ColeTrickle
Urgestein
hey, nicht mit Steinen werfen und so - wegen dem Glashaus
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hey, nicht mit Steinen werfen und so - wegen dem Glashaus
Finde ich deutlich zu unbeachtet den post...völlig behämmert, apple nutzt halt juristische schlupflöcher. Naja kann man halten was man will von
hier gehts aber um tablets und nicht um smartphones....Jaja, aber hier steht: ein rechteckiges Produkt mit vier gleichmäßig gerundeten Ecken;
Samsung hat ja auch eine ganz andere Linie, nämlich die Wave bzw. Omnia Reihe. Das Wave II oder Omnia 7 mit Android und keiner würde sich bei Apple aufregen.
Jetzt kann sich Apple die SUPER-AMOLED Display von Samsung komplett vergessen - für immer. Samsung wird doch nicht jmd der sie anklagt ihr Zugpferd verkaufen
Was meint ihr wie sieht es mit zukünftigen Support / Updates aus? Meine wegen Verkaufsstop....?!
Hallo Sascha, ich sehe da auch kein Problem was den Support betrifft, Samsung beschäftigt auch Anwälte und die werden die bereits hergestellten Geräte kaum auf die Müllhalde schmeissen. Geh mal davon aus das es normalen Samsung Support gibt.Was meint ihr wie sieht es mit zukünftigen Support / Updates aus? Meine wegen Verkaufsstop....?!
sagt doch schon alles über Apple.Zudem konnte Samsung nachweisen, dass Apple Bildmaterial manipuliert hat, um die Tablets einander ähnlicher zu machen.
Jaja guten von Apple, haben ja das Tablet erfunden, und Smartphones, und das Internet und die Bibel haben sie auch geschrieben...
den guten ruf des Ipad? Das ich nicht lache...
Samsung darf Galaxy Tab doch in Europa verkaufen
Punktsieg im Kampf gegen Apple: Ein Gericht erlaubt Samsung, seinen Tablet-PC in Europa zu vertreiben. Für Deutschland gilt eine Ausnahme.
Samsung kann seinen iPad-Herausforderer Galaxy Tab 10.1 nun doch in Europa vertreiben. Das Düsseldorfer Landgericht schwächte seine auf Antrag von Apple erlassene Einstweilige Verfügung ab. Das Vertriebsverbot für die Muttergesellschaft Samsung Korea gelte nicht mehr europaweit, sondern sei auf Deutschland beschränkt worden, sagte Gerichtssprecher Peter Schütz. Für die deutsche Samsung-Tochter gelte das Vertriebsverbot aber nach wie vor europaweit.
Die nächste Runde in Deutschland in dem Ideenklau-Streit zwischen Apple und Samsung steht im Düsseldorfer Landgericht am 25. August mit der mündlichen Verhandlung an.
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Apple wirft Samsung unter anderem in Deutschland vor, mit dem Galaxy Tab sein iPad zu kopieren und Schutzrechte zu verletzen. Dabei geht es um Geschmacksmuster, also das Design und die äußerliche Gestaltung des Tablet-Computers, nicht um Ansprüche aus Apple-Patenten. Samsung nutze den Ruf des iPads aus, bei dem es sich „um ein sehr bekanntes Produkt mit Kultstatus“ handele, erklärte Apple in der Klageschrift (Aktenzeichen: 14c O194/11).
Das Gericht hatte die Einstweilige Verfügung vergangene Woche für die gesamte Europäische Union bis auf die Niederlande gefällt. Einige Experten meldeten daraufhin Zweifel an, ob das Gericht dafür überhaupt zuständig war. Nach Einschätzung des deutschen Patentexperten Florian Müller spielte bei dem Hin und Her um die Entscheidung des Landgerichts die Definition des Begriffs „Niederlassung“ eine Rolle.
In der entsprechenden EU-Verordnung werde eine Niederlassung in dem Land als Voraussetzung für ein europaweit gültiges Urteil eines Gerichts zu einem Gemeinschaftsgeschmacksmuster genannt. „Umgangssprachlich sagen wir alle in Deutschland „Niederlassung“, wenn wir „Tochtergesellschaft“ meinen“, erläuterte Müller.
In der EU-Verordnung scheinen aber nur Betriebsstätten gemeint zu sein, da die englische Version der Richtlinie von „establishment“ (nicht „subsidiary") spricht. Samsung unterhält jedoch in Deutschland zwar eine Tochtergesellschaft, aber keine Betriebsstätten.
Unabhängig davon wurden Vorwürfe laut, Apple habe in der Klageschrift zumindest bei einem ein Vergleichsfoto das Aussehen von Galaxy Tab und iPad so angepasst, dass die beiden Geräte sich ähnlicher sahen. Dabei geht es um das Größenverhältnis. Das iPad 2 ist mit seinen Abmaßen von 241 x 186 Millimeter nicht identisch mit der Größe des Galaxy Tab 10.1 (246 x 170 mm).
(Quelle)