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Die Verbraucherzentrale Sachsen hat ihre Drohung in die Tat umgesetzt: Nachdem Vodafone eine entsprechende Unterlassungserklärung nicht abgeben wollte, haben die Verbraucherschützer nun Klage beim Landgericht Düsseldorf eingereicht. Das Gericht soll klären, ob der Telekommunikationsanbieter Verbraucher mit seiner Werbung für die „LTE Zuhause“-Tarife täuscht und ob einzelne Vertragsbestandteile unzulässig sind.
Bereits im Dezember wurde berichtet, dass die Verbraucherzentrale nicht nur die Deutsche Telekom bezüglich ihrer stationären LTE-Tarife im Fokus habe, sondern auch Mitbewerber wie Vodafone beobachten würde. Mitte Januar bestätigte man dies gegenüber Hardwareluxx, nur wenige Tage später wurde dann die Klage angekündigt. Nach Ansicht der Verbraucherschützer bewerbe Vodafone die Tarife „LTE Zuhause S“, „M“ und „L“ „explizit als vollwertigen Ersatz zum Festnetz“. „Tatsächlich jedoch wird die Surfgeschwindigkeit nach Verbrauch eines bestimmten Surfvolumens gedrosselt, neues Volumen muss häppchenweise teuer hinzugekauft werden“, so der Vorwurf. Damit würde das Unternehmen „nicht den Erwartungen eines Verbrauchers, der sich auf ein LTE-Zuhause-Angebot deshalb einlässt, weil die Werbung Internet gleich einem DSL-Anschluss verspricht“ entsprechen, wie Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen erklärt.
Zwar weist Vodafone mittlerweile deutlicher darauf hin, dass die Übertragungsraten nach dem Erreichen eines bestimmten Datenvolumens reduziert werden, laut Henschler sei dies aber nicht das einzige Problem. Denn die dann lediglich noch zur Verfügung stehenden 384 kb/s seien zu wenig: „Aus unserer Sicht gefährdet eine derartig niedrige Surfgeschwindigkeit die Nutzung der vertraglichen Leistung, also den Vertragszweck“, so die Expertin. Von einem Urteil erhoffen sich die Verbraucherschützer aber nicht nur Veränderungen bei Vodafone, auch andere Anbieter von stationären LTE-Tarifen sollen laut Henschler so unter Druck gesetzt werden: „Mit der Klage wollen wir erreichen, dass die Richter über die notwendigen Leistungen eines LTE-Angebotes urteilen, das Festnetzbedingungen verspricht“.
Urteilen die Richter im Sinne der Kläger, könnte dies weitreichende Auswirkungen auf den Breitbandausbau in Deutschland haben. Denn die Versorgung über LTE ist ein wichtiger Baustein in den Plänen der Bundesregierung und Anbieter. Schliesslich fallen die Investition geringer als beim Verlegen von Kupfer- oder Glasfaserleitungen mitsamt der notwendigen Verteiler aus. Gleichzeitig bietet LTE als geteiltes Medium aber auch eine geringe Gesamtbandbreite im Vergleich zum traditionellen Festnetz. Kommt das Landgericht zu dem Schluss, dass die gedrosselten Übertragungsraten deutlich höher liegen müssen, könnte dies die Kosten für den Ausbau spürbar in die Höhe treiben.