Zweiter Tag ohne Heizung - Mietminderung?

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RogerF

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Ich friere mir jetzt schon seit zwei Tagen den Arsch ab, weil unsere Heizung nicht geht. Da es ne Fussbodenheizung ist, wird es auch noch einen Tag dauern, bis es wieder etwas wärmer ist.

Kann ich da grds. was von der Miete einbehalten Prozentual von den NK?
 
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bei 2 Tagen nicht nein. Zumindest wird es sehr schwer das gut zu Begruenden. Es muss schliesslich genug Zeit eingeraeumt werden um den Fehler zu beheben.
 
Ach komm, die paar Tage bis zum 31.05 wirste schon noch aushalten ;)





Sorry, aber der musste sein.
 
Mietminderungstabelle

1. Treffer bei Google mit dem Stichwort Mietminderung
Und am Ende ist es wie bei allen Rechts-Streitfragen immer eine Auslegungs-Sache die ein Anwalt/Gericht klären sollte :-)
 
Zuletzt bearbeitet:
bei 2 Tagen nicht nein. Zumindest wird es sehr schwer das gut zu Begruenden. Es muss schliesslich genug Zeit eingeraeumt werden um den Fehler zu beheben.

Falsch. Bei 48h Heizungsausfall ist eine Mietminderung durchaus möglich. Gab da vor einiger Zeit mal ein Urteil zu.
 
und dann für die Anzahl der Tage? Alles?
 
was soll der vermieter/handwerker denn machen wenn ein teil defekt ist wo zb bestellzeit drauf ist? :rolleyes:

ist zwar scheisse, aber kann man nicht ändern.
kauf dir nen E oder Gaslüfter und beheiz einen raum.

was ist denn defekt?

zum thema mietminderung, ich glaube das ist auch abhängig von dem grund des ausfalles. wenn kein heizöl mehr da ist zb ist ja was anderes als wenn ein teil defekt ist und es bestellt werden muss. o_O
 
Frist setzen und Mitminderung ankündigen.

Genau. Nur so geht es. Miete kann man erst mindern, nachdem man dem Vermieter den Mangel mitgeteilt und eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels gesetzt hat und diese Frist ungenutzt verstrichen ist.

Nachträglich geht auf keinen Fall, nie. "Ich friere hier seit drei Tagen, dafür zieh ich Miete ab" kommt nicht gut.

Ich würde auch nicht gleich die schwersten Geschütze auffahren und mit Mietminderung drohen, wenn ich nicht mit dem Vermieter schon im Clinch liege. Normale Umgangsformen sind doch eher so, daß man erstmal den Mangel mitteilt. Wenn DANN nichts passiert, kann man immer noch 'nen Gang hochschalten.
 
Gemäß dem Fall du zahlst 500€ Kaltmiete (was schon ordentlich wäre), da wären 3 Tage genau 50€.
Diesen Betrag kannst du jetzt mindern um xy%.
Geh mal von 30-40% aus bei einer so kurzen Beeinträchtigung, dann wäre das eine Mietminderung um 15-20€. Ob dir das den Spass wert ist musst du selbst wissen.

Schließe mich hier Operatrance an, lieber mal vernünftig mit dem Vermieter reden. Bringt meistens mehr als gleich mit Mietminderung und Anwalt anzukommen.
 
was soll der vermieter/handwerker denn machen wenn ein teil defekt ist wo zb bestellzeit drauf ist? :rolleyes:

Dafür kann man mobile Heizgeräte aufstellen, diese kann der Vermieter für die Zeit auch mieten.

Wir reden hier auch nicht von 20°C Außentemperatur, sondern von teilweise noch Minusgraden, da könnte man dem Vermieter (im Extremfall) sogar noch ganz anders Habhaft werden.

Sprich, wenn es wirklich so lange dauern sollte, was schon sein kann, dann gibt es immernoch Alternativen um die Hütte vorübergehend bewohnbar zu machen.

Ein ausgefallene Heizung im Winter kann zur Unbewohnbarkeit führen und sogar zum Erlass der kompletten Miete führen, dass sind zwar Extremfälle, aber durchaus im Rahmen des Möglichen. Sowas wird dann natürlich immer per Gericht entschieden.

