Ich mach es mal einfach. Ich kaufe bei Euch eine Graka und den passenden Wasserkühler. Um den aufzusetzen muss ich die Graka auseinander bauen. Dadurch beschädige ich das Siegel. Nun hat die Graka irgendwann ne Macke und geht wegen Garantieanspruch zu Euch zurück. Wie verhaltet Ihr euch? Ich bin ehrlich und manipuliere nichts.
Es wurde schon oft geschrieben, dass wir mit der Herstellergarantie nichts zu tun haben und die Garantiebedingungen bei den jeweiligen Boardpartnern sind unterschiedlich. Bei einer Wasserkühlermontage wird in der Regel klar auf den (möglichen) Garantieverlust hingewiesen und es bestehen gewisse Analogien zur Sachmängelhaftung = Gewährleistung durch den Händler / durch uns. Die Frage der Gewährleistung lässt sich jedoch nicht pauschal beantworten und es kommt immer auf den konkreten Einzelfall an, weil es zu viele Variablen zu berücksichtigen gibt. Ich versuche deshalb, mich etwas auf dein konkretes Beispiel zu beziehen, auch wenn mir dazu Details fehlen. Die Sachmängelhaftung bezieht sich immer nur darauf, ob ein Mangel zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs (der Moment des Warenerhalts), also im Auslieferungszustand, vorgelegen hat. Eigenverschulden jedweder Art, egal ob mutwillig oder fahrlässig, ist nicht von der Sachmängelhaftung abgedeckt. Zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs befand sich ein Luftkühler auf der Grafikkarte und offenbar hat die Grafikkarte lange funktioniert.
Der Umbau von Grafikkarten-Kühlsystemen stellt immer einen Eingriff in sensible Elektronikprodukte dar und führt leider häufig zu selbstverschuldeten Warenbeschädigungen, die sich ggf. auch zeitverzögert kausal auf die inkorrekte (De-)Montage oder Nutzung von (ggf. nicht vollständig kompatiblen) alternativen Kühlern zurückführen lassen, etwa in Form von eindeutigen mechanischen Schäden durch falsche Schrauben, Kratzer am PCB bzw. an Traces, Feuchtigkeitsschäden usw. oder weniger offensichtliche Schäden wie etwa zu hoher/niedriger Anpressdruck (verbogene PCBs, Spannungen an SMD-Bauteilen, Haarrisse etc.), Kurzschlüsse durch fehlerhaftes Kühlerdesign/Montagefehler (hier spielt auch der Aspekt der Fahrlässigkeit und Kenntnis von eventueller Inkompatibilität eine Rolle bis hin zur Produzenten- oder Produkthaftung usw.) oder Qualitätsmängel am Kühler, nicht adäquate Wärmeleitpads, ungekühlte oder unzureichend gekühlte SMD-Bauelemente auf dem PCB (Full Block vs. GPU Block), zeitweise unzureichende Kühlung, da es sich nun mal um eine Wasserkühlung handelt, die einen zu jedem Zeitpunkt korrekt betriebenen Kühlkreislauf erfordert, was erfahrungsgemäß jedoch nicht jedem Nutzer gelingt, und so weiter und so fort.
Die Ursache für eine Beschädigung wird nach einem Umbau nicht immer klar ersichtlich sein und lässt sich partiell auch vertuschen. Wir haben zum Beispiel schon oft Grafikkartenreklamationen erlebt, wo der Luftkühler remontiert wurde, aber dann waren klare Feuchtigkeitsschäden nachweisbar. Im Zweifelsfall wird ein Käufer also der Ansicht sein, dass ein als tatsächlich vorhanden angenommener Defekt eben ein berechtigter Sachmangel ist, der nicht auf die eigenmächtige Manipulation der Ware zurückzuführen ist, ein Händler oder Hersteller hingegen eventuell schon. Der Alltag einer Reklamationsabteilung bei einem Händler für PC-Hardware ist leider auch gefüllt mit Fällen von Selbstverschulden, was auch eine Menge an Prima-Facie-Beweismittel liefert. Es gibt in Relation dazu nicht so viele Fälle, in denen eine Grafikkarte fachgerecht umgebaut und konstant korrekt betrieben wurde ohne jeden Fehler eines Kunden aber dann trotzdem irgendetwas daran kaputt geht.
