@Romsky:
Wir arbeiten tatsächlich daran den Ablauf von Reklamationen zu Verbessern, jedoch brauchen gravierende Prozessveränderungen, die zu einem großen Teil außerhalb unserer Einflusssphäre liegen, ihre Zeit. Wir haben vor Kurzem wir die XFX Premium-Garantie eingeführt, bei der alle berechtigt reklamierten Grafikkarten direkt von uns Ausgetauscht werden oder eine Gutschrift ausgestellt wird:
Caseking.de - Online-Shop für Modding, Gaming, Gehäuse, Kühler und Hardware Zubehör
@layercake:
Die Karte ist angekommen und wird gleich getestet. Ich melde mich, sobald ich Bescheid weiß.
@IronAge:
Wegen der OVP: Bitte schließe nicht von deinen subjektiven Einzelerfahrungen auf die Allgemeinheit. Wenn eine OVP unbeschädigt und in gutem Zustand ist, dann ist es völlig üblich eine defekte Karte gegen Bulk-Ware zu tauschen und die OVP nicht weg zu werfen, sondern weiter zu verwenden, wieso auch nicht? Daran ist rein gar nichts "dubios". Ebenfalls gibt es hier nirgendwo einen Indikator dafür, dass es sich um gebrauchte Ware handelt, ich weiß also nicht, wie du darauf kommst und es einfach so annimmst. Pauschalisierungen sind hier - wie so oft im Leben - falsch.
Bitte sieh davon ab andere Forenteilnehmer durch Mutmaßungen zu verunsichern: Hersteller wie MSI sind selbstverständlich daran gewöhnt, dass Grafikkarten bei einer vorherigen Reklamationen ausgetauscht werden können und dementsprechend die Seriennummer, die sie sogar in ihrem eigenen System dann finden können, mit der auf der Garantierechnung übereinstimmt. Das überrascht keinen Grafikkartenhersteller und wird auch nicht zu irgendwelchen Problemen führen, von daher ist es auch vollkommen normal, dass wir es "geschafft" haben die neue Seriennummer auf der Garantierechnung zu vermerken.
Um einen Reparaturversuch handelt es sich ja nicht, was sich ja anhand der nicht übereinstimmenden Seriennummer der Karte nachvollziehen lässt.
Es handelte sich bei "fehlgeschlagener Reparaturversuch" um einen juristischen Terminus, genauer ist es eine "fehlgeschlagene Nacherfüllung" im Sinne des BGB.
@Cpt. Kawa und @IronAge
Bei den hunderten RMA-Fällen pro Tag, bei denen ein Herstelleraustausch vorgenommen wurde, wäre es absolut unverhältnismäßig die zurück geschickte Ware des Herstellers unter Missachtung und Hinterfragung deren eigener QA ohne Verdacht erneut zu testen, da Fälle wie (vermutlich) dieser hier nur bei weniger als 1% aller Vorgänge auftreten und durch diese weiteren Test die Bearbeitungszeit für 100% aller Kunden unnötig verlängert werden würden. Zumal man dabei außer acht lassen würde, dass viele Probleme auch nicht an der Ware selber, sondern der Konfiguration von Kunden liegen oder tatsächliche Fehler zu flüchtig auftreten können und deshalb so auch nicht restlos auffindbar wären. Darüber hinaus ist es, wie ich schon sagte, nicht die Pflicht eines Händlers jede einzelne Ware auszupacken und auf Funktion zu prüfen, denn dabei verhält es sich wie bei jeder Warenlieferung, die nun mal nur äußerlich geprüft werden kann. Dass wir nicht jede Grafikkarte oder jedes Mainboard vorher selber auspacken, einbauen und testen können, sollte einleuchten. Für auftretende Mängel gibt es die gesetzlichen Regelungen zur Mängelhaftung, die hier gerade Anwendung finden und selbstverständlich kümmere ich mich weiterhin mit Priorität um diesen Fall. Dass bei dem Zeitdruck in diesem Fall nicht präventiv eine in 99% der Fälle völlig überflüssige Prüfung der zurückgeschickten Karte angeordnet wurde, sollte ebenfalls logisch erscheinen und damit habe ich auch nicht gerechnet.
Liebe Grüße,
Mike