Widerruf bei Caseking und der fehlende Sticker

SeeKi

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Hi,

um eventuell andere gleich vorweg zu Informieren was auf einen zukommen könnte bei Caseking.

Bisher war ich mit dem Versand bzw. dem Laden immer zufrieden da alles schnell und zur Zufriedenheit verschickt wurde.

Letzte woche bestellte ich mir für meinen 2ten PC eine GTX 650ti von Asus für 155€.

Die kam auch gleich am nächsten Tag an.

Ich packte sie aus und stellte gleich fest das der Karton ziemlich staubig war.
Hatte ich zwar so noch nicht erlebt aber nun gut.
An den üblichen stellen wo man den Karton öffnet waren jedoch auch schon Gebrauchsspuren zu erkennen mit dem Anschein das der Karton schon einmal geöffnet war da einige Ecken eingerissen waren.

Normalerweise bin ich es auch gewohnt das diese Tüte wo die Grafikkarte noch einmal eingepackt ist, mit einem Aufkleber versehen ist der direkt vom Werk stammt und keinen billigen Aufkleber von einer durchsichtigen klebeRolle die jeder daheim hat.

Dennoch packte ich die Karte vollkommen aus, kann ja sein das man auch noch Beschädigungen entdeckt falls es wirklich eine gebrauchte Karte war die wieder in den Versand als Neu ging.
Beschädigungen konnte ich zwar keine erkennen aber dennoch entschied ich die Karte zurück zu Caseking zu schicken und vom meinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen.

Heute kam folgende Email von Caseking an:

Sehr geehrter Caseking.de Kunde,

Ihre Rücksendung wurde heute abgeschlossen und die Ware hat heute unser Haus verlassen.

Die Lieferung sollte in den nächsten Tagen bei Ihnen eintreffen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der beigefügten Garantierechnung.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß; Best Regards

Caseking Service



Als Anhang war noch eine PDF enthalten mit folgenden Inhalt:

Fehler Kunde: Widerruf
Pos.
*xxxxxxxx*
Status: Seriennummersticker fehlt. Keine Gewährleistung.
Karte ist vom Widerruf ausgeschlossen.
Eigener Artikel zurück.


Ob da nun genau der Stick drauf war oder nicht hab ich beim Erhalt der Karte nicht geschaut, da ja sowieso immer mehrere Stick drauf sind mit verschiedenen Aufschriften.
Nur geht man ja von aus das sowas nicht schon fehlt wenn man die Karte als "Neu" bestellt hat.

Ich schrieb also an Caseking zurück das ich einen Zeugen habe der beim Auspacken dabei war und für mich das Paket angenommen hat da ich erst später kam, geöffnet wurde es aber dann von mir im bei sein des Zeugen ( mein Vater )
Als ob das ganze hin und her nicht noch genug ist kam Caseking jetzt mit folgender Email:


da Sie die Annahme verweigern, bekommen wir die Karte ja automatisch zurück.

Wir benötigen dann bitte von Ihnen und Ihrem Zeugen jeweils eine schriftliche, unterschriebene eidesstattliche Versicherung, dass die Karte so bei Ihnen ankam. Welche Angaben diese enthalten muss, wir Ihnen Ihr Zeuge ja sicher nennen können, bzw. Muster sind ja auch im Internet zu finden.

Diese senden Sie bitte zur:

Caseking GmbH
- RMA Abteilung -
Gaußstr. 1
10589 Berlin

Wir werden den Fall dann an unsere Versicherer weiterleiten, der sich ggfs. dann auch noch mit Ihnen in Verbindung setzen wird.

Wir danken für Ihre Mithilfe.



Für gewöhnlich ist der Versender in der Beweislast das dass was abgeschickt wurde wirklich in dem Zustand sich befand, nur guckt eben keiner in das Paket rein ob alle Aufkleber drin sind.
Also wälzt man die Arbeit jetzt auf den Kunden ab um für die Versicherung ein schreiben zu bekommen.
Natürlich wird das Geld in der Zeit garantiert einbehalten und Caseking arbeitet dann mit meinem Geld ein paar Wochen, denn Versicherungen sind nicht gerade die schnellsten.

