[Sammelthread] Was ging dir heute auf den Keks? (Zusätzliche Threadregeln in Post 1 aktualisiert.)

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Interessant fände ich eine Regelung wie bei den Cash&Carry Märkten.
Alle Preise in Netto auszeichnen und am Ende an der Kasse die MwSt drauf.

Gleiches in der Gastronomie wo sehr viel Schmu mit den unterschiedlichen Steuersätzen betrieben wird. Ich hab zum Beispiel noch nie eine Pizzeria gesehen, die unterschiedliche Preise für Verkehr vor Ort und Mitnahme angibt.
 
@JerryMaSon
Es wäre ja eine interessante Rechnung, ob die Wirtschaft durch höhere Netto-VKs mehr profitiert als duch den erhöhten Absatz durch niedrigeren Brutto-VK.
Es wird mit Sicherheit Branchen geben, die von höheren Netto-VKs mehr profitieren als von der Weitergabe der MwSt-Senkung.
Aber vermutlich wird das nicht auf alle Branchen zutreffen.

Die Kaufkraft ist aktuell eingeschränkt (Leute wollen nicht oder können nicht durch Kurzarbeit, etc.). Es gibt demnach nunmal eine Grenze. Und der Plan ist ja, diese Grenze wieder etwas weiter nach hinten zu schieben (wie vor Corona).
Das wird nicht dadurch getan, dass die Händler in Summe ihre Preise gar nicht senken, sondern sich heimlich höhere Gewinne einstecken. Und so viel Spielraum wird nicht da sein, dass die Händler pauschal besser damit fahren, die Netto-VKs zu erhöhen, weil da vorher die Grenze aufkommt.

Schon lustig, dass die Bundesregierung es quasi in die Hand von profitgetriebenen Unternehmen legt, dafür zu sorgen, dass die Leute wieder mehr Geld in der Tasche haben.
Widersprüchlicher geht es nun wirklich nicht.
 
Interessant fände ich eine Regelung wie bei den Cash&Carry Märkten.
Alle Preise in Netto auszeichnen und am Ende an der Kasse die MwSt drauf.

Gleiches in der Gastronomie wo sehr viel Schmu mit den unterschiedlichen Steuersätzen betrieben wird. Ich hab zum Beispiel noch nie eine Pizzeria gesehen, die unterschiedliche Preise für Verkehr vor Ort und Mitnahme angibt.

Die Preise sind identisch für vor Ort verzehr und zum mitnehmen. Wäre auch seltsam wenn nicht. Der Steuersatz unterscheidet sich, da hat der Endkunde aber nichts mit am Hut.
 
Es ist eine Steuer - keine Leistung des Unternehmens.
Doch. Weil sie es nicht weitergeben müssen. Sie könnten es sich auch einsacken. Der Kunde zahlt den Endpreis, fertig. Davon abgesehen sehe ich jetzt grade bei dem von Netflix nicht wirklich den Werbecharakter. Das ist ne simple Info an den Kunden, dass er demnächst nicht 11,99 zahlt sondern 11,69. Darin besonders wichtig als Info, "vorrübergehend wegen Steuersenkung. ". Ansonsten würden sich nicht wenige aufregen wenn es dann wieder teurer wird.

Und warum sollte der Händler nicht damit werben? Wie gesagt, es wird günstiger für den Kunden, weil der Händler die Steuersenkung weitergibt, wozu er nicht verpflichtet ist. Es ist also irgendwie ein entgegenkommen.
Paradox finde ich eher, dass "wir" so ungebildet sind und auf den Mist reinfallen.
Ich finds paradox, dass sich menschen für intelligent halten, die meinen diese "irrefürhende" Werbung durchschaut zu haben. Dabei haben sie gar nichts erkannt, der Rest weiß es einfach einzuordnen und daher juckt es ihn nicht weiter. Grade das mit NEtflix. Wer in dieser Mitteilung Werbung sieht, hat echt ein Problem...
Gleiches in der Gastronomie wo sehr viel Schmu mit den unterschiedlichen Steuersätzen betrieben wird. Ich hab zum Beispiel noch nie eine Pizzeria gesehen, die unterschiedliche Preise für Verkehr vor Ort und Mitnahme angibt.
Weil sie das nicht muss! Wie kommst du den auf den Trichter, dass das Schmu ist? Der Kunde zahlt den Bruttopreis. Wie der Händler/Gastronom diesen kalkuliert, kann dir doch völlig egal sein. Jeder Mensche sollte eigentlich wissen, dass die Pizza im Restaurant 19% Mwst hat und die Lieferpizza 7%. Schon mal überlegt, dass der Preis, der bei beiden dann gleich ist, ne Mischkalkulation darstellt? Und die Preise im Schnitt 13% Mwst beinhalten, davon ausgehend, dass sie Lieferdienst und Speisen vor Ort 50/50 aufteilen?

