Lohnt sich der Laptopkauf in USA für Eigengebrauch in DE?

Nimm ein altes NB mit rüber, verscherbel es drüben und bring auf dem Rückweg das neue mit. :asthanos:
 
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wenn man einen laptop in den staaten im laden kauft, hat man doch einen rechtlich einwandfreien kauf abgeschlossen, also wieso sollte man nochmal eust zahlen? und wie wollen die überhaupt nachweisen, dass man den dort gekauft hat?

auf der seite des zoll steht:

Durch diese Einfuhrbesteuerung wird verhindert, dass die eingeführten Waren ohne Umsatzsteuer an den Endverbraucher gelangen.

wenn man schon in den usa ust gezahlt hat, wieso sollte man nochmal zahlen? weil wir hier mehr ust haben? was ist, wenn man einfach über ein europäisches land mit niedrigerer ust einreist?

ich blick nicht ganz, was diese ganze nachversteuerung eines fertigen und versteuerten kaufes soll. müssen amerikanische businessleute angeben, dass sie nen notebook aus den usa dabei haben, wenn sie hier auf reise sind? wohl kaum...
 
Lenovo hat Ende 04/Anfang 05 die PC- und Notebooksparte von IBM aufgekauft, das ist richtig. Seitdem "entwickeln" sie die Notebooks der ThinkPad-Serie aber auch nach ihren Vorstellungen weiter, was bei denen wohl größtenteils Kosteneinsparung heißt (Produktion u.a. komplett nach China ausgelagert, teils werden günstigere/minderwertigere Materialien verbaut etc.).Mit den früheren, nahezu unkaputtbaren Panzen der ThinkPad-Serie hat das meiner Meinung nach nur noch wenig zu tun.

Ich hatte vor kurzem ein T60 hier und war megamäßig von der Verarbeitung und Qualitätsanmutung enttäuscht. Kein Vergleich zu früher. Das Gehäuse ließ sich zum Beispiel oberhalb der Tastatur mit dem kleinen Finger eindrücken, die Zusatztasten (Lautstärke und ThinkVantage) wirken gegenüber der hochwertigen Tastatur billig und das Chassis lässt sich bei geöffnetem Laufwerksschlitten mühelos mehrere Millimeter durchdrücken...

Sicherlich sind das immer noch gute Geräte, keine Frage. Im Vergleich zu früher haben sie aber leider deutlich an Qualität einbüßen müssen.

Dein T41p stammt hingegen aus der Zeit vor der Übernahme und darf sich noch als "echtes" IBM rühmen. Nur mal so btw... ;)

@Internationale Garantie
Kann es sein, dass Lenovo USA für seine Geräte gar keine internationale Garantie mehr anbietet? Auch nicht gegen Aufpreis? Habe ebenfalls nirgendwo etwas finden können. Passt ja super ins Sparkonzept dieses Konzerns. :/

ok, das wusst ich nicht. ich bin bei mir im freundeskreis/bekanntenkreis die person, bei dem die defekten computer etc. abgegeben werden.

die amilo, gericom usw. laptops gehen generell kaputt, besonders direkt nach den 2 jahren garantie.. . . das liest man auch, wenn man nur google benutzt.

die neuen ibm muss ich mir ma angucken, ich hatte eigentlich nen T6## (weiß nimmer genau welcher) von nem freund hier und fand den eigentlich gut, verarbeitung sowieso hardware is meiner meinung sehr gut . . :hmm:
Hinzugefügter Post:
Ich will das ganze auf jeden Fall legal machen. Also das heisst (nur mal hypothetisch), ich würde das Ding im USA-Laden kaufen und denen mein Ticket zeigen mit dem Spruch: "Hallo, das Laptop bitte ohne Steuern weil es nach Germany soll" und die verkaufen es mir ohne (Mehrwerts-/Umsatz-?)Steuer. Dann bei der Rückreise in DE dem Zollmensch das Laptop zeigen und sagen "Versteuern bitte!", ihm den Kassenbon zeigen und darauf 19% Steuer draufzahlen?

spirhc mit dem verkäufer, lass dir ne rechnung ausstellen, auf der nen niedriger betrag steht (ham die alle in singapur immer gemacht)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hab mir Anfang des Jahres ein Lenove T60p in den USA bestellt und es mit DHL hierher schicken lassen, da hat der Zoll auch nicht gemosert.
Bei dem Einsparpotential wärs eigentlich dumm, es nicht zu machen.
Ich habe 2000$ [~1700€] bezahlt anstatt 3000€ hier, dann die Tastatur getauscht, anderen Stecker ans Netzteilkabel gebaut und fertig war ich. Die Austauschtastatur hat ca. 40€ bei Tom-Tech gekostet.

Alles in allem bin ich sehr froh, es so gemacht zu haben.
 
Weiss da jemand genaueres? Ich hab nicht vor, 5 von den Dingern zu kaufen und dann hier zu verscherbeln. Das kostet *immer* Zoll?

