Sonderkündigungsrecht bei nicht erbrachter Geschwindigkeit?

Just-Peach

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Hallo,

das Internet wimmelt nur von schlecht beschriebenen Fällen, deswegen Frage ich hier nochmal.

Ich habe bei 1&1 ein DSL 16.000 Anschluss seit ca. 1 Jahr. Bisher kamen immer ca. 14k an. Alles perfekt, nur auf einmal ging nichts mehr. Dann hat man mich runtergestuft auf DSL 6.000. Nun ist es so: Man würde mich in den DSL 6.000 Tarif stecken. Ich bezahle momentan 30 Euro im Monat wegen Neukundenrabatt. Stufen Sie mich in den DSL 6.000er Tarif würde ich immer noch 30 bezahlen, weil der Neukundenrabatt dann wegfallen würde. Eine Frage die ich jetzt habe: Habe ich ein Sonderkündigungsrecht wegen nicht erbrachter Leistung? Diese "Bis zu 16.000"-Klausel erscheint mir Sinnfrei. Dann könnte man ja auch VDSL mit 50.000 holen und man würde angenommen nur 6.000 bekommen und nicht raus kommen wegen dem "bis zu 50.000". Könnt ihr mir da weiter helfen?

LG Justus
 
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Was sagt denn die Leistungsbeschreibung, was beim 16.000er Tarif mindestens ankommen muss?
 
Wenn man Dir einen neuen Tarif anbietet mit entsprechender neuer Mindestlaufzeit und Du den annimmst, dann entsteht wieder eine Möglichkeit des Widerrufs nach §312d BGB, da es sich hier um einen neuen Vertrag handelt.
 
Sprich, eigtl eine Hintertür die man benutzen könnte ?
 
Nein, das ist keine Hintertür, sondern geltendes Recht.
 
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Ja, das ist so einfach.

Die Quelle ist schon im Post #4 benannt worden.

Mit einer Kündigung nur zu drohen, ist nicht zielführend und bei einer Reduzierung der Rechnungshöhe besteht immer das Problem der Quantifizierung, woraus sich wieder ein Streitpunkt ergeben kann.
 
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soweit ich weiß muss zu jeder zeit egal wann am tag immer min 50% der leistung ankommen wenn das nicht der fall ist muss man eine frist setzen in der der Provider diese störung beseitigen muss ist das nicht möglich kann man danach fristlos kündigen!
 
soweit ich weiß muss zu jeder zeit egal wann am tag immer min 50% der leistung ankommen wenn das nicht der fall ist muss man eine frist setzen in der der Provider diese störung beseitigen muss ist das nicht möglich kann man danach fristlos kündigen!
Könntest Du für den ersten Teil bitte einmal eine Quelle benennen? Danke.


Eben, das wäre zumindest das normale Vorgehen.
Also der TE will nicht von dem Anbieter weg?

Einfach den Paragraph aus dem BGB zu benennen ist nicht besonders hilfreich.
Was wäre denn hilfreich? Mehr braucht man nicht, um die Suche im Netz anzuwerfen.


Ich erinnere mich da noch an so Sachen wie, dass dieser nicht für Dienstleistungen gilt und die Provider vertraten zumeist diesen Standpunkt.
Die Provider vertreten auch den Standpunkt, daß man sich eine Kündigung bestätigen lassen muß, bevor sie wirksam wird. Das ist genauso unsinnig.

Also Heiner, wenn Du mehr weist, lass Dir nicht alles aus der Nase ziehen. ;)
Moment, bin ich nun derjenige, der in der Bringschuld ist? Es wurden doch bislang Gegenargumente, die vom Hörensagen stammen, gebracht, diese aber nicht belegt.

Der von mir genannte §312d BGB ist genau der, der zutrifft, da gibt es auch genug Infos seit der letzten Novelle des Telekommunikationsgesetzes zu.
 
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Das ist ein Amtsgericht und hat mit Sicherheit keinen Leitcharakter für andere.

Warum willst Du Dich nicht der einfachsten Methode bedienen. Du nimmst das Angebot auf Abschluß eines neue Tarifs/Vertrags und widerrufst dann innerhalb der Frist?
 
