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Wie Anfang November angekündigt hat das Oberlandesgericht Köln nun sein Urteil im Streit um die Tagesschau-App gesprochen. Das Gericht stellte am Freitag in zweiter Instanz fest, dass die Inhalte der Smartphone- und Tablet-App deckungsgleich zum bereits bestehenden Internetauftritt der Tagesschau seien, wofür die ARD schon vor einigen Jahren die nötige Genehmigung der Medienaufsichtsbehörden bekommen hatte. Diese Genehmigung könne man auf die Smartphone- und Tablet-App ableiten. Die Anwendung sei Teil des damals vorgelegten Telemedienkonzepts und ohne Einschränkung zulässig. Die ARD nutze nur einen zusätzlichen Übertragungskanal. Die Richter wiesen somit die Klage der Verleger ab, ließen aber eine Revision zum Bundesgerichtshof zu.
Insgesamt elf Zeitungsverleger hatten im Juni 2011 Klage gegen das Angebot der Tagesschau eingereicht. Sie warfen dem öffentlich-rechtlichen Sender Wettbewerbsverzerrung durch den Einsatz von Gebührengeldern vor. Der Sender soll presseähnliche Texte mit Gebührengeldern durch den Rundfunkbeitrag finanziert und über das Internet verbreitet und damit gegen den Rundfunkstaatsvertrag verstoßen haben.
Das Online-Konzept der Tagesschau wurde bereits 2010 in einem dreistufigen Verfahren von der niedersächsischen Staatskanzlei freigegeben. Diese Freigabe sei eine unverbindliche Feststellung und erfülle die Vorgaben des Rundfunkstaatsvertrages, so die Richter. Gegenstand dieser Prüfung sei ausdrücklich auch die Presseähnlichkeit des Angebots gewesen.
Das Landgericht Köln hatte die App im letzten Jahr in erster Instanz für unzulässig erklärt und teilte die Auffassung der Kläger-Seite. Die Inhalte seien ein presseähnliches Angebot ohne Bezug zur Sendung und würden „als Ersatz für die Lektüre von Zeitungen und Zeitschriften“ dienen. Die ARD und der für die App verantwortliche NDR hatten Berufung eingelegt.
Ganz vom Tisch ist der Streit allerdings noch immer nicht. Während die ARD das Urteil begrüßte und darin eine gute Nachricht für die vielen Nutzer der Tagesschau-App sah, kündigte der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger an, in Revision zu gehen.
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