich so viel diskutiert wird. Es geht hierbei um 2 Punkte, die voneinander unabhängig sind:

1) Nach der momentanen Rechtslage ist PietSmietTV eindeutig ein Rundfunkangebot.

Man muss das geltende Recht nun Mal akzeptieren, ob es einem passt oder nicht. Wenn jeder so handelt wie er es für richtig hält, können wir den Rechtsstaat gleich abschaffen.

Auch das Argument, dass man sich erstmal nicht an die Regeln/ Gesetzte hält, weil man das Gesetzt ändern will, ist Schwachsinn, weil das ebenfalls die Gesetze obsolet machen würde


2) Unabhängig vom vorliegenden Fall kann man nun diskutieren, ob eine Änderung des Rundfunkstaatsvertrags notwendig/sinnvoll ist. Das aber mit dem momentanen Verfahren nichts zu tun, weil eine solche Änderung nicht absehbar ist. Inder momentanen Legislatur wird es damit wohl sowieso nichts mehr.

Da die Medienanstalten eine Frist von 1,5 Monaten gestellt haben und sich bis dahin die rechtliche Lage nicht ändern wird, sind Diskussionen über eben solche Änderungen in diesem Fall sinnlos.


Nun zu meiner Einschätzung:
Einige hier sind ja der Meinung, dass ein Stream bei Twitch/ YT Gaming und einem Fernsehsender wie RTL etwas völlig anderes ist. Beim Vergleich zwischen PietsmietTV und einem Fernsehsender wie RTL sehe ich da keine großen Unterschiede.

Der einzige echte Unterschied ist, dass das dekodierte Videosignal nicht an einen Satelliten, sondern an einen Server geschickt wird. Von dort aus kann sich der Nutzer das Angebot dann in beiden Fällen öffentlich zugänglich anschauen.

Bei Twitch muss er dafür eine URL in den Browser eingeben. Bei RTL eben eine Frequenz bei seinem Receiver (Diese Aufgabe übernimmt aber i.d.R. der Receiver automatisch).

Kabel-TV ist sogar weniger öffentlich zugänglich, weil man dafür erst einmal einen Vertrag mit Unitymedia etc. abschließen muss

Ich sehe also bei der Verbreitung keinen nennenswerten Unterschied zwischen Streams und TV.

Genauso wie es bei einem kleinen Fernsehsender der Fall ist, steckt auch hinter PietSmietTV eine Redaktion, die Ausstrahlung hat eine Gewinnabsicht und richtet sich an die Öffentlichkeit.

Weshalb sollte nun also das Zeigen von nicht-jugendfreien Inhalten in Streams ok und beim TV illegal sein? In beiden fallen landet das Videosignal auf dem Bildschirm eines (potentiellen) Minderjährigen.
 
*am cappuchino nipp*

Okay, hier gibts jetzt mehrere Schichten:

a) Wie ist Rundfunk definiert und passt das ohne weiteres in das Medium des Internets
Da kann man wahrscheinlich schon stundenlang drüber diskutieren - mehrere Gegenargumente sind ja, dass ich beim Rundfunk einen offenen Kanal habe, während ich beim Stream einen direkten habe. Ein Streamer kann seine Nutzer direkt sehen (theoretisch) und somit wird das eher zu einer Art Massentelefonkonferenz.
Eine Massentelefonkonferenz ist es mangels Bidirektionalität auf keinen Fall. Auch das Chatfenster welches viele Streaminganbieter haben begründet keine Bidirektionalität.

Rundfunk ist generell kein in Stein gemeißelter Begriff sondern vom Kontext abhängig, in welchem er verwendet wird. Der ursprüngliche, rein technische Begriff bezeichnet Übertragung von Informationen über elektromagnetische Wellen. Das ist eine technische Asbach-uralt Definition. Ergo gilt es zu ermitteln, was der Rundfunk abseits der technischen Definition eigentlich tut und warum die Definition so ist, wie sie ist.

