Die Abtretungserklärung von NBB gilt für die gesetzliche Sachmängelhaftung. Die ist gesetzlich vorgeschrieben und nach 6 Monaten greift die Beweislastumkehr. In den ersten 6 Monaten geht man davon aus, dass der Mangel schon bei Auslieferung bestand. Ab dem 7 Monat muss der Käufer beweisen, dass der Mangel schon von Beginn an bestand Stichwort Beweislastumkehr.
Die Garantie ist freiwillig, daher kann der Hersteller die Bedingungen auch frei bestimmen. Wenn die Garantiebestimmungen von NVIDIA sagen, dass nur der Erstkäufer Anspruch auf 3 Jahre Garantie hat, dann ist das auch so. Da hilft auch eine Abtretungserklärung nicht.
Aber wenn man die Kontaktdaten des Verkäufers speichert, kann man die Garantie ja notfalls über ihn abwickeln.