WLAN durch Stahlbetondecken?!?

Steht wo? Und wie will er das beweisen?

In der Regel findet man sowas in den AGBs...
Wenn wir uns zufällig in einer dunken Seitenstraße treffen, ich dir aus dem nichts die Nase breche und mich dann sofort verdrücke wird das mit dem beweisen auch schwierig - in Ordnung ist die Nummer deshalb noch lange nicht...
 
Wenn Du diese Anzeige nicht sehen willst, registriere Dich und/oder logge Dich ein.
Congstar hat sowas zB drin. Aber, nicht so wie du dir es vorstellst flintx.

Denn dort heißt es, zum alleinigen Gebrauch. Das wäre dann, wenn er seinem Kumpel diesen Anschluß komplett zur Verfügung stellt und er diesen garnicht benutzt.

In diesem Fall wäre es so, als wenn der Kumpel bei ihm in die Bude einzieht und sein Netz mitnutzt. Nur, dass eben ein paar Wände dazwischen sind.

Wenn du Verträge kennst, die eine Mitbenutzung generell untersagen, verlinke sie doch mal.
Wenn das wirklich so wäre, dann dürfte nichmal die Freundin mitsurfen, weil sie schon als dritte Person zählt. Bzw. auch Ehepartner oder Kinder. Und aus diesem Grund wäre die Passage schon nicht mehr statthaft und damit ungültig. Das wäre nämlich ein personenbezogener Internetzugang.
 
Samma, willst Du uns auf'n Arm nehmen? Es ist kaum möglich, überhaupt eine Verbindung aufzubauen, wir reden hier von Antennen mit 18-20dBi Verstärkung, und du kommst mit so einem Spielzeug? Wie z.B. soll ein Laie da Antennen anbringen?

Probiert's doch einfach mal mit Gedankenübertragung... :d

wenn ich mir diese grafik ansehe, ist der fritzbox repeater für meinen einsatz besser geeignet als ein router, oder?

Das-bringt-ein-Repeater-745x559-1ed3af7ff0989b57.jpg

ich habe mit dem router in etwa eine übertragungsrate wie nach vier wänden.
 
ich habe mit dem router in etwa eine übertragungsrate wie nach vier wänden.

Ja, und wo haben die den Repeater aufgestellt? Ich geb dirn Tipp: Mit Sicherheit nicht vor der ersten... :d
 
Congstar hat sowas zB drin. Aber, nicht so wie du dir es vorstellst flintx.
Diese Formulierung haben sie fast alle drin - und ich bin anderer Ansicht :-)

Denn dort heißt es, zum alleinigen Gebrauch. Das wäre dann, wenn er seinem Kumpel diesen Anschluß komplett zur Verfügung stellt und er diesen garnicht benutzt.
Meiner Meinung nach heist "alleinige Nutzung" eher sowas wie - plump ausgedrückt - "Nutzung ohne Aufsicht/explizite, fallbezogene Zustimmung"
Solche Formulierungen ("Alleinige Nutzung") gibt es z.B. oft in Wohnungsmietverträgen, wenn das Haus z.B. nen großen Garten bietet - und das heist nichts anderes, als dass ich z.B. im Garten des Vermieters grillen darf, ohne jedesmal nachfragen zu müssen (ich darf den Garten alleine nutzen)...
Das gilt dann logischerweise auch für meine Familie oder Mitbewohner - und auch für Personen, die bei uns zu Besuch sind... Ich kann aber nicht hingehen und Familie Schmitt aus dem Haus gegenüber den Garten frei zur Verfügung stellen...

In diesem Fall wäre es so, als wenn der Kumpel bei ihm in die Bude einzieht und sein Netz mitnutzt. Nur, dass eben ein paar Wände dazwischen sind.
Ich denke, genau diese Wände machen den Unterschied ;)

Wenn du Verträge kennst, die eine Mitbenutzung generell untersagen, verlinke sie doch mal.
Wie gesagt - genau der Passus steht zumindest bei den "üblichen Verdächtigen" immer in den AGB...