Die Definition stammt aus einer Zeit, in welcher an Internetübertragung oder auch Übertragung per Kabel noch nicht wirklich zu denken war. Fernseher hatten früher vor dem Kabelnetz doch allesamt Antennen. Der Rund"funk" war damit die einzige Möglichkeit die breite Masse der Bevölkerung zu erreichen und diese mit TV sowie Radio Empfang zu versorgen.
Im Kontext der Medien bedeutet der Begriff des "Rundfunks" letztlich aber die Übertragung von Inhalten jeglicher Art die in derselben Form in Echtzeit an eine Vielzahl von Menschen gerichtet ist. Der Empfängerkreis ist hierbei nicht eingeschränkt. Dazu noch den technischen Kontext, in welchem Rundfunk als "unidirektiionaler Verteiler für Hörfunk oder TV-Programme" beschrieben wird. Was bleibt ist die unbestimmte Menge an Empfängern.

Zu Zeiten als die Begrifflichkeiten entwickelt wurden, war an Internet und Übertragungen auf diesem Wege nicht zu denken. Das ist jetzt aber genau das was ich meine "es schmeckt danach, es riecht danach, also ist es das auch!". Würden die klassisch über Kabel & DVB-T oder Sat oder sonst wie Sender ab morgen nur noch übers Internet streamen müsste man sich die Frage stellen: Ist es dann was anderes? Meiner Ansicht nach nicht. Auch wenn ein neuer Sender eröffnet und nur über Web abzurufen ist, auch das wäre nichts anderes als das Klassische Fernsehen.

b) Ein Stream ist weltweit verfügbar und gesendet wird über einen oder mehrere Server, der oft außerhalb von Deutschland liegt/liegen. Hier stellt sich die Frage der Quelle, ob es der erste oder letzte Kontenpunkt zum Nutzer ist. Das ist bisher null geklärt.
Ist es, wenn man sich die Voraussetzungen zur Erlangung einer Lizenz ansieht. Die Lizenz wird einer Person oder einem Unternehmen und dessen Repräsentanten ausgestellt. Es geht bei der Lizenz um die Erfassung der Person die den Inhalt bereitstellt und nicht um die technische Seite. Bedeutet, dass es absolut egal ist wo ein Server steht, solange ein deutscher Staatsangehöriger "Rundfunk" senden möchte, ist er lizenzpflichtig. Da kann der Server in Timbuktu stehen, es würde am Inhalt des Angebots nichts ändern.

c) Der Nutzer nutzt den Service einer größeren Platform (Youtube/Twitch) anstatt selbst zu streamen (dafür müsste er ein ISP sein). Ein Rundfunkanbieter hat die Möglichkeit zu senden. Eine private Internetverbindung ist hingegen nicht fähig, einen Stream zu 20, geschweige denn 500 Leuten aufrecht zu erhalten. Es wird also noch nicht einmal direkt gestreamt.
Selbes Leid. du fokussierst dich viel zu sehr auf die technische Seite. Darum geht's primär nicht. Die Voraussetzungen zur Erlangung einer solchen Lizenz sind für mich sehr deutliche Zeichen, dass es um das "wer & was" und nicht um das "wie" geht.

d) Die ureigentliche Definition zur Notwendigkeit der Rundfunklizenz war es, dass Frequenzspektrum so zu gestalten, dass sich Anbieter nicht überlagern. Im Internet gibt es eine solche Notwendigkeit nicht.
Lizenz – Wikipedia

Liest sich hier aber anders. Die technische Seite scheint hier wohl nicht zwingend übergeordnet wenn man sich anschaut "wer" eine solche Lizenz erhält.

e) Die Daten des Streams werden mehrfach zwischengespeichert. Also selbst ein Stream ist kein echter Stream, sondern technisch eine astreine Wiedergabe eines gespeicherten Mediums - nur eben so kurz nach Aufzeichnung, dass es wie eine Live-Übertragung wirkt. Ich kann auf Twitch den Stream pausieren und dann fortsetzen - und der Stream setzt fort, wo ich aufgehört habe und nicht dort, wo der aktuelle Stream gerade ist. Allein das ist imho der Genickbruch für den "Rundfunkcharakter".
Glaubst du, dass es beim klassischen TV anders wäre? Auch LIVE-Sendungen haben einen gewissen Zeitversatz da sie zunächst zwischengespeichert, komprimiert und haste nicht gesehen werden. Direkt von der Kamera ins Fernsehnetz ist wohl auch da nicht der Fall.

