OCZ RMA Support enttäuschend

Es wurde faktisch nur neu geregelt wie Lebenslange Garantie zu verstehen ist, es wird den Anbietern einer solchen Garantie aber nicht gesagt, wie sie ihre Garantieverträge zu gestalten haben.

Soweit ich lesen kann, steht aber bei OCZ keine Zeitliche Einschränkung der Lebenslangen Garantie. Somit gilt doch klar das Lebenslanger länger als 30 Jahre heißt. Ansonsten müssten die das als Garantiebedienungen Zeitlich Einschrägen und zwar so das der Kunde beim Kauf weiß, was bei OCZ lebenslange Garantie heißt. Alles andere wäre nämlich Unlauter und irreführend. Sieht man ja hier in Forum. Ein Thema 100 Meinungen was nun Lebenslang heißt. Plus eines BGH Urteils.
 
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Ich wiederhole mich nochmal, lebenslang bezieht sich auf die Lebensdauer, welches ein Produkt im Regelfall hat.

Ein Speicher wird im Regelfall NICHT 30Jahre eingesetzt. Wenn es hochkommt, dann sind es 10Jahre.
Obst wird zB in der Regel eine Woche eingesetzt. (bis zum Verbrauch)
Ein Auto wird zB in der Regel 20Jahre eingesetzt.
Ein Haus wird in der Regel 100Jahre und mehr eingesetzt.
Auf alle Waren kann ich Lebenslange Garantie geben und nach den Zeiten oben ist die erloschen.

Es geht hier, wiegesagt um eine Regelnutzungszeit.

Lebenslang bedeutet nicht das, was man jeden Morgen im Kaffeesatz zu lesen glauben mag.
Lebenslang bedeutet also nicht, dass die Garantie solange gilt, wir du auf diesem Planeten wandelst.

Das ist auch nichts unlauter oder irreführend dran.

Es geht hier um den allgemeingültigen Begriff der Haltbarkeit einer Ware.
Also, wielange wird diese in der Regel genutzt, bis sie aufgebraucht ist.

Wenn du der Meinung bist, dass Obst in der Regel eine Haltbarkeit von >30 Jahre hat, dann ist das klar deine Meinung, aber die Allgemeinheit wird deine Meinung nicht Teilen. (oder anders, du hast keine Ahnung von Obst)

Und genauso verhält es sich bei anderen Sachen.
Wenn IT HW nunmal nach 10Jahren klinisch tot ist und du der Meinung bist, dass dies erst nach 30Jahren eintritt, dann sind wir wieder bei der eigenen Meinung, die nichts mit der Realität zu tun hat.
 
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Ich wiederhole mich nochmal, lebenslang bezieht sich auf die Lebensdauer, welches ein Produkt im Regelfall hat.

Ein Speicher wird im Regelfall NICHT 30Jahre eingesetzt. Wenn es hochkommt, dann sind es 10Jahre.
Obst wird zB in der Regel eine Woche eingesetzt. (bis zum Verbrauch)
Ein Auto wird zB in der Regel 20Jahre eingesetzt.
Ein Haus wird in der Regel 100Jahre und mehr eingesetzt.
Auf alle Waren kann ich Lebenslange Garantie geben und nach den Zeiten oben ist die erloschen.

Es geht hier, wiegesagt um eine Regelnutzungszeit.

Lebenslang bedeutet nicht das, was man jeden Morgen im Kaffeesatz zu lesen glauben mag.
Lebenslang bedeutet also nicht, dass die Garantie solange gilt, wir du auf diesem Planeten wandelst.

Das ist auch nichts unlauter oder irreführend dran.

Es geht hier um den allgemeingültigen Begriff der Haltbarkeit einer Ware.
Also, wielange wird diese in der Regel genutzt, bis sie aufgebraucht ist.

Wenn du der Meinung bist, dass Obst in der Regel eine Haltbarkeit von >30 Jahre hat, dann ist das klar deine Meinung, aber die Allgemeinheit wird deine Meinung nicht Teilen. (oder anders, du hast keine Ahnung von Obst)

Und genauso verhält es sich bei anderen Sachen.
Wenn IT HW nunmal nach 10Jahren klinisch tot ist und du der Meinung bist, dass dies erst nach 30Jahren eintritt, dann sind wir wieder bei der eigenen Meinung, die nichts mit der Realität zu tun hat.

Bei Obst schließlich ich aber keinen Garantierenvertrag als Kunde mit den Hersteller sprich Bauern.