Wenn das wirklich so wäre, dann dürfte nichmal die Freundin mitsurfen, weil sie schon als dritte Person zählt. Bzw. auch Ehepartner oder Kinder. Und aus diesem Grund wäre die Passage schon nicht mehr statthaft und damit ungültig. Das wäre nämlich ein personenbezogener Internetzugang.

Ich glaube, das geht jetzt zu viel in die Juristerei - wenn aber Interesse an der begrifflichen Erklärung besteht - ich kenne zufällig eine Richterin und kann gerne nachfragen, was ein Jurist unter "alleinigem Gebrauch" versteht...
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein, alleinige Nutzung heißt, dass nur ich alleine es nutze.

Wenn du mir dein Auto zur alleinigen Nutzung übergibst, dann darf nur ich und du nicht mehr damit fahren. (zB für eine Woche)

Alleine ist nicht mit selbständig gleichzusetzen. Aber fragt doch gerne mal deine Bekannte.

PS: KDG hat sowas, auf die Schnelle gesehen, nicht drin.
 
Wenn du mir dein Auto zur alleinigen Nutzung übergibst, dann darf nur ich und du nicht mehr damit fahren. (zB für eine Woche)

Alleine ist nicht mit selbständig gleichzusetzen. Aber fragt doch gerne mal deine Bekannte.

Welche Antwort erwartet man von einem Juristen auf eine solche Frage? Richtig: "Das kommt darauf an" :-D
Prinzipiell ist es ihrer Meinugn nach möglich, die "alleinige Nutzung" sowohl als "ausschließlich" (aka nur du alleine nutzt den Anschluss) als auch als "uneingeschränkt" (aka "selbständig Nutzbar machen") auszulegen... Sie wird nächste Woche mal schauen, ob es da entsprechende Urteile gibt...

Ansonsten hab ich mir den Spass gemacht und ein paar AGBs gewälzt:

Telekom:
5.1 Dem Kunden ist es nicht gestattet, die überlassenen Leistungen Dritten zum alleinigen Gebrauch oder zur gewerblichen Nutzung zu über lassen oder an Dritte weiterzugeben oder (...)
==> Weitergeben untersagt...

Vodafone:
7.1 Der Kunde darf die Vodafone-Leistungen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Vodafone an Dritte entgeltlich oder gegen sonstige Vorteile weitergeben, insbesondere weiterverkaufen.
==> Weitergabe nur mit schriftlicher Zustimmung

UnityMedia:
6.1 Der Kunde darf die von dem Kabelnetzbetreiber zu erbringenden Dienste und sonstigen Services nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Kabelnetzbetreibers entgeltlich an Dritte weitergeben.
==> Unentgeltlich wäre es erlaubt - sobald es heist "wir teilen uns die Kosten" ist das schon wieder rum...

KabelDeutschland:
4.1.12. die von Kabel Deutschland erbrachten Telekommunikationsleistungen (insbesondere Internetzugangsleistungen) Dritten nicht entgeltlich oder gegen sonstige Vorteile zur Verfügung zu stellen oder weiterzugeben und (...)
==> Weitergeben wieder nur ohne Gegenleistung...
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke für die Arbeit. (Der einleitende Satz deiner Bekannten ist "logisch" :fresse:)

Für mich sind diese Klauseln unhaltbar. Denn ein Dritter ist auch schon der/die Mann/Frau, Freund/Freundin, sowie Kinder.

Gerade bei Mann/Frau, wie auch Freund/Freundin, werden die Kosten geteilt. Sprich also, mein Zugang wird endgeltlich meiner Freundin zugänglich gemacht.
Das gleiche gilt auch für WGs in jeglicher Form.

