Krümelmonster
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Eine Sache ist mangelhaft, wenn sie sich nicht zum üblichem Gebrauch eignet(sehr vereinfacht ausgedrückt). Eine Grafikkarte macht Geräusche, alleine schon wegen dem Lüfter. Manche sind so laut wie Flugzeugturbinen. Dennoch leisten sie die Berechnung von Bildern und eignen sich damit zu ihrem verkehrsüblichen Zweck. Für mich ist es absolut klar, dass das Spulenfiepen höchstens dann ein Mangel sein kann, wenn es so sehr nervt, dass es lauter ist, als das bei einer Grafikkarte unter normalen Umständen auftreten kann(Auch lauter als der lauteste Serienlüfter). Oder wenn hier zum Beispiel mit einer besonders leisen Kühllösung geworben wurde, und das fiepen nicht so leise ist, dass die Grafikkartenlautstärke unter dem Durchschnitt liegt.
Die Hobbyjuristen wieder. Als ob die fehlende Werbung für eine besonders leise Karte automatisch Sachmängel bei Nebengeräuschen ausschließen würde. Ein Auto mit Klappergeräuschen im Innenraum bringt Dich möglicherweise auch sicher von A nach B, muss man sich dennoch nicht gefallen lassen. Aber solange der Motor lauter dröhnt, als es klappert, ist demnach ja alles in Butter oder wie?
Überflüssig, hier Rechtsthemen weiter zu diskutieren. Die Sache ist sowieso gegessen.
So, schluss jetzt mit dem diskutieren - ich nehme sie für 50 euro weniger
Ich habe ja direkt schon gefragt, wo man sie jetzt für 42 EUR weniger kaufen kann. Aber das wurde mit "anderen Verkaufskanälen" erklärt, die mir nicht bekannt sind.