Caseking und Gigabyte, zwei Firmen die den Kunden gerne warten lassen

Es is eigentlich ganz einfach. Die Garantie hat erstmal nichts mit dem Händler (Caseking) zu tun, denn Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung des Herstellers. Der Hersteller legt hierbei selbst fest, ob das entfernen des Kühlers prinzipiell zum erlöschen des Garantieanspruchs führt oder eben nicht. Ist das nun Ding kaputt und es stellt sich heraus dass die Karte mechanisch beschädigt ist, z.B. durch abgerissene Bauteile, Kratzer auf dem PCB o.ä. dann hast du Pech gehabt weil selber Schuld. Verabschiedet sich hingegen z.B. ein VRAM Chip oder ein Mosfet, dann ist es ein Garantiefall vorausgesetzt das abnehmen des Kühlers führt nicht zum erlöschen der Garantie. Das kann man in der Regel in den Garantiebestimmungen des Herstellers nachlesen. Wenn nicht, dann einfach keine Karte von dem Hersteller kaufen (hallo Inno3D)

Die Gewährleistung betrifft den Hersteller und ist die Verpflichtung eine mangelfreie Ware zu liefern und gilt 2 Jahre. Im ersten Jahr muss der Händler beweisen, dass die Ware mangelfrei war, im zweiten Jahr musst du beweisen, dass der Gegenstand mangelhaft kam. Dann kannst du im gesetzlich festgelegten Rahmen Nacherfüllung, Minderung oder Rücktritt verlangen.
 
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Die Gewährleistung betrifft den Hersteller und ist die Verpflichtung eine mangelfreie Ware zu liefern und gilt 2 Jahre. Im ersten Jahr muss der Händler beweisen, dass die Ware mangelfrei war, im zweiten Jahr musst du beweisen, dass der Gegenstand mangelhaft kam. Dann kannst du im gesetzlich festgelegten Rahmen Nacherfüllung, Minderung oder Rücktritt verlangen.
Wobei ich mir nicht sicher wäre, dass die Gewährleistung/Beweislastumkehr bei so einem großen Eingriff wie Umbau auf Wakü noch greift.
Siehe voriges Beispiel von Caseking mit dem Sockel.
 
Wie kann ich Galaxus dazu bringen, dass die sich um den Garantiefall kümmern und sich mit Gigabyte in Verbindung setzen? Wie kann ich es beschleunigen und was kann ich machen, so dass ich nicht auf den Kosten sitzen bleibe?

Gar nicht wenn du es durch entsprechende Beleg-Fotos nicht nachweisen kannst, dass der Sockel vor der Einsendung an den Händler keine physische Beschädigung hatte.

Gigabyte repariert aber Sockelschäden in Hamburg gegen eine Gebühr, unter Umständen wäre es eine Möglichkeit direkten Kontakt mit dem Hersteller aufzunehmen.


Alternativ kannst es auch über diesen Dienstleister versuchen, der arbeitet auch recht zuverlässig und konnte einigen aus dem Forum schon helfen:

 
@Fabian2602 das kann gut sein, das kann Mike aber sicher aufklären. Meine persönliche Meinung wäre aber auch hier: liegt keine Beschädigung vor, is es wurscht hinsichtlich der Beweislastumkehr. Der Händler muss dir im ersten Jahr ja erstmal beweisen, dass die Ware einwandfrei war und nicht du dem Händler, dass sie das nicht ist. Ist kein Schaden vorhanden, wie hier die Sockelpins des Mainboards oder die erwähnten Kratzer oder fehlende Bauteile, is es relativ schwer zu beweisen, dass du selbst den Schaden verursacht hast. Der Umbau einer GPU auf Wakü ist jetz nicht unbedingt etwas, wofür man großes Fachwissen braucht.
 