Hast du denn mit dem Vermieter denn schonma geredet? Wie sieht sein Plan aus, was hat er für Erkenntnisse zur Wiederherstellung?

Parallel dazu würde ich mal die Rechtsberatung deiner Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen, diese können dir dann konkrete Angaben liefern.

zB Fristsetzung zur Wiederherstellung, Fristsetzung zum Provisorium und dann im Zweifelsfall auch nen Mietminderungsatz sagen.

In jedem Fall würde ich erstmal mit dem Vermieter reden, ihm die Sache klarmachen, darauf hinweisen, dass wir keinen Sommer haben.
Im Regelfall erreicht man mit guten Worten mehr als mit Rechtsschreiben.
 
Zuletzt bearbeitet:
was soll der vermieter/handwerker denn machen wenn ein teil defekt ist wo zb bestellzeit drauf ist? :rolleyes:

Das ist nicht das Problem des Mieters!
Auch noch den Vermieter auf Händen tragen und selber nen Heizlüfter kaufen? :rolleyes: Der verbraucht Strom, den darfst du dann als Mieter auch noch bezahlen.
Wenn eine Heizung ausfällt hat das schon zT seine Gründe, häufig ist der Grund einfach mangelhafte bzw keine Wartung, sprich Kostenersparnis auf Seiten des Vermieters.
Die Heizung meiner Eltern z.B. wird regelmäßig gewartet und hat 25 Jahre auf dem Buckel und die hatten noch nie einen defekt.
 
Klar kann man immer ein Provisorium herstellen und nen Leihgerät besorgen, aber selbst das kostet zeit. diese besagten leihkessel stehen meist auf nem kleinen anhänger und meines wissens nach, wäre der nächste der bei uns in der nähe ist, in hamburg.

und wenn auf einem teil zb 2-3tage bestellzeit drauf ist, wird sicherlich kein vermieter und auch kein handwerker, einen leihkessel von XXX km herholen. das würde auch kein hauseigentümer bei sich selbst machen.

der würde das gerät provisorisch zum laufen bringen oder eben nen gasheizer reinstellen und das hat nix mit vermieter mit auf händen tragen zu tun. man will es selbst warm haben und das geht am schnellsten wenn man sich so ein teil selbst kauft, wir reden hier ja nicht von mehreren hundert € anschaffungskosten. zudem könnte man ja mit dem vermieter reden ob er die kosten dafür übernimmt oder zumindest die kosten fürs gas.

wenn der ausfall länger dauern sollte, gleich ne ganze woche, aber bei 2 tage :rolleyes: das brauchen die firmen meist schon um den kessel so spontan zu liefern ;)

wartungen sind immer so eine sache, bei modernen gas-brennwert geräten sind die nichtmal von nöten, bei ölkesseln 2 mal im jahr. aber da wir nicht wissen was es für ein gerät ist, kann man da eh nur spekulieren obs daran gelegen hat. oftmals ist es auch einfach nur eigenverschulden, kein wasserdruck auf der anlage --> pumpe defekt

es bringt einfach nix so viel stunk zu machen, zusammen arbeiten bringt immer noch am meisten ;) und nein ich bin kein vermieter, sondern selbst mieter und als unsere heizung defekt war bin ich auch runter gegangen und hab mich selbst drum gekümmert.

1. will ich es so schnell wie möglich wieder warm haben
2. weiß man selbst was sache ist und beschwert sich nicht einfach nur
 
super tip. er soll selber in den keller gehen und an der anlage basteln. und wenn ihm der vermieter dabei übern weg läuft einfach ein paar nette worte wechseln.
falls er das selbst nich so schnell hinbekommt, soll er sich dann für die übergangszeit eben was besorgen.

du bist mein troll des tages destroyer..
 
So, hab mich jetzt selber gekümmert, hab zwar nicht gebastelt, hab aber den Ölradiator etwas näher an die Couch gerückt...! Eon wird sich freuen
 
Eigentlich sollte man sich soweit mit seinem Vermieter/Mieter verstehen, dass da ein kurzes Telefonat reicht und die Sache ist geregelt.

Nachdem Rechtsberatung hier nicht erwünscht ist, ist damit auch zu.
 
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