[Sammelthread] Was ging dir heute auf den Keks? (Zusätzliche Threadregeln in Post 1 aktualisiert.)

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Quatsch, gerade da gehört einer rein! - Fluchtweg.
Lies mal die Richtlinie!

"In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. ... Die Eigentümer vorhandender Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2017 entsprechend auszustatten."

In Mehrfamilienhäusern eben dann auch im Treppenhaus!
 
Eben nicht, es soll kein Alarm von aussen dazu verleiten die Türe zu öffnen in einem Mehrfamilienhaus.

Die Rauchmelderpflicht endet auch an der Wohnungstür.
 
Stimmt, eine Rauchmelderpflicht in Treppenhäusern von Mehrfamilienhäusern gibt es nicht. Es ist aber davon abgesehen sinnvoll, dort Rauchmelder anzubringen, idealerweise vernetzt.
 
Windows 10 Search Indexer fehler. Ich drücke die Win - Taste, tippe z.B. "Ed" für Editor ein. Kurz schwarzes Startmenü, danach schließt es sich sofort. Aaaaaaaaargh.
 
@JerryMaSon
Dein Wissensstand ist auch korrekt bzw. in Teilen.
Rauchwarnmelder gehören in Schlafräume, aber nicht Wohnzimmer oder Küche sowie die als Rettungsweg genutzten Flure. Alle anderen Räume sind zu empfehlen, aber keine Pflicht.
Anders sieht es in Einfamilienhäusern aus. Dort ist das Treppenhaus Teil der Wohneinheit und idR gleichzeitig der Fluchtweg, also eigentlich analog zum Flur in Wohnungen zu betrachten. In dem Fall besteht auch da eine Pflicht.
Anders sieht es in Mehrfamilienhäusern aus. Dort ist das Treppenhaus in aller Regel nicht Bestandteil der Wohnung und damit von der Rauchwarnmelderpflicht für Wohnungen nicht erfasst.

Quatsch, gerade da gehört einer rein! - Fluchtweg.
Lies mal die Richtlinie!

"In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. ... Die Eigentümer vorhandender Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2017 entsprechend auszustatten."

In Mehrfamilienhäusern eben dann auch im Treppenhaus!
Dann solltest du auch mal die Richtlinie lesen, bzw. auch dein Zitat.
Es steht ganz klar "in Wohnungen" (steht gleich am Anfang), das Zauberwort heißt hier in, Treppenhäuser befinden sich in aller Regel außerhalb der Wohnung. Daher gilt in diesen Bereichen keine Rauchwarnmelderpflicht.
Anders sieht es aus, wenn die Wohnung selber über ein Treppenhaus verfügt, was auch immer das für eine Wohnung sein soll. In dem Fall ist das Treppenhaus Teil der Wohnung, und damit ähnlich dem Flur, und wird damit von der Pflicht erfasst.
Die Rauchwarnmelderpflicht hat nicht die Anforderungen einen Brandschutz im Sinne der DIN VDE 14675 bzw. DIN EN 54 herzustellen. Es soll einfach dafür sorgen, dass die Bewohner einer Wohnung/Hauses (nicht des ganzen Gebäudes) frühzeitig über einen Brand "informiert" werden und entsprechend reagieren können. Reagieren heißt nicht immer Flucht, im Gegenteil, wenn das Haus brennt ist eine Flucht über das Treppenhaus z.B. im Zweifel kontraproduktiv.
Dein Ansatz mit dem Treppenhaus ist also in normalen Wohngebäuden (mit den genannten Ausnahmen) nicht gefordert, sehr wohl aber in anderen Gebäuden wie Bürogebäuden, öffentlichen Gebäuden, Krankenhäusern usw.
 
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Wusste gar nicht, dass hier so viele Kollegen aus dem Brandschutz aktiv sind.. Dann können wir ja das Problem auf der nächsten Tagung miteinander diskutieren und können endlich den Kekser wieder in Ruhe lassen? Danke.
 
Wurde mir auf den Schulungen zur Fachkraft für Rauchwarnmelder, die wir machen mussten, anders beigebracht. Die letzte war aber 2018, vielleicht gibt es neue Erkenntnisse, das möchte ich nicht ausschliessen.
Ich bin selbst auch geschulte Fachkraft, mit der üblichen DIN Prüfung, bei Gira gemacht.

