[Sammelthread] OEM, Grauimporte, Gewährleistung - Quatsch und Aufklärungsthread!

vll. ganz interessant für den ein oder anderen...

hatte bei eBay 2 HDDs gekauft und erst dann festgestellt das sie OEM/Grauimporte waren... privater Verkäufer stellte sich Dumm und wollte Reklamation nicht anerkennen... der Ebay Käuferschutz aber war auf meiner Seite... da er sie mit "Garantie" beworben hatte und sie nachweislich OEM/Grauimporte waren...

Hab über den eBay Käuferschutz wandeln können bzw. 25% Nachlass erhalten... n1


Zwischen Wandeln und 25% Nachlass besteht aber ein recht großer Unterschied.
 
Wenn Du diese Anzeige nicht sehen willst, registriere Dich und/oder logge Dich ein.
@Alex2108: hatte mich für den Nachlass entschieden.... hätte aber auch problemlos wandeln können....
 
Nachdem ich inzwischen dreimal hier und hier von Mindfactory und Tonerdiskont Grauware trotz gegenteiliger Zusagen geliefert bekam :fire: und direkt wieder retourniert habe :motz:, habe ich diesmal vorab beim nächsten Händler angefragt, ob Endkundenware geliefert würde. Meine Anfrage an Alternate:
> Handelt es sich bei der Festplatte Western Digital WD10JPVX 1 TB um Endkundenware mit Herstellergarantie (http://wdsupport.wdc.com/warranty/warrantycheck.asp?custtype=end)?
Die Antwort könnte man als ungeschickten Ausweichversuch bezeichnen:
Sie haben 2 Jahre Gewährleistung über uns und die Festplatte ist für den Endkundengebrauch geeignet.
"Geeignet"? :hmm: Ja nee, is klar. Im Klartext also wieder OEM statt Endkundenware. :shake:
 
Garantie trotz "OEM"-Festplatte bei HGST

Hallo,

möchte hiermit zur Aufklärung beitragen, was es bedeutet, wenn die HGST Garantieüberprüfung meldet:
"Das Produkt wurde außerhalb des geografischen Bereichs verkauft. Bitte senden Sie es an Ihre Verkaufsstelle zurück."

Vorgeschichte:
Nachdem man mir auch 3x eine Festplatte (HGST Ultrastar 4TB, 5 Jahre Garantie) geschickt hat, deren Seriennummer auf der Webseite von HGST nicht akzeptiert wurde, und Mindfactory die Platte nicht zurücknehmen wollte, hat aber Mindfactory Kontakt mit HGST aufgenommen und behauptet, die Platten haben dennoch Garantie.

Ich habe daraufhin selbst Kontakt mit einer "Diana Todea" von HGST aufgenommen (eMail: support_emea@hgst.com), und diese sicherte mir zu, dass man über sie RMA-Nummern anfordern kann, auch für OEM-Platten, die auf der Webseite nicht anerkannt werden.

Ich habe ihr 4 Nummern übermittelt, die ich zur Hand hatte, die auf der Webseite "durchgefallen" sind, und für alle hat sie mir bestätigt, dass diese im Fehlerfalle noch Garantie aufweisen.

Ergebnis:
D.h. Garantie gibt es von HGST
* x Jahre nach Kaufdatum (Dazu muss man den Kaufbeleg aufbewahren.), je nach Modell
* Die Webseite listet die Garantie nach Herstelldatum, dass ist nicht wichtig, nur ein Anhaltspunkt.
* Es gibt keinen Länderbezug (wenn es ein deutscher Händler/Kaufbeleg war, gibt es auch die Garantie)

Letztlich kann also die Webseitenprüfung von HGST gar nicht massgeblich sein, weil juristisch die Garantie erst mit dem Endkundenverkaufsdatum beginnt, und dieses ist der Webseite gar nicht bekannt (nur das Produktionsdatum)!
HGST muss also einen alternativen Weg anbieten, eine RMA zu starten.
Es ist eine Schande, dass HGST diesen Weg so gut versteckt.

Hi,

Yes, you can write to us in order to provide warranty support if you receive an error message on the warranty page.

Please note that our system detects the production date not the purchase date, that is why you need to keep your proof of purchase then calculate the warranty expiry date for your disks:
We can provide RMA for your disk, please send us the proof of purchase and your contact details.