Ich will es erstmal versuchen, dass 1&1 auf mich zugeht und sagt, wir nehmen das ganze an. Wenn das nicht klappt, nehme ich die Holzhammer Methode
 
Achtung: Recht ist nicht gleich Recht.
Rechtliche Auskunft kann daher nur ein Rechtsanwalt geben. Da Fall von Fall unterschiedlich ist und man nicht mit einem einzigen Gesetz alles abdecken kann.
Wäre ja echt zu einfach wenn man mit einem einzigen Gesetzesartikel alles abdecken könnte. Warum studieren dann die Anwälte so lange wenn man es mit einem einzigen Artikel abdecken könnte?

Daher also die Frage, was genau möchtest du? Willst du aus dem Vertrag raus und jemand anderes wählen oder stört dich der Betrag? Was also genau ist dein Wunsch?

Für alles rechtliche bitte einen Anwalt aufsuchen. Das ist mitunter auch der Grund warum du im Internet niemals die Lösung finden wirst, da Fall zu Fall anders ist.
 
Achtung: Recht ist nicht gleich Recht.
Seltsame Aussage. Erläuterst Du sie mal bitte näher?

Rechtliche Auskunft kann daher nur ein Rechtsanwalt geben. Da Fall von Fall unterschiedlich ist und man nicht mit einem einzigen Gesetz alles abdecken kann.
Wäre ja echt zu einfach wenn man mit einem einzigen Gesetzesartikel alles abdecken könnte.
Was ist ein Gesetzesartikel und wer hat das denn behauptet?

Warum studieren dann die Anwälte so lange wenn man es mit einem einzigen Artikel abdecken könnte?
Die Logik müsstest Du dann auch noch einmal bitte erklären. Ironisch würde ich behaupten, daß das Studieren solange dauert, bis man eben herausgefunden hat, welcher dieser Artikel es ist, der was auch immer machen können soll.

Daher also die Frage, was genau möchtest du? Willst du aus dem Vertrag raus und jemand anderes wählen oder stört dich der Betrag? Was also genau ist dein Wunsch?
Welche Interpretation lässt die Frage nach einer Sonderkündigungsmöglichkeit noch zu, außer den Vertrag beenden zu wollen?

Für alles rechtliche bitte einen Anwalt aufsuchen. Das ist mitunter auch der Grund warum du im Internet niemals die Lösung finden wirst, da Fall zu Fall anders ist.
Das erste ist zu empfehlen, wenn man sich nicht sicher ist. Letzteres aber eher unwahrscheinlich, da es durchaus Fälle gibt, die sich gleichen.
 
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Heiner.hemken bist du sicher, dass das Widerrufsrecht auch dann noch gilt, wenn sie ihm die Leitung geschaltet haben? Da sind ja schon Leistungen erbracht worden, was häufig in der Widerrufsbelehrung den Widerruf ausschließt.

Geschrieben mit App
 
Heiner.hemken bist du sicher, dass das Widerrufsrecht auch dann noch gilt, wenn sie ihm die Leitung geschaltet haben? Da sind ja schon Leistungen erbracht worden, was häufig in der Widerrufsbelehrung den Widerruf ausschließt.
Darauf haben sich früher insbesondere die Mobilfunkkonzerne gern zurückziehen wollen, aber das ist mW auch schon vor Gericht abgeschmettert worden. Da die erbrachte Leistung teilbar ist und anteilig errechnet werden kann, gibt es keinen Grund warum es den Widerruf nicht geben sollte. Ich habe allerdings meine Zweifel an der vorgeschlagenen Taktik mit dem Neuvertrag. Dem kann man sicherlich Widersprechen, aber da höchst wahrscheinlich der orginale Vertrag nur deshalb endet weil der neue läuft, sehe ich keinen Grund warum das nicht auch zurück abgewickelt wird. Schliesslich ist der Sinn des Widerrufes die Situation wie vor dem Vertrag wiederherzustellen. Damit ist Just-Peach am Ende keinen Schritt weiter gekommen.

