Ob du wirklich nur Recht auf den Zeitwert hast weiß ich natürlich ebensowenig. Für mich als kleiner Endverbraucher heißt Rücktritt vom Kaufvertrag aber, das eben die dem Kaufvertrag zugrunde liegenden Verpflichtungen, sprich: Ware X für Betrag Y vollständig zurückgegeben werden.
Sorry, du hast nicht mal Halbwissen, ich kann dir daher nur raten, dass du dich in Bezug auf rechtliche Sachen zurückhältst. (daher gibt es auch die Ansage, dass wir im Forum keine Rechtsberatungen haben wollen!)
Für dich als kleiner Endverbraucher heißt dass erst mal, dass du auch die Möglichkeit der Nachbesserung einräumen musst. Und das ist bisher scheinbar nicht geschehen. Denn das Recht auf Nachbesserung hat der Händler und der ist bei der Sache wohl außen vor.
Daraus kann man auch entnehmen, dass der Rücktritt vom Kaufvertrag auch mit dem Vertragspartner, dem Händler, zu klären ist. Asus ist hier nicht (Handels)Vertragspartner.
Wenn man die Abwicklung der RMA via Garantie beim Hersteller macht, hat der Händler damit Garnichts zu tun und ist damit auch raus aus dem Thema.
Im übrigen gibt es im BGB auch die Beweislastumkehr für den auftretenden Effekt und damit dürfte es schwierig werden ein Anerkennung des Sachmangels zu erreichen, damit einen Rücktritt vom Kaufvertrag und damit auch die Erstattung des Kaufpreises. (der von dir verlinkte Fall ist komplett anders gelagert - zeitlicher Rahmen und RMA-Partner-)
Im Rahmen der Garantie kann der Garantiegeber die Regeln diktieren. (sofern nicht sittenwidrig)
Und hat dann auch das Recht 20x zu reparieren. (es muss sich halt für ihn noch irgendwie rechnen)
Dirk64s Anwalt wird ihm schon dir rechtlichen Möglichkeiten nennen, wenn es nötig sein sollte.
Ich wünsche Dirk64 und Asus noch viel Glück.
VSS ist aus dem Thema raus.