Das Ziel dieser Klauseln ist wohl eher, dass man mit Homeanschlüssen kein "Internetcafe" betreibt. Und das ist idR, wie auch in diesem Fall, nicht der Fall. Ergo kann man das Vorhaben so auch durchführen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Funk durch Stahl ist einfach nix. Da werden auch saustarke Antennen oder sonstwas nicht viel ändern. Hohe Datenraten wird man mit allem, was noch in irgendwelchen Emissionsgrenzen liegt, nicht hinbekommen.

Am einfachsten (und einzig möglich denke ich) wäre ein LAN Kabel zum einen Fenster raus, zum anderen rein. Oder den Nachbarn dazwischen bitten, einen Repeater bei sich aufzustellen.

Verrückte andere Idee: Rausfinden, ob der Stahl in den Decken nur in eine Richtung verläuft (bei einem der üblichen Gitter ist man am Arsch) und dann versuchen polarisierte Signale wie durch einen Polfilter zu schicken :d Klappt aber mit 99% Sicherheit nicht, weil eben Stahlgitter verwendet werden und das wie 2 90° versetzte Polfilter wirkt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Für mich sind diese Klauseln unhaltbar. Denn ein Dritter ist auch schon der/die Mann/Frau, Freund/Freundin, sowie Kinder.

Gerade bei Mann/Frau, wie auch Freund/Freundin, werden die Kosten geteilt. Sprich also, mein Zugang wird endgeltlich meiner Freundin zugänglich gemacht.
Das gleiche gilt auch für WGs in jeglicher Form.
Jein - dein Partner, der Nachwuchs oder in einer WG deine Mitbewohner gehören zum gleichen Haushalt - dein Nachbar, auch wenn er dein bester Kumpel sein mag, nicht... Ich bin mir fast sicher, dass das einen bedeutenden Unterschied macht...

Das Ziel dieser Klauseln ist wohl eher, dass man mit Homeanschlüssen kein "Internetcafe" betreibt. Und das ist idR, wie auch in diesem Fall, nicht der Fall. Ergo kann man das Vorhaben so auch durchführen.
Ich denke, dass zielt genauso auf das klassiche Anschluss und Kosten teilen (Entgelt und so)...
Seis drum, bei fast allen steht dabei "nur nach schriftlicher Zustimmung" - bei einigen steht im nächsten Absatz sogar, dass die Zustimmung nur aus dringenden sachlichen Gründen verweigert werden kann... Die drei Minuten per Mail die Erlaubnis anzufordern sollte man wohl haben - wegen der sicheren Seite und so - im Zweifelsfall dann wegen sowas Wochenlang ohne Internetanschluss oder gar mit ner Schadensersatzklage dar zu stehen muss ja nicht...
 
Ansonsten hab ich mir den Spass gemacht und ein paar AGBs gewälzt:
Und interpretierst extra falsch, in dem du wichtige Teilsätze weglässt in deiner Betrachtung?

Telekom:
==> Weitergeben untersagt...
Nein, ist es nicht. Nur mit der Einschränkung zum alleinigen Gebrauch oder zur gewerblichen Nutzung. Steht da. Eindeutig. Von dir selbst getippt.

Vodafone:
==> Weitergabe nur mit schriftlicher Zustimmung
Nein, ist nicht korrekt. Nur, wenn der Mieter das
entgeltlich oder gegen sonstige Vorteile
machen will.

UnityMedia:
==> Unentgeltlich wäre es erlaubt - sobald es heist "wir teilen uns die Kosten" ist das schon wieder rum...
ist bis jetzt der einzige, bei dem du die richtigen Schlüsse ziehst.

KabelDeutschland:
==> Weitergeben wieder nur ohne Gegenleistung...
Nein. Nur nicht "entgeltlich". Von Naturalien steht dort nichts.
 
Und interpretierst extra falsch, in dem du wichtige Teilsätze weglässt in deiner Betrachtung?

