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StreamOn der Deutschen Telekom ist für Inhalteanbieter kostenlos – aber ...

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StreamOn der Deutschen Telekom ist für Inhalteanbieter kostenlos – aber ...
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Am gestrigen Vormittag kündigte die Deutsche Telekom StreamOn an, ein Angebot, welches per Zero Rating bestimmte Audio- und Videoangebote aus dem vertraglich zugesicherten Datenvolumen herausnimmt. Daraufhin entfachte natürlich eine Diskussion, ob ein solches Angebot die Netzneutralität missachtet oder diese nicht verletzt – die Meinungen gehen wie üblich weit auseinander.

Wie nun aus Informationen der Presseabteilung der Deutschen Telekom sowie den dazugehörigen AGB (Allgemeine Bedingungen fu?r die Teilnahme von Content-Partnern am Zero-Rating- Angebot der Telekom Deutschland GmbH) bekannt wurde, können Inhalteanbieter grundsätzlich kostenlos an StreamOn teilnehmen. Das dazugehörige PDF wird direkt auf der Seite der Deutschen Telekom angeboten.

Dies nimmt natürlich all denjenigen den Wind aus den Segeln, die von Zahlungen ausgegangen sind, was natürlich das wichtigste Argument für den Verstoß gegen die Netzneutralität ist. Auch wir gingen zunächst davon aus, dass die Inhalteanbieter einen Vertrag mit der Deutschen Telekom schließen und darin auch Zahlungen vereinbart werden.

Gegenüber ifun.de erklärte ein Telekom-Sprecher:

"Die Teilnahme an StreamOn kostet den Streaming-Anbieter kein Geld. Es geht uns darum, den Kunden für die Telekom und ihre Dienste und Services zu begeistern. StreamOn ist ein Instrument der Kundenbindung/Kundengewinnung und bietet die Möglichkeit des Upsellings."

Zurück zur Bitrate: Während der Gesprächsrunde der Präsentation durch die Deutsche Telekom erwähnte Netflix einen Wert von 1 MBit/s. Damit bewegen wir uns in einem Rahmen, in dem ein Audiostreaming problemlos möglich ist, bei der Videoqualität müssen bereits einige Abstriche gemacht werden. Auf einem kleinen Smartphone-Display mag die Qualität noch ausreichend sein und damit dürfte der weitaus größte Anwendungsbereich auch abgedeckt sein.

Anders sieht es jedoch aus, wenn ein größeres Smartphone oder gar ein Tablet eingesetzt wird. Hier ist die Beschränkung der Videoqualität deutlich spürbar und vor allem sichtbar. Der Nutzer kann StreamOn allerdings zu Gunsten der Qualität auch abschalten, dann jedoch wird das verbrauchte Volumen wieder angerechnet.

"Der Kunde kann die Bandbreitenreduzierung (und damit das Zero-Rating) fu?r Video-Inhalte voru?bergehend deaktivieren. In diesem Fall wird sie innerhalb von 24 Stunden automatisch reaktiviert. Der Kunde kann die Bandbreitenreduzierung zu jedem Zeitpunkt reaktivieren. Der Kunde kann das Zero-Rating auch jederzeit dauerhaft beenden. "

StreamOn ist nur dann kostenlos nutzbar, wenn das vertragliche Datenvolumen noch nicht aufgebraucht ist. Befindet sich der Nutzer bereits an der Volumengrenze, muss zunächst weiteres Datenvolumen gekauft werden, um StreamOn wieder aktivieren zu können. Ist StreamOn ohnehin aktiviert, bleibt es dies auch bei Erreichen der Volumengrenzen durch die Nutzung von Diensten, die auf das Volumen angerechnet werden.

Einige technische Einschränkungen

Aus den AGB gehen aber auch weitere Bedingungen hervor. So scheint die Bewerbung für die Teilnahme zunächst einmal recht einfach:

"Der Vertrag zwischen TDG und dem Content-Partner zur Teilnahme des Content-Partners am Zero-Rating-Angebot wird wie folgt geschlossen. Der Content-Partner schickt eine E-Mail mit seinem Teilnahmeantrag an folgende E-Mail-Adresse von TDG: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. Falls TDG stuft den/jeden der Streaming-Dienst(e) des Content-Partners daraufhin in eine der in Paragraph 5.2 beschriebenen Kategorien ein und besta?tigt jeweils die Teilnahmemo?glichkeit des Content-Partners mittels Ru?cksendung einer „Einstufungsmitteilung“ fu?r den/ jeden der Streaming-Dienst(e) an die E-Mail-Adresse des (jeweiligen) Teilnahmeantrags."

