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Als einer der größten Streitpunkte innerhalb der großen Koalition hat sich schon nach wenigen Wochen im Amt die Vorratsdatenspeicherung erwiesen. Während CDU und CSU sich klar gegen eine Verschiebung der Planungen ausgesprochen und auf die entsprechende Übereinkunft im Koalitionsvertrag verwiesen hatten, äußerte sich Bundesjustizminister Heiko Maas zuletzt anders.
„Ich lege keinen Gesetzesentwurf vor, bevor der Europäische Gerichtshof in Luxemburg endgültig geurteilt hat, ob die Richtlinie die Rechte der EU-Bürger verletzt oder nicht.“, so der SPD-Politiker vor knapp zwei Wochen. Doch nun sollen die Arbeiten am Entwurf bereits in diesem Monat beginnen, obwohl mit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs erst im Frühjahr gerechnet wird. Dies zumindest berichtet heise online und beruft sich dabei auf einen Bericht der Mitteldeutschen Zeitung. Geplant sei, so der Bericht, dass ab Ende Januar zunächst ein Referentenentwurf entwickelt wird, mit einem Regierungsentwurf solle jedoch erst nach dem Urteil begonnen werden. Über diesen würde anschließend das Bundeskabinett beraten und entscheiden, anschließend dann Bundestag und Bundesrat.
Fraglich ist jedoch, ob letzterer seine Zustimmung erteilen wird. Denn für diese sind mindestens 35 Stimmen erforderlich, die von CDU, CSU und oder SPD regierten Bundesländer kommen gemeinsam aber lediglich auf 27. Somit wäre die große Koalition auf die Zustimmung der FDP oder der Grünen in einzelnen Bundesländern angewiesen, beide Parteien gelten aber als Gegner der Vorratsdatenspeicherung. Entsprechend wurde bereits in Hessen erklärt, dass man sich bei einer derartigen Abstimmung enthalten werde.
Aufgrund des Zeitplans dürfte die Kritik an den Plänen der Bundesregierung weiter zunehmen. Denn es gilt als wahrscheinlich, dass der Europäische Gerichtshof in Luxemburg dem Gutachten von Generalanwalt Cruz Villalón folgen wird, der die aktuelle EU-Richtlinie als nicht vereinbar mit der Grundrechte-Charta einstuft. Spricht sich das Gericht dementsprechend gegen die Gesetzesgrundlage aus, müsste die EU diese überarbeiten. Dementsprechend würden alle Entwürfe, die vor einer Neufassung erarbeitet werden, ohne wichtige Eckdaten auskommen müssen. Vor allem in den Punkten Dauer der Speicherung und Zugriffsregelung dürfte die Richtlinie nachgebessert werden.