Riesen Abzug wegen einmaligem Einbau

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@CasekingMike

Wichtige Frage: Ihr seht Spulenfiepen NICHT als Sachmangel

ASUS behauptet das Ihre STRIX Karten "Buzz Free" sind, also keine Elektronischegeräusche machen!
STRIX Gaming Graphics Cards

Da es schon mehrere Meldungen gibt, das dies leider entgegen ASUS Werbung doch der Fall ist, möchte ich fragen wie ihr die ASUS Strix Karten, welche ja damit beworben werden, behandelt.

Freundliche Grüße
 
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Ich hatte einen neuen Ford Focus. Der lief einwandfrei, irgendwo war aber an der Tür was nervig am klappern. Insgesamt (zusammengefasst) sechs Wochen Werkstattaufenthalt waren nötig um den MANGEL zu beseitigen.
Ob Spulenfiepen nun ein Mangel ist oder nicht (auch wenn es die Funktion nicht beeinträchtigt) hast weder du noch ich zu entscheiden.

Also erzähl nix von Gesetzgeber ;)

Och bitte fang jetzt nicht mit Autos an... bevor du weiter Äpfel mit Birnen vergleichst.

Und Fakt ist halt dass im Gesetz nirgends eine Haftung wegen Spulenfiepen geregelt ist. Spulenfiepen ist kein mechanischer Defekt wie beispielsweise ein defektes Kugellager am Lüfter...



@CasekingMike

Wichtige Frage: Ihr seht Spulenfiepen NICHT als Sachmangel

ASUS behauptet das Ihre STRIX Karten "Buzz Free" sind, also keine Elektronischegeräusche machen!
STRIX Gaming Graphics Cards

Da es schon mehrere Meldungen gibt, das dies leider entgegen ASUS Werbung doch der Fall ist, möchte ich fragen wie ihr die ASUS Strix Karten, welche ja damit beworben werden, behandelt.

Freundliche Grüße

Wurde schon beantwortet. Wenn ein Hersteller explizit damit wirbt, ist es ein Sachmangel.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hier verwechselt irgendwie jeder Mangel mit schlecht. Wenn jedes Produkt absolut genial konstruiert sein müsste und sonst niemals verkauft werden dürfte, kaufe ich mir nächstens einen Opel, fahre gegen einen Benz und beschwere mich dann bei Opel, dass mein Auto eine Macke hat und das daran liegen würde, dass im Gegensatz zum Benz bei dem Auto mangelhaftes Blech eingesetzt worden wäre.
Selbstverständlich gibt es verschiedene Herstellungsqualitäten bei verschiedenen Firmen und so kommen auch verschiedene Preise zustande. Jedem steht es frei, das Produkt anzusehen und zu entscheiden, ob er lieber ein anderes kauft. Nur ist das nicht gleichzusetzen mit einer gesetzlichen Definition von Mangel. Ein mangelfreier Zustand garantiert eben nicht, dass man auch Zufrieden sein muss mit dem Produkt, sondern eben nur, dass es sich zum gewöhnlichen Gebrauch eignet und wie vereinbart beschaffen ist etc. pp.
 
War letztens bei gamestop und wollte mir die PS4 Weiß mit Destiny kaufen, da bemerkte ich, das der Mitarbeiter die PS4 auspackt und die Verpackung einen ca 10cm Riss hatte. Dann habe ich gesagt, jungs so läuft das nicht, die ist gebraucht.
Bei Saturn, Media Markt und woanders ist das Siegel unbeschädigt!
Dann hat der Verkäufer mich gebeten den Laden zu verlassen, lol, dann habe ich später den Kundensupport Online darauf hingewiesen, das der Laden da gebrauchte PS4 als Neu verkauft.
Das muss man sich mal überlegen, war bestimmt so eine Widerruf Geschichte^^
 
Och bitte fang jetzt nicht mit Autos an... bevor du weiter Äpfel mit Birnen vergleichst.

