fireballp
Enthusiast
Dennoch war die Karte sein Eigentum und wurde ohne seine Zustimmung zerstört.
Und im Falle eines Rechtsstreits ist es grundsätzlich erstmal scheissegal, ob es der kleine Laden um die Ecke oder ein riesen Onlineshop ist.
Sofern die Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, also Attacke. Zu verlieren hat er dann nichts und vielleicht gibt es ja für einen der beiden nen hübschen Dämpfer inkl. zusätzlich zu bezahlender Anwalts- und Gerichtskosten.
Der Fall ist doch glasklar. Ein fremder Dritter hat seine Grafikkarte ohne Zustimmung entsorgt. Der Schaden ist unabhängig vom Gewährleistungsrecht zu regulieren. Da braucht man auch keine Rechtsschutz. Die Kosten des Verfahrens hat nicht der Geschädigte zu tragen. Wenn er natürlich irgendwo eingewilligt hat, dass sie zerstört werden kann, bringt das nix.