Etymologisch gesehen ist zu vermuten, dass das Wort Backpfeife zwar ebenfalls durch eine Metapher entstanden ist, im gegenwartssprachlichen Gebrauch wird es aber synonym zu Ohrfeige verwendet (vgl. DWDS 2019). Die strafrechtliche Bewertung einer Ohrfeige nicht nur als Beleidung, sondern unter Umständen auch als Körperverletzung steht außer Zweifel. Eine tatsächliche Ohrfeige ist hier aber kaum gemeint, vielmehr ist das Rütteln am Backpfeifenbaum zu verstehen als Verhalten des Gegenübers, das eine Ohrfeige rechtfertigen würde. Es werden also Schläge in Form einer Ohrfeige oder mehrerer Ohrfeigen angedroht. Hier findet neben der sprachlichen Verschleierungstaktik auch eine bemerkenswerte Täter-Opfer-Umkehr statt, da es vom Verhalten des Gegenübers abhängig gemacht wird, ob die angedrohten Konsequenzen wahrgemacht werden.