Du schreibst die ganze Zeit Art2 und zitierst nur den für dich nützlichen Anfang. das machst du. Andere sowie ich haben dich mehrfach darauf hingewiesen das es andere Grundlagen sowie Möglichkeiten gibt.
Und das mehrfach angesprochene Gesetz der Meinungsfreiheit zeigt eindeutig das ein Grundgesetz immer noch im Detail durch weitere Gesetze verfeinert werden muss. Ansonsten dürfte ich dich jetzt (fiktiv) ungestraft A-Loch nennen und nur das Hausrecht im Forum kann es mir verbieten.
Gorsi
bitte lies verdammt nochmal was ich schreibe
Mach die Glotzen auf:
Du musst schon ein Gesetz beschließen das dieses Grundrecht einschränkt. Ich muss mich zum Beispiel impfen lassen, weil mein Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit durch ein Gesetz eingeschränkt ist.
Außerdem schlechtes Beispiel. Mich A*loch zu nennen trifft direkt Art 1 GG, es ist eine so genannten verfassungsimmanente Schranke ggü. Art 5 GG. Noch nie gehört? Kein Problem.
Aber deswegen würde man dich nicht verurteilen, denn erst das spezielle Gesetz (hier StGB) und dann das allgemeine.