Das mit der Beweislast sehe ich so (und ich bin recht sicher, dass es so ist):
Innerhalb der ersten 6 Monate darf man defekte Geräte sogar selbst aufschrauben, die Gewährleistung geht nicht verloren, solange der Hersteller nicht nachweisen kann, dass eben durch dieses Aufschrauben der Fehler verursacht wurde.
Und wie soll man sich das "beweisen" nach 6 Monaten vorstellen? Man muss sicher nicht in die Glaskugel schauen und mit Hellseherischen Fähigkeiten nachweisen, dass beim Kauf bereits ein Bauteil ne kleine Macke hatte, das ist logischerweise unmöglich.
Hier geht es eher darum, beweisen zu können, dass man den Fehler nicht verursacht hat, was einfach dadurch passieren kann, dass er äußerlich unversehrt ist, keine Zeichen eines Öffnens aufweist (z.b. keine Siegel, Aufkleber o.ä. innen entfernt) und auch sonst keine Spuren von Gewalteinwirkung oder sonstigem falschen Benutzen aufweist.
Das reicht als Beweis!
Ich weiß nicht, wie manche Leute sich das teilweise vorstellen, nach deren Vorstellung gäbe es überhaupt keine 2-jährige Gewährleistung, da wäre man nach 6 Monaten immer der blöde.
Aber so ist es nicht, auch wenn es immer wieder runtergebetet wird...