Was ihr von der Sache haltet ist euch überlassen.

Ich finde es jedoch mehr als unhöflich.

mfg
 
Zuletzt bearbeitet:
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Tja das ist das Ergebnis das zu viele vom wiederrufrecht Gebrauch gemacht haben und die bzw du zurecht zurück geschickt haben, die leittragende sind
 
Hier muss ich natürlich ebenso ein Statement abgeben.

Wir verkaufen grundsätzlich nur Neuware. Die genannten Karte fällt ebenso darunter. Sie ist uns von unserem Lieferanten Neu geliefert und dementsprechend an den Kunden in exakt diesem Zustand weitergegeben worden.
Den Widerruf haben wir ohne Angabe von Mängeln erhalten, allerdings leider zusätzlich ohne den Seriennummern-Aufkleber. Daher müssen wir davon ausgehen dass auf dem Weg zum Kunden, also SeeKi, oder durch dritte das besagte Siegel abhanden gekommen ist.

Und genau darum benötigen wir die eidesstattliche Erklärung um die Sachlage abklären zu können. Wir halten uns absolut an das Fernabsatzgesetz und bei einwandfreier Ware ist der Widerruf auch kein Problem, verständlich sollte aber auch sein, dass wir Produkte nicht zu verschenken haben und diese in solch einem Fall auch nicht ersetzt bekommen. Also hat das auch nichts mit abwälzen zu tun.

Meine Empfehlung wäre, der Bitte nachzukommen und schnellstmöglich zu einer Lösung zu gelangen.

Beste Grüße
 
ok

ohne serien aufkleber muss man noch froh sein dass da noch was bearbeitet wird

nicht umsonst werden seriennummer eingraviert und nicht mehr aufgeklebbt

nichts für ungut aber manche rechte kann man sehr böse ausnutzen


ich werfe niemanem was vor
 
Aber mal im Ernst.
Soll ich jetzt bei jedem Paket das ich im Monat bekomme eine video machen vom auspacken um mir so etwas in Zukunft zu ersparen ?

Ich kann es schließlich auch nur so wieder zurück schicken wie ich es erhalten habe.
Und ob alle Sticker vorhanden sind wenn etwas kommt prüft sowieso niemand da man ja nichts schlechtes vermutet und schon gar nicht so etwas.
Von mir wurde jedenfalls keiner entfernt und unterwegs wird wohl auch kaum einen Sticker klauen um ihn sich dann an das Schwarze Brett zu kleben.

Selbst das an dem Karton außen die Öffnungen beschädigt sind, müssten die Mitarbeiter im Lager sehen.
Ganz zu schweigen davon das keine Siegel vorhanden waren ( kenne es nur so das die Grafikkarten versiegelt sind ).

Eventuell hätte man auch die Seriennummer auslesen können wie es bei Festplatten der Fall ist?
Diese ist auch nochmal im Gerät selbst eingetragen und man hätte diese nur mit der Seriennummer vergleichen brauchen die außen auf dem Karton steht.
 
ok

ohne serien aufkleber muss man noch froh sein dass da noch was bearbeitet wird

nicht umsonst werden seriennummer eingraviert und nicht mehr aufgeklebbt

nichts für ungut aber manche rechte kann man sehr böse ausnutzen


ich werfe niemanem was vor


Eingravieren und in die Karte schreiben wie bei Festplatten.
So ein Aufkleber ist einfach nicht sicher in meinen Augen und kann wie man in meinem Fall sieht nur zu Problemen führen.
 
Die andere Seite der Medaille wäre folgende:
(und das soll jetzt keine Unterstellung an dich sein, SeeKi!)

Es wäre ja durchaus möglich, das der Kunde eine 2. defekte Graka zuhause hat.
Er bestellt sich ne neue, zieht von der Alten (defekten) den Aufkleber ab, packt sie in den Karton und schickt das Paket retour.
Das wäre natürlich nicht rechtens, aber linke, dreiste Kunden gibts immer wieder.