Und Fakt ist halt dass im Gesetz nirgends eine Hafung wegen Spulenfiepen geregelt ist. Spulenfiepen ist kein Mechanischer Defekt wie beispielsweise ein defektes Kugellager am Lüfter...
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War letztens bei gamestop und wollte mir die PS4 Weiß mit Destiny kaufen, da bemerkte ich, das der Mitarbeiter die PS4 auspackt und die Verpackung einen ca 10cm Riss hatte. Dann habe ich gesagt, jungs so läuft das nicht, die ist gebraucht.
Bei Saturn, Media Markt und woanders ist das Siegel unbeschädigt!
Dann hat der Verkäufer mich gebeten den Laden zu verlassen, lol, dann habe ich später den Kundensupport Online darauf hingewiesen, das der Laden da gebrauchte PS4 als Neu verkauft.
Das muss man sich mal überlegen, war bestimmt so eine Widerruf Geschichte^^

Ist zwar OT, aber typisch Gamestop... Dort würde ich niemals Hardware kaufen. Sogar die Spiele dort schaue ich mir genau an, denn selbst die werden unverschweißt als Neuware verkauft. Der krasseste Vorfall war als ich mal Ridge Racer 7 für PS3 dort als Neuware gekauft hab. In der Hülle fand ich unter der Anleitung den Kassenzettel des Vorbesitzers vom Media Markt. Bin dann hin und hab das sofort umgetauscht und mich beschwert. Der Fisch stinkt auch beim Gamestop, wie immer vom Kopf weg. Ich boykottiere den Laden seitdem, damit sich die Brut möglichst nicht weiter ausbreiten kann. Trotzdem sehe ich die ganzen Hipster Kiddies da rein rennen... Gamestop ist für mich genauso ein Drecksladen wie McDonalds oder Starbucks... Gleiche Klientel, gleiche Verarsche... Genug OT.


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An deiner Reaktion auf meine Argumentation sieht man ja deutlich, wie schlecht es um deine geistige Verfassung bestellt sein muss...
 
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Top!

Ich habe oben mal gefragt, ob man innerhalb der 14 Tage (war wohl eine Onlinebestellung) nicht ohne Gründe zurücktreten kann...

Das hat der Käufer doch auch gemacht. Sich am Fiepen gestört, aber die Ware nach Widerruf zu ck geschickt. Ob das die beste Lösung war, weiß ich nicht, aber das ist so gesetzlich erstmal legitim.
 
Wurde schon beantwortet. Wenn ein Hersteller explizit damit wirbt, ist es ein Sachmangel.


Danke :)
Nach durchlesen von allen Post von Mike nun endlich gefunden (war einer der letzten die ich gelsen habe^^)
http://www.hardwareluxx.de/communit...einmaligem-einbau-1040292-2.html#post22693908

Ich glaub ich speicher mir die PDF von ASUS mal an nem sicheren Ort für den Fall...


Trotzdem mal @Caseking Mike:

Wenn die ASUS Strix Karten entgegen der Werbung doch Spulenfiepen aufweisen, könnt ihr da ohne euch selbst irgendwie nachteile zu holen diese Karten alle zurück zu Asus schicken und denen irgendwie feuer unterm hintern machen?
Denn wenn die es damit bewerben, müsst ihr das ja hoffentlich nicht ausbaden!
 
Solange Spulenfiepen die Funktion der Grafikkarte nicht beeinträchtigt, ist es kein Mangel. Da hat Caseking gar nicht nötig irgendwas zu behaupten, denn das ist vom Gesetzgeber so vorgeschrieben...

Und Fakt ist halt dass im Gesetz nirgends eine Haftung wegen Spulenfiepen geregelt ist. Spulenfiepen ist kein mechanischer Defekt wie beispielsweise ein defektes Kugellager am Lüfter...


Fällt Dir da was auf ?.

