Danke für Deine schnelle Antwort:
Der Gesellschafter haftet lediglich mit seinem Anteil, keine Frage!
"Verletzt der Geschäftsführer seine Pflicht, in den Angelegenheiten der GmbH die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden, haftet er der GmbH für den entstandenen Schaden mit...