Ne 8800GTS 320 für 85€!!!

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das heisst, das es wirklich stimmem kann^^


hä ich wollte damit sagen das ihr das teil net bekommt da nur durch den "kauf" kein "vertrag" (verpflichtungen für den shop) entsteht/entstehen.


@KingBushido

Du hast nichts gekauft! oder hast du eine 8800? nein. du hast jediglich eine bestellung "angefordert"
 
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Hab mal 3 bestellt. Probieren kann man's ja, wär ja der Hammer, wenn's klappen würde :fresse:
 
hab auch mal eine bestellt xD

zwei würden nichts bringen..hab nur einmal pcie...und von ner doppellösung h<lte ich nicht viel ^^
 
Dieser Optimus muss hier...

Den sollten die Menschen mal in andere gesellschaftliche Bereiche übertragen... :rolleyes:

Das ist jetzt schon der xte Thread. Mal mit laptops, mal mit Speicher usw etc...

das führt doch sowieso zu überhaupt garnichts.


PS: Mut zur Lücke, ich habe keine bestellt.
 
§ 2.2
Die Annahme des Angebots durch p+c kann durch die Auslieferung der Ware erfolgen oder, indem p+c dem Kunden in sonstiger Weise (etwa durch eine Transportinformation per E-Mail) die Annahme seiner Bestellung in Textform bestätigt. Mit dieser Annahme ist der Vertrag zustande gekommen.
 
ich bezweifle das die karte zu diesem preis bei jemandem eintrifft

fragt sich nur ob system dahintersteckt und damit leute dazu animiert werden sich den onlineshop anzusehen und zu registrieren oder ob es tatsächlich ein eingabefehler ist und sie dann überrascht feststellen das an einem abend 500 bestellungen eingehen...

ich lass mich natürlich trotzdem gern vom gegenteil überraschen
 
Gleich ruft ein unbekannter HWLuxx-User bei Vobis an und teilt denen den Fehler mit :lol:
War das nicht letztes Mal so?
 
das ist einfacxh nur noch LOL. wetten in den nächsten minuten steht bei denen 285 euro auf der seite^^
 
ABER:

Online-Kunden haben auch dann einen Lieferanspruch, wenn die Ware auf der Homepage falsch ausgezeichnet ist und die irrtümliche Angabe weit hinter dem Normalpreis zurückbleibt. Das berichtet die Fachzeitschrift Multimedia und Recht (Ausgabe 11/2004) unter Berufung auf ein Urteil des Amtsgerichts (AG) Hamburg-Barmbek (Az.: 822 C 208/03). Selbst bei großen Preisunterschieden könne ein Shop-Betreiber seinem Kunden keinen Rechtsmissbrauch unterstellen, wenn dieser auf eine Falschauszeichnung hin eine Bestellung vornimmt.
 
Und die MÜSSEN uns die für den Preis verkaufen, mein Mutter hat davon ahnung, also macht noch paar Screens von der Page mit dem Angebot;)
Meine Anwältin ist schnell bei sowas:haha:

Müssen sie nicht. Nur bei Kreditkarte mit Sofortbelastung. Habe da auch gerade per KK bestellt und sie belasten nicht sofort. Ich gehe mal davon aus, dass wir Montag alle eine liebe Mail bekommen. Ähnliches gab es ja auch schon bei anderen Shops.

AGB schrieb:
§ 2.2
Die Annahme des Angebots durch p+c kann durch die Auslieferung der Ware erfolgen oder, indem p+c dem Kunden in sonstiger Weise (etwa durch eine Transportinformation per E-Mail) die Annahme seiner Bestellung in Textform bestätigt. Mit dieser Annahme ist der Vertrag zustande gekommen.
 
wäre ja wirklich zu tight :d soeben ist bestellbestätigung eingetroffen
 
Zuletzt bearbeitet:
Online-Kunden haben auch dann einen Lieferanspruch, wenn die Ware auf der Homepage falsch ausgezeichnet ist und die irrtümliche Angabe weit hinter dem Normalpreis zurückbleibt. Das berichtet die Fachzeitschrift Multimedia und Recht (Ausgabe 11/2004) unter Berufung auf ein Urteil des Amtsgerichts (AG) Hamburg-Barmbek (Az.: 822 C 208/03). Selbst bei großen Preisunterschieden könne ein Shop-Betreiber seinem Kunden keinen Rechtsmissbrauch unterstellen, wenn dieser auf eine Falschauszeichnung hin eine Bestellung vornimmt.
 