jau, das ist mir alles halbwegs bewußt, ich wollte auch nur wissen wie Caseking in solch einem Fall handelt. In meinem Fall habe ich eine 7900 XTX die unter Last sofort nen grünen Monitor bekommt und neu startet, dann aber wieder normal läuft. Sobald aber wieder Last anliegt wiederholt sich das Spiel. Also kann ich die Karte nur noch im Idle nutzen. Deshalb an den Händler geschickt, von dem ich die Karte erworben habe. Der hat mir dann geschrieben, das die Karte kurz in Augenschein genommen wurde und dabei wurde festgestellt, dass das Siegel fehlte und man vermute das ein Fremdverschulden vorläge. Aus dem Grund wird eine Gewährleistung abgelehnt. Karte wird zurück geschickt. Die Karte ist im übrigen 15 Monate alt und lief auch bis zu diesem Tag ohne Probleme.Nun liest man neuerdings aber häufig, das die XTX dafür anfällig sei. Ist jetzt aber auch egal. Ich habe mir jetzt von einem Händler eine RTX zugelegt, von dem ich weiß, das der die Sache etwas anders händelt.
 
Die gesetzliche Händler-Gewährleistung ist von Garantien, Garantiesiegel-Bestimmungen usw. völlig unberührt. Würde an deiner Stelle dazu mal nen Anwalt befragen. Da du aber über 12 Monate bist, bist du in der Nachweispflicht.
 
@Maexi

Hersteller und Händler ? Da ist wohl noch Garantie drauf, da würde ich mal die Garantie-Bedingungen zu Rate ziehen.

Es heißt nicht umsonst "Garantie" - wenn du gegen keine der Garantiebedingungen verstoßen hast hast du Anspruch auf Ersatz/Reparatur.
 
Ich habe das Siegel verletzt, meine Schuld. Ich hatte zuerst mit der Technik gesprochen und auch gefragt was denn mit solch einer Karte passiert, wenn sie denn zurück geht. Seine Aussage "sie geht in den Schrott". Die RMA, die die eigentlich die Karte untersuchen müsste, schauen in die Glaskugel und weil sie da nicht genug entdecken, vermuten sie Fremdverschulden, klopfen sich auf die Schulter und haken ab, feddich. Ich warte auf die Karte und dann geht es weiter. Deshalb auch meine Frage an Caseking wollte nur wissen ob man bei ihnen noch Grafikkarten kaufen darf. Ich weiß, ist etwas peinlich solch eine Frage zu stellen und vor allem zu beantworten, deshalb habe ich mich für den größten Händler entschieden und kaufe, auch wenn ich etwas mehr zahlen muss meine Teile da. So lange es gut geht.
 
Deshalb auch meine Frage an Caseking wollte nur wissen ob man bei ihnen noch Grafikkarten kaufen darf.
Caseking kann doch nichts für die Vorgaben der Hersteller. Genauso wenig wie andere Händler.
Hört sich so an als ob der Glückliche von dem du kaufst, auf dem finanziellen und rechtlichen Risiko sitzen bleiben soll, das du veranstaltet hast.

Kauf einfach von einem Hersteller, welcher den Kühlerwechsel erlaubt.
 
@Fabian2602
wenn Dich das nervt solltest Du besser schlafen gehen, habe ich dich zu Kommentaren eingeladen oder angesprochen? Oder bist Du Caseking Sprecher, dann hast Du meine Frage beantwortet und ich richtig gehandelt!
 
@Fabian2602
wenn Dich das nervt solltest Du besser schlafen gehen, habe ich dich zu Kommentaren eingeladen oder angesprochen? Oder bist Du Caseking Sprecher, dann hast Du meine Frage beantwortet und ich richtig gehandelt!
deine frage wurde schon mit meiner ersten antwort beantwortet

ab12 monate nach kauf ist es kulanz oder du belegst, dass der schaden schon vorher da war.
kulanz ist es entweder vom händler oder hersteller, wenn dieser den tausch verbietet bzw. nicht klar beschrieben hat

alternativ gilt nach 12 monaten noch die garantie wenn der hersteller den tausch erlaubt

unter 12 monaten ist es immer gewährleistung

wenn du kein bock hast das andere kommentieren - ruf doch einfach bei caseking an
 
ich habe das Gefühl, das Dir nicht klar ist, um was es mir eigentlich geht. Ich verstehe nicht, das die Firma nur von äußerem Ansehen der Karte sagen kann, ich hätte die Karte beschädigt, mit einer RMA hat das nichts zu tun. Die haben einen Fehler bei mir gesucht und gefunden. Das Ganze ist so offensichtlich, das man nicht groß überlegen muss, was passiert ist. Um jeden Preis Geld verdienen und sparen. Im Moment kann man sich seinen Händler noch aussuchen, ein kleiner Trost!
 
