EVGA ist der einzige der "offiziell" kühler wechsle erlaubt.
Bei allen anderen muss man auf die Kulanz des Händlers hoffen, vor allem dann wenn der Hersteller kein Endkunden Support anbietet.
Da geht dann nur der weg über dem Händler btw. übern Distributor.
Was praktisch idR getan/gemacht wird und was rechtlich eigentlich erlaubt wäre, sind aber zwei völlig verschiedene paar Schuhe. Das Problem hier ist mal wieder, die Leute kennen weder Gesetz noch die Bedeutung der Wörter, welche sie für die Argumentation verwenden!
Unterm Strich, dieses ganze Gehype der Garantie ist völlig wertlos. Denn es ist eben NICHT idR der Händler, der hier Kulanz zeigt oder auf die man hoffen muss. Rein rechtlich sollte normal nichts an einem Kühlerwechsel den Händler von der Gewährleistungspflicht unterbinden. Und das gilt die vollen 2 Jahre! Das Problem dabei ist einfach, dass diese 2 Jahre völlig wertlos sind, wenn man dem Händler den Beleg über den Mangel bei Gefahrenübergang nicht liefern kann (oder den Beleg über eine Sache, die bei Gefahrenübergang bestanden hat und den Mangel verursacht hat). Und das kann man einfach normal nicht! Dieser Punkt ist rein rechtlich eigentlich notwendig. Und dieser Punkt hat auch noch den netten Nebeneffekt, dass er klar bescheinigt, das der Kühlerwechsel NICHT zum Problem geführt haben kann. Denn der Mangel bestand bei Gefahrenübergang. Oder eine Sache bestand bei Gefahrenübergang und führte zum Mangel. -> mit dem Kühler hat das dann idR genau NULL zu tun!
Ergo hofft man (aus Mangel an Möglichkeiten für diesen Beleg) auf die Kulanz vom Händler um überhaupt erstmal in den Genuss der Gewährleistung zu kommen... Und diese Kolanz ist einfach von Händler zu Händler völlig verschieden. Anspruch darauf hat man zwar rechtlich so oder so. Aber eben nur mit diesem Beleg im Fall größer sechs Monate! Stellt sich hier der Händler quer und will den Beleg haben, ist Ende -> nix zu machen. Und ist der Händler bereit von diesem Beleg abzusehen, dann ist es schon wieder kulant, dies zu tun. Denn er müsste es nicht!
Ob der Kühlerwechsel vom Hersteller nun erlaubt/gebilligt wird oder nicht, ist bestenfalls dann interessant, wenn der Endkunde ggü. dem Hersteller einen Garantieanspruch geltend machen will und die Garantiebedingungen explizit einen Kühlerwechsel ausschließen. Garantie bis zum Endkunden ist bei vielen aber gar nicht vorgesehen.
Heist also, man hat als Endkunde so oder so in der Masse der Fälle (bis auf wenige Ausnahmehersteller) nur sechs Monate "frei" -> danach sinds für die nächsten 1,5 Jahre Kulanz vom Händler... Wer sich dieser Sache bewusst ist, fällt auch nicht auf die ganzen Geschichten wie Servicelevel Gold usw. rein