Kann ein Gutschein seine Gültigkeit verlieren, auch wenn kein Ablaufdatum darauf steht?
Ja, hier greift die regelmäßige 3-jährige Verjährungsfrist des § 195 BGB. Diese Frist gilt für sämtliche privatrechtlichen Ansprüche, wenn diese nicht speziellen Regelungen zur Verjährung unterworfen sind. Da das Gesetz eine solche Sonderregelung bei Gutscheinen nicht vorsieht, sind sie also der allgemeinen Verjährung des § 195 BGB unterworfen. Die hiervon betroffenen Gutscheine geben wir nachweislich seit mehr als 3 Jahren nicht mehr aus, deshalb fallen sie so unter die Verjährungsfrist.