Sapphire 5970 OC Edition R.i.p.

Riplex

Hardcore Schrauber
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Am Mittwoch hats meine 5970 dahingerafft :(
Rechner ganz normal ausgeschaltet. Dann wollte ich 3-4 Std. später den Rechner wieder hochfahren, aber mein Monitor blieb auf Standby und der Lüfter
der Graka lief auf 100 %.
Beim anschalten leuchten 2 Rote Leds auf der Graka. Hab erst gedacht das Netzteil wäre hin, aber mit meiner alten 285 GTX hab ich keine Probleme.
Hab die 5970 dann noch in einem anderen Rechner probiert, hab aber da die selben Probleme. Hab die Karte hier vom Marktplatz. Hab zwar die Rechnung von Alternate vom November 2009, aber irgendwie hab ich ein scheissgefühl bei der Sache. Hab nur negatives gehört, wenns bei Alternate um eine RMA geht.

Naja, irgendwie scheint die Qualität bei den 5970 Karten eh nicht so berauschend zu sein, da auch der Lüfter gerattert hat bei niedrigen Drehzahlen.
Alternate hat die alte 5970 OC Edition wohl auch aus dem Sortiment genommen und eine neue in den Shop gestellt die aber erst ab Feburar lieferbar ist.

Hoffentlich hab ich die 500 € nicht in den Sand gesetzt. Hät doch besser auf die Fermi warten sollen. Naja.
 
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und was soll uns jetzt dein Thread genau sagen?

Rot = Tot :d

Versuch erstmal mit dem ursprünglichen besitzer kontakt aufzunehmen ob er sich mal mit alternate für dich in verbindung setzen kann... ich bin mir grad nicht sicher wie sich das mit der garantie/gewährleistung verhält wenn die karte privat weiterverkauft wurde!
 
Hät ja sein können, das jemand von euch auch mal dieses Problem (2 rote Leds) hatte. bzw. weiss was diese bedeuten. 1 rote Led heisst keine oder ausreichende Stromversorgung. Aber was bedeuten 2 rote Leds ?
 
Rot = Tot :d

Versuch erstmal mit dem ursprünglichen besitzer kontakt aufzunehmen ob er sich mal mit alternate für dich in verbindung setzen kann... ich bin mir grad nicht sicher wie sich das mit der garantie/gewährleistung verhält wenn die karte privat weiterverkauft wurde!

Hmm, kann ja auch sein das derjenige mir die Karte auf seinen Namen gekauft und mitgebracht hat.
War nämliche keine Onlineversand Rechnung von Alternate, sondern direkt aus dem Laden ;)
 
warum schreibst nicht in den Titel das du nicht weißt was 2 rote LEDS bedeuten? danach googln is woll auch zu schwer..

Hauptsache man ließt das man doch lieber auf fermi gewartet hätte.. und was wenn dir der auch abraucht? am besten ne onboard wa?:bigok:
 
warum schreibst nicht in den Titel das du nicht weißt was 2 rote LEDS bedeuten? danach googln is woll auch zu schwer..

Hauptsache man ließt das man doch lieber auf fermi gewartet hätte.. und was wenn dir der auch abraucht? am besten ne onboard wa?:bigok:

Dann google mal danach du Nase und teile mir das Ergebniss mit.
Und bitte 2 rote Leds im zusammenhang mit der 5970 und nicht der 4000er Reihe.
 
Was habt ihr den immer mit Alternate?
Hatte eine defekte XFX 4890 , Montag eingeschickt und heute ne neue Powercolor 5770 bekommen, also schneller gehts nicht.
Ich finde Alternate hat eine super Service.
 
Abtrittserklärung vom Erstbesitzer wäre nicht schlecht. OderDu wickelst die RMA direkt über ihn ab...
 
Abtrittserklärung vom Erstbesitzer wäre nicht schlecht. OderDu wickelst die RMA direkt über ihn ab...