Ich habe gerade eben auch abermals einen Twitch Stream geöffnet. Ich habe überhaupt keine Möglichkeit zu pausieren und an derselben Stelle fortzusetzen. Mich versetzt es vor an den aktuellen Punkt der Ausstrahlung. Ich hab das in einem anderen Beitrag bereits erwähnt. Das ging noch nie bei Twitch, mir wäre das bis heute unbekannt. Mehrere Streams jetzt durchgesehen, keiner setzt an der Stelle wieder ein oder lässt mich gar zurückspulen. Verwechselst du das möglicherweise mit aufgezeichneten Sessions? Nur da ist sowas möglich.

f) @black-avenger "Persönlich" hat dann in meinen Gedanken eine andere Definition als die, die du gerade hast. Gibt es eine feste juristische Definition, was "persönlich" ist? Wäre gut, wenn wir hier gleiche Begriffe mit gleichen Definitionen als Grundlage hätten. :)

Für mich bedeutet persönlich: "Es kommt von mir" als Person und nicht von mir als "Objekt". Objekt-bezogen sind beispielsweise eine Dienstleistung (wie ich der "Ingenieur" habe diese Maschine gebaut), persönlich ist sowas wie "meine Meinung" oder "mein Geschmack". Ist jetzt sehr grob und wie ein Schweizer Käse erklärt - ist mir klar. Hoffe es hilft dir aber zu verstehen "was ich meine".
Das ist abwegig. Wenn man eine Maschine als Ingenieur entwirft, entwirft man die dennoch selbst, persönlich und nicht als "Objekt". Sonst hätte an speziellen Designs von Bauteilen grds. auch nicht die Person das Urheberrecht sondern das Objekt, der Ingenieur. Selbes für Patentanmeldungen. Da steht nicht drin "der Ingenieur hält folgendes Patent", sondern Person XY. Respektive natürlich Firma, aber das ist was anderes.

In den Voraussetzungen werden auch persönliche Zwecke genannt. Hierunter deute ich, dass der Zweck der Übertragung ein "für sich selbst" beinhaltet. Überträgt man aus Zwecken der Unterhaltung jedoch "für andere", ist das in meinen Augen kein persönlicher Zweck mehr. Ist man ein Tutorial am streamen steckt da relativ eindeutig das "für andere" drin. Das Gegenbeispiel wäre, dass man in einem Spiel überträgt, wie man hier und da nicht weiter kommt und dann um Zuschriften von Lösungswegen mittels Mail oder was auch immer bittet. Das wäre für mich ein persönlicher, sozusagen nach innen gerichteter, Zweck. 99,95% aller Streams sind jedoch nach außen gerichtet mit Fokus auf andere, nicht auf sich selbst. Man möchte anderen zeigen, möchte andere unterhalten, sowas.

Eine knallharte Definition wäre mir überdies nicht bekannt, da das meiner Meinung nach ziemlich kontextabhängig sein wird, wann etwas persönlich und wann nicht ist. Selbstverständlich sind deine Meinung und dein Geschmack eine grds. persönliche Sache. Das ist aber nicht der Ansatzpunkt. Gehen wir davon aus, dass 5 Politiker in einer Talkrunde jeweils ihre persönlichen Meinungen kundtun. Damit sollte dann der Zweck der Ausstrahlung persönlicher Natur sein? Nein. Eine persönliche Meinung die in die weite Welt übertragen wird, macht den "Rundfunk" noch lange nicht zur rein persönlichen Sache.