Ich bestelle recht viel im Ausland und fahre auch mal in den Urlaub. Du kannst das auch gerne auf www.zoll.de nachlesen :)


Lenovo hat für US Notebooks keine internationale Garantie mehr seit sie bezahlbar wurden (immerhin verkaufen sie jetzt T61 für 1000USD!). Die europäischen (welche massiv mehr Kosten) haben nach wie vor internationale Garantie.

Siehe http://www-307.ibm.com/pc/support/site.wss/document.do?lndocid=LOOK-IWS#sw

US T61 sind BTW 6465

Danke - da ich selbst noch kein T61 kaufen wollte, habe ich mich diesbezüglich natürlich auch nicht weiter infromiert. Ist aber gut zu wissen!


Stört denn keinen das Tasta-Layout?

ich fänd das ziemlich ätzend...

Da IBM-Ersatzteile doch recht erschwinglich sind, ist das nicht so wichtig. Vielmehr die Garantie ist ein Hauptkriterium beim Kauf von Technikartikeln.
 
Was mich bei der ganzen Lenovo Garantie Sache doch ein wenig wundert: mal angenommen ich bin eine internationale US Firma. Wie soll ich dann für meine umherreisenden Mitarbeiter noch Thinkpads kaufen wenn die keine internationale Garantie mehr haben? Nicht mal als Option?

Die Schweizer Lenovo Hotline hat was von Thinkplus Upgrade gesagt, aber explizit stehen, dass da internationale Garantie dabei ist tut da auhc nicht
 
Ich will das ganze auf jeden Fall legal machen. Also das heisst (nur mal hypothetisch), ich würde das Ding im USA-Laden kaufen und denen mein Ticket zeigen mit dem Spruch: "Hallo, das Laptop bitte ohne Steuern weil es nach Germany soll" und die verkaufen es mir ohne (Mehrwerts-/Umsatz-?)Steuer. Dann bei der Rückreise in DE dem Zollmensch das Laptop zeigen und sagen "Versteuern bitte!", ihm den Kassenbon zeigen und darauf 19% Steuer draufzahlen?

und nochmal Zoll der vll. in der gleichen Höhe liegt.


G P
 
ihr wisst auch das man bei notebooks kein zollsatz bezahlt sondern nur die EUst von 19% ... ;)
 
Wenn du das Notebook in den USA aus einem anderen State liefern lässt solltest du zumindest prinzipiell keine Steuern zahlen müssen. Für Kalifornien gibts aber glaub ne Ausnahme.
 
Kann mir jemand berichten, der so einen Kauf tatsächlich schon mal gemacht hat?
 
der deutsche gesetzgeber geht davon aus, dass du im ausland steuerfrei die waren kaufst, also dass das recht quasi wie das deutsche ist

problem nr. 1 hierbei ist, dass die amis keine umsatzsteuer im deutschen sinne kennen

http://german.germany.usembassy.gov/germany-ger/faqs/steuer.html

"Da es in den USA kein nationales Steuersystem wie eine 'Value Added Tax - VAT' (Mehrwertsteuer) gibt, werden die 'Sales Taxes' von den jeweiligen US-Bundesstaaten und Städten verwaltet, die alle völlige Autonomie in der Verwaltung ihrer Steuern haben. Die meisten Bundestaaten sehen keine Rückerstattung der Sales Tax vor. Es gibt kein Büro in der US-Botschaft, das Ihnen bei dieser Angelegenheit behilflich sein könnte. "

problem nr. 2
ist wie schon gesagt es ist wurscht ob du als privatperson oder als unternehmer einführst die EUSt fällt in jedem Fall an
wenn du die nbs als unternehmer einführst hast vorsteueranspruch, ansonsten stellt es nur genau den zustand her, der eintreten würde wenn du das ding hier kaufst, weil da zahlst numal auch die ust

EDIT:
Achja öh und es ist egal, ob du bei den amis schon mal gezahlt hast, weil das interessiert den gesetzgeber auch nicht. Der will schließlich das geld haben, dass ihm zustehen würde.

So etwas ist nunmal im Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland USA nicht geregelt, und ich glaube, das findet sich auch in keinem, zumindest fällt mir keins ein.

Und wenn dus nicht anmeldest dann ist es wie gesagt Steuerhinterziehung. Wenn du es aber statt mit einem notebook mit fünfen machst dann ist es schon hart an der grenze zur gewerbsmäßigen steuerhinterziehung, was noch einen zacken schärfer ist. Also Finger wech
 
Zuletzt bearbeitet:
Alleine der Name "Lenovo" steht doch nicht für Qualität... Es kann immer mal was kaputt gehen und dann steht man blöd da. Selbst tauschen kann man doch eh nur den Arbeitsspeicher (der geht so gut wie nie kaputt), die Festplatte und die Wlan-Karte. Alles andere ist zu Hause sicherlich nicht ohne weiteres möglich.

