AvenDexx
Enthusiast
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Im Grunde ist das sogar Betr***. Denn man gibt CPUs zurück, deren Garantie man wissentlich missachtet hat. Diese ist jetzt verfallen und somit hat man eigentlich keinen Anspruch mehr darauf, die Ware vom Händler zurücknehmen zu lassen.
Privatverkauf hinterher ist natürlich was anderes. Das kann man ja durchaus machen, sofern man den Käufer darauf hinweist.
Aber das ganze würde jetzt wieder in eine große diskussion ausarten, die hier nicht zum Topic gehört.
Privatverkauf hinterher ist natürlich was anderes. Das kann man ja durchaus machen, sofern man den Käufer darauf hinweist.
Aber das ganze würde jetzt wieder in eine große diskussion ausarten, die hier nicht zum Topic gehört.
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