Bei OCZ sieht es anders aus. Da schließe ich einen Garantievertrag mit OCZ. Denn nichts anders sagt das BGH Urteil aus. Und natürlich kann OCZ eine Befristung der Laufzeit reinbringen. Nur das muss den Kunden aber vorab schriftlich erklärt werden. Wenn es da nur heißt Lebenlange Garantie, dann heißt das auch Lebenslang. Anderfalls müsste, wie das auch andere tun, OCZ konkretisieren was Lebenslange Garantie bei Speichern heißt. OCZ tut das nicht! Gut für den Kunden, schlecht für OCZ!
Also gilt dann, zu mindestens in Deutschland, was das BGH zur Definition Lebenslange Garantie sagt. Schließlich wird ja mit Lebenslanger Herstellergarantie auch beworben.
 
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Wenn der Obstbauer "Hans-Günther" dir aus seine Äpfel Garantie gibt, dann hast du mit diesem auch einen Garantievertrag.
Wenn der Speicherhersteller "OCZ" dir aus seinen RAM Garantie gibt, dann hast du mit diesem auch einen Garantievertrag.

Sprich Kunde kauft bei Mindfactory OCZ RAM, hat aber mit OCZ einen Garantievertrag.

Glaube was du willst, der Rest der Welt geht bei IT HW im Regelfall nicht von 100Jahren Lebensdauer aus.
(aber es ist gut, dass du soviel vertrauen ist etwas Silizium hast)

Desweiteren will hier nochmal anmerken.

OCZ hat Garantie gegeben, also ist doch alles bestens.
 
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OCZ hat Garantie gegeben, also ist doch alles bestens.
Das bestreite ich ja nicht. Ich bestreite aber, wenn der Hersteller seine Garantie mit Lebenslang bewirbt, das diese dann nach 10 Jahren endet. Wenn er diese nicht Zeitlich befristet. Und OCZ tut das bis heute eben nicht.

Das BGH hat doch klar definiert was bei einer nicht zeitlich eingeschränkten Lebenslangen Garantie zu verstehen ist. Und nur das zählt jedenfalls für Kunden in Deutschland.

Bei ASRock z.B. ist das Länder abhängig, hier gibt es in Deutschland drei Jahre Herstellergarantie. Bei den Mainboards mit Revision B3 auf Grund des Intelbug wurde das auf vier Jahre verlängert. Jeder weiß ganz klar wann das endet. OCZ befriestet das nicht. GSkill glaube ich hat ihre Garantie auch jeweils aufs Land befristet. Somit ist klar was dann mit den begriffen gemeint ist. OCZ schreibt nur Lebenslang und da kann dann laut BGH aber eben nicht nach 10 Jahren Schluss sein.
 
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Was ist die Grundlage eines Garantievertrages? Der Artikel/Ware, oder der Garantienehmer?
Beides natürlich. Schließlich muss ein Garantieversprechen um eine bestimmte Sache (Artikel/Ware) gehen. Und zweitens braucht es immer mindestens zwei Partner um einen Vertrag zu schließen. Garantienehmer schließt diesen mit den Hersteller über sein Beworbenes Garantieversprechen bei Kauf mit ab. Auch wenn der Hersteller in den Fall nicht der Händler ist.

Und ansonsten hier das noch mal lesen.

Die Garantiezusage des Herstellers sei nicht
als Verlängerung der Verjährungsfrist für
Gewährleistungsansprüche zu bewerten, sondern
als eigenständiger Garantievertrag. Dieser
sei – quasi ähnlich dem Instandhaltungsvertrag
– wiederum als Dauerschuldverhältnis
anzusehen, das so lange keine verjährbaren
Ansprüche entstehen lasse, bis der Garantiefall
eintritt. Der Garantievertrag könne also
durchaus 35 Jahre laufen, ohne dass ein Mangel
auftritt. Erst wenn dies passiere, beginne
die Verjährungsfrist (wohl drei Jahre) zu laufen,

da erst jetzt aus dem Garantievertrag
unmittelbare Ansprüche erwachsen.

Nachtrag

OCZ könnte die Sache ganz einfach Sauber lösen, wenn sie eine Befristung in das Spiel bringen. Solange sie aber nur Werben und Schreiben Lebenslang überall auf der Welt. Gilt in Deutschland die Definition des BGH! Und die sagt klar was man unter Lebenslanger Garantie zu verstehen hat. Und da spielt es keine rolle ob jemand meint, das Speicher nach 10 Jahren sowieso auf den Müll gehören. Dann muss das OCZ auch so für ihre Kunden öffentlich definieren. Tut sieht das nicht, kann man auch nach 11 Jahren sich noch auf die Lebenslange Garantie bei OCZ berufen, jedenfalls in Deutschland.
 