Och Bobbelsche, ganz ehrlich - in einer Idealen Welt, von mir aus...
Die Realität sieht aber leider so aus, dass du "wasauchimmer" eben nicht aus reiner Herzensgüte teilst, sondern weil du einen Vorteil daraus ziehst... Bei Internetanschlüssen sieht das in der Regel so aus, dass man sich die Kosten teilen möchte - und das fällt locker flocking unter "entgeltliches weitergeben" und ist nicht erlaubt...

Fakt ist, dass nahezu alle Anbieter das Weitergeben der Leistung in irgend einer Weise einschränken. Da Rechtsverdreher prima darin sind, Dinge linksherum oder rechtsherum auszulegen, bin ich ganz simpel nur auf der sicheren Seite, wenn ich meinen Anbieter einfach frage... d'accord?
Gut, Thema erledigt ;)
 
Bei Internetanschlüssen sieht das in der Regel so aus, dass man sich die Kosten teilen möchte - und das fällt locker flocking unter "entgeltliches weitergeben" und ist nicht erlaubt...
Und das zweifle ich an, dass das so einfach ist. Es kommt schon noch auf die Beziehung der Personen zueinander an. Ich tippe mal, dass das auch Gerichte so sehen, das es schon einen Unterschied zwischen "Unbekannter Dritter" und "Lebensgefährte (in)" gibt. So wie es underclocker2k4 auch schon geschrieben hat.

Fakt ist, dass nahezu alle Anbieter das Weitergeben der Leistung in irgend einer Weise einschränken. [...] d'accord?
Nope. Fakt ist nämlich auch, dass es ausser durch illegale Möglichkeiten für den Anbieter unmöglich ist, einen Verstoß gegen diese (so mMn auch unwirksame) Klausel festzustellen. Und genau deshalb hat da vermutlich auch noch nie jemand gegen geklagt: es kann sowieso nicht festgestellt werden, wer den Anschluss nutzt und ob ich von meinem Nachbar dafür $VIEL_KOHLE kriege oder nur $SEXUELLE_DIENSTLEISTUNGEN oder $KUCHEN oder $NICHTS.
 
ich versuche gerade drei tp-link 841nd router zu bridgen. jedoch bekomme ich es nicht brauchbar hin. bin ich mit dem wlan des ersten routers, der am internet hängt verbunden, liefert der speedtest etwa 12mbit. bin ich mit dem wlan des zweiten verbunden, bekomme ich jedoch nur 2-4mbit?!? die router stehen nur ein paar meter voneinander entfernt im gleichen raum!
 
Bei jeder Bridge / Repeater wird die Bandbreite halbiert, weil der Repeater ja senden und empfangen gleichzeitig muss.

Wobei 12Mbit eigentlich auch durch einen Repeater ankommen sollten, das WLAN wird sich ja irgendwo bei 100Mbit verbinden im selben Raum...
 
ich habe die router sogar schon einmal zurück gesetzt und alles neu konfiguriert. wieder mit dem selben ergebnis. von 300mbit kommen nach 3 metern nur noch 2mbit an? kann doch nicht sein...oder ist tp link im bridge-modus wirklich so mies?
 
so, ich habe nun beide router nochmal zurück gesetzt und ohne irgendwas einzustellen NUR die bridge konfiguriert. nun funktioniert mal die weiterleitung zum zweiten router und am zweiten router liegen noch volle 12mbit an. den zweiten router habe ich auf den balkon gestellt und mich mit dem handy auf den balkon der zweiten wohnung gestellt. dort liegt am handy ein signal von -75db (das sind zwei von vier balken am android-handy) an. trotzdem bekomme ich gerade mal 1mbit datendurchsatz. kann mir das jemand erklären?
 