Von daher kann ich Casekings Standpunkt sehr gut verstehen.
Es geht hier nicht um Schikane sondern um die rechtliche Absicherung und Casekings Versicherung + Schadenersatz ;)
 
Die andere Seite der Medaille wäre folgende:
(und das soll jetzt keine Unterstellung an dich sein, SeeKi!)

Es wäre ja durchaus möglich, das der Kunde eine 2. defekte Graka zuhause hat.
Er bestellt sich ne neue, zieht von der Alten (defekten) den Aufkleber ab, packt sie in den Karton und schickt das Paket retour.
Das wäre natürlich nicht rechtens, aber linke, dreiste Kunden gibts immer wieder.


Von daher kann ich Casekings Standpunkt sehr gut verstehen.
Es geht hier nicht um Schikane sondern um die rechtliche Absicherung und Casekings Versicherung + Schadenersatz ;)

Gegen wen sollte man Schadensersatz geltend machen ? gegen DHL ?
Das Paket war nicht geöffnet.. und niemand klaut nur einen Aufkleber und lässt die Karte drin :haha:

Wenn man sowas machen sollte wie du beschreibst, klebt man doch den Sticker der neuen Karte auf die alte defekte...
Und zieht ihn nicht komplett ab und schickt die Karte dann ohne zurück.

Genau deswegen gehört auf eine Grafikkarte auch kein Sticker wie zu Steinzeiten.. sondern eine Gravur mit der Seriennummer die man nicht austauschen kann oder direkt in irgend einen gesperrten Speicher auf die Graka zum auslesen.

Mir ist schon bewusst was so ein Aufkleber für einen Sinn hat.
Nur wie schon erwähnt guckt man eben nicht bei Neuware auf so etwas da ich die Verpackung, die in meinen Augen schon geöffnet war, für interessanter hielt.
 
Zuletzt bearbeitet:
ok

ohne serien aufkleber muss man noch froh sein dass da noch was bearbeitet wird

nicht umsonst werden seriennummer eingraviert und nicht mehr aufgeklebbt

nichts für ungut aber manche rechte kann man sehr böse ausnutzen


ich werfe niemanem was vor

Schwachsinn, Aufkleber hin oder her, die Beweislast liegt eindeutig bei Caseking. Schon mal was von Beweislastumkehr bei Mangel innerhalb der ersten 6 Monate gehört Herr Caseking-Marian? Tritt innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Gefahrübergang einer Kaufsache an einen Verbraucher an dieser ein Mangel auf, trifft den gewerblich handelnden Verkäufer die Beweislast dafür, dass die Kaufsache bei Übergabe mangelfrei gewesen ist. Der Verkäufer entgeht der Haftung für den Mangel nur dann, wenn er beweisen kann, dass die Kaufsache bei Gefahrübergang ohne Mangel war. Fakt ist, Seeki hat ein 14-tätiges Widerrufsrecht ohne Angaben von Gründen und muss keine eidestattliche Erklärung abgeben, da die Beweislast bei Caseking liegt und diese können letztendlich nicht nachweisen ob der Sticker nun auf der Karte war oder nicht, es sei denn Sie haben einen Hellseher in Ihren Reihen. Herr Seeki Sie sind absolut auf der sicheren Seite, notfalls Anwalt einschalten... Was Caseking hier versucht ist unterste Schublade...bei mir ist der Shop nun auf der Schwarzen Liste..
 
Zuletzt bearbeitet:
Des Weiteren glaube ich nicht, dass ein fehlender Aufkleber als geltender Mangel Bestand hat, einfach nur Schikane seitens Caseking..
 
Seh ich nicht so. Caseking kann ja nicht nachvollziehen ob die Grafikkarte die zurückgesendet wurde tatsächlich die vorher versendete ist ;)
 
Da ist nix Schikane. Caseking muss doch wissen können, dass die zurückgesendet Ware von ihnen ist.
 