CK betreibt halt keine Rechtsberatungs-Hotline für Gewährleistungs/Garantie-Probleme mit anderen Händlern/Herstellern.
 
CK betreibt halt keine Rechtsberatungs-Hotline für Gewährleistungs/Garantie-Probleme mit anderen Händlern/Herstellern.
Deswegen fragt er ja hier wie CK einen individuellen Kulanz Fall auf Basis von vollkommen unterschiedlichen Verträgen mit diversen Herstellern behandelt :d
 
Wenn du es vom Hersteller machen lässt mutmaßlich ja, letztendlich wird dir das nur der Garantie-Geber beantworten können.

Bei dem Dienstleister Waldermar kostet es 60€ inkl. Rücksendung.
 
Ok danke erstmal.
Was kostet ungefähr eine Sockel 1700 Reparatur, erhalte ich dann auch meine Garantie wieder zurück?
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Entschuldigung ich hatte ausversehen die Frage doppelt geschrieben und dann die erste gelöscht, deshalb ist diese als letzte Nachricht
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Gar nicht wenn du es durch entsprechende Beleg-Fotos nicht nachweisen kannst, dass der Sockel vor der Einsendung an den Händler keine physische Beschädigung hatte.

Gigabyte repariert aber Sockelschäden in Hamburg gegen eine Gebühr, unter Umständen wäre es eine Möglichkeit direkten Kontakt mit dem Hersteller aufzunehmen.


Alternativ kannst es auch über diesen Dienstleister versuchen, der arbeitet auch recht zuverlässig und konnte einigen aus dem Forum schon helfen:

Repariert Hamburg nur CPU-Sockel oder beheben die dann auch das eigentliche Problem also, das keine Bildausgabe über dem PCI-e Slot erfolgt?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich kaufe bei Euch eine Graka und den passenden Wasserkühler. Um den aufzusetzen muss ich die Graka auseinander bauen. Dadurch beschädige ich das Siegel. Nun hat die Graka irgendwann ne Macke und geht wegen Garantieanspruch zu Euch zurück. Wie verhaltet Ihr euch? Ich bin ehrlich und manipuliere nichts.

Ich werde morgen im Laufe des Tages ausführlich darauf antworten.

Liebe Grüße
Mike
 
Repariert Hamburg nur CPU-Sockel oder beheben die dann auch das eigentliche Problem also, das keine Bildausgabe über dem PCI-e Slot erfolgt?
wenn die pins verbogen sind, ist das dein eigentliches Problem.
 
Ich mach es mal einfach. Ich kaufe bei Euch eine Graka und den passenden Wasserkühler. Um den aufzusetzen muss ich die Graka auseinander bauen. Dadurch beschädige ich das Siegel. Nun hat die Graka irgendwann ne Macke und geht wegen Garantieanspruch zu Euch zurück. Wie verhaltet Ihr euch? Ich bin ehrlich und manipuliere nichts.

Es wurde schon oft geschrieben, dass wir mit der Herstellergarantie nichts zu tun haben und die Garantiebedingungen bei den jeweiligen Boardpartnern sind unterschiedlich. Bei einer Wasserkühlermontage wird in der Regel klar auf den (möglichen) Garantieverlust hingewiesen und es bestehen gewisse Analogien zur Sachmängelhaftung = Gewährleistung durch den Händler / durch uns. Die Frage der Gewährleistung lässt sich jedoch nicht pauschal beantworten und es kommt immer auf den konkreten Einzelfall an, weil es zu viele Variablen zu berücksichtigen gibt. Ich versuche deshalb, mich etwas auf dein konkretes Beispiel zu beziehen, auch wenn mir dazu Details fehlen. Die Sachmängelhaftung bezieht sich immer nur darauf, ob ein Mangel zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs (der Moment des Warenerhalts), also im Auslieferungszustand, vorgelegen hat. Eigenverschulden jedweder Art, egal ob mutwillig oder fahrlässig, ist nicht von der Sachmängelhaftung abgedeckt. Zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs befand sich ein Luftkühler auf der Grafikkarte und offenbar hat die Grafikkarte lange funktioniert.