Was ist denn das für ein Blödsinn? Normalerweise benötigt man die Rechnung, um die Seriennummer der Hardware vergleichen zu können! Sonst wäre ja jeder Kauf mit Original-Rechnung auf Ebay hinfällig!

Anrufen und fragen was gemacht werden soll. Dass die im Laden gekauft wurde heisst garnix, denn im Gegensatz zu anderen Geschäftskonstruktionen wie zB ProMarkt (.de und die Läden), ist das Ladengeschäft von Alternate quasi einfach nur eine große Theke die am (Haupt-) Lager ist, also gleiche Firma ,-)
 
Selbst wenn in den AGBs was anderes stehen würde. Es wäre nichtig, denn nur weil etwas in den AGB steht heißt es noch nicht das es Rechtsgültigkeit hat.

Von daher, solange du die Rechnung hast und die Seriennummer übereinstimmt ist es furz was oben für ein Name auf der Rechnung steht.
 
Die ersten 6 Monate liegt die Beweislast beim Händler, danach liegt es beim Kunden bzgl. der Gewährleistung. Das hat mit einem Namen auf dem Stück Papier recht wenig zu tun.
 
Ich bin mir auch nicht sicher, wo die Behauptungen immer herkommen, man müsste eine Abtretungserklärung vom Erstbesitzer haben.

Es soll doch bitte mal einer, dessen Garantie/Gewährleistungsfall vom Shop aufgrund des abweichenden Namens auf der Rechnung abgelehnt wurde, hier posten.
 
wenn ihr keine ahnung habt haltet einfach die finger still. es reicht nichmal eine abtrittserklärung z.b AGBs einer großen firma:
"Garantieansprüche sind nicht abtretbar und können nur von dem unmittelbaren Kunden der [...] geltend gemacht werden."
 
1. Wenn du Recht hast, ist jede noch im Garantie-/Gewährleistungszeitraum privat verkaufte Ware wertlos.

Hoffentlich kaufst Du dir nie ein fast neues Auto, wo auf der Rechnung ein anderer Name drauf steht. Blöd oder? :fresse:

2. Zur Zulässigkeit von AGB`s. Vor 2 Jahren habe ich in einem Prozess vor dem LG Recht bekommen, daß Teile von den AGB einer in Deutschland ansässigen Bank unzulässig sind. Aber sonst kenn ich mich nicht aus.
 
bawde, an deiner Stelle würde ich mich nicht so aus dem Fenster hängen :rolleyes: Du wirfst hier offenbar Geschäfts- und Privatkunden, sowie div andere Dinge wie Miet- und Insolvenzrecht usw. zusammen bei denen u.a. Abtrittserklärungen erforderlich sein können, sowie die Handhabung der Gewährleistung und deren Beweislast (siehe 6 Monate).

1. Es ist keine Abtrittserklärung erforderlich bei Privatverkäufen. Nur weil der Besitzer gewechselt hat sind die Ansprüche nicht verfallen.
2. Was in AGBs steht und gegen gültige Gesetze verstößt ist schlicht weg ungültig.

An den Haaren herbeigezogenes Beispiel: Nur weil in den AGBs steht das man als Kunde automatisch sein gesamtes Vermögen an den Händler abtreten muss wenn man bei ihm kauft ist es dadurch auch nicht gültig. Auch durch AGBs kann man keinen Mord legalisieren. AGBs dürfen sich nicht über Gesetze stellen.

Zeig oder nenn mir einen § in welchem steht das man bei Privatverkäufen seine Garantie- und Gewährleistung als Käufer verliert wenn man keine Abtrittserklärung vom Käufer hat.

Wenn du durch irgendwelche Händler dadurch abgewimmelt wurdest heißt es noch lange nicht das du recht hast, nur weil du deine Rechte nicht kennst.