Ich würde in jedem Fall mal die "Leistungs-Garantie" 1und1 um die Ohren hauen: "Die 1&1 Leistungs-Garantie umfasst alle Bestellungen sowie Tarifwechsel, bei denen die voraussichtlich verfügbare Bandbreite (Downstream) unter 50 Prozent der bestellten Bandbreite (Downstream) liegt. Wird der Schwellenwert unterschritten, versucht 1&1 den Kunden spätestens fünf Werktage nach Prüfung des Auftrags telefonisch zu kontaktieren. Dabei wird ihm die Möglichkeit geboten, das bestellte 1&1 DSL-Produkt beizubehalten, in ein alternatives 1&1 DSL-Produkt mit einer niedrigeren Bandbreite zu wechseln oder die Bestellung zu stornieren." Und dann durchstellen und weiterleiten lassen, bis hoffentlich jemand aus dem Vertrag entläßt. Das zielt zwar höchst wahrscheinlich auf Neukunden ab, aber darauf würde ich mich nicht einlassen. Offensichtlich erkennt 1und1 selbst, dass es nicht korrekt ist den Vertrag gegen den Willen des Kunden beizubehalten, wenn nicht mal die Hälfte der versprochenen Leistung geliefert wird.
 
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Ich habe allerdings meine Zweifel an der vorgeschlagenen Taktik mit dem Neuvertrag. Dem kann man sicherlich Widersprechen, aber da höchst wahrscheinlich der orginale Vertrag nur deshalb endet weil der neue läuft, sehe ich keinen Grund warum das nicht auch zurück abgewickelt wird. Schliesslich ist der Sinn des Widerrufes die Situation wie vor dem Vertrag wiederherzustellen. Damit ist Just-Peach am Ende keinen Schritt weiter gekommen.
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Um einen Neuvertrag abzuschließen, kündigt 1&1 den bestehenden. Und wenn man nun noch weiß, daß Kündigungen, wenn einmal ausgesprochen, da einseitige Wilenserklärung, nicht mehr revidierbar sind, ist es auch nicht möglich, den alten Vertrag wiederaufzunehmen.
Auch wenn manche Provider das als Rücknahme der Kündigung des Kunden, wenn der es sich anders überlegt hat, bezeichnen, wird doch ein neuer Vertrag abgeschlossen, wenn auch zu den gleichen Bedingungen, wie der alte.

Hier mal ein Beispiel, wo es nur um die Vertragsverlängerung geht.

1&1 darf Bestandskunden das Widerrufsrecht nicht verweigern - teltarif.de News

Dabei ist der wichtige Punkt, die Änderung eines wesentlichen Bestandteils des Vertrages, der mit der Reduzierung der Bandbreite dieses Merkmal beim TE erfüllt.
 
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Um einen Neuvertrag abzuschließen, kündigt 1&1 den bestehenden.
Warum sollte 1&1 den bestehenden kündigen, der wird umgewandelt/geändert. Widerspricht man der Änderung, läuft der ursprüngliche weiter.

Der Fall ist nur insofern nicht relevant, als das dort der Kunde regulär gekündigt hat und diese Kündigung durch das Widerrufsrecht wiederhergestellt wurde. Das angeblich 1und1 bei einem Vertragswechsel kündigt und man dies nutzen kann, ist schon ein deutlich anderer Sachverhalt.
 
Warum sollte 1&1 den bestehenden kündigen, der wird umgewandelt/geändert. Widerspricht man der Änderung, läuft der ursprüngliche weiter.
Weil die Tarifänderung mit einem Neubeginn der Mindestlaufzeit einhergeht.

Nehmen wir aber mal an, es handelt sich um eine Vertragsänderung, dann geschieht diese einseitig und der TE hat die Möglichkeit innerhalb von 14 Tagen ab Bekanntwerden, den Vertrag wegen dieser einseitigen Änderung zu kündigen.

... diese Kündigung durch das Widerrufsrecht wiederhergestellt wurde. Das angeblich 1und1 bei einem Vertragswechsel kündigt und man dies nutzen kann, ist schon ein deutlich anderer Sachverhalt.

Es ist nicht möglich, eine Kündigung zurück zu nehmen.
 
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Weil die Tarifänderung mit einen Neubeginn der Mindestlaufzeit einhergeht.
Nur weil die Vertragsänderung wie ein Neuvertrag bewertet wird, heisst das noch lange nicht, dass der Altvertrag vorfristig als gekündigt betrachtet werden muss. Hast du schon einmal bei einer Vertragsänderung/verlängerung ein Kündigungsschreiben erhalten? Ich nicht.

