Prozessor im Flugzeug mitnehmen

IslaBonita

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Hallo Leute,
ich möchte meine CPU auf einen Ryzen 7 5800x3D upgraden (hab ein Am4 Sockel Board). Da ich auf den Kanaren wohne, könnte mir meine Mum beim nächsten Besuch den Prozessor mitbringen. Meine Frage ist nun, ist das im Handgepäck erlaubt und schadet der Scanner am Flughafen dem Teil?
 
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ist erlaubt
 
Nein, Röntgenstrahlung kann dem Chip nichts anhaben. Ist auch nicht verboten so etwas im Handgepäck zu haben.
 
Einfach mitnehmen und zur Not, wenn jemand fragt, einfach erklären. Selbst wenn die beim Check nichts damit anfangen können werden sie spätestens nach 3 Sekunden googeln wissen was das ist und dass es nix schlimmes ist ;)
 
Ich sage mal, Handgepäck und Scanner schaden der CPU nicht. Habe darüber hinaus kurz gegoogelt:

Es wird ggf. eine Einfuhrumsatzsteuer zwischen 6,5 und 13% (?) fällig, da der Wert der CPU die Freigrenze von 150 Euro überschreitet. Die kanarischen Inseln sollen zwar politisch zur EU gehören, werden steuerrechtlich aber als Sondergebiete behandelt. Der aktuelle Neupreis eines 5800x3D übersteigt die Freigrenze.
 
Rechnung mitnehmen, wenn in EU gekauft, dann is das auch erledigt falls einen der Zoll aus dem grünen Ausgang fischt.
 
Kann man sich dann nicht in DE die MwSteuer erstatten lassen?
 
Kommt drauf an, wer auf der Rechnung steht. Der Wohnsitz ist hier entscheidend.
 
Rechnung mitnehmen, wenn in EU gekauft, dann is das auch erledigt falls einen der Zoll aus dem grünen Ausgang fischt.
Ich wäre mir da nicht so sicher -->

"Die kanarischen Inseln sind umsatzsteuerrechtlich „Drittland“ und haben ein eigenes steuerbegüngstigendes Steuersystem (REF mit den Steuersparmodellen ZEC + RIC) und eine eigene Umsatzsteuer – die sogenannte IGIC mit dem allgemeinen Steuersatz von 7%."
und
"Warenlieferungen von Deutschland nach Gran Canaria sind Ausfuhrlieferungen und von der Umsatzsteuer in Deutschland befreit. Bei der Einfuhr auf Gran Canaria oder anderen kanarischen Inseln ist Einfuhrumsatzsteuer (IGIC) und ein Zoll zu bezahlen."
Quelle
 
Nö, ich bin mir relativ sicher, dass Waren zum privaten Gebrauch davon nicht beachtet werden, da europäisches Freizügigkeitsrecht. Glaub erst ab 10k muss es beim Zoll angegeben werden. Anders sähe es aus, wenn es sich der TE das Ding vom Händler in DE kaufen und schicken lassen würde, da würde eine Importverzollung notwendig werden. Aber wenn Muddi den im Handgepäck dabei hat, np. Ist ja keine "Warenlieferung". Wenns danach ginge, müsste jeder sein Handy erstmal verzollen, wenn er irgendwo hinfliegt.
 
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Ein Handy ist ein schlechtes Beispiel. Hier kann man leicht feststellen, ob es ein gebrauchter Privatgegenstand in aktiver Nutzung ist oder eine originalverpackte Neuware.
 
Man kann einfach den Zoll selber fragen.

Geht per Mail und in der Regel hat man innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Wenn es ganz schnell gehen soll, das nennt sich dann Telefon :sneaky: und Anruf :geek:
 
Ich wäre mir da nicht so sicher -->

"Die kanarischen Inseln sind umsatzsteuerrechtlich „Drittland“ und haben ein eigenes steuerbegüngstigendes Steuersystem (REF mit den Steuersparmodellen ZEC + RIC) und eine eigene Umsatzsteuer – die sogenannte IGIC mit dem allgemeinen Steuersatz von 7%."
und
"Warenlieferungen von Deutschland nach Gran Canaria sind Ausfuhrlieferungen und von der Umsatzsteuer in Deutschland befreit. Bei der Einfuhr auf Gran Canaria oder anderen kanarischen Inseln ist Einfuhrumsatzsteuer (IGIC) und ein Zoll zu bezahlen."
Quelle
Wir stellen für einen internationalen Carrier das bzw. ein Hardwarelager und ich kann dies bestätigen.
 
mag ja alles sein, aber es ist ein Unterschied, ob gewerblich hin und her verschickt wird, oder ob ich privat innerhalb der EU rumreise. Die kanarischen Inseln als Teil Spaniens gehören nunmal zum Unionsgebiet.

und @warchild es ist mir neu, dass die USA zur EU gehören.
 
