Caseking und Gigabyte, zwei Firmen die den Kunden gerne warten lassen

Es wurde gefilmt wie das Board mit intaktem Sockel in das DHL Paket verpackt wurde, mit 2 Zeugen !
 
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Bei Transportschäden, ist auch nicht der Händler verantwortlich. z. B beim Rücksenden aufgrund einer RMA.

So wie bei einem Bestellten Artikel der Händler verantwortlich ist das die Ware ohne Schäden bei dir ankommt, musst du verantworten das dies ohne anderweitige Schäden beim Händler ankommt.
Beide müssen im Konfliktfall DHL/UPS etc. damit belasten und hoffen das die Sendeversicherung den Schaden deckt.

Sonst gibt es 0€ -> das der Händler dann doch was macht ist immer Kulanz.
 
Bei Transportschäden, ist auch nicht der Händler verantwortlich. z. B beim Rücksenden aufgrund einer RMA.

So wie bei einem Bestellten Artikel der Händler verantwortlich ist das die Ware ohne Schäden bei dir ankommt, musst du verantworten das dies ohne anderweitige Schäden beim Händler ankommt.

Das ist nicht korrekt. Zufällige Transportschäden sind in B2C-Geschäften generell vom Händler zu tragen. Nicht "zufällige", also selbstverschuldete Transportschäden hingegen nicht. Das gilt also nicht bei unzureichender Verpackung oder inkorrekt platziertem bzw. fehlendem Sockelschutz etc., wobei Sockelpins grundsätzlich eben keine zufälligen Transportschäden sein können.

Liebe Grüße
Mike
 
DAs Bei einem Sockelpinschaden eher kein Transportschaden in Frage kommt da bin ich bei dir.
 
Das ist nicht korrekt. Zufällige Transportschäden sind in B2C-Geschäften generell vom Händler zu tragen. Nicht "zufällige", also selbstverschuldete Transportschäden hingegen nicht. Das gilt also nicht bei unzureichender Verpackung oder inkorrekt platziertem bzw. fehlendem Sockelschutz etc., wobei Sockelpins grundsätzlich eben keine zufälligen Transportschäden sein können.

Liebe Grüße
Mike
Das ist ja cool, dann kauf ich etwas und wenn es mir nicht gefällt schick is es zurück und wenn ich es schon beim Transport zu DHL beschädigt habe und dort abgebe bin ich ja fein raus.

Edit: @CasekingMike das der Händler das Rücknahme Risiko übernehmen muss bezüglich Transport ist mir neu. Ich kannte nur die Variante das Händler sorge dafür tragen müsste die Ware einwandfrei zum Kunden zu bringen.
 
Das ist ja cool, dann kauf ich etwas und wenn es mir nicht gefällt schick is es zurück und wenn ich es schon beim Transport zu DHL beschädigt habe und dort abgebe bin ich ja fein raus.

Nein. Wenn du einen Widerruf erklärst und grundsätzlich das Paket ordnungsgemäß verpackt und die Ware unversehrt(!) abgeschickt hast, dann trägt gemäß § 355 Abs. 3 Satz 4 BGB der Händler das Transportrisiko und muss den zufälligen(!) Transportschaden mit dem Versanddienstleister klären. Etwas komplizierter wird es, wenn ein Kunde selber (also ohne Paketmarke des Händlers) eine Rücksendung vornimmt, was jedoch sehr selten ist. Generell gelten Sorgfaltspflichten auch für den Kunden, der etwas zurückschickt.

Wenn du die Ware vor dem Absenden beschädigt hast, ist das eben kein Transportschaden und demzufolge auch kein zufälliger Transportschaden. Das ist in der Regel auch leicht erkennbar, weil Transportschäden ein typisches Schadensbild aufweisen, das nicht mit von Kunden häufig verursachten Schäden übereinstimmt.

Liebe Grüße
Mike
 
Das ist ja cool, dann kauf ich etwas und wenn es mir nicht gefällt schick is es zurück und wenn ich es schon beim Transport zu DHL beschädigt habe und dort abgebe bin ich ja fein raus.

Edit: @CasekingMike das der Händler das Rücknahme Risiko übernehmen muss bezüglich Transport ist mir neu. Ich kannte nur die Variante das Händler sorge dafür tragen müsste die Ware einwandfrei zum Kunden zu bringen.
transportschaden vs kein transportschaden (schematische Darstellung)

1724253022853.png


Wenn du das Paket auf dem Weg zu DHL selbst kaputt machst, ist das dein Problem und kein Transportschaden. Der Transportweg beginnt mit der Abgabe der Sendung bei dem Versanddienstleister.
 
Zuletzt bearbeitet:
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