Ist eben ein Risiko.

bei Lenovo haste aber Weltweiten Service ;)
und bei anderen Herstellern teilweise auch
 
"Da es in den USA kein nationales Steuersystem wie eine 'Value Added Tax - VAT' (Mehrwertsteuer) gibt, werden die 'Sales Taxes' von den jeweiligen US-Bundesstaaten und Städten verwaltet, die alle völlige Autonomie in der Verwaltung ihrer Steuern haben. Die meisten Bundestaaten sehen keine Rückerstattung der Sales Tax vor. Es gibt kein Büro in der US-Botschaft, das Ihnen bei dieser Angelegenheit behilflich sein könnte. "

Habe ich auch gelesen. Die Frage ist aber, ob die zitierte Quelle damit lediglich eine behördliche Rückerstattung der USt meint, vergleichbar mit unserer nationalen Regelung in den §§ 59 ff. UStDV, die für ausländische Unternehmer in Betracht kommt.

Grundsätzlich obliegt die Steuerbefreiung des ausgeführten Umsatzes dem Unternehmer selbst, der auch in der Nachweispflicht für das Vorliegen der Voraussetzungen der Steuerbefreiungen steht.

Als Beispiel: In D verkauft ein Möbelhändler ein Wohnzimmer für 10.000,00 EUR zzgl. 19 % = 1.900,00 EUR USt. Diese führt er auch an das zuständige FA ab. Der Käufer führt dieses Wohnzimmer nach Japan aus und legt dem Möbelhändler die Ausfuhrbestätigung der Grenzzollstelle vor. Damit liegt die wesentliche Vorausssetzung für den Verkäufer vor, damit dieser diese Lieferung steuerfrei behandeln kann. Er zahlt dem Käufer die zuviel entrichtete USt i. H. v. 1.900,00 EUR aus, die er selbst vom FA durch die Umwidmung des Umsatzes von steuerpflichtig auf steuerfrei wieder erstattet bekommt.

Die Frage ist doch, ob es nach amerikanischem Recht einen vergleichbaren Steuerbefreiungstatbestand für einen Beförderungsfall durch den Abnehmer gibt und wenn ja, wie in diesem Fall der Ausfuhrnachweis zu erbringen ist, damit der Verkäufer die Steuererstattung der auf diese Umsatz zuviel entrichteten USt (oder Sales Tax) durchführen kann.

Ist dies nicht möglich, kommt es tatsächlich zu einer Doppelbesteuerung. Mir wäre es neu, dass dies in einem DBA geregelt wird. Soweit ich mich recht erinnere, wird in den DBAs doch die ertragsteuerliche Doppelbesteuerung geregelt.
 
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hm touche vergütungsverfahren

eigentlich müsste es ein äquivalent geben

unterm strich bist du aber außerdem noch drauf angewiesen, dass du die steuer von ihm auch noch tatsächlich überwiesen bekommst

na ja und dba regelt eigentlich auch nur ertragsteuern, ich sage eigentlich weil es an sich durch ein stimmiges system auf dem feld der "Umsatzsteuern" auch keine doppelbesteuerung geben kann, oecd musterabkommen sieht ja sowas auch nicht vor

nur bei der menge an dbas bin ich lieber vorsichtig und unverbindlich
 
Zuletzt bearbeitet:
na ja und dba regelt eigentlich auch nur ertragsteuern, ich sage eigentlich weil es an sich durch ein stimmiges system auf dem feld der "Umsatzsteuern" auch keine doppelbesteuerung geben kann, oecd musterabkommen sieht ja sowas auch nicht vor

Und genau das ist der Punkt. Es kann und darf keine Doppelbesteuerung im ustlichen Bereich auftreten.

Wenn ein amerikanischer Staatsbürger über die Steuerbefreiung von der deutschen USt entlastet wird, was ja definitiv der Fall ist, muss dies umgekehrt auch für den deutschen Staatsbürger gelten.

Die Frage ist bloß, wie man dies dem durchschnittlichen Ami-Verkäufer klar macht, wenn man selbst und er wahrscheinlich auch, keine Ahnung von der Materie hat und noch zusätzlich eine Sprachbarriere dazu kommt. Wenn es denn überhaupt eine entsprechende Art der Steuerbefreiung dort gibt.

Ohne einen amerikanischen Steuerberater oder jemanden, der sich im amerikanischen Steuerrecht auskennt, wird man leider zu keinem Urteil kommen können.
 
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Wenn du lange genug an einem Ort bist, würd ich Online von nem Händler aus einem anderen State bestellen (für die wirklich günstigen Dells und Thinkpads bleibt dir eh nix anderes übrig), dann sollte die US Steuer wegfallen.
 
wie kömmst darauf? weil wenn das zutrifft, dann wäre es so gut wie sicher, dass es auch im falle der mitnahme nach dt gilt
 
Nun ja, in den USA wird die GST vom State erhoben, bei Cross State Shopping fällt sie nicht an, falls der Händler im Zielstate keine Niederlassung hat.

Rückfordern kann man sie meines Wissens aber nicht, wenn sie angefallen ist (Kollegen in den USA stimmen da zu).
 
Hm, das klingt nicht mehr so gut. Dann müsste ich auf den Laptop-Preis 19% draufschlagen oder mich des Schmuggels strafbar machen. Ob da noch viel Ersparnis übrig bleibt scheint relativ unwahrscheinlich.
 
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