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Streit um Tagesschau-App

OLG Köln spricht Urteil im Dezember

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OLG Köln spricht Urteil im Dezember
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Der Streit um die Tagesschau-App ging in dieser Woche vor dem Oberlandesgericht Köln in die zweite Runde. Im Juni 2011 hatten acht Zeitungsverleger Klage gegen das Angebot der Tagesschau eingereicht. Der Grund: Mit den Inhalten der App verstoße die ARD gegen den geltenden Rundfunkstaatsvertrag, da es sich bei einigen Inhalten um presseähnliche Inhalte handeln soll, die nicht in Verbindung mit dem Fernseh-Angebot stehen. Anders ausgedrückt: Die Tagesschau soll Pressetexte mit Gebührengeldern finanziert und über das Internet verbreitet haben. So zumindest der Vorwurf der Zeitungsverleger.

Im September 2012 fällte das Landgericht Köln ein erstes Urteil und folgte dabei der Argumentation der Klägerseite: Die Tagesschau-App vom 15. Juni 2011 sei nach Auffassung des Gerichts tatsächlich ein nicht sendungsbezogenes, presseähnliches Angebot gewesen, da die Informationsdichte an herkömmliche Presseerzeugnisse heranreichte und als Ersatz für die Lektüre von Zeitungen und Zeitschriften gedient habe. Die Meldungen des 15. Juni 2011 durften nicht mehr verbreitet werden. Ein generelles Verbot der App, das von der Klägerseite beantragt wurde, lehnte das Gericht jedoch ab. Trotzdem ging die ARD, die zwischenzeitlich auch eine neue, überarbeitete Version der App vorstellte, in Berufung.

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Presseähnlich oder nicht: Das Gericht muss noch einmal entscheiden

In dieser Woche kam die Sache vor dem Oberlandesgericht in Köln auf den Tisch. Bei den Verhandlungen am gestrigen Freitag macht das Gericht deutlich, dass die ARD die für den Internetauftritt der Tagesschau und die daraus abgeleitete Smartphone- und Tablet-App die nötige Genehmigung der Medienaufsichtsbehörden bekommen hätte. Eine solche generelle Genehmigung sei nach der vorläufigen Auffassung des Gerichts nicht durch Wettbewerbgsgerichte zurückzunehmen. Allerdings stuften die Kölner Richter das Angebot ebenfalls als presseähnlich ein. Damit würde das OLG der Entscheidung der Vorinstanz folgen.

Die Urteilsverkündung soll am 20. Dezember 2013 folgen. Der Bundesverband der Deutschen Zeitungsverleger (BDZV) hatte im Übrigen auch schon erste Kritik an der heute-App des ZDF geäußert.