X909
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Ich habe es bisher nicht ein mal erlebt bzw. auch nur gehört, dass zur Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen tatsächlich eine Beweisführung erforderlich gewesen wäre. Da bereits eine Erstattung erfolgte, hat der Verkäufer den Gewährleistungsanspruch dem Grunde nach ohnehin anerkannt. Es ist also nur noch die volle Entschädigung einzufordern. Sollte machbar sein, oder?
Unklar ist nur die Wertbemessung seitens Intel wenn man die Garantie in Anspruch nehmen möchte (was hier wie bereits erwähnt garnicht erforderlich ist). Intel spricht von "Wert". Ich würde hier den Wiederbeschaffungswert eines vergleichbaren Produkts ansetzen, da eine SSD ja nun sicher kein Verbrauchsgut ist. Unklarheiten der Bedingungen gehen zu Lasten des Verwenders (hier Intel). Aber wie gesagt, warum sich damit rumärgern wenn man gesetzlich verankerte Ansprüche gegen den Händler hat.
Unklar ist nur die Wertbemessung seitens Intel wenn man die Garantie in Anspruch nehmen möchte (was hier wie bereits erwähnt garnicht erforderlich ist). Intel spricht von "Wert". Ich würde hier den Wiederbeschaffungswert eines vergleichbaren Produkts ansetzen, da eine SSD ja nun sicher kein Verbrauchsgut ist. Unklarheiten der Bedingungen gehen zu Lasten des Verwenders (hier Intel). Aber wie gesagt, warum sich damit rumärgern wenn man gesetzlich verankerte Ansprüche gegen den Händler hat.