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Auch Microsoft plant Formular zur Löschung von Suchergebnissen

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Auch Microsoft plant Formular zur Löschung von Suchergebnissen
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Wie berichtet bietet Google seit Ende Mai ein Formular an, das es europäischen Personen ermöglicht, einen Antrag auf Löschung von Suchergebnissen zu stellen. Dies war die Reaktion auf das kurz zuvor bekanntgegebene Urteil des Europäischen Gerichtshofs.

Nun will Microsoft nachziehen und ein solches Formular für seine Suchmaschine bereitstellen. Auch wenn die Nutzerzahlen von Bing im Gegensatz zu Google eher gering ausfallen, ist das Urteil dort ebenfalls rechtskräftig. Der Betreiber einer Suchmaschine ist also für diese verantwortlich. Verletzen Suchergebnisse die persönliche Privatsphäre, so kann die betroffene Person nun direkt beim Betreiber das Löschen der entsprechenden Links beantragen.

Seit Bereitstellung des Formulars hat Google eigenen Angaben nach bereits über 70.000 Anträge zur Löschung erhalten, davon betroffen sind 250.000 Webseiten. Ein Expertengremium, dem u.a. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger angehört, unterstützt die Prüfung der Anträge.

Gerade diese Prüfung stellt die Suchmaschinenbetreiber aber vor einige Probleme, da es zum jetzigen Zeitpunkt keinen Leitfaden gibt, der das Vorgehen beschreibt und klar definiert, welche Suchergebnisse gelöscht werden müssen. In die Entscheidung fließt so u.a. ein, ob es dabei um Informationen geht, für die öffentliches Interesses besteht. Inzwischen gibt Google bei der Personensuche einen Hinweis, wenn bestimmte Seiten aufgrund von Löschung nicht mehr aufgeführt werden.

Wann genau Microsoft sein eigenes EU-Formular anbieten wird und wie die Kriterien sein werden, steht noch nicht fest.

Update: Seit heute ist das Löschformular für Bing online verfügbar.

 

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