Wenn es so wäre das man technisch so etwas nur mit Spulenfiepen bauen könnte , es dann auch so bewirbt und der Käufer weiß worauf er sich einläßt , wäre es wohl kein Mangel .
Da es Technisch aber durchaus möglich ist und in den meißten Fällen auch ohne Spulenfiepen gebaut wird , stellt es meiner Meinung nach schon einen Mangel dar .
Somit ist davon auszugehen das in der Produktion eingespart wurde , was in diesen Preisregionen eigentlich nicht der Fall sein sollte .
Hier geht es ja nicht um Billigware , sondern um die von Herstellern beworbene derzeitige Oberklasse *wobei man das ja nichtmal sagen kann wie wohl jeder wissen dürfte* , dementsprechende Preise werden dafür verlangt .
Klar sollte auch sein das hier um ein wirklich nervendes Spulenfiepen gemeint ist , keins das nur zu hören ist wenn man mit dem Ohr 2 cm neben der Karte hängt .
Das bei den 980 und 970 Karten der Wurm drin ist kann wohl kaum bestritten werden .
 
Zuletzt bearbeitet:
Top!

Ich habe oben mal gefragt, ob man innerhalb der 14 Tage (war wohl eine Onlinebestellung) nicht ohne Gründe zurücktreten kann...

Ja kann man und ist ja auch so geschehen. Das habe ich auf den 8 Seiten hier schon mehrfach geschrieben ^^

ich später den Kundensupport Online darauf hingewiesen, das der Laden da gebrauchte PS4 als Neu verkauft.

Es ist auch nicht verboten das zu machen, just saying.

ASUS behauptet das Ihre STRIX Karten "Buzz Free" sind, also keine Elektronischegeräusche machen!
STRIX Gaming Graphics Cards

Da es schon mehrere Meldungen gibt, das dies leider entgegen ASUS Werbung doch der Fall ist, möchte ich fragen wie ihr die ASUS Strix Karten, welche ja damit beworben werden, behandelt.

Wir haben bisher nur die 970er Strix von ASUS erhalten und auch diese aktuell restlos ausverkauft, wobei ich da bisher keine entsprechenden negativen Rückmeldungen bekommen habe, bei anderen Karten hingegen schon. Bei einer derartigen Werbung wird es bei nachweislichem Spulenfiepen als Reklamationsgrund ausreichen, wobei ein Problem noch sein könnte, dass die Microsite nicht für den deutschen Markt gedacht ist. Mir ist aber unbekannt, ob ASUS sich trotz des Werbeversprechens selber quer stellt. Wir würden die so wohl als Reklamation akzeptieren.

*edit: @krümelmonster: Das Wort "Verpackung" kommt dort nicht vor.
 
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Ganz einfach, weil es eine Kleinigkeit war, die der Vollständigkeit halber ordentlich bürokratisch mit angegeben worden ist, jedoch nicht ausschlaggebend war für den Wertersatz (= sie hat zwar nicht den Ausschlag gegeben, wird aber dennoch mit berechnet). Außerdem konnte unser Mitarbeiter nicht ahnen, welches Drama sich dann hier entwickeln würde. Wie ich bereits erwähnt habe, wäre auf einem Foto nicht sonderlich viel zu sehen, außer eine leichte Biegung und - auch hier wiederhole ich mich - ich bin mir zu 99% sicher, dass fast jeder hier diese empört als "normale Einbauspuren" klassifizieren würde, die keinerlei Wertersatz rechtfertigen, obwohl eine vermutlich beinahe deckungsgleiche Mehrheit der Forennutzer hier die Spuren an so einer Grafikkarte nach dem auspacken sofort entdecken würde, um sie dann mit vermutlich noch größerer Empörung hier im Forum lautstark als "gebraucht" zurückzuweisen, bei einem vollen Kaufpreis (deshalb der Wertersatz!!!) oder sogar für einen reduzierten Preis ablehnen würde (deshalb lieber Internetauktionshaus). Dieser unleugbare Widerspruch sollte das Problem denke ich sehr anschaulich illustrieren.

Liebe Grüße,
Mike

ok, wo du recht hast, hast du recht :) finde das mit der folie aber auch ziemlich blöd, denn woher soll der nutzer denn so genau wissen, was für ein mechanismus dort verbaut ist. nimmt man nun andere verpackungen und würde dort die anti-statik-folie kaputt machen, wäre diese ja auch recht einfach ersetzbar. äußerlich ist die verpackung ja nicht beschädigt und das es sich im allgemeinen so verhält, dass man folien prinzipiell auch aufreißen kann ist es für den threadersteller erst recht ärgerlich.
 
