Notfalls auch im Ausland weiteres in die Wege leiten (Schweiz, Niederlande).
die Problematik liegt in der "Natur".
Sie ist depressiv und damit wird es auch in der Schweiz zum Beispiel nicht so einfach.
Muss man einiges vorlegen und mit machen (psych. Gutachten) etc, und selbst wenn alles erfüllt ist kann die Institution die Hilfe verweigern.
Andere Länder muss ich noch schauen wie es da aussieht, aber würde mich nicht wundern wenn es ähnlich ist.
Man gilt als depressive Person halt erstmal als nicht zurechnungsfähig und das macht alles schwieriger.
Wer ist denn in dem Fall jetzt der "Entscheider"?
Ich weiß es nicht sicher, aber es gibt ja aufgrund der fehlenden Verfügung keine andere Grundlage.
Also heißt es erstmal "Leben retten" und insofern die Klinik.
Die darf da nicht mit machen mit Sterbehilfe etc.
Sie hat auch eine rechtliche Betreuung und weil das "daheim leben" auch mit entsprechender Unterstützung nicht funkioniert hat gab es letztes Jahr dann einen Entscheid vom Gericht auf Unterbringung in geschlossener Pflegeanstalt.
Ob von da aus Sterbehilfe möglich wird ist fraglich.
Alleine schon für so Sachen wie psych. Gutachten könnte ich mir vorstellen, dass sich die Pflegeeinrichtung sperren wird.
War halt dumm von mir, das immer auf die lange Bank zu schieben.
Man macht sich nicht unbedingt gern an sowas, aber jetzt hab ich den Salat.
EDIT:
so und Niederlande fällt erstmal raus
Für Menschen aus Deutschland kommt aktive Sterbehilfe in den Niederlanden nicht in Frage. Diese Möglichkeit steht nur Menschen zur Verfügung, die dort leben und krankenversichert sind.
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