EDIT: Große Ausnahme bei Garantieverlängerungen(! - nicht bei der gesetzlichen Garantiezeit), welche beim Hersteller erfolgt und registriert ist. Dort muss eine Abtrittserklärung bzw der Verkaufsnachweis erbracht werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
1. Es ist keine Abtrittserklärung erforderlich bei Privatverkäufen. Nur weil der Besitzer gewechselt hat sind die Ansprüche nicht verfallen.
und aus welchem gesetzestext hast du das? immerhin ist noch immer der erstkäufer kunde beim shop und nicht der zweitbesitzer.
 
Jetzt holen wir halt ein bisserl aus:

Es ist unstreitig, dass eine per AGB vereinbarte Einschränkung von Ansprüchen wirksam sein kann. Dies hat seine Ursache darin, dass grundsätzlich nur solche AGB-Klauseln unwirksam sind, die den Vertragspartner (Käufer) des Klauselverwenders unangemessen benachteiligen. Dies scheint erstmal nicht so, da der ursprüngliche Vertragspartner ja noch seine Ansprüche auf Mängelbeseitigung besitzt. ABER...

§309 Nr.8b und im weiteren Sinne die §§305 und 305c BGB sehen ein Klauselverbot vor, die Einschränkungen der Ansprüche vom Vertragspartner vorsehen. §309 Nr.8b BGB spricht nicht explizit von dem Ausschluss der Mängelbeseitigung gegenüber Dritten und §§305, 305c BGB sind sehr wage formuliert
aus PCGamesHardware


Und nun der Umkehrschluss:
Wenn beim Weiterverkauf die Ansprüche eingeschränkt sind, wird der Erstkäufer (Privatkäufer!) unangemessen benachteiligt und hierbei in Seinem Recht, die gekaufte Ware uneingeschränkt zu nutzen (damit ist auch ein Weiterverkauf gemeint) stark beeinträchtigt. Somit dürfte eine solche AGB vor einer höheren Instanz nicht mehr haltbar sein.

MS hat sich mit diesem eingeschränktem Nutzerrecht bezüglich Bundle-Software schon eine blutige Nase geholt.
 
Für die Garantie und/oder Gewährleistung ist lediglich das, z.B. im PC Bereich, unveränderte Produkt (was im Autobereich widerum anders gehandhabt wird, ein Heckspoiler ist kein Grund die Motorenreperatur zu verweigern) und identische Seriennummer erforderlich.

Sonst wäre jedes Geschenk von der Garantie bzw Gewährleistung ausgeschlossen oder stell dir vor dein Ehepartner kauft etwas, stirbt und und du musst später für ein gekauftes Profukt von der Garantie gebrauch machen und diese wird dir verweigert, weil dir dein Ehepartner keine Abtrittserklärung gegeben hat...

Dazu beachte BGB 305,BGB 309,BGB 444, BGB 475 und BGB 477.
Lies es dir durch, auch wenn es viel ist, und lerne dazu. :)

EDIT: Ich seh schon, Kennidi war etwas schneller als ich.
 
Also mir kommt es so vor als ob viele ATI´s der 5er Reihe abrauchen, kann das sein?
 
Nö, aber wenn ein Produkt viel ver- bzw. gekauft wird ist es, denke ich, natürlich das mehr mangelhafte Ware bzw Probleme auftauchen als bei einem Produkt was weniger bis gar nicht gekauft wird.
 
@Turbostaat
Es geht - wie zumindest Kennidi richtig erkannt hat - gar nicht darum, dass die Gewährleistung ausgeschlossen wird. Sie wird eben nur dem Erstkäufer - oder in Deinem unglücklich gewählten Beispiel dem Erben - zugestanden, der diese Ansprüche dann auch weiterhin geltend machen kann. Ob ein Ausschluss der Übertragbarkeit der Gewährleistungsansprüche auf Dritte in AGB zulässig und wirksam ist, darüber kann man dann sicher streiten.

Deine Gesetzeszitate helfen da nicht im Geringsten weiter, da der Gesetzestext nun einmal auszulegen ist, was die Hauptaufgabe des Juristen ist.
 