Wir haben bisher nur die 970er Strix von ASUS erhalten und auch diese aktuell restlos ausverkauft, wobei ich da bisher keine entsprechenden negativen Rückmeldungen bekommen habe, bei anderen Karten hingegen schon. Bei einer derartigen Werbung wird es bei nachweislichem Spulenfiepen als Reklamationsgrund ausreichen, wobei ein Problem noch sein könnte, dass die Microsite nicht für den deutschen Markt gedacht ist. Mir ist aber unbekannt, ob ASUS sich trotz des Werbeversprechens selber quer stellt. Wir würden die so wohl als Reklamation akzeptieren.

Dankeschön, dann warte ich mal, bis Ihr die auf Lager habt und vlt. ist der Preis ja dann auch auf dem Wert eurer Konkurrenz! :d

Ich denke auch, würde ASUS sich quer stellen wäre das ein sehr großer schnitt ins eigene Image-Fleisch!

Hoffentlich stellt EKWB bald den Strix Kühler vor, welchen ich dann auf jeden Fall bei euch kaufen würde^^ ...Vorausgesetzt ich hab eine Karte ohne Fiepen...
 
ich hab unterwegs aufm handy den thread zum teil gelesen. den letzten rest aber nicht.

jedoch kann ich von CK positiv berichten.

1. der Ton macht die Musik. Einfach nicht wie die Axt im Walde aufführen. Das geht auch ohne Probleme einfacher und freundlicher.2
2. Ich habe meinen Fall von reklamation im ersten quartal 2014 ganz einfach über einen forenpost eröffnet. Meine Verpackung von der 120 euro soundkarte war bestimmt auch nicht mehr 100% perfekt. Genau weiß ich es nicht mehr aber ich hab die sachen wieder ordentlich verpackt.

Ob ich sie als reklamation oder widerruf eingesendet habe weis ich gar nicht mehr. da ich aber einen austauschartikel wollte war das wohl wurscht. ich hab meine karte zurück gesendet, 20 euro für die neue etwas teurere überwiesen und hatte binnen 1 woche eine ersatzkarte da

Und das war nurn artikel für 120 euro. bei einer 600er euro gpu, bei der man weiß das man sie im falle von fiebgeräusche sowieso zurückschickt, geht man normalerweise extrem vorsichtig mit der verpackung um. und ich denke du wusstest genau bescheid dass du die karte zurücksendest sollte sie zu laut fiepen. Caseking weiß 100% von der fiepgeschichte der 900er bescheid und wenn dann jemand exakt wegen sowas auf kulanz hofft und CK dann so eine verpackung wiederbekommt dann kann ich das schon verstehen. du hoffst auf ein entgegenkommen von caseking und caseking wünscht sich das in diesem fall auch von dir

3. Bilder sollte man schon machen. gerade wenn sowas ist.
 
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das mit den 42€ für ne plastiktüte ist offensichtlich ein prozentualer abzug vom kaufpreis. hätte er ne 970er gekauft, wäre die plastiktüte dementsprechend günstiger gekommen. ;)
also da kein diskussionsbedarf.
ansonsten wird imho am thema vorbei diskutiert.
retouren im sinne des fags bedingen, dass der händler die ware noch mal als neu verkaufen will. was wäre denn das ergebnis gewesen, hätte ck jetzt still gehalten?
es wäre analog ein thread dazu entstanden wo user xy sich darüber beschwert, dass ck retourenware als neu verkauft.

man sollte es dem verkäufer weder zu einfach machen, wertersatz zu verlangen, noch zu schwer, die ware als das zu verkaufen, was sie defacto ist. neuware.