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Verstehe auch nicht wirklich was illegal aus den USA eingeführte Apple Vision Pro mit dem Thema hier zu tun haben...
 
da europäisches Freizügigkeitsrecht.
Das Freizügigkeitsrecht ist das grundsätzlich jedes EU Bürgers sich in der Europäischen Union frei zu bewegen, in jeden anderen Mitgliedstaat einzureisen und sich dort aufzuhalten. Dies hat nichts mit den Waren zu tun die man bei sich hat.
Glaub erst ab 10k muss es beim Zoll angegeben werden.
Die 10.000 gelten für Bargeld, übrigens bei Ausreise mit Bargeld im Wert von über 10.000€ ebenso wie bei der Einreise. Bei Waren gelten andere Grenzen, in Deutschland für Personen ab 17 Jahren 300€ bzw. bei Flug- und Seereisen 430€.

Die Freibeträge für die Kanaren kenne ich auch nicht, die können anderes sein, da muss man sich vor der Einreise informieren, allerdings habe ich nur dies gefunden:
Verstehe auch nicht wirklich was illegal aus den USA eingeführte Apple Vision Pro mit dem Thema hier zu tun haben...
Es ging wohl um die Aussage man könne persönliche Sachen einfach so mitnehmen, was aber nur gilt, wenn diese innerhalb der EU gekauft wurden. Das ist bei einem Handy vielleicht schwer zu beweisen, aber im Zweifel dürfte der Zoll da zugunsten des Reisenden handeln, aber wenn es das Probleme wie eben diese Apple Vision Pro in der EU gar nicht zu kaufen gibt, wird der Zell da genau hinschauen.
 
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@Infin1tum Die kanarischen Inseln gehören zwar zu EU, zollrechtlich werden sie aber als Drittland behandelt.

Ich würde diesen Fall hier einfach vorher beim dortigen Zoll erfragen.
 
Es ging wohl um die Aussage man könne persönliche Sachen einfach so mitnehmen, was aber nur gilt, wenn diese innerhalb der EU gekauft wurden. Das ist bei einem Handy vielleicht schwer zu beweisen, aber im Zweifel dürfte der Zoll da zugunsten des Reisenden handeln, aber wenn es das Probleme wie eben diese Apple Vision Pro in der EU gar nicht zu kaufen gibt, wird der Zell der genau hinschauen.
nein, da geht es darum, dass 3500 USD teure Behindi headsets von Behindis ohne Zollanmeldung nach Deutschland eingeführt wurden und die hat der Zoll einkassiert.

Die kanarischen Inseln gehören zwar zu EU, zollrechtlich werden sie aber als Drittland behandelt.
ist an sich korrekt, ich bin trotzdem der Meinung dass das bei einer Reise als Privatperson egal ist, solang es Waren sind die keiner Einschränkung unterliegen. Es ist völlig egal, ob ich eine CPU, eine Handtasche oder einen 80kg Stahlofen innerhalb der EU mit mir rumschleppe. Ich habs in der EU gekauft, es sind nichtkommerzielle Waren für den persönlichen Gebrauch, Fall erledigt. Ist völlig egal, ob ich damit nach Österreich oder Gran Canaria reise. Unionsgebiet ist Unionsgebiet und die Kanarischen Inseln gehören zum Zollgebiet der EU. Insofern ist der Warenverkehr grundsätzlich erstmal frei.
Die Sache mit dem nicht-Steuergebiet ist für den Privatmensch allem voran erstmal bei der Einreise zurück nach Deutschland relevant. Hier gelten die entsprechenden Freigrenzen und Regelungen zur Umsatzsteuer, weil die kanarischen Inseln keine Umsatzsteuer gemäß dem Unionskodex erheben und aufgrunddessen den zollrechtlichen Sonderstatus als Drittland haben.
 