ABER:

Online-Kunden haben auch dann einen Lieferanspruch, wenn die Ware auf der Homepage falsch ausgezeichnet ist und die irrtümliche Angabe weit hinter dem Normalpreis zurückbleibt. Das berichtet die Fachzeitschrift Multimedia und Recht (Ausgabe 11/2004) unter Berufung auf ein Urteil des Amtsgerichts (AG) Hamburg-Barmbek (Az.: 822 C 208/03). Selbst bei großen Preisunterschieden könne ein Shop-Betreiber seinem Kunden keinen Rechtsmissbrauch unterstellen, wenn dieser auf eine Falschauszeichnung hin eine Bestellung vornimmt.

Und auch dazu kann ich nur sagen: Ja, stimmt, aber auch nur wenn der Vertrag zustande gekommen ist. Und das ist er noch nicht.
 
das ist komisch, denn Alternate hat meine Leadtek GTS auch ned sofort belastet bei KK, aber direkt geliefert :hmm:

eventl. klappts hier auch?

ich glaub ich probiers, wie schnell bekommt man von denen das Geld wieder? Weil das auch nervig ist, wenn ich dann 4 Wochen auf die Rückzahlung warten darf :wall:
 
Naja, dann haben wir wenigstens was für die Besucherzahlen der Page getan :d
 
ABER:

Online-Kunden haben auch dann einen Lieferanspruch, wenn die Ware auf der Homepage falsch ausgezeichnet ist und die irrtümliche Angabe weit hinter dem Normalpreis zurückbleibt. Das berichtet die Fachzeitschrift Multimedia und Recht (Ausgabe 11/2004) unter Berufung auf ein Urteil des Amtsgerichts (AG) Hamburg-Barmbek (Az.: 822 C 208/03). Selbst bei großen Preisunterschieden könne ein Shop-Betreiber seinem Kunden keinen Rechtsmissbrauch unterstellen, wenn dieser auf eine Falschauszeichnung hin eine Bestellung vornimmt.

Das gilt nur wenn der Vertrag zustande gekommen ist (z.B. Versandbestätigung)...

edit: Berlinrider war schneller :d
 
Zuletzt bearbeitet:
@Jlagreen
Doch alternate belastet sofort. Das siehst du ja schon alleine daran, dass du sofort am Ende gesagt bekommst, ob der Transfer über worldpay geklappt hat.

Also

Vielen Dank
Ihre Transaktion wurde im Namen von Alternate Computerversand verarbeitet.
 
was ist, wenn man per KK bestellt? Ist das dann eher ein rechtsgültiger Kaufvertrag?

Nein, Zahlungsart hat damit nix zutun! Wie gesagt, DU machst ihnen ein Angebot dir Karte zu kaufen - Sie können dich aber nach Gutdünken ablehnen.

Überlegt doch mal: Würde beim Gebrauchthändler um die Ecke ein alter Mercedes 300SL für 5.000€ statt 50.000€ angeboten werden, weil der Azubi mal wieder bis in die Puppen WoW gezockt hat, könntet ihr auch nich in den Laden stürmen, die 5000€ aufn Tisch knallen und mit dem Benz wegfahren. ;)

Der Shop muss erstmal mit eurem Angebot, die Karte für 85€ zu kaufen einverstanden sein - und das wird er sicher nicht! ;)

Aber das ist egal, finde die Threads immer wieder lustig. Gibt kein anderes Thema, bei dem nachts um kurz vor 12 alle paar Minuten was geschrieben wird. ^^

Also denn ... *hat auch zwei gekauft* :d

Good night and good luck.
jpk
 
das ist einfacxh nur noch LOL. wetten in den nächsten minuten steht bei denen 285 euro auf der seite^^

Nur wenn bei denen jemand Freitag nachts arbeitet ;)

Kann auch sein, daß der Irrtum auch erst Montag früh bemerkt wird ...

Na wir werden sehen, was die für Arbeitszeiten haben :d
 
ich müsste jetzt an einen anderen rechner um die E-Mails zu lesen, aber dazu jetzt keinen bock, aber ich glaube, ich habe die Versandbestätigung auch schon bekommen^^.

Naja, ich geh mal pennen...Good n8 @ all^^
 
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