Nehmen wir aber mal an, es handelt sich um eine Vertragsänderung, dann geschieht diese einseitig und der TE hat die Möglichkeit innerhalb von 14 Tagen ab Bekanntwerden, den Vertrag wegen dieser einseitigen Änderung zu kündigen.
Die Vertragsänderung kommt nur auf Wunsch des Kunden zustande, 1&1 kann auch 6k bei einem 16k Vertrag liefern. Die Vertragsänderung war ein Angebot auf das günstigere (nicht wirklich, aber in der Theorie) Angebot umzusteigen.

Es ist nicht möglich eine Kündigung zurück zu nehmen.
1&1 spricht keine Kündigung aus.
 
Nur weil die Vertragsänderung wie ein Neuvertrag bewertet wird, heisst das noch lange nicht, dass der Altvertrag vorfristig als gekündigt betrachtet werden muss. Hast du schon einmal bei einer Vertragsänderung/verlängerung ein Kündigungsschreiben erhalten? Ich nicht.
1&1 ändert dann aber die Vertragsnummer. Daraus alleine kann schon auf ein Vorliegen eines neuen Vertrages abgestellt werden.

Die Vertragsänderung kommt nur auf Wunsch des Kunden zustande, 1&1 kann auch 6k bei einem 16k Vertrag liefern. Die Vertragsänderung war ein Angebot auf das günstigere (nicht wirklich, aber in der Theorie) Angebot umzusteigen.
Mein Beispiel bezog sich auf die einseitige Verträgsänderung, die dann der anderen Seite immer die Möglichkeit gibt, den Vertrag zu kündigen. (Beispiel AGB-Änderungen zum Nachteil des Kunden)

In dem Fall, daß die Vertragsänderung auf Wunsch des Kunden erfolgt, handelt es sich i.S. des Urteils des OLG Koblenz um eine wesentliche Vertragsänderung, hier zum einen die erneute Laufzeit und zum anderen die Bandbreite. Für diesen Fall besteht dann für den Kunden die Möglichkeit nach §312d BGB zu widerrufen, wie ich eingangs schon geschrieben habe.
 
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Hmm der TE wurde runtergestuft,aber warum? ich meine ham da 10 leute auf einmal dsl bekommen oder wie ? Das konnt ich nicht rauslesen oder hab ich was übersehn...
Neukundenrabatt geht wie lange?
irgendwas is da faul......
was isn jetz sache? gehn wirklich nur 6K oder geht auch mehr und nur runtergestuft?
 
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Könntest Du für den ersten Teil bitte einmal eine Quelle benennen? Danke.

Da bin ich die quelle weil ich da sehr viele probleme mit KD hatte und die mir sagten ich hätte nur bis zu DSL 32000 und die DSL 20000 sind normal.
Da ich mich aber vorher mehrfach erkundigt habe. auch per anwalt ist die aussage von KD einfach falsch!
DSL32000 ist eine Leistung die dir versprochen wird und diese muss auch gegeben sein es sei den es wurde bei dir vor ort bevor der vertrag zu stande gekommen ist eine andere speed gemessen und diese dann im vertrag festgehalten!
Du kaufst dir ja auch nicht ein auto mit 200PS was dann nur noch 120PS hat.
Fakt ist das grundsätzlich zu jeder tageszeit die min 50% deiner bandbreit zur verfügung stehen muss und ist das nicht der fall muss davon ausgegangen werden das es ein problem beim provider gibt welcher inerhalb einer frisst von 3Tagen beseitigt werden muss. Ist der Provider nicht in der lage dazu kannst du sofort fristlos kündigen.
Und lass dir nicht aufschwatzen deine leitung nur gegen 10Uhr morgens oder 23uhr nachts zu messen wo keiner da ist oder schläft.
Ich würde die leitung grundsätzlich so gegen 18uhr messen und auch täglich speichern.
Bei mir hat KD sogar an einem Sonntag um 19uhr angerufen und sich bei mir entschuldigt das meine bandbreite so schlecht ist.
Sie erklärten mir das grade eine erweiterung des Netz fertig gestellt wurde und ich messen solle obs nun besser ist.
Der Techniker sagte mir auch das es leider noch zu viele baustellen gibt da sie auf schlag einfach zu viele kunden bekommen haben und nach und nach ausbauen was ich nun auch deutlich gemerkt habe da es teilweise wirklich viel besser geworden ist.


Wie gesagt immer schön die Speed messen und speichern dann eine frist setzen zur not per anwalt und dann kommste da auf jedenfall aus dem vertrag.