Der Umbau von Grafikkarten-Kühlsystemen stellt immer einen Eingriff in sensible Elektronikprodukte dar und führt leider häufig zu selbstverschuldeten Warenbeschädigungen, die sich ggf. auch zeitverzögert kausal auf die inkorrekte (De-)Montage oder Nutzung von (ggf. nicht vollständig kompatiblen) alternativen Kühlern zurückführen lassen, etwa in Form von eindeutigen mechanischen Schäden durch falsche Schrauben, Kratzer am PCB bzw. an Traces, Feuchtigkeitsschäden usw. oder weniger offensichtliche Schäden wie etwa zu hoher/niedriger Anpressdruck (verbogene PCBs, Spannungen an SMD-Bauteilen, Haarrisse etc.), Kurzschlüsse durch fehlerhaftes Kühlerdesign/Montagefehler (hier spielt auch der Aspekt der Fahrlässigkeit und Kenntnis von eventueller Inkompatibilität eine Rolle bis hin zur Produzenten- oder Produkthaftung usw.) oder Qualitätsmängel am Kühler, nicht adäquate Wärmeleitpads, ungekühlte oder unzureichend gekühlte SMD-Bauelemente auf dem PCB (Full Block vs. GPU Block), zeitweise unzureichende Kühlung, da es sich nun mal um eine Wasserkühlung handelt, die einen zu jedem Zeitpunkt korrekt betriebenen Kühlkreislauf erfordert, was erfahrungsgemäß jedoch nicht jedem Nutzer gelingt, und so weiter und so fort.

Die Ursache für eine Beschädigung wird nach einem Umbau nicht immer klar ersichtlich sein und lässt sich partiell auch vertuschen. Wir haben zum Beispiel schon oft Grafikkartenreklamationen erlebt, wo der Luftkühler remontiert wurde, aber dann waren klare Feuchtigkeitsschäden nachweisbar. Im Zweifelsfall wird ein Käufer also der Ansicht sein, dass ein als tatsächlich vorhanden angenommener Defekt eben ein berechtigter Sachmangel ist, der nicht auf die eigenmächtige Manipulation der Ware zurückzuführen ist, ein Händler oder Hersteller hingegen eventuell schon. Der Alltag einer Reklamationsabteilung bei einem Händler für PC-Hardware ist leider auch gefüllt mit Fällen von Selbstverschulden, was auch eine Menge an Prima-Facie-Beweismittel liefert. Es gibt in Relation dazu nicht so viele Fälle, in denen eine Grafikkarte fachgerecht umgebaut und konstant korrekt betrieben wurde ohne jeden Fehler eines Kunden aber dann trotzdem irgendetwas daran kaputt geht.

An diesem Punkt greift dann auch der jeweilige Status der Beweislastumkehr, wobei eine zulasten des Händlers bestehende Beweislast innerhalb der ersten 12 Monate auch einfach nur bedeutet, dass ein Händler eben Belege dafür liefern muss, dass ein ggf. tatsächlich vorhandener Sachmangel bei Gefahrübergang nicht vorhanden gewesen sein kann und damit mit der Beweislastumkehr unvereinbar ist. Das ist oft genug gar nicht mal so schwer, vor allem dann, wenn elektronisches Gerät zuvor funktioniert hat und ein Kunde eine zum Betrieb nicht notwendige Manipulation (z. B. Montage eines Wasserkühlers) vorgenommen hat. Es gibt auch klare Anscheinsbeweise und typische Schadensbilder.

unter Last sofort nen grünen Monitor bekommt und neu startet, dann aber wieder normal läuft. Sobald aber wieder Last anliegt wiederholt sich das Spiel. Also kann ich die Karte nur noch im Idle nutzen [...] Die Karte ist im übrigen 15 Monate alt und lief auch bis zu diesem Tag ohne Probleme.