Wie Kennidis Zitat beziehe ich mich auch auf §§305 und 209 und daraus wird im Umkehrschluss, wie er bereits sagte, ein Nachteil für den Erstkäufer - daraus reslutiert das ein Verkäufer (gemeint ist hier der Händler bzw Hersteller) dem Zweitbesitzer die Garantie bzw Gewährleistung nicht verweigern darf.
 
Zunächst einmal schreibst Du was davon, dass die Gewährleistung ausgeschlossen wird. Das wird sie nicht, sondern nur die Übertragbarkeit wird ausgeschlossen.

Ob ein Verkäufer tatsächlich die Gewährung von Gewährleistungsansprüchen auf den Erstkäufer in AGB beschränken kann, wird sicherlich irgendwann ein Gericht entscheiden. Bis dahin ist das, was Du schreibst Deine Meinung. Ob das die damit befassten Richter genauso sehen, wird sich dann zeigen. Ich würde mich - auch wenn ich berufsbedingt da sicher etwas näher dran bin als manch anderer hier - nicht festlegen wollen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Um auf das eigentliche Thema, von dem ich nicht kapiert habe, was es sein soll, zurückzukommen...:

Hab nur negatives gehört, wenns bei Alternate um eine RMA geht.
Selbst wenn das stimmen sollte, was es nicht tut (argh, furchtbares Wort) - habe immerhin fälschlicherweise ein vermeintlich defektes Board reklamiert, bekam es dann später vom Hersteller wieder zurück und niemand wollte auch nur einen Cent von mir sehen - frage ich mich, ob Dir diese Annahme tatsächlich 500 Ocken wert ist... :wall:
 
Zuletzt bearbeitet:
Es gibt meines Wissens nach (könnte allerdings auch von mir übersehen worden sein) kein Urteil einer höheren Instanz (ab OLG) zu der von uns diskutierten Problematik.

Wäre sicherlich ein interessanter Fall. Vielleicht klagt sich ja doch noch jemand durch die niederen Instanzen um das ganze mal wasserfest zu machen.

Als trockener Abschluß:

Anwalt: Doktor, bevor Sie mit der Autopsie anfingen, haben Sie da den Puls
gemessen?
: Nein.
Anwalt: Haben Sie den Blutdruck gemessen?
: Nein.
Anwalt: Haben Sie die Atmung geprüft?
: Nein.
Anwalt: Ist es also möglich, dass der Patient noch am Leben war, als Sie ihn
autopsierten?
: Nein.
Anwalt: Wie können Sie so sicher sein, Doktor?
: Weil sein Gehirn in einem Glas auf meinem Tisch stand.
Anwalt: Hätte der Patient trotzdem noch am Leben sein können?
A: Ja, es ist möglich, dass er noch am Leben war und irgendwo als Anwalt
praktizierte.

Auszug aus "Disorder in the
Court"
 
:lol:

Aber um's abzuschließen:

Ich hab' auch noch keine passende Entscheidung gefunden, weshalb ich mich auch nicht festlegen würde, ob der Ausschluss wirksam ist oder nicht.

BTT:

Was spricht eigentlich dagegen, die Karte entweder zu Alternate oder lieber gleich zum Hersteller zu schicken? Ein Versuch ist's doch wohl wert ...
 
Bei Sapphire hat man grundsätzlich keine Endkundengarantie, Garantiefälle sind über den Großhändler abzuklären deswegen hat er keine andere Wahl als es an Alternate zurückzuschicken. Allerdings würde ich darauf bestehen dass sie es im Gewährleistung sofort tauschen da ein Garantiefall bei Sapphire etwa 2 Monate durchlaufzeit hat weil die Karten nach Hong Kong geschickt werden. Ich glaube es gibt sogar ein Gesetz dass die Gewährleistungsansprüche in einen bestimmten Zeitram erfüllt werden müssen und 2 Monate liegen auf jeden fall drüber. Aber vllt kann jemand etwas genaueres dazu sagen.
 
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