Allerdings nennen die AGB auch einige weitere Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen. Darunter sind einige technische Bedingungen, wie zum Beispiel die Bitrate des Streamings. Laut Netflix soll diese bei 1 MBit/s für StreamOn liegen. Nun verwendet Netflix bei der Auslieferung seiner Inhalte bereits ein adaptive Bitrate, die von etwa 235 KBit/s für 320 x 240 Pixel bei schlechter Verbindung bis hin zu 5.800 KBit/s für Full HD reicht. Allerdings passt Netflix das Encoding nicht nur an die zur Verfügung stehende Bandbreite an, sondern verwendet auch ein Verfahren, welches je nach Inhalt unterschiedliche Qualitäten anwendet. In einem gesonderten Artikel sind wir darauf vor einiger Zeit genauer eingegangen.

Wichtig ist aber auch, dass die Deutsche Telekom die Streams nicht recodiert, sondern in der Form, in dem er ausgeliefert wird, auch vom Inhalteanbieter entgegennimmt. Eine Deep Paket Inspection findet nicht statt und wäre womöglich auch nicht zulässig.

"Die Parteien vereinbaren gemeinsam (Austausch von E-Mails ausreichend) die spezifischen technischen Angaben, die der Content-Partner bereitstellt um die Relevanten Inhalte fu?r TDG unterscheidbar zu machen und ihre Verarbeitung durch TDG zu ermo?glichen. Geeignete technische Angaben ko?nnen bestehen aus IP-Adressen und/oder Protokollen und/oder URL-Listen und/oder SNI (fu?r HTTPS) und/oder HTTPS-Verschlu?sselungen mit o?ffentlichen Zertifikaten (falls vorhanden) und/oder technischen Angaben, die vom Content-Partner oder seinem externen Service-Provider (z.B. CDN-Provider) verwendet werden, um den Kunden die Relevanten Inhalte zur Verfu?gung zu stellen. Content-Partner akzeptiert, dass TDG - zusa?tzlich zu jeglichen anderen zwischen den Parteien vereinbarten technischen Angaben - in jedem Fall Server-seitige TCP und UDP Ports zur Verfu?gung gestellt werden mu?ssen, um die Relevanten Inhalte fu?r TDG unterscheidbar zu machen. "

Die Deutsche Telekom lässt sich alle notwendigen technischen Daten liefern, um die Streams erkennen zu können. Dazu gehören IP-Adressen, URL-Listen, sogenannte SNI (Server Name Indication) für HTTP-Verschlüsselungen sowie eventuell notwendige Zertifikate.

StreamOn sorgt dennoch für ein Zweiklassen-Internet

Wir wollen noch einmal zurück zur möglichen Verletzung der Netzneutralität. Die Deutsche Telekom argumentiert damit, dass keine Diskriminierung vorgenommen wird, da sich alle Inhalteanbieter bewerben können. StreamOn verstößt in zentralen Punkten tatsächlich nicht gegen die EU-Vorgaben zur Netzneutralität.

Die Bundesnetzagentur will das Angebot der Deutschen Telekom nun prüfen und orientiert sich dabei an den BEREC-Leitlinien zur Umsetzung der europa?ischen Netzneutralita?tsregeln durch die nationalen Regulierungsbeho?rden ( Link zum PDF). Legt man diese zu Grunde, ist ein solches Angebot wie StreamOn ungültig, wenn "nach Ausschöpfung des Inklusiv-Datenvolumens alle Anwendungen mit Ausnahme der Zero-Rating-Anwendungen blockiert (oder verlangsamt) werden".

Da StreamOn nicht mehr aktiv ist, wenn der Nutzer sein vertraglich zugesichertes Volumen erreicht hat, ist obige Bedingung erfüllt und damit hält sich die Deutsche Telekom an die Vorgaben. In den Vertragsbedingungen heißt es:

"Sofern das Inklusiv-Volumen des Basistarifs durch anderweitige Datennutzung verbraucht und die Bandbreite auf max. 64 KBit/s im Download und 16 KBit/s im Upload beschränkt wurde, gilt die Bandbreitenbeschränkung auch für Stream On Music & Video."

Neben den Vertragsbedingungen und den technischen Voraussetzungen spielt es aber auch eine Rolle, welche Markt- und damit Machtposition der Anbieter eines Zero-Rating-Angebotes hat. Vereint ein Anbieter alle wichtigen Inhalteanbieter, kann die Bundesnetzagentur nach Erwägungsgrund 7 eine Einschränkung der Auswahlmöglichkeit für Endbenutzer feststellen.

Die Bundesnetzagentur muss nun prüfen, ob alle Richtlinien eingehalten werden oder nicht. Derzeit ist nicht abzusehen, in welche Richtung diese Entscheidung ausfallen könnte. Die Konkurrenten der Deutschen Telekom werden aber sicherlich ähnliche Angebote vorbereiten oder haben dies im Falle von O2 bereits getan.