Zur Situation nach Ablauf der ersten 12 Monate und zu Möglichkeiten der Beweisführung durch den Kunden werde ich hier als Vertreter eines Unternehmens natürlich nur begrenzt Tipps liefern können. Fakt ist jedenfalls, dass du in der Beweispflicht bist und wenn sich kein erwiesener Serienfehler dieser Art herausstellt (und das ist meines Wissens bei dieser GPU nicht der Fall), kann so ein Problem mit der Power Delivery durchaus mit unzureichend gekühlten SMD-Bausteinen (VRMs/Kondensatoren) auf der Platine zusammenhängen, deren Lebenszeit sich entsprechend verkürzt hat, und dafür kann die Montage oder der Betrieb eines alternativen Kühlers ursächlich sein. Jedweder Betrieb außerhalb der Spezifikationen ist immer problematisch, weil sich damit die Komponenten schneller abnutzen, weshalb auch für Kryptomining genutzte Grafikkarten in der Regel abgelehnt werden, da die Kühlsysteme für diese konstante Dauerbelastung nicht ausgelegt sind.

Ein durchtrenntes Siegel ist dabei auch ein Indikator für eine Manipulation durch den Kunden, denn die Beweiswirkung ist nun mal vorhanden, zum Beispiel für eine Öffnung eines Gerätes. Es ist auch im deutschen bzw. europäischen Recht selbstverständlich möglich, daraus dann ggf. Schlussfolgerungen zu ziehen, jedoch kann man nicht allein deshalb pauschal eine Gewährleistungsabwicklung verweigern. In der Regel ist die Entscheidung aber auch nicht allein auf den Aspekt des gebrochenen Siegels zurückzuführen, sondern auf Schlussfolgerungen daraus. Es gibt auch viele andere Spuren, durch die sich im Detail sogenannte CID-Schäden nachweisen lassen können, ggf. auch durch fachmännische Begutachtung durch den Produkthersteller. In deinem Fall liegt die Beweislast bei dir und deshalb müsstest du eben eine entsprechende Beweisführung antreten, was jedoch äußerst schwierig bis unmöglich sein dürfte. Ob wir deine Karte konkret auch ablehnen würden, kann ich nicht ohne eine Prüfung der Karte und Kenntnis des Zustands und Typs sagen. Rechtlich wäre eine Ablehnung aber nicht zu beanstanden.

Deshalb auch meine Frage an Caseking wollte nur wissen ob man bei ihnen noch Grafikkarten kaufen darf. Ich weiß, ist etwas peinlich solch eine Frage zu stellen und vor allem zu beantworten, deshalb habe ich mich für den größten Händler entschieden und kaufe, auch wenn ich etwas mehr zahlen muss meine Teile da. So lange es gut geht.

Selbst bei Amazon, die erst kürzlich schon die Widerrufsfrist bei Elektronikprodukten auf das gesetzliche Minimum reduziert haben, kann man heutzutage nicht mehr davon ausgehen, dass ggf. strittige Warenbeschädigungen nach einer eigenmächtigen Manipulation ungeprüft bzw. überhaupt akzeptiert werden. Es reicht schon, bei Amazon ein beschädigtes Apple-Produkt reklamieren zu wollen, auf die der Hersteller nur 1 Jahr Garantie gibt. Es ist mittlerweile sogar gar nicht mal so einfach, überhaupt einen Weg zu finden, nach 1 Jahr eine Reklamation zu initiieren. Der Hintergrund ist, dass jeder Händler selber eine solche Grafikkarten gegenüber Distributoren oder Produktherstellern dann nicht abwickeln kann, wenn ein Garantieverlust eingetreten ist. Eine akzeptierte Reklamation würde dann darauf hinauslaufen, dass ein Händler eine Grafikkarte verschenkt, jedoch gibt die geringe Marge in dieser Produktkategorie eine solche Kulanz nicht her, denn zur Refinanzierung müsste man wohl 100+ Grafikkarten erfolgreich ohne jede folgende RMA, also ohne weitere Kosten verkaufen. Wie man am Schicksal von EVGA sehen kann, verdienen auch die AIB-Partner fast nichts und kämpfen konstant um etwas Marge, während sich mit Kundenfreundlichkeit nicht genug verdienen lässt.