Fals der provider natürlich sagt er kann die bandbreite nicht garantieren und einem einen anderen vertrag anbietet mit geringer bandbreite die immer garantiert wird kann man natürlich auch diesen ablehnen und sich nen anderen anbieter suchen wobei da mit sicherheit auch nicht mehr bandbreite bei rüberkommen würde da das netz mit sicherheit einfach überlastet ist.
 
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nein nein es muss im schlimmsten fall bein stoßzeiten noch immer 50% haben.
Die leistung die man im vertrag drin stehen hat muss auch erreicht werden zwar nicht in den hauptnutzungszeiten aber um 5uhr morgens oder um 10uhr sollte die leistung da sein und das war bei mir nicht drin.
 
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Da bin ich die quelle weil ich da sehr viele probleme mit KD hatte und die mir sagten ich hätte nur bis zu DSL 32000 und die DSL 20000 sind normal.
Hm, Dein Beispiel als Quelle für eine für alle geltende Regel?

Da ich mich aber vorher mehrfach erkundigt habe. auch per anwalt ist die aussage von KD einfach falsch!
Weil es Dein Anwalt sagt?

DSL32000 ist eine Leistung die dir versprochen wird und diese muss auch gegeben sein es sei den es wurde bei dir vor ort bevor der
vertrag zu stande gekommen ist eine andere speed gemessen und diese dann im vertrag festgehalten!
Etwas zu versprechen, hat rechtlich keine Bewandtnis. Eine Garantie aber schon und das KD die 32 MBit garantiert, wirst Du wohl nirgends sehen.

Du kaufst dir ja auch nicht ein auto mit 200PS was dann nur noch 120PS hat.
Und Du meinst nicht, daß ein Netzwerk mit den dazugehörigen Komponenten und Einflußgrößen, etwas anderes ist, als ein Motor, dessen funktionale Zusammenhänge lokal begrenzt und nicht von außen beeinflusst werden?

Fakt ist das grundsätzlich zu jeder tageszeit die min 50% deiner bandbreit zur verfügung stehen muss und ist das nicht der fall muss davon ausgegangen werden das es ein problem beim provider gibt welcher inerhalb einer frisst von 3Tagen beseitigt werden muss. Ist der Provider nicht in der lage dazu kannst du sofort fristlos kündigen.
Dieses Fakt sollte sich doch durch irgendetwas belegen lassen. Dein Statement wird für die Gerichtsverhandlung alleine nicht ausreichen, befürchte ich.

Dazu gleich eine Frage. Wie kann es sein, daß Deiner Behauptung nach über die volle Zeit (365 Tage = 100%) mindestens die Hälfte (50%) der Bandbreite vorhanden sein muß, die Anbieter aber nur eine Verfügbarkeit des Anschlusses von 98-99% (KD unter Punkt 3.4 nur 98,5%) angeben?
Das passt nicht zu Deiner Aussage.
 
Zuletzt bearbeitet:
Und Du meinst nicht, daß ein Netzwerk mit den dazugehörigen Komponenten und Einflußgrößen, etwas anderes ist, als ein Motor, dessen funktionale Zusammenhänge lokal begrenzt und nicht von außen beeinflusst werden?
Luftdruck, Lufttemperatur, das eingefüllte Öl, der Sprit, ... soviel zu klaren Rahmenbedingungen für den Motor ;)

BTT:
Soweit mir bekannt ist, gibt es keine für die Provider bindende Maßgabe, was wirklich aus dem Anschluss rauskommen muss, wenn sie sich nicht selbst dazu verpflichten... Ich kenne mehrere Urteile dazu und alle legen andere Maßstäbe an...

Ansonsten fällt das Thema mMn in den bereich der Rechtsberatung und die ist laut Forenregeln unerwünscht...
Hilfe bekommst du bei deinem Anwalt oder der Verbraucherzentrale...
 
Zuletzt bearbeitet:
Luftdruck, Lufttemperatur, das eingefüllte Öl, der Sprit, ... soviel zu klaren Rahmenbedingungen für den Motor ;)
Na, wenn Du Dir schon die Mühe machst, dann analogisiere auch vollständig und ordne mal die angegeben Parameter denen eines DSL-Anschlusses zu. Dann wirst Du feststellen, daß es bei letzterem bei weitem nicht so viele bestimmbare Parameter von dem Nutzer/Tester gibt, wie bei einem Motor.
 
