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Mit der 22. Kalenderwoche endet auch der Wonnemonat Mai. Für Technikaffine ist dies gleichbedeutend mit zwei Dingen. Erstens: Die Computex steht unmittelbar vor der Tür und dürfte neue CPUs und GPUs ans Licht befördern. Zweitens: Die Zeit der Feiertage ist erst einmal vorbei. Grund genug also für etwas Heiterkeit, beispielsweise mit einer kleinen Scherzfrage: Was ist der Unterschied zwischen Microsoft und Google?
Microsoft ist das neue Google
Die Lösung dürfte anders als erwartet ausfallen: Denn das in der Vergangenheit ach so hippe und innovative Google scheint spätestens mit der I/O in den Winterschlaf gefallen zu sein. Überraschungen blieben aus, alles Kundgetane war Tage vorher bereits bekannt. Warum das angekündigte Android-Update einen eigenen Namen erhält, dürfte sich selbst so mancher Angestellte in Mountain View fragen. Vielleicht stellt man sich dort aber auch die Frage, ob man nicht vielleicht von Apple infiltriert wurde. Denn nachdem man dem Konkurrenten im nahen Cupertino nicht nur einmal den dreisten Feature-Diebstahl vorwerfen konnte und musste, hat sich das Blatt gewendet. Nicht nur eine der gezeigten Neuerungen kennt man von iOS.
In Redmond hat man hingegen erst vor wenigen Wochen gezeigt, wie Innovationen im Jahr 2015 auszusehen haben. Ob HoloLens oder Continuum, der Konkurrenz scheint man einige Jahre voraus zu sein. Wichtiger jedoch: Man hat bei Microsoft erkannt, dass alle Produkte für alle Plattformen erscheinen müssen, um erfolgreich zu sein – wie im Falle von Cortana. Google hingegen schafft es nicht einmal, Android Wear zur Zusammenarbeit mit iOS zu überreden.
EA kopiert Microsofts Fehler
In puncto Innovationsarmut übertroffen wird Google jedoch von Electronic Arts. Nach zuletzt mehr schlechten als auch nur ansatzweise guten Titeln wird nun die Mumie Need for Speed wiederbelebt. Zwar waren schon die letzten Versuche, die einst strahlende Marke wieder zu alter Stärke zu führen, nicht von Erfolg gekrönt, nun soll aber alles besser werden. Warum man dann aber auf direkten Konfrontationskurs zur Käuferschaft geht, dürfte als unbeantwortete Frage in die Geschichte eingehen.
@DeanRheims NFS will require an online connection, but the benefits are nice. More variety and a more rewarding experience with friends.
— Need for Speed (@NeedforSpeed) 28. Mai 2015
Denn anstatt das Spiel schmackhaft zu machen, vergrault man potentielle Kunden mit einer permanent erforderlichen Online-Verbindung. Damit droht dem Unternehmen das gleiche PR-Desaster wie Microsoft – in Redmond musste man schmerzhaft erfahren, dass Online-Zwang und Spiele oder Konsolen nicht zueinander passen. Man hätte es sich aber auch denken können. Denn im vergangenen Jahr hatte der zuständige Entwickler Ghost Games noch angekündigt, dass man genau das Spiel erschaffe, dass die Spieler wollen. Am Ende kommt immer das Gegenteil dabei heraus.
Das Gerät mit den zwei Namen
Dass die Orientierung am Kunden am Ende aber nicht immer automatisch Erfolg verspricht, zeigt Sony. Mit der Xperia Z-Serie liefern die Japaner seit Jahren an sich gute Smartphones, nur die Verkaufszahlen wollten bislang nie die Höhen von Samsung, Apple und Co. erreichen. Ähnliches dürfte auch dem Xperia Z3+ blühen, das den Titel „Kurioseste Neuvorstellung der Woche“ verdient hat.
Als Kritik am Gerät darf das nicht verstanden werden. Denn das Datenblatt klingt durchaus vielversprechend. Auch, weil die Stärken der Vorgänger wieder mit dabei sind. Warum Sony aber für ein und das selbe Modell weltweit zwei verschiedene Namen nutzt und angesichts der mächtigen Konkurrenz erneut auf einen aberwitzigen Preis setzt, bleibt wie so vieles in dieser Woche ein Rätsel.
Beim Lügen ertappt
Wie man sich fühlt, wenn man A will und B machen muss, dürften viele wissen. In der vergangenen Woche dürfte es jedoch niemanden so arg getroffen haben wie Heiko Maas. Denn vor der versammelten Presse musste der Bundesjustizminister den gerade vom Kabinett verabschiedeten Gesetzesentwurf für die neue Vorratsdatenspeicherung verteidigen. Es sei alles gar nicht so schlimm, wie behauptet werde, so der Tenor des SPD-Politikers. Hier und da konnte er einem beinahe leid tun – wenn da bloß nicht der eine oder andere Moment gewesen wäre, der Zweifel an seiner grundsätzlichen Kompetenz als Politiker aufkommen ließ. Denn wenn man auf der politischen Bühne eines beherrschen muss, dann das Verpacken von Unwahrheiten. Der Wähler darf niemals erfahren, wenn man ihm frech und direkt ins Gesicht lügt.
Beispiele gefällig? Laut Maas kann der Zugriff auf die Daten künftig nur dann erfolgen, wenn schwere Straftaten vorliegen und ein Richter die Erlaubnis erteilt. Dumm nur, dass das Gesetz so schwammig formuliert ist, dass es selbst bei „Raubkopierern“ zur Anwendung kommen kann – und die Polizei in vielen Fällen den Richter gar nicht kontaktieren muss. Und so geht es munter weiter: Daten von Berufsgeheimnisträgern dürfen nicht verwendet werden, zur Vorsicht sammelt man sie aber doch fleissig – man kann ja nie wissen.
Für den Schokostreusel auf dem Sahnehäubchen auf dem i-Tüpfelchen sorgte jedoch ein kurzer Satz aus dem Munde Maas’: „Die Notwendigkeit kann ich nicht beweisen.“ Dumm nur, dass die für die Einschränkung von Grundrechten zwingend erforderlich belegt werden muss. Wer sich so tollpatschig vor der Presse anstellt, dem sollte Bundeskanzlerin Merkel vielleicht demnächst ihr vollstes Vertrauen aussprechen. Besser wärs!