Deskstar, Travelstar disks-3 years warranty (as per our datasheet)
Ultrastar disks-5 years warranty (as per our datasheet).

The error message on the website is due to the fact that this disk is linked to the production pack, which is US. Checking the serial number on US location, it comes up within warranty. Hence the website is linking the production location not the actual place of purchase. Please ignore the error message on our website and for future reference for this disk, you need to provide us the proof of purchase for warranty claims (warranty is valid for 5 years from the date of purchase).

Diana Todea
EMEA Technical Support
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe heute wegen einer Platte (HGST UltraStar), deren Seriennummer ebenfalls nicht akzeptiert wurde, mit HGST Kontakt aufgenommen. Die nette Dame am Telefon fragte nach der Seriennummer und sagte mir dann, dass meine Platte definitiv eine OEM-Platte sei, für die HGST keinerlei Garantie übernimmt. Auch ein umschreiben wäre nicht möglich...
 
heute 2 WD RE Enterprise Platten von Computeruniverse erhalten.

OEM Ware ohne Garantie - hab daraufhin dort angerufen. Angeblich würden Sie die Garantie für die Platten selber übernehmen.

Da ich mich aber nicht darauf verlassen will, dass CU nach 4 Jahre auch wirklich noch für mich da ist, gehen die Platten zurück und CU hat einen Kunden weniger.
 
So urteilt Karlsruhe bei einem Autokauf.

BGH: Garantie hat erhebliches wirtschaftliches Gewicht

Dem Urteil (Az. VIII ZR 134/15) zufolge ist eine Herstellergarantie beim Autokauf ein "Beschaffenheitsmerkmal" mit "erheblichem wirtschaftlichem Gewicht". Fällt die Garantie weg, sei das ein Mangel des verkauften Gebrauchtwagens und könne den Käufer zum Rücktritt berechtigen.


Quelle Fehlende Garantie ist Rückgabegrund

In der IT Branche betrifft es auch die Datensicherheit!!
 
Nein, es betrifft nicht die Datensicherheit, weil die Garantie einem nämlich die Daten und andere Folgeschäden nicht ersetzt, sondern ausdrücklich immer nur die HDD selbst. Wer wegen eines Ausfalls seiner Platte Datenverlust erleidet, der hat schon vorher einen groben Fehler gemacht indem er auf ein vernünftiges Backup verzichtet hat und damit es ein vernünftiges Backup ist, muss es richtig gemacht und regelmäßig genug aktualisiert werden.

Wie weit sich das Urteil von Autos auf HDDs übertrage lässt, würde ich gerne mal vom BGH überprüft sehen, aber da es dort um einen Gebrauchtwagen ging der die Herstellergarantie aufgrund von Manipulationen verloren hat, kann man diese Urteil auf neue HDDs vom Händler ganz sicher nicht anwenden. Generell gehe ich davon aus, dass man nur einen Anspruch auf eine Herstellergarantie haben dürfte, wenn der Händler diese ausdrücklich in seinem Angebot erwähnt. Tut er das nicht, was meist der Fall ist, so darf man wohl aus der Beschreibung auf der Herstellerseite einfach ableiten, dass diese Garantie auf jede HDD zutrifft, eben weil es bei Computerkomponenten wie HDDs auch OEM Modelle gibt, die eben oft keine Herstellergarantie aufweisen. Dazu kommt noch, dass es bei HDD nicht so unüblich ist, dass HDDs in Deutschland die für den Verkauf in anderen Regionen der Welt bestimmt waren und daher in Europa keine Garantie haben, was es aber auch bei Autos gibt. Daher wäre in so einem Fall vielleicht ein Urteil anwendbar wo ein Autohändler einen Neuwagen importiert und verkauft hat, bei dem die Herstellergarantie nicht für Deutschland galt und dem Käufer dies verschwiegen wurde.
 
Nein, es betrifft nicht die Datensicherheit, weil die Garantie einem nämlich die Daten und andere Folgeschäden nicht ersetzt, sondern ausdrücklich immer nur die HDD selbst. Wer wegen eines Ausfalls seiner Platte Datenverlust erleidet, der hat schon vorher einen groben Fehler gemacht indem er auf ein vernünftiges Backup verzichtet hat und damit es ein vernünftiges Backup ist, muss es richtig gemacht und regelmäßig genug aktualisiert werden.
im Detail hinsichtlich der Bedeutung des Wortes hast du natürlich Recht.
Da ich aber nicht immer alles sichern kann ist ein Speichermedium ohne Herstellergarantie für mich eben weniger sicher. Ganz einfache Kausalität, die ich mir einfach rausnehme.
Ich vertrete die Auffassung, dass nur der Hersteller weiß, was er da produziert hat. Wenn er keine Garantie gibt, heißt das für mich eben genau das, sie ist weniger zuverlässig und daher weniger sicher.