Aslo ich finde es nicht sonderlich intelligent und kritisch, das als Schmu zu bezeichnen sondern für mich ist es eher ein Zeichen, dass man das System eher grade nicht verstanden hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Doch. Weil sie es nicht weitergeben müssen. Sie könnten es sich auch einsacken. Der Kunde zahlt den Endpreis, fertig. Davon abgesehen sehe ich jetzt grade bei dem von Netflix nicht wirklich den Werbecharakter. Das ist ne simple Info an den Kunden, dass er demnächst nicht 11,99 zahlt sondern 11,69. Darin besonders wichtig als Info, "vorrübergehend wegen Steuersenkung. ". Ansonsten würden sich nicht wenige aufregen wenn es dann wieder teurer wird.

Und warum sollte der Händler nicht damit werben? Wie gesagt, es wird günstiger für den Kunden, weil der Händler die Steuersenkung weitergibt, wozu er nicht verpflichtet ist. Es ist also irgendwie ein entgegenkommen.

Damit zu werben, dass ein Produkt oder eine Dienstleistung im Preis gleich bleibt, ist schon strange. Da sollte es eigentlich keine zwei Meinungen geben.

Der günstigere Preis kommt nicht aufgrund der Großzügigkeit der Händler zustande, sondern aufgrund einer Steuersenkung, die zugunsten des Endkunden erfolgt ist (denn er zahlt ja die MwSt).

Und natürlich muss die MwSt Senkung an den Kunden weitergegeben werden. In jeder Rechnung muss zwangsweise 16 bzw. 5 % USt ausgewiesen werden.
Die Frage ist nur, ob der Händler gleichzeitig den Preis erhöht, sodass sich am Bruttopreis nichts tut, oder der Nettopreis unangetastet bleibt.

Das nun als entgegenkommen zu bezeichnen, unfassbar. Sollen wir uns nun noch bei den Händlern bedanken, wenn sie ihre Preise nicht erhöhen? :d
 
Nein, sie muss NICHT weitergegeben werden. Der Bruttopreis für den Endkunden muss NICHT angepasst werden. Es ist ein entgegenkommen der Händler.
 
nein, wie @Mustis bereits richtig gesagt hat, muss die senkung (im einzelhandel) nicht an den kunden weitergegeben werden.

edit: @JerryMaSon war schneller ;)
btw in der gastrobranche? hat schon irgendein verband? dazu stellung bezogen und mitgeteilt, dass sie diese senkung nicht weitergeben werden - kam grad auf ntv
 
Der günstigere Preis kommt nicht aufgrund der Großzügigkeit der Händler zustande, sondern aufgrund einer Steuersenkung, die zugunsten des Endkunden erfolgt ist (denn er zahlt ja die MwSt).
Nein, das ist aus volkswirtschaftlicher Sicht einfahc nicht korrekt. Beschäftige dich bitte mit der Theorie der Allphasen Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug und wer Steuerschuldner und Steuerträger ist und was das jeweils bedeutet.
Und natürlich muss die MwSt Senkung an den Kunden weitergegeben werden.
Wenn du der Meinung bist, dann poste entsprechende Quelle, die das bestätigt. Der Kunde zahlt Brutto nicht netto. Ob darin 5% oder 16% oder sonstwas steht, ist für ihn dabei unerheblich. Du als Kunde zahlst eben nicht netto and den Verkäufer und fürhst die Steuer ab. Die bezahlst zwar die Steuer mit, weil es Kosten für den Verkäufer sind, bist also Steuerträger, nicht aber Steuerschuldner.
 