g) Das Abrufen der tatsächlichen Anzahl an Nutzern zwar möglich und auch eindeutig identifizierbar, jedoch können auch Bots zugucken. Es ist nicht definiert, ob ein Bot ein nutzer ist (ich nehme mal an nicht, da kein Mensch), würde aber bei der Evaluierung der Nutzerzahl mit reinspielen, sollte man das versuchen. Hier bricht also schon die Bewertung der nutzeranzahl zusammen.
Die Anzahl der tatsächlichen Zuschauer ist für die Klassifikation als "Rundfunk" völlig egal. Bereits mehrfach erwähnt.

h) Ausländische Streamer wären von der Regelung nicht betroffen - ich könnte also in Deutschland alle Streams der Welt gucken, außer die von deutschen Streamern. Das ist ein Logikbruch im Sinne des Mediums selbst (Internet)
Absolut richtig, das wird auch einer der Punkte sein, die bei einer Entscheidung spannend werden könnten. Ich gehe z.B. davon aus, dass der im TV empfangbare Sender CNN eine Rundfunklizenz für Deutschland hat. Der Webstream desselben Senders würde jedoch keine benötigen. Diesen Widerspruch gilt es durchaus aufzulösen.

i) Die Feststellung der Identität eines Streamers ist nahezu unmöglich, sollte sich dieser entschließen, seine persönlichen Daten nicht zu veröffentlichen. Es ist zwar möglich beim ISP anzufragen, ohne triftigen Grund (Straftatsbestand) wird der aber wohl kaum die Daten rausrücken. Und wenn dann rauskommt, dass die deutsche Verwaltung gerade die Persönlichkeitsrechte eines Amerikaners verletzt hat, weil der Streamer dann doch aus dem Ausland kommt... na holla die Waldfee. Bisher braucht man um Streamer zu werden ne E-Mail Adrersse. Das wars. Die kann ich auch im Kongo anlegen.
Bereits an anderer Stelle erklärt. Plattformen wie Youtube oder Twitch dürften Streamern keinen Zugang zu deutschen IP Ranges ermöglichen, solange der Channel keine Sendelizenz vorlegen kann. Sofern auf konsequente Umsetzung bestanden würde, käme da auch auf die Streaminganbieter einziges zu, wenn die sich nicht permanent in die Nesseln setzen möchten.

j) Dann haben wir noch die Konflikte mit anderen Paragraphen (freie Meinungsäußerung, die Gedanken sind frei, eine Zenzur findet nicht statt etc)
Ich kann mich auch in eine Verkaufspassage stellen und aus den Büchern der Gebrüder Grimm frei vorlesen. Sobald mir 500 Menschen zuhören, bin ich Rundfunk? (Und ja, hier handelt es sich dann um Schwingungen (Schallwellen) und ja, das Spektrum wäre sogar begrenzt und linear. Also sogar mehr, als das was ein Stream im Vergleich ist. Ich kann das sogar ankündigen, dann hätte ich sogar ein Programm.
Nix für ungut, aber da scheitert es bereits am "Empfang". Das Hören mit den eigenen Lauschern ist per se kein Empfang. Zum Empfang braucht es eine irgendwie geartete technische Einrichtung.

Tja, nen Spiele-Stream zu haben und das Spiel und die Mechaniken dahinter zu erklären (von mir aus auch Taktiken bei Ballerspielen) kann man durchaus als Bildung bezeichnen. (RTL-Niveau, aber das Thema hatten wir bereits) Und erzähl mir nicht, dass Bildung ein Zertifikat braucht. Was an unseren Volkshochschulen abgeht in Sachen Traumtänzerei geht auf keine Kuhhaut mehr. Im weiteren sinne könnte ich es sogar als Kunst bezeichnen - ist halt sehr sehr trübes Fahrwasser.
Forschung und Lehre sind Teilelemente der Wissenschaft. Was Wissenschaft ist, kopiere ich jetzt mal plump aus Wikipedia:
"Die Wissenschaft (mittelhochdeutsch für lat. scientia; mittelhochdeutsch wizzen[t]schaft = [Vor]wissen, Genehmigung) ist der Inbegriff der Gesamtheit menschlichen Wissens der Erkenntnisse und Erfahrungen einer Zeitepoche, welches systematisch gesammelt, aufbewahrt, gelehrt und tradiert wird.[1]