Ohne die Location zu kennen wohl kaum. Mehrwege-Empfang käme da in Frage. Sprich, dein tolles Handy zeigt dir zwar -75dB (dB-was? dBu, dBV, dBm, dBW?) an, "in echt" ist das Nutzsignal aber viel schwächer.
Aber du scheinst echt zu viel Zeit zu haben. Es gab hier Lösungsvorschläge, fast schon Bauanleitungen, und du frickelst mit einem Repeater und einem Handy rum. ROTFL.
 
die bauanleitungen mit kabel und powerlan bringen mir nichts, da ich diese nicht umsetzen darf bzw nicht funktionieren. mehrwegeempfang ist ebenso nicht möglich, da kilometerweit nichts gegenüber ist.

die -75dBm sind am balkon der wohnung B mit der app "wifi analyzer" gemessen, mit einem router (inkl 12dBi antenne) auf dem balkon der wohnung A. der gedanke dahinter ist nur, dass wenn das signal für ein smartphone stark genug ist, es für einen weiteren router auf jeden fall reicht.
 
Was an "das Signal muss in beide Richtungen stark genug sein" hast du nicht verstanden?
 
ich versuche gerade drei tp-link 841nd router zu bridgen. jedoch bekomme ich es nicht brauchbar hin. bin ich mit dem wlan des ersten routers, der am internet hängt verbunden, liefert der speedtest etwa 12mbit.

die WR841ND lassen sich nicht "bridgen" denn mit einer reinen Bridge hättest du keinerlei Verluste, falls du Point to Point/Point to Multipoint i. V. mit einer Funktion AP-Bridge meinst. Ich geh mal davon aus du meinst den Bridge WDS Betrieb aus dem Handbuch, das ist ein quasi Repeaterbetrieb auf Atheros Basis. :wink: Nicht unbedingt der Bringer.

bin ich mit dem wlan des zweiten verbunden, bekomme ich jedoch nur 2-4mbit?!? die router stehen nur ein paar meter voneinander entfernt im gleichen raum!

Du hast eigentlich nahezu ideale Bedingungen im gleichen Raum auf Sicht und für eine Konfiguration ist das auch in Ordnung, das nutzt dir jedoch recht wenig.

Die 2-4mbit lassen sich u. a. damit erklären, dass du die Verschlüsselung nicht 802.11n konform auf WPA2 AES sondern gemischt und irgendwas mit TKIP verwendet hast, hohe Leistung und hohe Kompatibilität --> 802.11b/g schließen einander aus, das steht aber auch im Handbuch. Demzufolge ein fall back auf 802.11g Niveau mit brutto 54mbit.
Nun verwendest du drei Geräte mit WDS: 54mbit/2 = 27mbit/2= 13mbit brutto für 802.11g ergo max. 6mbit netto

falls dem nicht so ist:

nun die Variante mit 802.11n und unterstellen wir korrekte Konfiguration inkl. Kanalbündelung 300mbit/ 2 = 150mbit/2 = 75mbit brutto verteilt auf zwei Datenströme;

802.11n Geräte mit einem Datenstrom (viele notebooks und smartphones) können eh nur 37mbit brutto (netto 15mbit) realisieren und dann gibts noch die Restriktionen durch die Hersteller von Wifi Hardware, die Kanalbündelung im 2.4GHz Band nicht unterstützen, das wären z.B. Intel und Broadcom etc..

Fällt nun Kanalbündelung weg, dann rechnet sich das von einer ~130mbit Basis runter auf 35mbit brutto, da ja alles auf ein und demselben Kanal (WDS) übertragen und abgestimmt wird. Wieder ein Datenstrom, dann liegst du bei 15mbit brutto und so nähern wir uns wieder den 2 bis 4mbit unter idealen Bedingungen (die router stehen nur ein paar meter voneinander entfernt im gleichen raum).

