Der Hersteller gibt die Garantiebedingungen vor, in diesem Fall Abwicklung über den Distributionskanal, ergo Händler.
Der Händler muß den Artikel / Hersteller ja nicht ins Verkaufsportfolio aufnehmen. Tut er es, hat auch er sich an die Vorgaben des Herstellers zu halten. Tut er das dann nicht...