Die Wissenschaft ist ein System der Erkenntnisse über die wesentlichen Eigenschaften, kausalen Zusammenhänge und Gesetzmäßigkeiten der Natur, Technik, Gesellschaft und des Denkens, das in Form von Begriffen, Kategorien, Maßbestimmungen, Gesetzen, Theorien und Hypothesen fixiert wird.[2]"
Wissenschaft – Wikipedia

Du willst mir nicht ernsthaft erzählen, dass das erklären wie man durch ein Computerspiel durch kommt damit auch nur irgendwas zu tun haben soll?

Grüße
Thomas
 
Ich frage mich, warum hier eigentlich so viel diskutiert wird. Es geht hierbei um 2 Punkte, die voneinander unabhängig sind:

1) Nach der momentanen Rechtslage ist PietSmietTV eindeutig ein Rundfunkangebot.
Wir reden hier aber nicht nur über PietSmiet. ;-)

Man muss das geltende Recht nun Mal akzeptieren, ob es einem passt oder nicht. Wenn jeder so handelt wie er es für richtig hält, können wir den Rechtsstaat gleich abschaffen.
Nur ist das geltende Recht hier nicht eindeutig und im Falle eines Rechtsstreites hat das ein Gericht zu klären. Das gilt dann aber auch nicht mehr nur für PietSmiet, sonder ist dann auch eine Referenz für ähnlich gelagerte Fälle. Auch: Geltendes Recht zu akzeptieren und darüber zu diskutieren, ob man es jetzt gut oder schlecht findet sind zwei verschiedene Dinge. Ich kann auch Partei A wählen und am Ende gewinnt Partei B. Muss ich akzeptieren, doof finden kann ich das aber trotzdem. :)

Auch das Argument, dass man sich erstmal nicht an die Regeln/ Gesetzte hält, weil man das Gesetzt ändern will, ist Schwachsinn, weil das ebenfalls die Gesetze obsolet machen würde
Stop. Ob sich jemand an das Recht hält oder nicht ist erst einmal jedem selbst überlassen (mit entsprechenden Konsequenzen) und in der Realität ist es nun mal so, dass wenn die Mehrheit der Menschen mit etwas nicht einverstanden ist, es zu gesellschaftliche Verwerfungen kommt. Das hier ist kein Aufruf zum Widerstand gegen Recht und Norm, sondern eine Diskussion über Ursache und Wirkung auf Grundlage von ähnlichen Gegebenheiten, die es in der Vergangenheit gab und auch heute noch gibt.

2) Unabhängig vom vorliegenden Fall kann man nun diskutieren, ob eine Änderung des Rundfunkstaatsvertrags notwendig/sinnvoll ist. Das aber mit dem momentanen Verfahren nichts zu tun, weil eine solche Änderung nicht absehbar ist. Inder momentanen Legislatur wird es damit wohl sowieso nichts mehr.

Das könnte ziemlich schnell passieren, wenn Youtube und Twitch Druck machen. :)
Gedankenbeispiel: "Der normale Rundfunk stirbt mehr und mehr aus und ausländische Konkurrenz macht sich hier mehr und mehr breit. Die Einschlatquoten in Radio und Fernsehen sinken soweit ab, dass zu mindest im privaten Bereich Großflächig abgebaut oder abgeschaltet wird. Im Gegenzug werden Medien aus dem Internet zum Boom und ein großer Markt öffnet sich, wo ein anderer gestorben ist."

Jetzt stell dir mal den Rattenschwanz an Konsequenzen vor... Ich denke nicht, dass der Staat ein Interesse daran hat, sich selbst zu sabotieren - vor allem wirtschaftlich nicht.



