Unangeschlossen anschauen, nicht anfassen. Wem bringt es was? Bei 14 Tagen Widerrufsrecht wurde einfach das Meiste nicht bedacht. Ein schlampiges Gesetz. Ein Novum ist aber auch der nicht, denn zuvor, gabs einen 7-tägigen, noch bevor es einen Inet-Handel gab, wie Mediamarkt.n einem Laden kann man dies aber auch nicht ausprobieren. Die 14 Tage Widerrufsrecht sind dazu gedacht dem Onlinekäufer die gleiche Möglichkeit zur Begutachtung der Ware wie in einem Ladengeschäft zu geben, nicht mehr und nicht weniger,
Seit wann werden beim Händler die Artikel aus ihren Originalverpackungen herausgeholt, um es vorab zu testen? Dann wären doch alle orig. Sigel dahin. Geprüft werden nur die Rückläufer. Sichtprüfung ist nicht testen. Sichtgeprüft, Fehler nicht bemerkt und als funktionierenden Rückläufer wieder einsortiert. Die Funktionstüchtigkeit ist die Sache des Herstellers. Der Händler begutachtet höchstens die äusserliche Schäden an der Verpackung.aber bei Mainboard zu testen ist viel, viel aufwendiger und daher werden die nur auf den Sockel schauen ob da Pins verbogen sind und drüberschauen ob da Kratzer sind, aber mehr auch nicht
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Reichelt ist kein Ein-Mann Betrieb. Derjenige, der das gemeldet hat, ist ein Angestellter und hat von so einer Meldung persönlich nichts. Beim physischem Defekt gibt es weder Garantie noch Kulanz.in solchen Fällen üblich auch Zerstörung oder weiterleitung an den Hersteller anzubieten, oder wenigstens mich per E-Mail zu informieren?
Ich hatte mal eine 8800 GTX von EVGA Ende 2006 für 629 € gekauft. Einen Vollwasserkühler drauf montiert und halbes Jahr später war die Karte tot. Der Händler hat nach der Reklamation die Karte zu dem Hersteller geschickt und 5 Wochen später kam eine Ablehnung. Grund sei physischer Defekt gewesen sein sollen. Keine Garantie, keine Kulanz, kein Geld und keine Karte. Vorher natürlich den Originalluftkühler wieder drauf montiert. Hats jedoch an mir gelegen oder war die Karte schon vorher defekt? Letztlich nur von Bedeutung, dass alle ihr Geld bekommen haben und ich den Schaden. Solange nicht der Beweis erbracht worden wurde, dass der Schaden durch mich selbst verursacht wurde, würde ich persönlich genauso von sich abweisen, wie es der Händler tut und alle Register ziehen.