Bisher hast du lediglich von Ergebnissen, ermittelt mit einem Smartphone, geschrieben, das erklärt dann auch wenig aussagekräftige Ergebnisse. :popcorn: Aber wie bereits in Beitrag #6 angesprochen bleibt dir nur der Weg über Fenster/Balkon. Sind das auf deiner Skizze sechs Wohnungen oder zwei Wohnungen (und deren Zimmer) nebeneinander und liegen beide Wohnungen auf gleichem Höhenniveau?
 
die WR841ND lassen sich nicht "bridgen" denn mit einer reinen Bridge hättest du keinerlei Verluste, falls du Point to Point/Point to Multipoint i. V. mit einer Funktion AP-Bridge meinst. Ich geh mal davon aus du meinst den Bridge WDS Betrieb aus dem Handbuch, das ist ein quasi Repeaterbetrieb auf Atheros Basis. :wink: Nicht unbedingt der Bringer.

ja, ich meine WDS :-/


Du hast eigentlich nahezu ideale Bedingungen im gleichen Raum auf Sicht und für eine Konfiguration ist das auch in Ordnung, das nutzt dir jedoch recht wenig.

Die 2-4mbit lassen sich u. a. damit erklären, dass du die Verschlüsselung nicht 802.11n konform auf WPA2 AES sondern gemischt und irgendwas mit TKIP verwendet hast, hohe Leistung und hohe Kompatibilität --> 802.11b/g schließen einander aus, das steht aber auch im Handbuch. Demzufolge ein fall back auf 802.11g Niveau mit brutto 54mbit.
Nun verwendest du drei Geräte mit WDS: 54mbit/2 = 27mbit/2= 13mbit brutto für 802.11g ergo max. 6mbit netto

falls dem nicht so ist:

nun die Variante mit 802.11n und unterstellen wir korrekte Konfiguration inkl. Kanalbündelung 300mbit/ 2 = 150mbit/2 = 75mbit brutto verteilt auf zwei Datenströme;

802.11n Geräte mit einem Datenstrom (viele notebooks und smartphones) können eh nur 37mbit brutto (netto 15mbit) realisieren und dann gibts noch die Restriktionen durch die Hersteller von Wifi Hardware, die Kanalbündelung im 2.4GHz Band nicht unterstützen, das wären z.B. Intel und Broadcom etc..

Fällt nun Kanalbündelung weg, dann rechnet sich das von einer ~130mbit Basis runter auf 35mbit brutto, da ja alles auf ein und demselben Kanal (WDS) übertragen und abgestimmt wird. Wieder ein Datenstrom, dann liegst du bei 15mbit brutto und so nähern wir uns wieder den 2 bis 4mbit unter idealen Bedingungen (die router stehen nur ein paar meter voneinander entfernt im gleichen raum).

Bisher hast du lediglich von Ergebnissen, ermittelt mit einem Smartphone, geschrieben, das erklärt dann auch wenig aussagekräftige Ergebnisse. :popcorn: Aber wie bereits in Beitrag #6 angesprochen bleibt dir nur der Weg über Fenster/Balkon. Sind das auf deiner Skizze sechs Wohnungen oder zwei Wohnungen (und deren Zimmer) nebeneinander und liegen beide Wohnungen auf gleichem Höhenniveau?

ja, es könnte durchaus an den einstellungen gelegen haben. nachdem ich alle router nochmal zurück gesetzt hatte und nur die einstellungen für die WDS-bridge vorgenommen habe, waren die 12mbit beim speedtest kein problem mehr. auch durch eine außenwand.

die wohnungen sind nur in dem feld auf der skizze, in dem A und B eingezeichnet sind. wohnung B ist also zwei stockwerke über A und um eine wohnung nach links versetzt. die balkone sind genauso angeordnet wie die wohnungen. ich hoffe, das ist etwas verständlicher :d

ich bräuchte insgesamt zwei router und zwei repeater: erster router in wohnung A, repeater auf balkon von wohnung A, repeater auf balkon von wohnung B, router in wohnung B. welche repeater soll ich mir kaufen, damit das ganze funktioniert und in etwa 15mbit praktisch verfügbar sind?
 
also liegen beide Whgen auf der gleichen Seite (Nord/Ost/Süd/West) und beide Balkone wie z.B. gelb markiert? ich war bisher fälschlicherweise von einer Draufsicht (Vogelperspektive) deiner Skizze ausgegangen, was natürlich eine wesentlich schwierigere Umgebung gewesen wäre.

zxr.gif


falls dem so ist, lies dir mal diesen thread durch, insb. die Lösung von @Timallen ist sehr günstig gewesen, die Geräte kannst du als Bridge im Point to Point und Multipoint, AP, Repeater etc. out of the box konfigurieren ohne 3rd party firmware.