Da die Medienanstalten eine Frist von 1,5 Monaten gestellt haben und sich bis dahin die rechtliche Lage nicht ändern wird, sind Diskussionen über eben solche Änderungen in diesem Fall sinnlos.
Jupp, wir gucken in 1,5 Monaten auf die Antwort und bis dahin können wir diskutieren, uns informieren und und bilden, wo es geht. Steht jedem frei es nicht oder was anderes zu tun.

Nun zu meiner Einschätzung:
Einige hier sind ja der Meinung, dass ein Stream bei Twitch/ YT Gaming und einem Fernsehsender wie RTL etwas völlig anderes ist. Beim Vergleich zwischen PietsmietTV und einem Fernsehsender wie RTL sehe ich da keine großen Unterschiede.
Und bei anderen Streamern sehe ich da SEHR GROßE Unterschiede. Die Regelung gilt aber angeblich für ALLE.


Der einzige echte Unterschied ist, dass das dekodierte Videosignal nicht an einen Satelliten, sondern an einen Server geschickt wird. Von dort aus kann sich der Nutzer das Angebot dann in beiden Fällen öffentlich zugänglich anschauen.
Der Unterschied ist, das der Server die Kontrolle darüber hat, ob du empfängst und dass der Streamer nicht selbst streamt, sondern über eine andere Platform. Ein Satellit sendet fei und jeder im Empfangsbereich kann empfangen. Das ist beim Server nicht so. Du stellst eine Anfrage beim Server und die muss dir erst einmal gestattet werden. Du klopfst also höflich an und fragst, ob du gucken darfst und der Server sagt "Ja, hier sind die Daten". Der Server kann aber auch einfach "Nö" sagen, im Gegensatz zum Sat/Funk.

Bei Twitch muss er dafür eine URL in den Browser eingeben. Bei RTL eben eine Frequenz bei seinem Receiver (Diese Aufgabe übernimmt aber i.d.R. der Receiver automatisch).
Und der Server steht zu allem Überfluss evtl. im ausland, so dass die deutschen Medienanstalten da noch nicht mal Befugnisse haben.

Weshalb sollte nun also das Zeigen von nicht-jugendfreien Inhalten in Streams ok und beim TV illegal sein? In beiden fallen landet das Videosignal auf dem Bildschirm eines (potentiellen) Minderjährigen.
Hinweis: Zugang nur für volljährige. Fertig. Pornoseiten sind in Deutschland nicht illegal. Ein Klick auf "Ich bin 18" genügt und du bist drin - es existiert keine amtliche Prüfung des Alters - warum auch. Die Betreiber haben darauf hingewiesen "ab 18" und damit haben sie ihre Pflicht erfüllt. Oder kurz gesagt: du wirst es nicht verhindern können. Du kannst auch nicht verhindern, dass die Zeugen Jehovas an deiner Haustür klingeln und dich mit irgendwelchem Zeug zutexten den du gar nicht hören willst. Wer mehr Kontrolle will: China. Bitteschön.
 
Hinweis: Zugang nur für volljährige. Fertig. Pornoseiten sind in Deutschland nicht illegal. Ein Klick auf "Ich bin 18" genügt und du bist drin - es existiert keine amtliche Prüfung des Alters - warum auch. Die Betreiber haben darauf hingewiesen "ab 18" und damit haben sie ihre Pflicht erfüllt. Oder kurz gesagt: du wirst es nicht verhindern können. Du kannst auch nicht verhindern, dass die Zeugen Jehovas an deiner Haustür klingeln und dich mit irgendwelchem Zeug zutexten den du gar nicht hören willst. Wer mehr Kontrolle will: China. Bitteschön.
Wird im TV aber wirksam unterbunden, eben auch mit dank der Rundfunklizenz. Eine anbieterseitige Kontrolle ist deutlich effektiver als eine nutzerseitige.

Grüße
Thomas
 
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