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Türkische Regierung sperrt auch Googles DNS-Server

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Türkische Regierung sperrt auch Googles DNS-Server
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In der letzten Woche hat die türkische Regierung ihre Drohungen wahr gemacht und den Kurznachrichtendienst Twitter sowie wenig später auch die Videoplattform YouTube gesperrt. Seitdem waren beide Dienste in der Türkei nur über Umwege über das Internet erreichbar. Zumindest der Zugriff auf Twitter wurde wenig später wieder freigegeben. Zur Sperrung der Dienste setzt die Türkei auf sogenannte DNS-Filter.

Hinter jeder Webadresse steckt eine eindeutige IP-Adresse, die auf sogenannten Domain-Name-System-Servern gespeichert werden. Gibt man beispielsweise in der URL-Leiste des Browsers „www.hardwareluxx.de“ ein, stellt ein solcher DNS-Server der Verknüpfung zur hinterlegten IP-Adresse her – in unserem Beispiel wäre das „83.246.70.201“ – und leitet den Nutzer auf die gewünschte Webseite. Sind solche DNS-Server wie im Falle der Türkei manipuliert, können die Webadressen über den Browser nicht mehr aufgelöst werden, da die Verknüpfung gelöscht wurde. Um das zu umgehen, wiesen viele Türken ihrem Browser an, einen anderen DNS-Server einzusetzen.

Der wohl populärste DNS-Service ist der von Google, der über die IP-Adressen 8.8.8.8 und 8.8.4.4 erreichbar ist. Wie Google am Wochenende bekanntgab, hat die türkische Regierung ihre Zensurmaßnahmen im Internet weiter verschärft und auch den DNS-Dienst des Suchmaschinengiganten gesperrt. Zumindest sollen die Anfragen automatisch an die Regierungsserver weitergeleitet werden, sodass die Auflösung nicht korrekt durchgeführt werden kann.

Alternative DNS-Dienste gibt es aber zu Hauf. Es dürfte daher ein Katz-und-Maus-Spiel zwischen der türkischen Regierung und dem Volk geben. Weiterhin ist es möglich, die Verbindung mittels VPNs oder Proxy-Netzwerken komplett umzuleiten. Die türkische Regierung hatte die beiden Webdienste in der vergangenen Woche wegen regierungskritischer Inhalte gesperrt.

DNS-Sperren für Webseiten, die nachweislich überwiegend illegale Kopien urheberrechtlich geschützten Materials anbieten, könnten nach einer richterlichen Anordnung auch in Deutschland eingeführt werden. Das urteilte am vergangenen Donnerstag der Europäische Gerichtshof in Luxemburg.

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