Na, wenn Du Dir schon die Mühe machst, dann analogisiere auch vollständig und ordne mal die angegeben Parameter denen eines DSL-Anschlusses zu. Dann wirst Du feststellen, daß es bei letzterem bei weitem nicht so viele bestimmbare Parameter von dem Nutzer/Tester gibt, wie bei einem Motor.

Warum sollte ich das tun?
Irgendjemand, ich glaube du warst es, hat die kühne These aufgestellt, ein Motor wäre nicht von äußeren Bedingungen abhängig - These widerlegt... Punkt!
 
Zitat von X5-599
Achtung: Recht ist nicht gleich Recht.
Seltsame Aussage. Erläuterst Du sie mal bitte näher?

Ach sorry, ich habe den Satz nicht komplett gepostet. Er soll lauten: "Recht haben, ist nicht gleich Recht bekommen".
Muss ich es dir immer noch erklären? Da du ja scheinbar Anwalt bist, weist du garantiert was ich damit meine. Ansonsten wäre ich vorsichtig mit den Aussagen.

Was ist ein Gesetzesartikel und wer hat das denn behauptet?
Wer es behauptet hat das man mit nur einem einzigen Artikel alles abdecken kann? Na du wenn ich mich nicht irre.
Und ein Gesetzesartikel (mag sein das ihr deutschen das anders nennt, glaube ich aber kaum) ist das was du genannt hast. Nämlich den Paragraph 312d BGB (oder wie wir das nennen; Artikel 312d BGB).

X5-599 schrieb:
Zitat von X5-599
Warum studieren dann die Anwälte so lange wenn man es mit einem einzigen Artikel abdecken könnte?
Die Logik müstest Du dann auch noch einmal bitte erklären. Ironisch würde ich behaupten, daß das Studieren solange dauert, bis man eben herausgefunden hat, welcher dieser Artikel ist, der was auch immer machen können soll.
Ach du bist witzig. Sie lernen die Gesetzesartikel oder wenn es dir lieber ist, den Paragraphen zu Lesen UND zu verstehen. Welche Paragraphen in Zusammenhang mit welchem Paragraphen stehen und wie sie angewendet werden müssen damit es richtig ist. Und dann natürlich auch was sie als Antwort liefern müssten um das ganze wieder auszuhebeln.
Ich habe sehr schnell gelernt wie man im Gesetzesbuch den passenden Paragraphen findet, gibt ja extra ein Inhaltsverzeichnis dafür. Dummerweise wenn ich nur schon nach dem Begriff Lernfahrausweis suche, kommt in meinem Gesetzbuch schon rund 20 Paragraphen zum Vorschein und mein Buch deckt nicht alles ab.
Und du meinst echt noch immer das man mit einem Paragraphen alles abdecken kann und dieser alles aussagt? Wach auf und Willkommen in der wahren Welt.

X5-599 schrieb:
Zitat von X5-599
Daher also die Frage, was genau möchtest du? Willst du aus dem Vertrag raus und jemand anderes wählen oder stört dich der Betrag? Was also genau ist dein Wunsch?
Welche Interpretation lässt die Frage nach einer Sonderküngidungsmöglichkeit noch zu, außer den Vertrag beenden zu wollen?
Denk mal weiter als bis zur Nasenspitze.
Angenommen er kann jetzt dort Künden und ist raus. Ohne Internet will er sicher nicht Leben also sucht er sich einen neuen Anbieter. Dieser wird ihm womöglich genau das gleiche Anbieten, womit er wieder vor dem gleichen Problem steht wie jetzt.
Daher meine Frage, was er denn genau möchte. Denn wenn er einfach nur den korrekten Betrag für die entsprechend erbrachte Leistung haben möchte, muss er ja nicht zwingend kündigen oder? Also, denk mal weiter als bis zur Nasenspitze und glaub nicht das deine Glaskugel funktioniert und du daher genau weist was der TE hat. Mir gehts darum abzuklären was er genau möchte und ihm zu helfen. Was die rechtliche Frage angeht, die wurde schon beantwortet aber ich mache es gerne nochmals: "Wende dich an einen Anwalt." Das ist der einzige der dir helfen kann.
 
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