Für deine Situation wäre der Betrieb im Bridge Modus Point to Point ideal. Du klemmst eine Bridge an deinen Router und die andere Bridge steht oben bei deinem Kumpel. Die Strecke 15m bis 20m dürfte ohne zusätzliche Antenne machbar sein. Die Geräte haben einen 5-Port Switch. Ein Router würde alles steuern.

TP-Link WR841ND: 192.168.1.1 DHCP 192.168.1.20 bis 192.168.1.100
Bridge 1: 192.168.1.2 DHCP deaktiviert (auf deinem Balkon) mit Lankabel zum WR841ND
Bridge 1 und Bridge 2 verbinden sich, sind nicht zu orten, da lediglich durch die MAC verbunden ohne SSID, mit 802.11n only/ WPA2 AES/Kanalbündelung u. gut ausgerichteten Antennen kommst du sicherlich auf 50 bis 60mbit netto
Bridge 2: 192.168.1.3 DHCP deaktiviert (Balkon Kumpel) Lankabel in die Wohnung

falls die Wohnungen tatsächlich auf einer Seite liegen, keine überstehenden Balkone sondern nach innen verlegte Bauweise vorliegt,
baif.jpg


dann könnten die Geräte sogar innerhalb der Whgen (Fensterbrett) die Bridge stabil aufbauen, das aber ohne Gewähr, da die Skizze und Bauweise unbekannt ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
ja, deine skizze trifft es genau und die balkone sind auch so aufgebaut. vielen dank dafür!

einzig die LAN kabel von den routern zur bridge sind nur sehr schlecht möglich, wegen der mauer. ich könnte nur bei der terassentüre mit einer kabeldurchführung durch. wenn es mit wlan möglich wäre, würde ich diese lösung jedoch bevorzugen.

vielen dank für deine ausführliche erklärung!
 
einzig die LAN kabel von den routern zur bridge sind nur sehr schlecht möglich, wegen der mauer.

verstehe ich das richtig: du möchtest (darfst) kein Loch in die Außenwand bohren (Zimmer zum Balkon)? da kann ich den Vermieter verstehen, das wäre mir als Vermieter auch nicht recht.


ich könnte nur bei der terassentüre mit einer kabeldurchführung durch. wenn es mit wlan möglich wäre, würde ich diese lösung jedoch bevorzugen.

Deswegen hatte ich ja geschrieben, abhängig von der Bauweise und Entfernung der Balkone kann es sehr gut möglich sein, dass eine Wlan Brücke (reine Bridge ohne SSID und ohne WDS) nach oben stabil funktioniert (abstrakt zu verstehen als eine Wlan Verbindung außen an der Hauswand entlang). Beide Bridges müssen dann möglichst direkt am Fensterbrett der Balkone stehen. Du verlierst wohl etwas an Bandbreite aber stabile ~20-30mbit sollten möglich sein. Das reicht für Internet.