Wie weit sich das Urteil von Autos auf HDDs übertrage lässt, würde ich gerne mal vom BGH überprüft sehen, aber da es dort um einen Gebrauchtwagen ging der die Herstellergarantie aufgrund von Manipulationen verloren hat, kann man diese Urteil auf neue HDDs vom Händler ganz sicher nicht anwenden. Generell gehe ich davon aus, dass man nur einen Anspruch auf eine Herstellergarantie haben dürfte, wenn der Händler diese ausdrücklich in seinem Angebot erwähnt. Tut er das nicht, was meist der Fall ist, so darf man wohl aus der Beschreibung auf der Herstellerseite einfach ableiten, dass diese Garantie auf jede HDD zutrifft, eben weil es bei Computerkomponenten wie HDDs auch OEM Modelle gibt, die eben oft keine Herstellergarantie aufweisen. Dazu kommt noch, dass es bei HDD nicht so unüblich ist, dass HDDs in Deutschland die für den Verkauf in anderen Regionen der Welt bestimmt waren und daher in Europa keine Garantie haben, was es aber auch bei Autos gibt. Daher wäre in so einem Fall vielleicht ein Urteil anwendbar wo ein Autohändler einen Neuwagen importiert und verkauft hat, bei dem die Herstellergarantie nicht für Deutschland galt und dem Käufer dies verschwiegen wurde.
das ist richtig, hab es trotzdem gepostet...
wegen der verwendeten Wortwahl:
Herstellergarantie = Beschaffenheitsmerkmal mit erheblichem wirtschaftlichem Gewicht
Warum machen das Hersteller mit der lokal gebundenen Garantie nur?
 
Zuletzt bearbeitet:
Da ich aber nicht immer alles sichern kann ist ein Speichermedium ohne Herstellergarantie für mich eben weniger sicher.
Jeder Datenträger (oder allgemein technisches Gerät) kann jederzeit ausfallen, ob mit oder ohne Garantie, deine Einstellung entspringt einem Irrglauben.
Garantien basieren einzig und allein auf statischten Werten und Annahmen.
Selbst bei einer Ausfallwahrscheinlichkeit von 0,000001 % in 3 Jahren kann genau dein Gerät nach 3 Monaten ausfallen
 
Wenn er keine Garantie gibt, heißt das für mich eben genau das, sie ist weniger zuverlässig und daher weniger sicher.
Damit unterstellst Du also, dass ein Hersteller z.B. einem OEM dann die schlechteren Platten verkaufen würden, bei denen er selbst das Risiko nicht eingehen möchte dem Endkunden dafür eine Garantie zu gewähren? Das ist totaler Unfug, denn gerade OEMs sind ja besonders auf die Zuverlässigkeit der Komponenten bedacht, da diese eben im Garantiefall immer den ganzen Rechner zurückbekommen und dann die defekte Komponenten selbst austauschen und den Rechner dem Kunden zurückschicken müssen, was deutlich mehr Kosten verursacht als wenn der Kunden diese aufbaut und dem Hersteller selbst einschickt.

Dazu kommt bei Komplettrechnern auch, dass der Kunden den wegen eine Defekt an irgendeiner Komponenten an den Hersteller schickt und der muss in der Garantiezeit den Rechner wieder flott machen, egal was da ist und auch ggf. die Folgeschäden beseitigen, wenn etwa ein Netzteildefekt andere Komponenten mit den Tod reißt. Bei einer HDDs ist ein Folgeschaden schon mal, dass auch das Betriebssystem neu aufgespielt werden muss. So ein HDD Ausfall kostet einen OEM also viel mehr als es den HDD Hersteller kosten würde. Außerdem ist es auch gar nicht unbedingt so, dass ein OEM von einem HDD Hersteller keine Garantie bekommt, dies hängt von den ggf. getroffenen Vereinbarungen ab, es ist aber eben so, dass ein private Endkunden einer an einen OEM verkauften HDD eben keine Garantie beim Hersteller der HDD in Anspruch nehmen kann.

