Liesel Weppen
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Für dich ist es eine "klare Falschaussage", weil du ja weißt was du selbst gesehen hast. Rechtlich steht damit aber erstmal wie der Polizist schon angemerkt hat, Aussage gegen Aussage, weil es könnte ja auch deine Aussage falsch sein.(also klare Falschaussage von der Frau)
[...]
dass es mal zufällig nen Zeugen wie mich gebt der tatsächlich alles gesehen hat und dann einfach immer Aussage gegen Aussage steht.
Es gibt afaik keine Verpflichtung der Polizei die Wahrheit zu sagen... man "darf" die Polizei sogar anlügen. Lügen kann erst bestraft werden, wenn man unter Eid gestellt wird und sich dann auch rausstellt, das man gelogen hat. Soweit ich weiß, wäre deswegen die Frau auch nachträglich nichtmal wegen der Falschaussage gegenüber der Polizei belangbar.lügen sie ja auch noch offensichtlich die Polizei an.
Aber ja, ich hatte letztes Jahr auch sowas beobachtet. Da hat ein Typ mit einem fetten Ami-Schlitten versucht auf einem Supermarktparkplatz einzuparken. Das Ding passt sowieso kaum in eine normale Parklücke. Er hat dann ein bisschen rumrangiert, dann aufgegeben und hat dann in einer ganz anderen Parklücke geparkt, aber da wars schon zu spät, er hatte schon ein anderes Auto touchiert.
Hab mir dann die Nummer notiert und auf den Geschädigten gewartet.... nach etwa ner halben Stunde kam ein Typ zielstrebig auf das angeschrammte Auto zugelaufen, ich sprech den dann an... es war nur nicht der Besitzer von dem Auto, sondern der Verursacher... der wollte dann also nachher nochmal gucken, weil sein eigenes Auto stand auf der anderen Seite des Parkplatzes.... das Auto hätte aber mittlerweile auch längst weg sein können.
Irgendwann kam dann auch der Besitzer, hab mich dann auch als Zeuge zur Verfügung gestellt... aber nie wieder was gehört. Da war dem Verursacher dann wohl klar, das er da nichtmehr rauskommt... und vermutlich noch froh sein konnte, das nicht noch Fahrerflucht dazukam...