An diesem Punkt greift dann auch der jeweilige Status der Beweislastumkehr, wobei eine zulasten des Händlers bestehende Beweislast innerhalb der ersten 12 Monate auch einfach nur bedeutet, dass ein Händler eben Belege dafür liefern muss, dass ein ggf. tatsächlich vorhandener Sachmangel bei Gefahrübergang nicht vorhanden gewesen sein kann und damit mit der Beweislastumkehr unvereinbar ist. Das ist oft genug gar nicht mal so schwer, vor allem dann, wenn elektronisches Gerät zuvor funktioniert hat und ein Kunde eine zum Betrieb nicht notwendige Manipulation (z. B. Montage eines Wasserkühlers) vorgenommen hat. Es gibt auch klare Anscheinsbeweise und typische Schadensbilder.
unter Last sofort nen grünen Monitor bekommt und neu startet, dann aber wieder normal läuft. Sobald aber wieder Last anliegt wiederholt sich das Spiel. Also kann ich die Karte nur noch im Idle nutzen [...] Die Karte ist im übrigen 15 Monate alt und lief auch bis zu diesem Tag ohne Probleme.
Zur Situation nach Ablauf der ersten 12 Monate und zu Möglichkeiten der Beweisführung durch den Kunden werde ich hier als Vertreter eines Unternehmens natürlich nur begrenzt Tipps liefern können. Fakt ist jedenfalls, dass du in der Beweispflicht bist und wenn sich kein erwiesener Serienfehler dieser Art herausstellt (und das ist meines Wissens bei dieser GPU nicht der Fall), kann so ein Problem mit der Power Delivery durchaus mit unzureichend gekühlten SMD-Bausteinen (VRMs/Kondensatoren) auf der Platine zusammenhängen, deren Lebenszeit sich entsprechend verkürzt hat, und dafür kann die Montage oder der Betrieb eines alternativen Kühlers ursächlich sein. Jedweder Betrieb außerhalb der Spezifikationen ist immer problematisch, weil sich damit die Komponenten schneller abnutzen, weshalb auch für Kryptomining genutzte Grafikkarten in der Regel abgelehnt werden, da die Kühlsysteme für diese konstante Dauerbelastung nicht ausgelegt sind.
Ein durchtrenntes Siegel ist dabei auch ein Indikator für eine Manipulation durch den Kunden, denn die Beweiswirkung ist nun mal vorhanden, zum Beispiel für eine Öffnung eines Gerätes. Es ist auch im deutschen bzw. europäischen Recht selbstverständlich möglich, daraus dann ggf. Schlussfolgerungen zu ziehen, jedoch kann man nicht allein deshalb pauschal eine Gewährleistungsabwicklung verweigern. In der Regel ist die Entscheidung aber auch nicht allein auf den Aspekt des gebrochenen Siegels zurückzuführen, sondern auf Schlussfolgerungen daraus. Es gibt auch viele andere Spuren, durch die sich im Detail sogenannte CID-Schäden nachweisen lassen können, ggf. auch durch fachmännische Begutachtung durch den Produkthersteller. In deinem Fall liegt die Beweislast bei dir und deshalb müsstest du eben eine entsprechende Beweisführung antreten, was jedoch äußerst schwierig bis unmöglich sein dürfte. Ob wir deine Karte konkret auch ablehnen würden, kann ich nicht ohne eine Prüfung der Karte und Kenntnis des Zustands und Typs sagen. Rechtlich wäre eine Ablehnung aber nicht zu beanstanden.
Deshalb auch meine Frage an Caseking wollte nur wissen ob man bei ihnen noch Grafikkarten kaufen darf. Ich weiß, ist etwas peinlich solch eine Frage zu stellen und vor allem zu beantworten, deshalb habe ich mich für den größten Händler entschieden und kaufe, auch wenn ich etwas mehr zahlen muss meine Teile da. So lange es gut geht.
Selbst bei Amazon, die erst kürzlich schon die Widerrufsfrist bei Elektronikprodukten auf das gesetzliche Minimum reduziert haben, kann man heutzutage nicht mehr davon ausgehen, dass ggf. strittige Warenbeschädigungen nach einer eigenmächtigen Manipulation ungeprüft bzw. überhaupt akzeptiert werden. Es reicht schon, bei Amazon ein beschädigtes Apple-Produkt reklamieren zu wollen, auf die der Hersteller nur 1 Jahr Garantie gibt. Es ist mittlerweile sogar gar nicht mal so einfach, überhaupt einen Weg zu finden, nach 1 Jahr eine Reklamation zu initiieren. Der Hintergrund ist, dass jeder Händler selber eine solche Grafikkarten gegenüber Distributoren oder Produktherstellern dann nicht abwickeln kann, wenn ein Garantieverlust eingetreten ist. Eine akzeptierte Reklamation würde dann darauf hinauslaufen, dass ein Händler eine Grafikkarte verschenkt, jedoch gibt die geringe Marge in dieser Produktkategorie eine solche Kulanz nicht her, denn zur Refinanzierung müsste man wohl 100+ Grafikkarten erfolgreich ohne jede folgende RMA, also ohne weitere Kosten verkaufen. Wie man am Schicksal von EVGA sehen kann, verdienen auch die AIB-Partner fast nichts und kämpfen konstant um etwas Marge, während sich mit Kundenfreundlichkeit nicht genug verdienen lässt.
Liebe Grüße
Mike