Du kannst ja auch wenn bei einem BMW die Automatik hin ist, diese nicht direkt beim Getriebehersteller (müsste bei BMW i.d.R. ZF sein) reklamieren, sondern eben über den BMW Händler beim Autohersteller, was der dann mit seinem Lieferanten vereinbar hat, ist nicht Dein Bier.

Herstellergarantie = Beschaffenheitsmerkmal mit erheblichem wirtschaftlichem Gewicht
Warum machen das Hersteller mit der lokal gebundenen Garantie nur?
Das dürfte mit den Firmenstrukturen zusammenhängen. Bei Samsung ist für den OEM Vertrieb die Samsung Semiconductor Europe GmbH in Eschborn zuständig, für Endkundengeschäfte aber in Deutschland die die Samsung Electronics GmbH in Schwalbach, die jeweils eigenständige Firmen sind, auch wenn sie den gleichen Eigentümer haben. Ähnlich ist es bei vielen Herstellern, da gibt es eine Tochterfirma für den Vertrieb in diesem und eine andere für den Vertrieb in jenem Teil der Welt und dann noch wieder andere für das OEM Geschäft und da erfüllt eben nicht jeder die Garantieversprechen der anderen Tochterfirmen.

Das ist deren Sache, aber eben nicht so unüblich und so lange ist es noch gar nicht her, dass selbst in Europa bei den Autoherstellern die Garantie nur in dem Land galt in dem der Wagen offiziell verkauft wurde. Grauimporte waren damals schon nicht unüblich, aber man hatte eben meist keine Herstellergarantie und bei den von unabhängigen Importeuren verkauften Fahrzeugen die aus den USA kommen, ist das heute noch üblich. Dies ist eben einfach eine Abgrenzung um offenbar diese parallelen Importe zu behindern. Bei Autos könnte man ja noch argumentieren, dass sie in der Lage sind für Fahrzeuge Garantie zu geben die sie offiziell nicht vertreiben und daher weder Teile noch technische Anweisungen haben, zumal es ja nicht selten durchaus Unterschiede zwischen den US und die offiziell angebotenen EU Versionen gibt. Bei HDDs ist das wohl eher weniger ein Argument, obwohl auch da nicht immer alle Modelle auf allen Märkten angeboten werden, die Seagate ST6000DX000 wie sie tweaktown reviewd hat (7200rpm), hat es in Europa nie gegeben, geizhals listet eine mit 5900rpm die kein Händler anbietet und für die auch nie einer einen Preis eingestellt hatte.
 
Jeder Datenträger (oder allgemein technisches Gerät) kann jederzeit ausfallen, ob mit oder ohne Garantie, deine Einstellung entspringt einem Irrglauben.
Garantien basieren einzig und allein auf statischten Werten und Annahmen.
Selbst bei einer Ausfallwahrscheinlichkeit von 0,000001 % in 3 Jahren kann genau dein Gerät nach 3 Monaten ausfallen
wenn man davon ausgeht, dass alle Geräte einer Modellreihe die gleichen Eigenschaften haben, mag das einen beruhigen.
Ich gehöre nicht dazu. Dafür gibt es eben die Seriennummern. ;)
 
Abgesehen davon wir kaufen bei unseren Grosshändler immer OEM Platten die haben auch Garantie!
 
Klar haben auch OEM Platten meist Garantie, aber die kann der Endkunde nicht einlösen, sondern nur der (Groß-)Händler der diese beim Hersteller erworben hat. Dem Endkunden nutzt diese Garantie daher wenig, da er ja auf die Mithilfe des Händlers angewiesen ist.
 
Klar haben auch OEM Platten meist Garantie, aber die kann der Endkunde nicht einlösen, sondern nur der (Groß-)Händler der diese beim Hersteller erworben hat. Dem Endkunden nutzt diese Garantie daher wenig, da er ja auf die Mithilfe des Händlers angewiesen ist.

Richtig genau so sehe ich das auch.
Für mich als Endverbraucher ist es egal ob eine OEM Platte Garantie hat, eben weil der Händler mitwirken muss und ich sie beim Hersteller nicht direkt geltend machen kann.
Geht der Händler innerhalb eines Garantieanspruchs Pleite, habe ich Pech gehabt.