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Die Garantieverträge die ich kenn, da geht es um die Ware, nicht, auch nicht zum Teil, über mich, nicht um meine Schuhgröße, meine Haarfarbe, meine Lebenserwartung, nichts.

Es geht einzig um das Produkt und wie der Hersteller einen Problemfall handhabt.

Ich sprach nicht von Vertragspartnern, denn diese sind in der Tat Käufer und Hersteller.

Ich wünsche dir in jedem Fall viel Spaß, wenn du nach 30Jahren versuchst deine Ansprüche gegen einen beliebigen IT Hersteller vor Gericht durchzusetzen.

ggf bitte ich darum, mich einzuladen

Das du sehr merkwürdige Vorstellungen von Recht haben wollen hast, belegst du hier nicht zum ersten Mal.

Viel Spaß noch.

PS:
Und wenn OCZ wirklich gut ist, dann erkennen sie auch nach 11Jahren den Garantiefall an und erstatten dir einen Zeitwert von 1$.
 
OCZ könnte die Sache ganz einfach Sauber lösen, wenn sie eine Befristung in das Spiel bringen. Solange sie aber nur Werben und Schreiben Lebenlang überall auf der Welt. Gilt in Deutschland die Definition des BGH! Und die sagt klar was man unter Lebenslanger Garantie zu verstehen hat. Und da spielt es keine rolle ob jemand meint das Speicher nach 10 Jahren sowieso auf den Müll gehören. Dann muss das OCZ auch so füt ihre Kunden definieren. Tut sieht das nicht kann man auch nach 11 Jahren sich noch auf die Lebenslange Garantie bei OCZ berufen jedenfalls in Deutschland.

Also nach amerikanischer Rechtsauffassung dürften die Garantiebedingungen von OCZ einschließlich des Begriffs der Lifetime wasserdicht sein. Man findet vergleichbare Garantiebeschreibung bei nahezu allen seriösen amerikanischen Unternehmungen. Für Deutschland stellt sich zunächst die Frage, ob überhaupt eine Garantiezusage gemacht wurde, da eine solche in deutscher Sprache hätte erfolgen müssen.

Dass OCZ die Lifetime nicht näher spezifiziert hat, ist für den hier diskutierten Fall aber unerheblich. Der Grantieanspruch wurde ja nicht aufgrund einer event. abglaufenen Frist in Abrede gestellt sondern genau so wie zugesagt durch Erstattung des Zeitwerts, abzgl. des Wertes für die bisherige Nutzung erfüllt.
 
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Also nach amerikanischer Rechtsauffassung dürften die Garantiebedingungen von OCZ einschließlich des Begriffs der Lifetime wasserdicht sein. Man findet vergleichbare Garantiebeschreibung bei nahezu allen seriösen amerikanischen Unternehmungen.
In Deutschland ist es egal, ob eine amerikanischer Rechtsauffassung für Amerika wasserdicht ist. Hier in Deutschland gilt deutsches Recht, was in zweifel der BGH definiert. Was er ja auch getan hat, bei der Definition Lebenslange Garantie. Und an die muss sich auch eine Amerikanische Firma halten, wenn sie ihre Produkte mit Lebenslanger Garantie hier bewirbt. Da zählt dann ausschließlich das Deutsche bzw. Europäische Recht und nicht die Rechtsauffassung der Amerikaner.


Für Deutschland stellt sich zunächst die Frage, ob überhaupt eine Garantiezusage gemacht wurde, da eine solche in deutscher Sprache hätte erfolgen müssen.
Wenn in Deutschland ein Hersteller oder Händler das so bewirbt, gilt das. Einfache Sache das ist. Deshalb hebe ich mir solche Sachen immer auf.




Dass OCZ die Lifetime nicht näher spezifiziert hat, ist für den hier diskutierten Fall aber unerheblich. Der Grantieanspruch wurde ja nicht aufgrund einer event. abglaufenen Frist in Abrede gestellt
Full Ack

Habe ich auch nicht in Abrede gestellt. Garantieanspruch wurde ja von Seiten OCZ bejaht.

Für den Fall ist es uninteressant, für unbedarfte User dürfte es aber Interessant sein, was man unter Lebenslage Garantie in Deutschland ohne Befristung zu verstehen hat. Und was Amerikanische Firmen darunter verstehen.
 
