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mein vater ist da vizepräsi. ich bekomme oft von seinen fällen zu hören, da er rechtsanwalt ist mit spezialgebiet "fürsorgerecht" und "familienrecht" was man ihm da für fälle auftischt, da dreht sich mir der magen um
daher meine einstufung der ZJ. das sag ich jetzt nur um diesen bereich zu klären. soll doch kein angriff auf dich sein
ich wollte noch erwähnen, dass ich so etwas:
ramrod1708 schrieb:
Sollen jetzt alle
Religionen die nicht nach dem Geschmack der Mehrheit sind mit ner Kennzeichnung rumlaufen wie damals im Dritten reich?
nie behauptet habe...
deshalb kann man solche behauptungen auch nicht mit denen eines rassisten vergleichen
achjo und zur frage "arbeiten scientology anders?"
google mal bei wikipedia.de
aber das ist ja sowieso off topic, von daher zurück zur frage: die firma kann bestimmen, wen sie aufnimmt und wen nicht. es ist allerdings verboten, jemandem aufgrund z.B. eines kopftuchs eine abfuhr zu erteilen
bei sekten oder halt "besonderen religionen" sieht das ähnlich aus, jedoch druckst sich der chef dann meistens doch drum rum und sagt: sie haben unsere kriterien nicht erfüllt, weil ....blubb...blubb...."
das ist dann zwar sicher nicht das, was er denkt, aber wie will man ihm unterstellen, dass er aus den oben genannten gründen die person nicht einstellen will?
traurig, aber wahr
nur was würde man machen wollen, wenn ein neonazi in deinen betrieb will? beides, eine sekte und neonazis, sind randgruppen, die nciht grundsätzlich verboten sind aber vom großteil der gesellschaft nicht akzeptiert werden.
meiner meinung nach darf das kein entscheidungskriterium sein. als gesetz gesehen. aber ich persönlich würde mir als chef keinen nazi ins haus holen wollen