Ich habe eine WD Red 4TB Festplatte im April 2016 bei einem Computerhändler im Ladengeschäft gekauft, vor 14 Tagen ist die Platte in der Synology DS216+ ausgefallen.
Die Platte habe ich jetzt mit Secure Eraser nach US Dod 5220.22-M E Standard gelöscht und auch einen Tiefenscan drüber laufen lassen.
Es handelt sich um eine OEM Platte, welche weder auf der Webseite noch auf der Rechnung als solche gekennzeichnet ist, habe ich leider jetzt erst bei der Prüfung festgestellt.
Entweder hat der Händler einen unsauberen Vertriebskanal, oder er verkauft bewusst OEM Platten und kennzeichnet diese nicht als solche, das will ich aber nicht unterstellen.

Sollte dem jedoch so sein, erfüllt das den Tatbestand einer arglistigen Täuschung -wenn er davon wusste- und ein Grund für eine Wandlung des Kaufvertrages, da der Händler 36 Monate Herstellergarantie auf der Webseite ausweist, die garnicht vorhanden ist.

Bei dem Händler hatte ich nie Probleme und das Geschäft gibt es auch schon seit über 30 Jahren.
Ich werde kommende Woche den Händler aufsuchen und sehen wie er den Fall behandelt.
Jetzt stellt sich natürlich die Frage, neue Austauschplatte akzeptieren (wenn OEM) oder auf Wandlung bestehen und ggf. Streitigkeiten in Kauf nehmen.
Jedoch scheinen mir Streitigkeiten wegen 176 EUR "Unverhältnismässig" zur Schadenssumme.

Für mich ist die Moral von der Geschichte. Doch lieber Online und vor allen Dingen Retail Versionen kaufen, das erspart unnötigen Ärger und ggf. Fahrten zum Händler.
Meine andere 4TB WD Red Retail Platte von Amazon funktioniert im NAS jedenfalls einwandfrei und hat auch anständige Garantie.
 
Zuletzt bearbeitet:
im April 2016 bei einem Computerhändler im Ladengeschäft gekauft
Wieso hast Du den Garantiestatus nicht sofort im Laden geprüft? Nimm Dien Smartphone und gib die Seriennummern ein oder bitten den Händler dies am Rechner zu machen, die haben ja in aller Regel Internet an den PCs um auch mal was suchen zu können. Die Ware bekommt man doch in der Regel gezeigt, bevor man sie bezahlt und die Seriennummer kann er vom Barcode scannen oder man kann sie meist selbst durch die Antistatiktüte ablesen. Außerdem prüft man das doch sonst spätestens wenn man zuhause ist bzw. beim Kauf per Internet wenn die Ware ankommt.
Für mich ist die Moral von der Geschichte. Doch lieber Online und vor allen Dingen Retail Versionen kaufen, das erspart unnötigen Ärger und ggf. Fahrten zum Händler.
Oder im Laden sofort, möglichst vor dem Bezahlen den Garantiestatus prüfen! Dann weiß der Händler auch sofort Bescheid und er kann Dir vielleicht aus einer anderen Lieferung noch welche geben die dann auch wirklich die Garantie vom Hersteller haben. Selbst bei Retail kann man noch das Pech haben das die Garantieüberprüfung dann "Out-of-region" anzeigt, weil die HDD für den Verkauf in einer anderen Region der Welt bestimmt war, also muss man auch da den Garantiestatus immer so früh wie möglich überprüfen, wenn man hinterher keine böse Überraschung erleben möchte!

Alles ohne eine schöne neue Pappschachten IST OEM Ware
Blödsinn, das ist Bulk Ware. Auch wenn OEM Ware eigentlich immer Bulk ist, so ist Bulk längst nicht immer OEM! Ich habe seit vielen Jahren keine internen HDDs in bunten Retail Packungen mehr gekauft und doch keine einzige OEM HDD bekommen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Tja ich habe die Platten auch im "Roh" bekommen und es ist schon lange her das ich Grauimporte hatte. Gut die Hitachi NAS Edition war mal seit Jahren wieder die erste Platte im Retail Karton.
 