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Soo... das Leben Geht weiter. :d

Heute hab ich neuen Arbeitsspeicher, Dominator GT CL8 bestellt.
Wie man sieht, die Auswahl war nicht besonders groß:
3 x 2 GB (2048 MB) Bustakt 2.000 MHz; Bustakt 2.133 MHz; Bustakt 2.250 MHz Preisvergleich | DDR3-RAM - Preise bei idealo.de


_______
@underclocker2k4

Mich interessiert ehrlich gesagt nicht, ob es nach Gesetz ok ist, was da OCZ abwickelt.
Von mir aus können diejenigen, die so ein verhalten einer Fa. rechtfertigen, weiterhin die Produkte von OCZ kaufen.
Ich werde es auf jeden Fall nicht mehr machen.

Recht... Unrecht...

Fakt ist: die meisten Firmen gehen anders mit den Kunden um, da wird in RMA-Fall nicht herumgedrückt.
Und das ist viel wichtiger aus meiner Sicht, als irgendwelche Klauseln. :)
 
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Da OCZ hier, hab den Thread nur überflogen, mE zu schlecht wegkommt, sei mal folgendes angemerkt:

Es läuft nicht immer so, ich bspw. habe für meinen eingesandten, nicht mehr produzierten, Highend Speicher, obwohl ich nicht Erstbesitzer war, höherwertigen Ersatz erhalten, wenn auch erst bei einigem Drängen.

Da ich, dank der Bucht, schon einige Herstellergarantien in Anspruch nehmen "durfte", muss ich sagen, OCZ ist oder war da, nach allem, was ich sagen kann, einer der kulantesten. Wesentlich schlechter bspw. Gigabyte, keine RMA ohne Rechnung für europäische Kunden, mit Rechnung schlampig geprüft und unrepariert zugesandt, oder Cellshock, relativ unfreundlich, keine RMA ohne Rechnung, aber mit- immerhin gleichwertiger Ersatz/Reparatur. Natürlich nur Einzelfälle.. ich möchte an der Stelle mal den AMD Garantie Service loben: Freundlich, Schnell, Kulant - besser geht's nicht.

@ Arharis:

Mein Beleid, allerdings ist sowas heutzutage leider normal und wird den meisten anderen auch mal passieren, früher oder später. Also mach dir nichts draus, das Leben ist hart :coolblue:
 
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@ Arharis
Garantie ist und bleibt eine freiwillige Leistung des Herstellers welche dieser zu seinen (hier mehrfach zitierten) Bedingungen anbietet. Und im Rahmen dieser Bedingungen hat sich OCZ nicht falsch verhalten.

Dass du dich im ersten Moment als Käufer schlecht behandelt fühlst kann ich nachvollziehen. Aber als intelligenter Mensch wird dir sicher der deutliche Meinungstrend in diesem Thread als Indiz dafür dienen das du wirklich nicht schlecht weggekommen bist, auch wenn einige Leute hier mit akribisch recherchierten Beiträgen auf Bild-Niveau suggerieren das Lebenslange Garantie bedeutet das du den Speicher bis zu deinem körperlichen Ableben vollwertig ersetzt bekommst.
 
Ich wüsste nicht das Urteile des Bundesgerichtshof zur Definition "Lebenslange Garantie" für dich Bildzeitungs Niveau sind.

Ich verstehe auch nicht, wie man als Deutscher diese Obskure Definitionen von Amerikamischen Firmen, obwohl sie in Deutschland gegen höchste Rechtsprechung verstoßen, so Fanatisch verteidigen kann. Verstehen kann ich das als Deutscher Verbraucher nicht.
 
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Muss hier auch noch hinzufügen das bisher bei mir und OCZ alles Super funktioniert hat, schnell und höfflich.
 
Sorry, dass ich erst jetzt wieder reinschaue. Sind noch Fragen offen?
 
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Fazit: für mich jedenfalls, keine OCZ Produkte kaufen, hatte ich bisher auch noch nie,

außer mal die OCZ Equalizer, ging nach aber nach 1,5 Jahren kaputt

schade war ne gute Gamemouse


mfg
 
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Wo muss ich das unterschreiben??^^
 
Fazit: für mich jedenfalls, keine OCZ Produkte kaufen, hatte ich bisher auch noch nie ...


Mein Fazit ist; RAM nur noch im BIO-Laden kaufen, ist zwar Blödsinn, macht aber nichts.

Die Logik nach der hier manche schlussfolgern ist irre.