Liebe Grüße
Mike
 
mit anderen Worten, ich kann mich nur schützen, indem ich die Finger von einer Wasserkühlung fernhalte. Ich denke gerade darüber nach wenn das jeder machen würde. Ich weiß das wird nie eintreten, was dann wohl Firmen machen, die davon leben müssen? Aber ist nicht so wichtig, ich mach den Anfang. Meine neue Graka, eine MSI RTX 4080Super ist heute gekommen, die habe ich dann auch gleich mal ausprobiert. Sie läuft im leisen Modus also alle Lüfter mit minimaler Leistung beim Zocken und einer Hot Spot Temp. von 73°C. Damit komme ich klar und bin keinem Risiko ausgesetzt. Mike vielen Dank für Deine Info hat zu meiner jetzigen Entscheidungen viel beigetragen.
 
Naja, das Spiel beginnt ja schon früher - auch ohne DeMontage von Kühler oder Ähnlichem wird die Schuld sehr schnells/ sehr gerne auf den Kunden geschoben.
Weil im Werk werden ja keine Fehler gemacht..... . Schon so viel HW retouniert, nur weil man ein schweijne Geld bezahlt und dann die Dinger schon verkratzt oder Ähnlichem sind und wenn dann eine RMA beginnt, bisst immer DU der Doofe.
 
Wir sind hier zwar im Caseking-Forum und du hast einen über 4 Jahre alten Thread ausgegraben, der nichts mit deinem Thema zu tun hat, aber ich antworte trotzdem mal ausführlich darauf, weil wir uns selber auch sehr oft mit solchen Fällen beschäftigen müssen. Galaxus hat hier alles richtig gemacht. Es geschieht leider sehr häufig, dass Endanwender aus Versehen oder aus Unkenntnis die Pins auf den LGA-Sockeln beschädigen. Es ist evident, dass diese typischen Schäden von Endanwendern verursacht werden und es in der Folge ebenfalls häufig zu Schutzbehauptungen kommt.

Bedingt durch die vollautomatischen sensorgestützten Qualitätskontrollen durch optische Scanner bzw. sogenannte AOI-Maschinen (https://de.wikipedia.org/wiki/Automatische_optische_Inspektion) in den Fertigungsstrecken ist die Auslieferung eines funktionsunfähigen Mainboards speziell mit diesen Schadensbildern ausgeschlossen. Das liegt schon allein daran, dass derartig verbogene Pins einen erfolgreichen Funktionstest verhindern, der hier jedoch in der Endfertigung stattgefunden hat und grundsätzlich Voraussetzung für eine Auslieferung ist. Nach der erfolgreichen QA-Testung des Motherboards werden die sensiblen Sockelpins durch einen direkt auf dem Sockel platzierten Sockelschutz vor Fremdeinwirkungen geschützt.

Interessanterweise hast du dein Motherboard ja auch in Betrieb genommen, den Sockelschutz entfernt und eine CPU montiert, obwohl solche Pins dabei auch Laien sofort ins Auge fallen würden und dass PCIe-Lanes nicht richtig funktionieren, ist eine typische Folge von bestimmten verbogenen Pins, die keinen Kontakt geben etc. Ich habe dir mal ein paar Videos rausgesucht, in denen du die erwähnten AOI-Maschinen plus QA-Prozesse sehen kannst.


Parallel dazu baut unsere Systemintegration - mit professionellem IT-Personal, das über Dekaden der Berufserfahrung verfügt - Monat für Monat, Woche für Woche, Tag für Tag Systeme zusammen und noch nie(!) gab es einen Fall, bei dem ein LGA-Mainboard frisch aus der Fabrik beschädigte Pins aufwies, während wir jeden Monat ganze Bilderalben mit verbogenen oder abgebrochenen Sockelpins an LGA-Sockeln aus Kundenreklamationen füllen könn(t)en. Auch ich persönlich habe so etwas noch nie erlebt und ich habe durchaus schon eine Menge PCs in meinem Leben gebaut. Diese Pins sind einfach sehr sensibel und es passiert offenbar relativ vielen Anwendern.