Sowas lese ich nicht zum ersten mal. Die Händler sagen zwar ALLE das sie nur Neuware versenden, aber letztendlich macht im Lager der Mitarbeiter den Fehler und lagert die Retourware falsch ein oder verschickt sie ganz frech wieder als neu.

Wie gesagt, dass machen alle. Jeder von uns kann Pech haben.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Fehler404

Ja, davon habe ich schon einmal gehört. Danke dennoch für den Hinweis und dass Du Dich extra dafür angemeldet hast. Ohne genaue Details zu kennen, würde ich allerdings behaupten, dass das von Dir nicht zielführend ist.

Zur Sache:

Nach Prüfung der Seriennummer konnten wir keine Abweichungen feststellen, die Ware kam direkt vom Vorlieferanten (original verpackt) und wurde an SeeKi versendet. Eine Vertauschung der Ware in unserem Lager ist durch den Scan der Seriennummer im Eingang und im Ausgang ausgeschlossen. Auch sind die Mitarbeiter angehalten, defekte oder beschädigte Waren auf keinen Fall an Kunden zu versenden. Auch nach Sichtung unserer Videoaufzeichnungen konnten wir keine Abweichnungen feststellen.

Wir unterstellen ja SeeKi auch nicht, dass er für den Verlust der Seriennummer verantwortlich ist, müssen uns dahingehend aber absichern.

Beste Grüße
 
Das lustige ist daran irgendwie nur, dass ich mehr zu schreiben haben wie überhaupt auf den Zettel um den es eigentlich geht, Platz hat :fresse2:
 
Eingravieren und in die Karte schreiben wie bei Festplatten.
So ein Aufkleber ist einfach nicht sicher in meinen Augen und kann wie man in meinem Fall sieht nur zu Problemen führen.

klar
das stimmt

die werden dir bestimmt entgegenkommen

verstehe aber nicht warum das ganze so passiert :)
 
Schwachsinn, Aufkleber hin oder her, die Beweislast liegt eindeutig bei Caseking. Schon mal was von Beweislastumkehr bei Mangel innerhalb der ersten 6 Monate gehört Herr Caseking-Marian? Tritt innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Gefahrübergang einer Kaufsache an einen Verbraucher an dieser ein Mangel auf, trifft den gewerblich handelnden Verkäufer die Beweislast dafür, dass die Kaufsache bei Übergabe mangelfrei gewesen ist. Der Verkäufer entgeht der Haftung für den Mangel nur dann, wenn er beweisen kann, dass die Kaufsache bei Gefahrübergang ohne Mangel war. Fakt ist, Seeki hat ein 14-tätiges Widerrufsrecht ohne Angaben von Gründen und muss keine eidestattliche Erklärung abgeben, da die Beweislast bei Caseking liegt und diese können letztendlich nicht nachweisen ob der Sticker nun auf der Karte war oder nicht, es sei denn Sie haben einen Hellseher in Ihren Reihen. Herr Seeki Sie sind absolut auf der sicheren Seite, notfalls Anwalt einschalten... Was Caseking hier versucht ist unterste Schublade...bei mir ist der Shop nun auf der Schwarzen Liste..

mensch...ja schon klar dass jetzt caseking schlechte karten hat ins gericht zu gehen fals was...wir sind aber immer noch menschen oder?
 
mensch...ja schon klar dass jetzt caseking schlechte karten hat ins gericht zu gehen fals was...wir sind aber immer noch menschen oder?

Versteh Ihren Kommentar nicht! Sind Richter, Anwälte und Personen die Ihr Recht vor Gericht zugesprochen haben möchten keine Menschen mehr?
 
Moin ,

hatte bei Caseking vor ca. 2 Monaten genau das gleich Problem ... die gelieferten RAM-Module liefen nicht korrekt mit meinem Mainboard ( ein Tag nur mit Testen verschwendet ) & ich musste sie zurückschicken. Leider hatte ich die Pappe um die Riegelverpackung schon weggeworfen ... und siehe da ich bekam die RAM´s zurück mit der Info das dort ein Aufkleber drauf gewesen sein soll & da dieser nun fehlte, könnten sie meinen Widerruf nicht bearbeiten ...