Aber beigebracht wurde mir auch nur, was Vorschrift ist. Im Gespräch hat sich aber herausgestellt, dass Rauchmelder in Treppenhäusern zumindest von einigen Leuten als sinnvoll erachtet werden. Einfach aufgrund der Warnfunktion. Zwar soll man nicht über Treppenhäuser flüchten, wenn es brennt und verraucht ist, aber ein Rauchmelder im Treppenhaus warnt nunmal zusätzlich und kann daher auch dafür sorgen, dass irgendwer 1 Minute früher die Feuerwehr anruft. Ich kenne die These, ein Rauchmelder im Treppenhaus würde die Leute aus ihren Wohnungen locken, finde es aber persönlich Quatsch. Wann bitte soll der Bewohner gewarnt werden? Wenn die Feuerwehr schon vor der Tür steht? Je nach Bauart der Häuser bekommt man überhaupt nichts davon mit, wenn im Treppenhaus etwas kokelt.
 
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Rauchmelder im Treppenhaus piepst jede 60 Sekunden seit heute morgen um 06:30 Uhr weil die Batterie leer ist und nur von der Ista getauscht werden kann/darf. Boah war das nervig, hab es 5 Minuten ausgehalten und das Ding dann in ne Decke eingepackt und in unseren Keller gebracht.

Hoffentlich kommt der heute noch vorbei

Da er den Melder in den Keller gepackt hat, gehe ich jetzt aber davon aus, das es das eigene Treppenhaus und damit der Flur ist. - damit ist das aber auch der Fluchtweg - sollte dieser Melder anfangen zu Piepsen weiß ich also sehr wohl, das ich nicht die Türe aufmache, sondern am besten über das Fenster versuche auf mich aufmerksam zu machen.

Sollte das ein Mehrfamilienhaus sein, ist das abnehmen des Melders auch Fraglich...
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Bei unserem Mietshaus damals war es auch so, das natürlich der Vermieter für die Installation der Rauchmelder verantwortlich ist - und da über 2 Etage auch im Flur/Gang/Treppenhaus ein Melder war

In unserem Eigenheim hängen die Melder überall dort, wo sich Menschen aufhalten/schlafen -> Schlafzimmer, Kinderzimmer, Spielzimmer, Büro, Gang/Flur, Technikraum - zusätzlich sogar ein Gas-Warnmelder für Erdgas im Heizungsraum.

Einen Rauch-melder in einem Wohn-Ess-Küchenbereich macht durchaus Sinn, wenn mal was anbrennt, weil man den Herd angelassen hat - nur eben nicht im direkten Bereich der Küche - solche Räume sind i.d.R. aber groß genug, das Falschauslösungen nicht vorkommen sollten.

Und nicht alles was Minimal gefordert ist muss auch so umgesetzt werden - bzw. es gibt ja kein Verbot einen Melder im Treppenhaus zu montieren!
 
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Okay, ihr versteht es nicht auf die indirekte Art:

Schluss jetzt mit der Diskussion oder es gibt Verwarnungen.
 
Bei diesen Plattformen zahlt man 500-600 Euro für ein S20. Das macht finanziell einfach keinen Sinn weil man für das Geld dann schon wieder ein S21 neu bekommt.

Bei mir ist heute das nächste S20 angekommen von einem eBay Händler.

Beschrieben als "neu oder neuwertig" und angekommen mit diversen feinen bis mittelschweren Kratzern auf dem Display.
 
Was denkst du, wann du alle gebrauchten durch hast? :)
 
Bei mir ist heute das nächste S20 angekommen von einem eBay Händler.

Beschrieben als "neu oder neuwertig" und angekommen mit diversen feinen bis mittelschweren Kratzern auf dem Display.

Spar dir und allen anderen Beteiligten doch einfach die Nerven und kauf dir ein Neues, ist doch echt nicht mit anzusehen.
 
Manches lernt man nur mit Schmerzen. Und bei manchen muss es halt öfters schmerzen. :d
 
Das Gesindel das in Berlin komplett eskaliert.
 
Keks 1: Ich war grad auf Twitter wegen dem Thingiverse-Hack. Meine Fresse, was da wieder in den Trends hier im Land los ist. Ekelhaft.

Luxuskeks: Meine Senso-Pads mit Vanillezeug sind Leer :fresse:
 
Und müssen bei Neubauten nicht sowieso zwei Parkplätze pro Wohneinheit gebaut werden?
 
Spar dir und allen anderen Beteiligten doch einfach die Nerven und kauf dir ein Neues, ist doch echt nicht mit anzusehen.

Lol ich hab das Ding vom Händler gerade mal gestartet. Das Handy ist nicht zurück gesetzt, hier sind also noch Daten vom Vorbesitzer drauf.
 
Lol ich hab das Ding vom Händler gerade mal gestartet. Das Handy ist nicht zurück gesetzt, hier sind also noch Daten vom Vorbesitzer drauf.
Tja... unseriöser Kackhändler. Nur $$$ in den Augen, aber keine Kosten haben wollen.
Wenn da irgendwo "generalüberholt" oder "aufbereitet" dran steht kannste das auch völlig knicken.

Also Keks: Dreckskaufleute die keine Kaufmannsehre haben.
 
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