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10k€ Grenze gilt soweit ich weiss für Bargeld (Achtung Kontrolle, RTL2) :d

Generell gilt doch: ist noch ein Preisschild dran, hat man eine Rechnung dabei weil gerade gekauft oder ist der Artikel noch OVP, hat der Zoll im Zweifelsfall ein eindeutiges Indiz und wird wohl auch besteuern.

Bei sehr teuren Gegenständen (Rolex) sollte man auch eine Rechnung bei sich haben wenn man Problemen aus dem Weg gehen will.
 
Generell gilt doch: ist noch ein Preisschild dran, hat man eine Rechnung dabei weil gerade gekauft oder ist der Artikel noch OVP, hat der Zoll im Zweifelsfall ein eindeutiges Indiz und wird wohl auch besteuern.
Immer wenn der Zoll den Verdacht hat das die Waren eingeführt wurde, kann er entsprechend aktiv werden. Das eine Handy welches offensichtlich genutzt wird, dürfte ihn nicht interessieren, aber mehrere die womöglich noch unbenutzt aussehen und nicht aktiviert sind, dann schon und wenn die noch in der OVP sind und sogar ein Preisschild dran ist, dann sowieso.

Bei sehr teuren Gegenständen (Rolex) sollte man auch eine Rechnung bei sich haben wenn man Problemen aus dem Weg gehen will.
Man kann auch Waren die man temporär ins Ausland mitnimmt vor der Ausreise beim Zoll anmelden, dann hat man auch keine Probleme wenn damit bei der Wiedereinreise.
 
Genau. Und um nochmal aufs Thema Prozessor zurückzukommen: wenn der OVP ist UND der Zoll das sieht, wird er besteuern wollen wenn möglich.
 
Naja, das hängt davon ab wie hoch die Freigrenze ist, die Mutter kann es ja als Geschenk mitnehmen und der 5800X3D kostet ja ab 279€, was in Deutschland alleine (Freigrenzen gelten für die Summer der Werte die man dabei hat, nicht pro Einzelteil!) selbst unter die 300€ Freimenge für Einreise per Bus, Bahn, Auto, etc. fallen würde.
 
Lol, es sind die Kanaren, nicht Deutschland.

Nicht man in der Co-dings Zeit hat dort bei der Einreise irgendwen irgendwas interessiert... im worst case zahlt man halt die paar € Zoll, wenn man mehr Zeit als Geld hat, versucht man mit dem Beleg dann die Steuer in Dland zurück zu bekommen.

Aus Deutschland musst es halt erstmal heil rausschaffen mit der CPU, das ist wohl das größere Problem, Republikflucht und so... :d


Neben der Landschaft und dem Wetter ist eines der schönsten Dinge auf den Kanaren, dass man weit genug weg ist von den schlimmen deutschen Gewohnheiten :d (von den angenehmen deutschen Gewohnheiten ist aber noch ein bissl was vorhanden)...
PS: Hätt nix dagegen dir auch einen mitzubringen, wird eh wieder Zeit... lol...
 
Neben der Landschaft und dem Wetter ist eines der schönsten Dinge auf den Kanaren, dass man weit genug weg ist von den schlimmen deutschen Gewohnheiten :d (von den angenehmen deutschen Gewohnheiten ist aber noch ein bissl was vorhanden)...
PS: Hätt nix dagegen dir auch einen mitzubringen, wird eh wieder Zeit... lol...
Hehe, da hast du Recht. Gibt auf meinem Inselchen aber auch ne ziemlich große deutsche Kolonie, da muss man sich eher fernhalten. Der Klatsch und Tratsch ist schlimmer als in nem Dorf. :d

Und an alle vielen lieben Dank für die vielen Antworten! ☺️ Ich werd auf jedenfall auf Nummer Sicher gehen und beim Zoll nachfragen. Hatte in der Vergangenheit zwar immer Glück wenn ich mir was liefern lassen hab, aber es gibt auch andere Geschichten vom örtlichen Zoll. 😏
 
ich bin trotzdem der Meinung dass das bei einer Reise als Privatperson egal ist, solang es Waren sind die keiner Einschränkung unterliegen. Es ist völlig egal, ob ich eine CPU, eine Handtasche oder einen 80kg Stahlofen innerhalb der EU mit mir rumschleppe. Ich habs in der EU gekauft, es sind nichtkommerzielle Waren für den persönlichen Gebrauch, Fall erledigt.
Nein, so einfach ist das nicht, es gibt Ausnahmen, in Deutschland z.B. Helgoland und Büssingen. Das Zollgebiet der EU ist eben nicht immer mit den Staatsgebieten der Mitgliedstaaten identisch und dann gibt es noch das Steuergebiet, welches auch nicht immer mit dem Zollgebiet identisch.