Ich wüsste nicht das Urteile des Bundesgerichtshof zur Definition "Lebenslange Garantie" für dich Bildzeitungs Niveau sind.

Nochmal, die Frage, auf welchen Zeitraum sich die Garantie bezieht, ist irrelevant. OCZ hat die zeitliche Gültigkeit der Garantie nicht in Frage gestellt. Insofern lenkt die Diskussion darüber nur von der Tatsache ab, dass das Garantieversprechen im hier dargestellten Fall erfüllt wurde.
 
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Mein Fazit ist; RAM nur noch im BIO-Laden kaufen, ist zwar Blödsinn, macht aber nichts.

Die Logik nach der hier manche schlussfolgern ist irre.

bio ist grosste blödsinn überhaupt und dein sarkasmus hat mit diesem thread gar nichts zu tun :) komm zumindest nah an die sache ran damit es auch schmeckt :)


p.s. also das mit rocco und nico war natürich spass.hat hoffentlich jeder verstanden
 
.., auch wenn einige Leute hier mit akribisch recherchierten Beiträgen auf Bild-Niveau suggerieren das Lebenslange Garantie bedeutet das du den Speicher bis zu deinem körperlichen Ableben vollwertig ersetzt bekommst.

Wobei bei einigen der Eindruck entsteht das geistige Ableben zumindest hätte bereits statt gefunden. SCNR

Wer geneigt ist anzunehmen, dass sich "Lebenslange Garantie" auf die Lebenszeit des Käufers bezieht, dem ist sowieso nicht mehr zu helfen. :asthanos:

Mir wurden von OCZ 2 GB DDR2 1066 gegen 4GB getauscht da es das 2GB Kit nicht mehr gab.
Von daher kann ich mich nicht beschweren. Auch die Abwickelung war vorbildlich.
 
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@Laurin

Ich kann deine Meinung, dass alles, was nach Gesetz erlaubt ist, widerstandslos akzeptiert werden soll nicht teilen.
Wenn ich mich ungerecht behandelt fühle, rege ich mich halt auf.
Unabhängig von der Gesetzeslage. :)
Einen eindeutigen Meinungstrend kann ich hier beim besten Willen nicht erkennen.
Du kannst von mir aus eine Umfrage zum Thema starten.

Sorry, dass ich erst jetzt wieder reinschaue. Sind noch Fragen offen?
Nein, keine weiteren Fragen.
Ich habe verstanden, dass OCZ die RMA-Fälle so regelt, wie es für die Firma gerade am besten passt und Kundenzufriedenheit spielt dabei eine untergeordnete Rolle.

Eine negative Erfahrung mit echten lebenslangen Garantie. ;)

Mir wurden von OCZ 2 GB DDR2 1066 gegen 4GB getauscht da es das 2GB Kit nicht mehr gab.
Von daher kann ich mich nicht beschweren. Auch die Abwickelung war vorbildlich.
Glück gehabt, bei mir ist es genau umgekehrt gelaufen.
Ich musste draufzahlen, um einen schlechteren Speicher als der kaputtgegangene kaufen zu können.
 
Herrlich diese Selbstgerechtigkeit. Es wurde hier schon mehrfach schluessig dargelegt, dass OCZ genau die Garantiezusage erfuellt hat, die dir mit dem Kauf des Speichers gegeben wurde. Also wurde nicht so geregelt, wie's gerade passt. Dass die Garantieerfuellung nicht deinen Erwartungen entspricht, ist im Grunde auf deine eigene Nachlaessigkeit zurueckzufuehren. Du hast dich vor dem Kauf nicht ernsthaft mit dem Garantieangebot befasst und versaeumt einen Anbieter zu waehlen, der eine Garantie nach Wuenschen bietet.
 
MoBo 01/04,
meinst du, ich muss also froh sein in Garantiefall überhaupt irgendetwas zu bekommen?

Ich finde als Verbraucher ist es eine sehr bedenkliche Überlegung.
Den Ast absägen, auf dem man sitzt ist nicht besonders klug.
Denk doch ein wenig nach, wohin es führen kann. ;)


Du hast dich vor dem Kauf nicht ernsthaft mit dem Garantieangebot befasst und versaeumt einen Anbieter zu waehlen, der eine Garantie nach Wuenschen bietet.
Ich bitte dich,
jede Firma schreibt zur Absicherung das Kleingedruckte wo steht, dass die dir nix schulden, nur die meisten nutzen es nicht so gnadenlos aus wie OCZ.
Gesetzeskonformität macht eine miese Garantieleistung nicht besser.
 
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