Der Mangel des Gerätes ist dementsprechend mit der gesetzlichen Vermutung der Beweislastumkehr gemäß §477 BGB unvereinbar und somit tritt der Käufer die Beweislast dafür an, den Mangel nicht fahrlässig oder mutwillig herbeigeführt zu haben, weshalb Galaxus eine Gewährleistungsabwicklung völlig zurecht verweigert und der Produkthersteller Gigabyte wird natürlich auch keine Garantieabwicklung durchführen, sondern höchstens eine kostenpflichtige Sockelreparatur anbieten.



Das solltest du übrigens aus thermischen Gründen unbedingt machen, weil Kühlkörper sonst ihren Zweck nicht richtig erfüllen können.

Liebe Grüße
Mike

Es gibt auch noch die 3. Möglichkeit...

ich habe mal ein LGA Board bei MF reklamiert(RMA Lanport defekt). Ich wurde gewarnt das das MF gerne mal ablehnt wegen umgeknickter Pins obwohl diese in Ordnung waren bei Versand zu MF.
Daraufhin machte ich Bilder vom Sockel unter Zeugen vor dem Versand..

Es kam wie prophezeit, Mail von MF mit RMA abgelehnt inkl Bildern umgeknickter Pins..

erst als ich beim MF RMA Chef war mit den Bildern von vorm Versand und wir beim Thema Anwalt waren wurde eingelenkt.

Kann sich jetzt jeder selbst seins dazu denken.
 
Zuletzt bearbeitet:
Waren es verbogene Sockelpins? Du scheinst Mindfactory zu unterstellen, sie würden absichtlich Pins der Motherboards ihrer Kunden verbiegen, um (manche? alle?) Reklamationen von Motherboards abzulehnen. Das halte ich für eine äußerst weit hergeholte Story, die hier natürlich durch dich auch nicht belegt werden kann. Eine solche illegale Vorgehensweise ergibt für Unternehmen obendrein absolut keinen Sinn, denn sie wäre einerseits reproduzierbar und damit äußerst leicht nachweisbar, was großen Schaden für das Unternehmen bedeuten würde, während andererseits rein gar nichts gegen berechtigte Reklamationen von nicht mechanisch beschädigten Motherboards einzuwenden ist, da diese über Produkthersteller oder Distributoren reklamiert werden können. Ein Nutzen ist also nicht vorhanden, das Risiko für einen Schaden jedoch sehr hoch.

Fotos von "vor dem Versand" (z. B. nach dem Auspacken nach Warenerhalt) können auch nicht beweisen, dass es nicht direkt nach dem Erstellen der Fotos zu einer Beschädigung gekommen ist z. B. nach der Montage oder durch einen fehlenden Sockelschutz beim Rückversand. MF wird in deinem Fall einfach nur eingeknickt sein, weil sie sich nicht streiten wollten.

Liebe Grüße
Mike
 
Zuletzt bearbeitet:
Waren es verbogene Sockelpins? Du scheinst Mindfactory zu unterstellen, sie würden absichtlich Pins der Motherboards ihrer Kunden verbiegen, um (manche? alle?) Reklamationen von Motherboards abzulehnen. Das halte ich für eine äußerst weit hergeholte Story, die hier natürlich durch dich auch nicht belegt werden kann. Eine solche illegale Vorgehensweise ergibt für Unternehmen obendrein absolut keinen Sinn, denn sie wäre einerseits reproduzierbar und damit äußerst leicht nachweisbar, was großen Schaden für das Unternehmen bedeuten würde, während andererseits rein gar nichts gegen berechtigte Reklamationen von nicht mechanischen Motherboards einzuwenden ist, da diese über Produkthersteller oder Distributoren reklamiert werden können. Ein Nutzen ist also nicht vorhanden, das Risiko für einen Schaden jedoch sehr hoch.