So ähnlich sieht eine Verpackung aus wenn die mein 5 Monate alter Labrador öffnet....

voll deiner meinung.
ansonsten zeugt das von gesundem selbstbewusstsein, mit einem 5 monate alter labrador hausieren zu gehen. hut ab.
mit meinem hund halte ich es eher wie manche mit ihrem auto.
nur breitreifen hat er nicht. ;)
 
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Das hat der Käufer doch auch gemacht. Sich am Fiepen gestört, aber die Ware nach Widerruf zu ck geschickt. Ob das die beste Lösung war, weiß ich nicht, aber das ist so gesetzlich erstmal legitim.

Das war die Lösung die mir CK empfohlen hat...
 
Das hat der Käufer doch auch gemacht. Sich am Fiepen gestört, aber die Ware nach Widerruf zu ck geschickt. Ob das die beste Lösung war, weiß ich nicht, aber das ist so gesetzlich erstmal legitim.

Dann verstehe ich nicht, warum Geld abgezogen wird.

Man kann die Produkte doch zuhause testen.
Auspacken und einbauen gehört für mich dazu.

Ich finde das Gesetz zwar etwas zu Verbraucherfreundlich, aber es ist nunmal so.
 
ich wusste bis zu diesem Thread auch nicht das man das Plastik gar nicht kaputtmachen muss, wäre mir also auch passiert aber Danke, jetzt weiss ich es.
Mir wären die 40€ aber auch mehr oder weniger wurscht gewesen weil das Ding kost halt 600€ und wenn ich die vorher teste bin ich doch froh das die gegen einen kleinen Obulus zurückgenommen wird. Ich weiss aus beruflicher Erfahrung das manchmal 20% "Einlagerungskosten" bei Rücknahme von Artikeln berechnet wird.
Hier hat auch jemand den D-Mark Vergleich gemacht, den hör ich auch immer noch mal hie und da. Ich denke das 600€ früher mal 600DM gewesen sind und genau so ist das meisstens auch aber das will irgendwie niemand so recht begreifen und rechnet immer noch um. Das gilt übrigens für viele Artikel, wir haben ganz einfach knapp 50% weniger in der Tasche, so sieht das aus.
Ich ziehe meinen Hut vor CaseKing, die lassen sich hier viel gefallen, die Geduld hätte ich nicht.
 
Es ist auch nicht verboten das zu machen, just saying.

Finde ich aber nicht richtig, denn wenn der Kunde einen Abzug der gebrauchten Ware erhält und der Verkäufer die Gebrauchte Ware als neu verkauft mit zerissener Verpackung, ist das unakzeptabel.
 
Vermutlich hatte keiner Bock, dass verlinkte PDF der Kanzlei oben zu lesen. Demnach ist es nämlich alles andere als selbstverständlich, bei Verpackungsbeschädigung Wertersatz zu verlangen. Die Herrschaften sind eher der Ansicht, dass solche Beschädigungen im Rahmen des Prüfvorgangs hinzunehmen sind und kein Wertersatz verlangt werden kann, selbst wenn je nach Beschaffenheit des Artikels dieser völlig unverkäuflich wird.
 
@timo82:

Ich weiß, der Thread ist bereits sehr lang, aber wir haben bereits alles über die rechtlichen Grundlagen dazu hier geschrieben, daher werde ich mich diesbezüglich nun nicht wiederholen, sondern verweise auf den kompletten Inhalt des Themas.

@Krümelmonster: Dieses Dokument stellt die ganz eigene Interpretation der Gesetzestexte dieser Kanzlei dar und enthält keine Gerichtsurteile. Das sind also nur deren eigene Empfehlungen für Händler und was dort zur Packung steht kann man so nirgendwo sonst finden, sondern eher das komplette Gegenteil und das habe ich hier auch schon mit verlinkt. Auch die aufgeführten Beispiele enthalten Vergleiche, die so nicht passen, z.B. bei dem Fall mit dem Wasserbett, was man ohne es aufzubauen nun mal nicht prüfen kann. Eine Grafikkarte kann man jedoch prüfen ohne die Verpackung sorglos zu beschädigen.

Im Gesetzestext selber ist von dieser Interpretation auch keine Spur zu finden und ich vermute mal, dass du so lange mit Google nach dem gesucht hast, was du finden möchtest, dass du irgendwo tatsächlich eine Kanzlei entdeckt hast, die diese Auffassung vertritt. ^^ Ich einer rechtlichen Auseinandersetzung würde ich mich von denen jedenfalls nicht vertreten lassen.