DANKE einmal und nie wieder ... hab nun Speicher für 140 euro im Schrank rumliegen
 
Würde ich mir nicht gefallen lassen. Mach deine Garantieansprüche geltend.

Für Garantieleistungen muss man keine Original-Verpackungen aufheben, das ist dann das Problem vom Versender und nicht vom Kunden wenn am Produkt keine Serienummern dran sind.
 
Moin ,

hatte bei Caseking vor ca. 2 Monaten genau das gleich Problem ... die gelieferten RAM-Module liefen nicht korrekt mit meinem Mainboard ( ein Tag nur mit Testen verschwendet ) & ich musste sie zurückschicken. Leider hatte ich die Pappe um die Riegelverpackung schon weggeworfen ... und siehe da ich bekam die RAM´s zurück mit der Info das dort ein Aufkleber drauf gewesen sein soll & da dieser nun fehlte, könnten sie meinen Widerruf nicht bearbeiten ...

DANKE einmal und nie wieder ... hab nun Speicher für 140 euro im Schrank rumliegen

Sorry, aber dass es mit Speicher durchaus Kompatibilitätsprobleme geben kann, ist eigentlich bekannt.
Dann wird halt alles aufbewahrt, bis man sicher ist, dass man die Teile behält. Wer sofort alles wegwirft ist echt selbst schuld.
 
Und genau darum benötigen wir die eidesstattliche Erklärung um die Sachlage abklären zu können.
Kannst du bitte mal euern Rechtsanspruch auf die eidesstattliche Erklärung genauer thematisieren? :coffee:
Da ihr (zum Glück) keine Behörde seid, können eure Kunden euch alles versichern, es ist eh nicht strafbar. Was soll das also (außer der Versuch zu sein ein Druckmittel auszupacken)?
 
Da die Prüfung der SN ja erfolgreich war könnte man ja meinen die Sache würde gütlich ein Ende nehmen. Ich habe aber noch folgendes gelesen,

die Ware kam direkt vom Vorlieferanten (original verpackt) und wurde an SeeKi versendet

OVP heisst jetzt aber auch nicht dass die Ware Nagelneu und ungeöffnet war und Caseking hat "vermutlich" hier wohl auch nicht ins Paket geschaut um das "behaupten" zu können, es beruht doch alles nur auf einer Annahme oder sehe ich das falsch? Deshalb wohl die EV um den "Schaden" notfalls beim Vorlieferanten geltend machen zu können, richtig?

Mfg.
 
Mal ehrlich, was soll der Kunde denn jetzt hier machen?
Es müsste den Karton ja nichtmal geöffnet haben, und könnte auch nur die Packung angeschaut haben und trotzdem lehnt ihr den Widerruf jetzt ab.
Ihr schickt dem Kunden eine gebrauchte Karte und dieser hat nun den Ärger. Es ist ja jetzt auch nicht das erste mal das man als Kunde gebrauchte Ware erhält, auch wenn alle immer schreiben" Wir verschicken nur Neuware".
Ist natürlich für beide Seiten eine unschöne Situation, aber so lasst ihr im Moment den Käufer schön im Regen stehen. Dieser soll etwas beweisen, was schwer zu beweisen ist. Ich denke mal ihr könnt auch nicht beweisen, das ihr einwandfreie Ware bei euch aus dem Lager zu dem Kunden geschickt habt.
Die Seriennummer wird sich doch sicherlich auch noch anders herausfinden lassen, es muss doch nicht an einem Sticker scheiteren, die ohnehin abfallen können. Dann macht doch bei den Herstellen Druck, das sie das an der Seite eingravieren sollen und dieses muss sich dann von außen einsehen lassen wie bei den EVGA Karten, dann hat sich das Problem quasi erledigt und auch eure Mitarbeiter können das leichter überprüfen.
Der Sticker kann ja auch bei euch in der Überprüfung verloren gegangen sein, weiß ja im Endeffekt keiner.
 
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