Ergänzung:
Ich habe gerade mal zwei 802.11n Geräte (jeweil 12 €uro, ein Datenstrom also 150mbit maximal, 802.11n only) als Bridge konfiguriert. Bei mir unten im Erdgeschoss Bridge 1 aufgestellt am Fenster, verbunden via Lan mit Heimnetzwerk.
pvpt.png


Dann bin ich hoch in den zweiten Stock und habe dort mein Notebook per Lan mit Bridge 2 verbunden, die steht auch am Fenster. Also ähnliche Situation wie bei dir, zwar nicht 1:1 übertragbar aber immerhin, das 0815 Wifi hardware Zeugs funktioniert.
g753.png


Ergebnis:
screen 1: Datentransfer mit Verschlüsselung eines Video via Bridge (MAC to MAC ohne SSID) netto um die ~40mbit, konstant pendelt es um die ~5,2MB/s geht nicht unter 5 und nicht über 5,5MB/s,
screen 2: Datentransfer ohne Verschlüsselung (die es bei Point to Point eh nicht braucht) knapp 2MB/s mehr
zu berücksichtigen ist dabei, dass die beiden Geräte lediglich über einen Datenstrom und 802.11n lite maximal 150mbit brutto verfügen und in dieser Variante keine austauschbaren Antennen haben, also die billigste Ausführung.

k7im.png


8rck.png



____________________________

Keine Ahnung wie vertraut du mit der Materie bist; eine Option wäre noch einen der WR841ND mit DD WRT zu flashen (es gibt auch die revert files zurück zu TP-Link Firmware) und zu prüfen ob damit eine Verbindung im Client Bridge Modus von Whg. B nach unten zu Whg. A möglich ist. Damit umgeht man den TP-Link WDS Firmware Kram. Der WR841ND loggt sich wie ein Notebook zum anderen WR841ND ein und gibt das Signal an den Lan Ports aus. Bekommst du oben Whg. B via Lan ein ordentliches Signal kann man dort einen VAP (virtuellen Access Point) nachkonfigurieren. Also unten in Whg. A WR841ND und oben in Whg. B auch einen WR841ND, beide mit den 5dbi Antennen original. Den WDR3500 einfach mal weglassen.

Die Firmware liegt hier, WICHTIG! richtige Revision : DD WRT 2013 builds

Hier der link zu den Revert files: Revert TP-Link zu original Firmware dazu muss man im DD WRT Forum eingeloggt sein

Bevor ich bohren und die Geräte außen aufstellen würde, wäre das ein Versuch wert.

Leider kannst du mit DD WRT deine WR841ND nicht als Bridge konfigurieren, mit Open WRT vermutlich auch nicht, das müsstest du prüfen, dann könntest du den Neukauf verschieben/ersparen.

Funktioniert das mit der Bridge in den Zimmern nicht, bleibt als einzige Option der Fensterrahmen oder die Terrassentüre mit Kabeldurchführung/ Antennenkabel, das ist sehr dünn. Bevor du die Wohnung verlässt, kannst du das kleine Loch mit "Flüssigholz" schließen.

Solche Antennenkabel würden es ermöglichen den Router im Innenraum (auf dem Fensterbrett) zu belassen.

Im unteren Preissegment gibt es afaik kein Gerät was den simultanen Betrieb der Funktionsmodi Client-Bridge/AP-Bridge und Point to Point Bridge kann, sich also bei dir ins Wlan einloggt und das Signal übergibt auf einen zweiten Wifi Chip (z. B. 5GHZ) die Point to Point Bridge realisiert und oben bei deinem Kumpel wieder Wlan in das 2.4GHz Band als AP führt.

Damit könnte man jeweils, wie von dir ggfs. angedacht, ein Gerät auf jedem Balkon positionieren und ausrichten ohne Löcher zu bohren, Strom wird ja außen verfügbar sein, oder?
 
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Leider kannst du mit DD WRT deine WR841ND nicht als Bridge konfigurieren, mit Open WRT vermutlich auch nicht, das müsstest du prüfen, dann könntest du den Neukauf verschieben/ersparen.
Was veranlasst dich zu der Vermutung? Gibt es da bei openWRT Einschränkungen, oder bei der Hardware?
 
Ich formuliere (aus Interesse) um: was für Voraussetzungen werden denn benötigt?
 
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