Hallo,
wenn das Board tatsächlich im Juni 2008 gekauft wurde, dann bewegen wir uns zwar noch im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von 24 Monaten, aber die Beweislastumkehr ist eingetreten.
Das bedeutet, der Käufer muss nun dem Verkäufer beweisen, dass der Sachmangel schon zum...