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Sixt reicht Klage gegen neuen Rundfunkbeitrag ein

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Sixt reicht Klage gegen neuen Rundfunkbeitrag ein
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Deutschlands größter Autovermieter geht nun offiziell mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht München gegen den Rundfunkbeitrag zur Finanzierung des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks vor. Das erklärte ein Unternehmenssprecher gegenüber dem Nachrichtenmagazin kress.de und bestätigte damit einen Bericht der Bild am Sonntag vom vergangenen Wochenende. Seit dem 1. Januar 2013 finanzieren sich die Landesrundfunkanstalten über eine pauschale Haushaltsabgabe, die die GEZ-Gebühr abgelöst hat.

Während man bis zum Jahreswechsel noch für jedes Rundfunkgerät einzeln bezahlen musste, wird der neue Beitrag auch dann fällig, wenn man kein Empfangsgerät besitzt, um die Inhalte von ARD, ZDF und Deutschland Radio nutzen zu können. Doch nicht nur Privatpersonen ist der neue Rundfunkbeitrag ein Dorn im Auge. Auch große Unternehmen wie eben der Autovermieter Sixt hatten sich in den letzten Wochen und Monaten gegen die Reform aufgelehnt. Auch die Drogeriekette Rossmann reichte zu Beginn des Jahres Klage gegen die Beitragserhebung beim Bayerischen Verfassungsgerichthof ein und auch die Rewe Group prüft derzeit noch rechtliche Schritte.

Seit Januar richtet sich die Höhe des Beitrags für Unternehmen nach der Anzahl der Betriebsstätte, der Mitarbeiterzahl und der Größe des Fuhrparks. Vor allem Unternehmen mit vielen Filialen und Teilzeitbeschäftigten sollen durch die neue Beitragsberechnung benachteiligt werden – im Gegensatz zu Unternehmen mit nur einem Standort und vielen Vollzeitbeschäftigten. Sixt muss damit nicht nur für jedes Fahrzeug seiner Flotte bezahlen, sondern auch für die mehreren hundert Vermietstationen, obwohl diese weder mit einem Fernseher noch einem Radio-Gerät ausgestattet sind.

Mitte August kündigte Firmenchef Erich Sixt an, gegen die „missratene Gebührenreform“ notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu ziehen und widersprach dem Beitragsbescheid für das erste Quartal 2013. Nun hat man seine Drohungen, Klage vor dem Verwaltungsgericht in München einzureichen, wahr gemacht. Allein im ersten Quartal soll Sixt über 700.000 Euro an die Landesmedienanstalten abtreten, im Gesamtjahr 2013 soll sich die Summe auf mehr als drei Millionen Euro belaufen und damit auf eine Mehrbelastung im sechsstelligen Bereich darstellen.

Die für den in Pullach ansässigen Autovermieter zuständige Landesrundfunkanstalt ist der Bayerische Rundfunk, der prompt mit einer Gegenrechnung konterte und dabei auch Zahlen zu den von Sixt gemeldeten Autos genannt haben soll, die das börsennotierte Unternehmen so aus Wettbewerbsgründen nie veröffentlicht hätte. Dem Bayerischen Rundfunk drohen hier weitere rechtliche Schritte. „Wir halten das für nachgerade skandalös“, äußerte sich Firmenchef Erich Sixt damals empört. Ob Sixt hier noch rechtliche Schritte vornehmen wird, ist offen.

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