Nein, sie muss NICHT weitergegeben werden. Der Bruttopreis für den Endkunden muss NICHT angepasst werden. Es ist ein entgegenkommen der Händler.
Natürlich muss sie weitergeben werden. Wenn du jetzt eine Rechnung mit Leistungszeitraum ab dem 01.07 und 19 bzw. 7 % USt Ausweis bekommst, dann ist die Rechnung falsch.
 
Natürlich muss sie weitergeben werden. Wenn du jetzt eine Rechnung mit Leistungszeitraum ab dem 01.07 und 19 bzw. 7 % USt Ausweis bekommst, dann ist die Rechnung falsch.

@GiGaKoPi
Wenn der Bruttopreis der gleiche bleibt und nun 16% USt. statt 19% USt. draufsteht, ist das rechtens.

Das kommt ja nun mal auf den zugrunde liegenden Vertrag drauf an. Im Supermarkt, Onlinehandel, Einzelhandel oder was auch immer kann der Händler natürlich einfach den Nettopreis erhöhen und sich damit die Steuersenkung ohne Probleme selbst einsacken bei gleichbleibenden Bruttopreis für den Verbraucher. Gleiches bei allen anderen jetzt neu abgeschlossenen Verträgen. Anders sieht das bei bestehenden Verträgen aus wie zB Abos (Netflix und Spotify zB), Handyverträge, Strom- und Wasser etc. Das sind vertragliche Preise festgesetzt die entsprechend in Netto und Brutto im Vertrag und auch auf der Rechnung stehen. Da muss der Vertragspartner die Steuersenkung natürlich direkt durchgeben oder nach Vertragsbedingungen die Preise erhöhen mit entsprechend Vorlauf, Sonderkündigungsrechten etc.
 
Das kommt ja nun mal auf den zugrunde liegenden Vertrag drauf an. Im Supermarkt, Onlinehandel, Einzelhandel oder was auch immer kann der Händler natürlich einfach den Preis erhöhen und sich damit den Steuersenkung ohne Probleme selbst einsacken. Gleiches bei allen anderen jetzt neu abgeschlossenen Verträgen. Anders sieht das bei bestehenden Verträgen aus wie zB Abos (Netflix und Spotify zB), Handyverträge, Strom- und Wasser etc. Das sind vertragliche Preise festgesetzt die entsprechend in Netto und Brutto im Vertrag und auch auf der Rechnung stehen. Da muss der Vertragspartner die Steuersenkung natürlich direkt durchgeben oder nach Vertragsbedingungen die Preise erhöhen mit entsprechend Vorlauf, Sonderkündigungsrechten etc.

Einige Verträge, auch Vorbestellungen von Autos, schliesen in einer Klause die Bruttopreisänderung aufgrund MwSt. Änderung auch aus. Da lohnt es den Vertrag anzuschauen. Ausgeführte Leistungen vor dem 01.07.2020, welche jetzt erst in Rechnung gestellt werden, enthalten auch weiterhin die 19%.
 
@GiGaKoPi
Da Steuern nunmal relativ sind, mag das buchhalterisch vielleicht richtig sein.
Der Endkunde rechnet aber meist mit faktischen Werten.
Wenn du mir also morgen das Brötchen für 20€ statt 0,40€ verkaufst, kannst du mich mit dem buchhalterischen Argument als Kunden vergessen :fresse:
 
@What9000
Klar, der Endkunde rechnet mit Bruttobeträgen.

Vielleicht hatte ich mich insgesamt etwas falsch ausgedrückt. Mir ging es einfach darum, dass grundsätzlich die MwSt-Senkung an den Kunden weitergegeben werden MUSS. Zahlen wir heute den gleichen Preis wie gestern, hat der Händler halt seinen Verkaufspreis (netto) nach oben geschraubt und den Gewinnzuschlag entsprechend erhöht.
Deswegen ist es kein entgegenkommen des Händlers, wenn wir heute weniger zahlen, weil der Händler in den Fällen an seiner eigenen Preiskalkulation ja überhaupt nichts verändert hat. Er macht keinen Cent weniger Gewinn durch meinen Einkauf als gestern. Wo soll das ein entgegenkommen sein? Vielleicht definieren andere den Begriff entgegenkommen ja anders als ich.
 
