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EuGH hebt Urteil auf

Milliardenstrafe gegen Intel muss neu geprüft werden

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Milliardenstrafe gegen Intel muss neu geprüft werden
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Mehr als acht Jahre nach dem Urteilsspruch ist die Auseinandersetzung zwischen der EU und Intel wegen Missbrauchs der Marktmacht noch immer nicht beendet. Denn der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nun verfügt, dass ein Urteil des Gerichts der Europäischen Union neu geprüft werden müsse. Am Schuldspruch selbst dürfte dies nichts ändern, möglicherweise verringert sich aber die verhängte Geldstrafe.

Die EU-Kommission hatte Mitte der 2000er nach Beschwerden von AMD eine Untersuchung gegen Intel eingeleitet. Der Vorwurf: Der Prozessor-Hersteller würde seine Marktmacht ausnutzen, um den Konkurrenten zu benachteiligen. Mitte 2009 kam die Brüsseler Behörde zu dem Schluss, dass Intel mit Rabatten gegenüber den vier großen PC-Herstellern Dell, HP, Lenovo und NEC sowie mit Zahlungen an die Media-Saturn-Holding tatsächlich untersagte Mittel zur Behinderung AMDs genutzt habe. In Folge dessen verhängte man die damalige Rekordstrafe in Höhe von 1,06 Milliarden Euro.

Intel selbst klagte gegen die Entscheidung vor dem Gericht der Europäischen Union, im Juni 2014 wurde die Klage jedoch abgewiesen. Die daraufhin beim EuGH eingereichte Berufung hatte hingegen Erfolg - zumindest in Teilen. Denn die Luxemburger Richter entschieden, dass der Verzicht auf den sogenannten AEC-Test wie von Intel verlangt erneut geprüft werden müsse. Mit einem solchen Test wird von der EU-Kommission üblicherweise geprüft, ob ein vergleichbarer Mitbewerber sich ähnlich verhalten könnte, ohne seine eigene Rentabilität zu gefährden. Begründet wurde der Verzicht in Brüssel mit der Tatsache, dass Treuerabatte, die ein marktbeherrschendes Unternehmen gewähre, an sich schon geeignet seien, um den Wettbewerb zu behindern.

Der EuGH folgte nun der Auffassung Intels, dass der Test selbst sowie dessen Rahmenbedingungen neu geprüft werden müssen. So soll erneut geklärt werden, ob die Rabatte dazu geeignet waren, den Wettbewerb zu behindern. In einer Art Freispruch wird das Verfahren für Intel aber nicht enden. Denn der EuGH betont in seiner Begründung, dass es ausschließlich um den AEC-Test ging. Intels Einspruch in Bezug auf Verfahrensfehler und eine räumlich fehlende Zuständigkeit der EU-Kommission wurden abgewiesen. Und auch Zahlungen an die Media-Saturn-Holding stehen nicht mehr zu Diskussion. Diese hatte das Unternehmen geleistet, nachdem die Media-Markt- und Saturn-Mutter zugesichert hatte, x86-PCs ausschließlich mit Prozessoren von Intel zu verkaufen.