Fotos von "vor dem Versand" (z. B. nach dem Auspacken nach Warenerhalt) können auch nicht beweisen, dass es nicht direkt nach dem Erstellen der Fotos zu einer Beschädigung gekommen ist z. B. nach der Montage oder durch einen fehlenden Sockelschutz beim Rückversand. MF wird in deinem Fall einfach nur eingeknickt sein, weil sie sich nicht streiten wollten.

Liebe Grüße
Mike
Einfach nur nein. Und natürlich war der Sockelschutz korrekt montiert, genauso wie der Sockel 100% io war, ich baue PCs nicht erst seit gestern.
Ob jetzt MF absichtlich die Pins geknickt hat oder dem Techniker das passiert ist und er seinem Chef was anderes gesagt hat weiss ich nicht. Was ich weiss ist das meine "äusserst weit hergeholte Story" Tatsache ist.
Unterstellen tue ich garnix, ich berichte eine Tatsache.

Ausserdem ist das nichtmal gegen Caseking ,da frage ich mich warum du dich hier so für die Konkurrenz reinhängst. Und ohne Bezug zum Vorfall ziemlich aus dem Fenster hängst..
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Von Caseking kann ich nur gutes berichten, als damals meine Inno 3D 1080TI im wahrsten Sinne des Wortes abgeraucht ist bekam ich die Wahl ob Geld zurück, Direkttausch oder Gutschrift und andere Karte. Das Innerhalb 1ner woche.
Top !
 
Zuletzt bearbeitet:
Ausserdem ist das nichtmal gegen Caseking ,da frage ich mich warum du dich hier so für die Konkurrenz reinhängst.

Na weil unter anderem solche Stories in Foren dazu führen, dass wir als Unternehmen dazu gezwungen sind, bei Motherboard-Reklamationen aufwändige Videoaufzeichnungen durchzuführen, um Beweise dafür anzufertigen, dass unser Personal nicht ständig Motherboardsockel etc. beschädigt. Wir konnten und können (nur) so unzählige unberechtigte Reklamationen ablehnen, während in ~95% solcher Fälle die Käufer natürlich immer zunächst steif und fest behaupten, sie hätten alles unversehrt zurückgeschickt, woraufhin wir dann das Auspackvideo hochladen, was das Gegenteil beweist. Es ist einfach nur traurig, dass nur ~5% aller Käufer, denen eine Beschädigung unterläuft, das auch zugeben. Wir bekommen diese Schutzbehauptungen nicht erst seit gestern zu hören und irgendwann ist es ermüdend und enttäuschend. Seltsamerweise gibt es in unserer Systemintegration, in der Mitarbeiter täglich Motherboards auspacken, einfach niemals beschädigte Sockelpins oder sonstige verbogene Pins.

ich baue PCs nicht erst seit gestern.

Fast jeder Käufer, der seine Ware beschädigt, sagt genau das. PC-Techniker und RMA-Mitarbeiter bauen PCs übrigens auch nicht erst seit gestern und packen auch nicht erst seit gestern Motherboards aus...

Und ohne Bezug zum Vorfall ziemlich aus dem Fenster hängst..

Du schreibst hier in einen solchen Forenthread eine Anekdote, zu der zwangsläufig niemand einen "Bezug" haben kann, aber erwartest dann, dass deshalb niemand etwas entgegnet?

Kann sich jetzt jeder selbst seins dazu denken.

Genau das mache ich.

Was ich weiss ist das meine "äusserst weit hergeholte Story" Tatsache ist.

Nein, es ist eine angebliche Erzählung, die nicht bewiesen und obendrein nach Occam's Razor wenig plausibel ist, was ich in einem solchen Thread extra betonen muss.

Liebe Grüße
Mike
 
Nur weil du zu irgendeinem Zeitpunkt mal ein Bild vom Sockel gemacht hast, beweist das halt einfach nicht, dass der Sockel nicht hinterher von dir beschädigt wurde. Wie man da als logisch denkender Mensch der Überzeugung sein kann, dass man irgendetwas bewiesen hätte, verstehe ich ehrlich gesagt nicht.
Aber es is wie im Straßenverkehr - es sind immer erstmal die anderen Schuld. Deswegen hab ich ne dashcam.
 
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