Büsingen gehört nicht zum Zoll- und Steuergebiet der EU, da es eine deutsche Exklave ist und zum Schweizer Zollgebiet gehört und auch Helgoland ist weder Zoll- noch Steuergebiet der EU. Monaco ist zwar nicht Mitglied der EU, zählt aber aufgrund eines Abkommens mit Frankreich trotzdem zum Zoll- und Mehrwertsteuergebiet. Die Niederländischen Antillen (Bonaire, Curacao, Sint-Martin, Saba, Sint Eustasius) und Aruba sind zwar gleichberechtigte Teile des Königreichs der Niederlande, zählen aber nicht zum Zoll- und Steuergebiet. Die Kanarischen Inseln Lanzarote, Fuerteventura, Gran Canaria, Teneriffa, La Gomera, El Hierro und La Palma sind zwar Zollgebiet der EU, aber kein Steuergebiet.

Es ist also nicht so einfach, wie manche denken. Die EU ist ein komplexes Konstrukt mit zahlreichen Abkommen und nicht jedes Mitgliedsland nimmt an allen Teil, manchmal gehören auch Teil wie eben Überseegebiete oder wie Helgoland eine Hochseeinsel nicht dazu und manchmal nehmen Länder teil da gar nicht in der EU sind. Man kann also nicht einfach innerhalb der EU alles mit sich rumschleppen was man will, auch wenn nicht verboten ist, kann der Zoll da ggf. seinen Obolus verlangen.

Aber selbst innerhalb des Zoll- und Steuergebiets der EU kann man nur für den privaten Gebrauch bestimmte Waren mitnehmen und da gibt es für bestimmte Höchstmengen, wenn die Überschritten werden muss man den privaten Gebrauch glaubhaft machen können:
 
BRO ICH BIN LITERALLY SPEDITEUR

So, ich hab jetz auch noch bei unserem Zolldienstleister gefragt. Es ist völlig egal. <1000EUR/1000KG kannst du im Zollgebiet der Union machen was du willst (mit Ausnahme Alkohol, Tabak etc).
Ende der Diskussion.
 
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Dann sollte es ja kein Problem sein, da die Kanaren ja zum Zollgebiet der EU gehören. Immerhin sind wir dann schon mal einen weiter, vorher meintest du noch, man können innerhalb der EU alles, was nicht Beschränkungen unterliegt, einfach mitnehmen und nun haben wir es auf das Zollgebiet der EU eingegrenzt, was geographisch eben ein Unterschied ist.
 
Ist völlig egal, ob ich damit nach Österreich oder Gran Canaria reise. Unionsgebiet ist Unionsgebiet und die Kanarischen Inseln gehören zum Zollgebiet der EU. Insofern ist der Warenverkehr grundsätzlich erstmal frei.
bitte hör jetz einfach auf mit deinem copy/paste knowledge. Geh wieder über CPUs oder SSDs ranten.
 
Der gemeine preußische Beamte (nach Oswald Spengler) liebt es eben, den Bürger mit unzähligen, wiedersprüchlichen Formularen und i-Pünktchen-Reiterei zu drangsalieren.
Dem gemeinen spanischen Beamten ist es zuwieder, sich mit diesem Papierkram auseinanderzusetzen, schließlich bekommt er für die Mühe und den Ärger nichts extra.

Wenn sie Zoll und Steuer wollen, wollen sie das eben, dann zahlt man die paar € halt. Das werden Sie dann schon kund tun, in der Regel recht freundlich.
Aufpassen muss man nur, dass einem die Deutschen das nicht abnehmen und schreddern... weil... weil Machtgeilheit des kleinen Mannes.
 
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