LTdW

Hallo Sarah 2! :wink:
 
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Was kauft man denn da ein? Ich bin eingeladen, brauche nix.
 
Also ich knalle seit Jahren nicht mehr, seitdem mir mal eine Rakete in den Böller-Kasten reingeflogen ist :fresse:

Ich weiß irgendwie immer noch nicht was ich mache, habe Lust auf was ruhiges. :)

Glaube es wird Kuschelparty mit Hase. :drool:
 
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Öha, das is natürlich doof :fresse:
Mir is mal so n Mini-Vulkan umgekippt und hat mir knapp an der Rübe orbeigeböllert... bin ich erschrocken :eek:
 
Knall doch eine von den Sarahs.
 
Hab noch genug vom Vorjahr. Und das waren auch nur Reste vom Vorjahr davor :fresse:
 
Du willst deine Boys ficken? :kotz:
 
In der Wüste Sarah.
 
Sehr geehrte/r Vorname Nachname,

Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus begangene Urheberrechtsverletzung an dem Werk Miriams Adventures. Unserer Mandantin The Archive AG steht das ausschließliche Recht zu, dieses Werk zu vervielfältigen (§§ 16, 94 f. UrhG). Dieses Recht wurde durch das Streamen des betreffenden Werkes über Ihren Internetanschluss verletzt.

Folgende Daten konnte die seitens unserer Mandantschaft beauftragte Ermittlungsfirma feststellen und beweissicher speichern:

Datum/Uhrzeit: 28.12.2013 23:26:25
IP-Adresse: 90.10.11.103 Vorname Nachname
Produktname: Miriams Adventures
Benutzerkennung: 23407283773
Anbieter: Redtube

Unserer Mandant hat daher vor dem Landgericht Köln Ihren Internet-Service-Provider gemäß § 101 Abs. 9 UrhG auf Auskunft in Anspruch genommen. Das Landgericht hat für diesen Vorfall sowohl die Rechtsinhaberschaft als auch die ordnungsgemäße Erfassung der Rechtsverletzung und Funktionsweise der Ermittlungssoftware bejaht. In dem Beschluss mit dem Aktenzeichen 233 0 173/13 wurde Ihrem Internetserviceprovider die Herausgabe Ihrer Daten gestattet.

Namens und in Vollmacht unserer Mandantin fordern wir Sie hiermit auf, die gegebenenfalls noch vorhandene rechtswidrige Kopie sofort von Ihrem Computer zu entfernen. Weiter fordern wir Sie auf zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr eine Unterlassungserklärung gegenüber unserer Mandantin abzugeben, für deren Eingang in unserer Kanzlei eine Frist bis spätestens 14.12.2013 notiert wurde. Die Unterlassungserklärung muss hier im Original mit Unterschrift vorliegen. Eine Kopie oder eine Übermittlung per Telefax ist nicht ausreichend. Die Unterlassungserklärung muss ausreichend strafbewehrt, unbedingt und unwiderruflich sein. Ein entsprechender Formulierungsvorschlag mit einer Vertragsstrafenregelung nach dem gängigen Hamburger Brauch ist in der Anlage beigefügt. Sofern Sie beabsichtigten, diesen abzuändern (§ 97 a Abs. 2 Nr. 4 UrhG), weisen wir darauf hin, dass nur eine Unterlassungserklärung mit einer ausreichenden Vertragsstrafe die Wiederholungsgefahr beseitigt. Im Falle von Änderungen der Unterlassungserklärung tragen Sie das Risiko, dass diese von uns nicht akzeptiert wird.

Gemäß § 97a Abs. 3 UrhG besteht weiterhin ein Erstattungsanspruch gegen Sie. Sie haben unserer Mandantin den durch die unerlaubte Verwertung entstandenen Schaden zu ersetzen, den wir hier mit 92,91 Euro beziffern. Weiterhin haben Sie die Kosten der Ermittlungsfirma zur Feststellung der Rechtsverletzung, die Gerichtskosten des Verfahrens vor dem Landgericht Köln und die anteiligen Aufwendungen, die Ihrem Provider gemäß § 101 Abs. 2 UrhG zu erstatten waren zu ersetzen. Hierfür sind 90,00 Euro anzusetzen. Die erstattungspflichtigen Kosten unserer Inanspruchnahme bemessen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und werden wie folgt beziffert:

Gegenstandswert: 1808,00 Euro
Geschäftsgebühr §§ 13, 14, Nr. 2030 VV RVG: 214,41 Euro
Pauschale für Post und Telekommunikation: 20,75 Euro
Schadensersatz: 92,91 Euro
Aufwendung für Ermittlung der Rechtsverletzung pauschal: 90,00 Euro


Die gespeicherten Daten sowie die Kontodaten und unsere Kontaktdaten ersehen Sie in der angehängten Datei.


Mit freundlichen Grüßen

Regensburger Rechtsanwaltsgesellschaft Urmann + Collegen (U+C)


Sowas kam an die Firmen Email Adresse. :d
 
Hauptsache das steht das ich am 28.12.2013 um 23:26 (also in ca. 4 Stunden) etwas rechtswidriges getan haben soll.
 
Zuletzt bearbeitet:
Pass auf, was du tust!
 
Jepp die haben extra eine Zeitreise gemacht, damit die Wissen, das du dir am 28.12.13 um 23:26 zu dem Film einen von der Palme gewedelt hast.
 
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