Unser Erdogan will Twitter, Facebook, Netflix, YouTube usw. verbieten :rofl: :wall:

Hintergrund ist seit einigen Tagen wird er in Social Media übelst kritisiert
 
Und genau da liegst du falsch. Besser ausgedrückt, der Verkäufer muss den Preis nicht an die Senkung anpassen, er kann den Artikel zum gleichen Preis weiterführen.
Genau das habe ich geschrieben, siehe oben " Zahlen wir heute den gleichen Preis wie gestern, hat der Händler halt seinen Verkaufspreis (netto) nach oben geschraubt und den Gewinnzuschlag entsprechend erhöht. "
 
Zahlen wir heute den gleichen Preis wie gestern, hat der Händler halt seinen Verkaufspreis (netto) nach oben geschraubt und den Gewinnzuschlag entsprechend erhöht.
Und genau das ist der Fall, in dem die Senkung nicht weitergegeben wurde. Ergo ist es dem Händler frei und kein "muss". Er "muss" unabhängig vom Brutto-VK nur 16 statt 19 auf die Rechnung schreiben.
Insofern ist es schon ein "Entgegenkommen", wenn er das eben nicht tut, weil somit 2021 zur Netto-Preissteigerung keine weitere Brutto-Preissteigerung dazukommt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Aslo ich finde es nicht sonderlich intelligent und kritisch, das als Schmu zu bezeichnen sondern für mich ist es eher ein Zeichen, dass man das System eher grade nicht verstanden hat.

Der Schmu entsteht an der Stelle, wo der Gastronom grundsätzlich 7% abrechnet, egal wie verzehrt wird.

Mit der MwSt zu tricksen hat für mich nichts mit Mischkalkulation zu tun. Die führt der Betrieb am Ende ab (außer er führt die Einnahmen in eine schwarze Kasse) - die Mischkalkulation findet im Netto-Bereich statt.
 
Mach dir nichts draus.
Ich habe schon Finanzbeamte gesehen, die ihre eigenen Änderungen nicht mitbekommen haben. Live und in Farbe :fresse:
 
Und genau das ist der Fall, in dem die Senkung nicht weitergegeben wurde. Ergo ist es dem Händler frei und kein "muss". Er "muss" unabhängig vom Brutto-VK nur 16 statt 19 auf die Rechnung schreiben.
Insofern ist es schon ein "Entgegenkommen", wenn er das eben nicht tut, weil somit 2021 keine weitere Brutto-Preissteigerung stattfindet.
Ich glaube, genau hier haben wir gerade unser Kommunikationsproblem :d

Die MwSt-Senkung wurde weitergegeben, nur wurde gleichzeitig dann der Gewinnzuschlag erhöht, also gleicher Bruttopreis im Laden für den Kunden.
Wer da nicht differenziert (vllt bin ich da zu sehr kaufmännisch vorgeschädigt), der kommt dann natürlich zum Schluss "MwSt-Senkung wurde nicht an Kunden weitergeben". Ist ja vom Grundprinzip her richtig, je nachdem, ob man die Mehrwertsteuer isoliert betrachtet oder nur den Laden-Verkaufspreis nimmt.
Für mich sind das zwei Paar Schuhe.

Aber spielt letztendlich alles auch keine Rolle. Man muss sich mit der MwSt Senkung arrangieren. Und wenn ein Händler trotzdem gleiche Preise hat, steht es ja jedem frei, dann nicht bei ihm zu kaufen oder eben doch.
 
@GiGaKoPi
Es wäre ja ein Entgegenkommen gewesen, den Gewinnzuschlag eben nicht zu erhöhen ;)
Wenn man die USt. isoliert betrachtet, hast du natürlich Recht.

@t: niedrigstes Koffein-Level im Körper ever.. gleich mal abstellen.
 
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