Händler hat einen direkten Umtausch verweigert und angeboten die Platte einzuschicken (Frist 14 Tage), dem habe ich dann auch zugestimmt (sonst warte ich ja noch länger bei den entstehenden Streitgkeiten) um unnötigen Ärger zu vermeiden, wenngleich mir als Käufer vom Grundsatz her das Wahlrecht zusteht und nicht dem Verkäufer.
Auf Anfrage bzgl. OEM, kam die Aussage, der Händler könne nicht sicherstellen, ob OEM oder Bulk, da sie unterschiedliche Lieferungen erhalten.
Auf die Festplatte wären aber definitiv 3 Jahre Garantie...... (ja über den Händler dann eben). Wegen dem Betrag von 176 EUR mache ich jetzt kein Fass auf, das ist es mir nicht wert zumal der Händler ja der Nacherfüllung nachkommt und ich das Geld nicht abschreiben muß.
In Zukunft kaufe ich meine Hardware dann eben bei einem anderern Händler.
 
OEM ist eine Sache, Bulk eine andere. Bulk bedeutet, dass es keine bunte Endkundenverpackung gibt, die ist bei OEM eigentlich die Regel, aber bei Retail auch möglich. OEM steht eher im Gegensatz zu Retail, wobei Retail unter Retail meist die Waren im bunten Karton für Endkunden verstanden wird, aber es ist eben eigentlich nur Ware die für den Verkauf an private Endkunden gedacht ist und diesen eine Garantie bietet. Ein Händler der von "OEM oder Bulk" redet, disqualifiziert sich damit also eigentlich schon selbst, weil soviel wie ich gerade geschrieben habe, müsste der schon wissen.
 
Das ist so nicht richtig das es dem Verkäufer obliegt, als Käufer habe ich das Wahlrecht, es sei denn es ist unverhätltnismäßig !
Natürlich gibt es Ausnahmen, siehe (*)Urteil. Da die Festplatte aber generell unbrauchbar (Bad Sector & schwebende Sektoren laut SMART Status, Fehler treten im WD Diagnoseprogramm an verschiedenen Checkpoints auf, failed read testelement), Fehler bleibt nach Löschung der Partition und Neuformatierung bestehen ist, ist das meiner Meinung nach auch nicht unverhältnismäßig wenn ich eine Neulieferung fordere, mit einem Auto bei dem der Außenspiegel defekt ist, kann man ja trotzdem noch fahren, die Platte hingegen ist nicht mehr zuverlässig nutzbar.

Ich bin kein Jurist und Recht haben und Recht bekommen, sind ja zwei paar Schuhe.
Ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren.

(*)Urteil:
Grundsätzlich hat der Käufer das gesetzliche Recht, im Falle von Mängeln zwischen Neulieferung und Reparatur zu wählen. Für den Käufer lohnt es sich fast immer, ein neues Gerät zu fordern. Das kann ihm auch nur verweigert werden, wenn die Forderung unverhältnismäßig beziehungsweise für den Händler mit übermäßig hohen Kosten verbunden wäre. So kann man wegen eines defekten Außenspiegels kein neues Auto verlangen. Auch wenn ein größerer Computer streikt, muss der Händler in der Regel nur reparieren. Ausnahme ist aber, wenn die Ware viele Fehler hat ("Montagsauto"). In solchen Fällen geben Richter einen Anspruch auf Neulieferung, selbst wenn die Neulieferung teurer ist als die Reparatur (z.B. LG Münster 2. Zivilkammer, Urteil vom 7. Januar 2004, Az: 2 O 603/02, ZfSch 2004, 215).

Quelle: Gewährleistung und Garantie: Ihre Rechte bei defekten Produkten | Startseite | MARKTCHECK | SWR.de

@Holt: Warum ich die den Garantiestatus bei Kauf nicht geprüft habe, kann ich garnicht mehr sagen, vermutlich weil ich noch nie Festplattenausfälle innerhalb von 3 Jahren nach Kauf hatte und mit dem Händler immer gut gefahren bin. :confused:
 
Deswegen haben wir bei allen sachen auf der Rechnung auch 6Monate Garantie geschrieben.
Die kosten für Garantie sachen sind leider oft 50% des Produkte Preises.
 
§ 437 BGB Rechte des Käufers bei Mängeln - dejure.org

Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,
1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

Punkt 2 und 3 sind mit Einschränkungen verbunden, die deinem propagierten Wahlrecht des Käufers entgegenstehen!
Daher gilt meine obige Aussage uneingeschränkt!

@Boy
Als Ösi habt ihr da eine ganz andere Gesetzeslage, sowas wie unsere Gewährleistung gibt es bei euch nicht.
Die Herstellergarantie greift nur nach den Garantiebestimmungen des Herstellers.
 
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