Ich wiederhole mich hier dann doch mal:

Internetrecht - rueckgabe-originalverpackung ->
"Wenn die Ware mit beschädigter Originalverpackung, ohne Verpackung oder gebraucht zurückgegeben wird, kann der Verkäufer, vorausgesetzt er hat ordnungsgemäß über das Widerrufs- oder Rückgaberecht belehrt, Wertersatz geltend machen. Es liegt somit im Interesse des Käufers, die Ware möglichst unbenutzt mit einer möglichst unbeschädigten Originalverpackung zurückzusenden."

Wann kann ich vom Kunden Wertersatz verlangen? - Trusted Shops ->
"Bei Primärverpackungen wird deshalb im Regelfall eine Wertersatzpflicht bejaht werden, da das Produkt aus Verbrauchersicht ohne diese Originalverpackung unvollständig ist (z.B. die Verpackung von Miniaturmodellen, Notebooks oder Designeruhren)"
 
Zuletzt bearbeitet:
Im Gesetzestext selber ist von dieser Interpretation auch keine Spur zu finden und ich vermute mal, dass du so lange mit Google nach dem gesucht hast, was du finden möchtest, dass du irgendwo tatsächlich eine Kanzlei entdeckt hast, die diese Auffassung vertritt. ^^ Ich einer rechtlichen Auseinandersetzung würde ich mich von denen jedenfalls nicht vertreten lassen.

Würde ich Dir als Händler auch nicht empfehlen. Das Glück fast aller Händler ist, dass kein Kunde jemals rechtlich dagegen vorgegangen ist. Möchten wir wetten, dass es bei Euch auch so ist?
 
Was tut das zur Sache?
 
Bezüglich Wertersatz ist das eine interessante Lektüre, Seite 13:

http://www.res-media.net/fileadmin/Dateien/ebooks/eBook_Widerrufsrecht_2014.pdf

Besonders in Bezug auf die Praxis, für eine beschädigte Verpackung Wertersatz zu verlangen.
da hast du genau das richtige verlinkt:
dem PDF schrieb:
„Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur
aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der
Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht
notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.“

das mit den Verpackungen muss man diversifizieren, eine Folie wie bei EVGA um die Verpackung ist muss man zwangsläufig zum testen entfernen,
genauso diese verschweißten Blisterverpackungen, das hier war aber nicht nötig,
 
Das ist der vorgeschlagene Mustertext für Shopbetreiber, dagegen ist so nichts einzuwenden. Direkt darüber wird aber klargestellt, dass ein Prüfvorgang zu Hause mehr Möglichkeiten umfasst, als einer im Ladengeschäft, wörtlich wird hier auch das "aufreissen" einer Verpackung erwähnt.

Zudem ist man, sofern man Wertersatz geltend machen möchte, beweispflichtig. Das heißt aber nicht, dass man einfach nur ein Foto macht und irgendeinen Betrag fordert, der Betrag muss auch nachweislich dem Schaden entsprechen. Davon sehe ich hier auch nichts, 42 EUR für eine zerrissene Folie. Und? Wie wurde das berechnet und wo und in welcher Form wird die Ware jetzt für 42 EUR weniger verkauft?
 
Bist du dann hier irgendwann auch fertig, oder ist dir bloss langweilig.

Ich finde es gerechtfertigt, für den ganzen Aufwand + Material. Und, wer hat nun recht?
 
Ich finde es gerechtfertigt, für den ganzen Aufwand + Material. Und, wer hat nun recht?

Der personelle Aufwand fällt unter "Pech gehabt", auch in Österreich. Das tut mir für Händler auch leid, weswegen ich persönlich Widerrufe immer vermeiden würde, es sei denn, es geht nicht anders.
 
Ja, nur worum geht's hier, der TE interessiert sich eh nicht mehr dafür und kauft solang beim nächsten Händler, bis es dort wieder Probleme gibt.

Ist doch alles schon gegessen hier.
 
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